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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Gefahrengutbeauftragter



Seit dem 31. 12. 1999 müssen Gefahrengutbeauftragte bestellt werden. Nach der Zustimmung dieser Personen sind diese der zuständigen Behörde zu melden. Gefahrengutbeauftragte müssen sich regelmäßig schulen lassen und sind für 5 Jahre bestellt. Zur Verlängerung dieser Frist ist eine der Gefahrenlenkerprüfung ähnlichen Prüfung notwendig

 
 

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