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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Einführung - wieso ist steuern zahlen notwendig?



Der (österreichische) Staat braucht Einnahmen um seinen wirtschafts- und sozialpolitischen Aufgaben nachkommen zu können. Diese verpflichtenden Abgaben der Bürger an den Staat (= Bund, Länder und Gemeinden) nennt man Steuern! Die Steuern dienen zum bestreiten des Finanzbedarf ohne direkte Gegenleistung. Die Steuern stellen die mit Abstand wichtigste Einnahmequelle des Staates dar. Es kann nahezu alles besteuert werden und die jeweilige Politik des Staates (der Regierung) bestimmt den Grad der Besteuerung. Besteuert werden Einkommen, Vermögenswerte und Umsätze.
Die Steuerhoheit liegt in Händen des Bundes, die Verwaltungsbehörden sind das Finanzministerium (derzeit: Finanzminister Grasser), die Finanzlandesdirektionen und die Finanzämter.
Man gliedert in direkte und indirekte Steuern:
Direkte Steuern: bei direkten Steuern sind Steuerträger und Steuerzahler identisch. Die wichtigsten direkten Steuern sind die Lohn- und Einkommenssteuer. Weitere direkte Steuern wären die Gewerbesteuer oder die Vermögenssteuer.
Indirekte Steuern: Hier sind im Gegenteil zu den direkten Steuern der Träger und der Zahler der Steuer nicht identisch. Die bedeutendste indirekte Steuer ist die Umsatzsteuer (erbringt etwa 1/3 der Steuereinnahmen). Der Steuerzahler ist hierbei der Endverbraucher, und der Unternehmer muss die im Preis enthaltene Mehrwertsteuer an die Finanzverwaltung abführen. Ihm erwachsen keine zusätzlichen Belastungen.
Die Höhe der Steuersätze kann entweder proportional oder progressiv gestaltet sein. Die Mehrwertsteuer ist zum Beispiel proportional gestaltet -> unabhängig von der Höhe des besteuerten Betrages zahlt der Steuerzahler denselben Prozentsatz. Anders ist dies bei der progressiven Besteuerung, hier richtet sich der gezahlte Betrag (= die Steuerzahlung) nach dem besteuerten Betrag (z.B.: Lohnsteuer).
Wer ist steuerpflichtig? Unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen, die in Österreich einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort haben. Ein gewöhnlicher Aufenthalt liegt vor, wenn der Aufenthalt länger als 6 Monate im Jahr dauert.
Beschränkt steuerpflichtig sind jene Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Wohnort haben -> es werden nur die in Österreich bezogenen Einkünfte besteuert.

 
 

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