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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Freisetzen und inverkehrbringen



Jede Freisetzung von GVO sowie das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die aus GVO bestehen oder solche enthalten, bedarf der Genehmigung durch die Behörde. Im Berichtszeitraum wurden fünf Freisetzungsanträge gestellt, die entweder von den Antragstellern zurückgezogen oder nicht genehmigt wurden.

Österreich ist neben Luxemburg der einzige EU-Mitgliedstaat, in dem noch keine Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen stattgefunden haben. Bereits 1996 wurden die ersten Anträge auf Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen gestellt.

Der erste Antrag vom österreichischen Forschungszentrum Seibersdorf betraf gentechnisch veränderte Kartoffeln mit Erwina - Resistenz. Der zweite Frei-setzungsantrag betraf gentechnisch veränderten Mais der Firma T.B. Agrartechnik. Innerhalb von nur zwei Wochen wurden mehr als 30.000 schriftliche Einwendungen der österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten gegen diese Freisetzungsversuche im damaligen Gesundheitsministerium eingebracht. Daraufhin wurde der Antrag zurückgezogen.

Der dritte Freisetzungsantrag betraf ebenfalls Kartoffeln. Die Tullner Zuckerforschungs-GesmbH beantragte beim damaligen Gesundheitsministerium, Kartoffeln mit gentechnisch veränderter Stärke (eine einheitliche, amylosefreie Amylopektinstärke) freisetzen zu dürfen. Je nachdem, welche Stärkefraktion verändert wird, eignen sich die Knollen als Industrie-Rohstoff oder für Lebensmittel. Die Tullner Zuckerforschungs-GesmbH wartete jedoch nicht das Ende des behördlichen Genehmigungsverfahrens ab, sondern setzte die gentechnisch veränderten Kartoffeln ohne Genehmigung durch die Behörde frei. Sowohl der Seibersdorfer Antrag als auch jener der ZuckerforschungsGesmbH wurden nicht genehmigt. Die bereits ausgebrachten Kartoffeln mussten wieder ausgegraben und vernichtet werden.

Das Sicherheitsforschungsprojekt des Österreichischen Forschungszentrums Seibersdorf wurde im Einvernehmen mit den beiden Auftraggebern nicht im Felde, sondern im Glashaus weitergeführt. Der Antrag der Fa. TB Agrartechnik, der zweite Antrag der Zuckerforschung Tulln GesmbH und der 1997 gestellte Antrag der Pioneer Saaten GesmbH, gentechnisch veränderten Mais freisetzen zu dürfen, wurden noch vor der Einleitung bzw. der Beendigung des Anhörungsverfahrens zurückgezogen, sodaß der wissenschaftliche Ausschuß für Freisetzungen und Inverkehrbringen hiezu keine Gutachten mehr zu erstatten hatte.

Im Berichtszeitraum wurde in Österreich kein Antrag auf Inverkehrbringen gestellt, in anderen Mitgliedstaaten beantragte und in der Folge EU-weit zugelassene Produkte werden im österreichischen Gentechnikregister erfaßt.

 
 

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