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1.1  Die wichtigsten Institutionen der EU  
 
Die Europäische Union ist seit den 50er Jahren zunehmend gewachsen, damit wurden auch ihre Institutionen größer und zahlreicher:  
 
Die Europäische Kommission: 
 = die oberste Verwaltungsbehörde der EU. Sie ist die einzige Institution, die Vorschläge  für EU-Gesetze erarbeiten darf und die Beschlußfassung dem Europäischen Parlament  zuleitet. Außerdem wacht sie über die Einhaltung der Binnenmarkt-Spielregeln {= Er ist  mit 4 Grundfreiheiten (freier Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr) seit  1. 1. 1993 zwischen den Mitgliedsländern in Kraft}, hütet EU-Verträge und vertritt die EU  nach außen. 
 
 
Das Europäische Parlament: 
In wichtigen polit. Fragen hat das EP Mitentscheidungsrechte. Bei EU-Gesetzen zum  Binnenmarkt, zum Verkehr, dem Konsumentenschutz, der Gesundheit und der Umwelt hat  es ein Vetorecht; kontrolliert die Europäische Kommission 
 
 
Der Rat der EU: 
Im EU-Ministerrat werden von den jeweiligen Ministern EU-Gesetze beschlossen. Er trifft seine Entscheidungen aufgrund der Gesetzesvorschläge der Europäischen Kommission  bzw. nach Zustimmung des Europ. Parlamentes. 
 
 
Der Europäische Rat: 
Seit 1974 treten die Staats- bzw. Regierungschefs der 15 EU-Mitgliedsländer gemeinsam  mit dem Präsidenten der Europ. Kommission mind. 2 x jährlich im Europ. Rat zusammen. Er muß strittige Fragen klären, die im EU-Ministerrat ungelöst bleiben und gibt polit.  Anstöße. 
 
 
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft: 
F ür Fragen der Europäischen Verträge zuständig und überwacht den EU Ministerrat  sowie die Europ. Kommission. Er kann Mitgliedsländer vor dem Gerichtshof anklagen,  wenn Verpflichtungen nicht erfüllt wurden. 
 
 
Der Europäische Rechnungshof: 
Er prüft die ordnungsgemäße Einnahmen und Ausgaben der EU-Institutionen und kontrolliert  die Wirtschaftlichkeit; besteht aus 15 Mitgliedern - Amtszeit beträgt 6 Jahre. 
 
 
Die Europäische Investitionsbank: 
Eine \"Bank\" die wirtschaftlich weniger entwickelten europ. Ländern Kredite für  langfristige Investitionen gewährt z. B. zum Ausbau der europ. Verkehrsnetze  
1.2 Mitglieder der EU 
 
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, GB, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, SF, Spanien 
Seit dem 1. Jänner 1995 ist Österreich Mitglied der Europäischen Union und hat somit auch ihre rechtlichen Grundlagen übernommen. 
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