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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die europäische zentralbank (ezb)



Hauptsitz ist in Frankfurt am Main. Aufgabe der EZB ist nach Art. 105 EG-Vertrag die Sicherstellung der Preisstabilität im Euroraum. Diese und weitere in ihrer Satzung festgelegten Aufgaben bestimmen ihre eigene Tätigkeit sowie die der nationalen Zentralbanken. Die EZB setzt sich zusammen aus:
. dem EZB-Rat als dem höchsten Gremium. Der Rat besteht aus den Mitgliedern des Direktoriums der EZB und den Präsidenten der Nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, für die keine Ausnahmeregelung gilt, d. h. derjenigen Länder, die den Euro eingeführt haben
. dem EZB-Direktorium. Das Direktorium besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern, die alle aus dem Kreis von in Währungs- oder Bankfragen anerkannten und erfahrenen Persönlichkeiten ausgewählt wurden. Sie werden einvernehmlich durch die Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt.
. dem Erweiterten Rat der EZB Der Erweiterte Rat besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der EZB sowie den Präsidenten der Nationale Zentralbanken aller 15 Mitgliedstaaten.
Am 25.05.1998 ernannten die elf an der Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmenden Regierungen den Präsidenten (Wim Duisenberg), den Vizepräsidenten und die vier weiteren Mitglieder des EZB-Direktoriums. Die Errichtung der EZB führte zur Auflösung des Europäischen Währungsisnstituts.
Vertragsgemäß werden geldpolitische Entscheidungen vom EZB-Rat mit einfacher Mehrheit bestimmt. Die EZB wurde als Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit konzipiert. Sowohl die EZB als auch das Europäische System der Zentralbanken sind von politischer Einflussnahme durch die nationale und europäische Ebene unabhängig. Die Aufgaben der EZB lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Leitung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und Vorlage eines Berichtes über die Tätigkeiten des ESZB und über die Geld- und Währungspolitik des vergangenen und des laufenden Jahres.
Das Kapital der EZB beträgt 5 Milliarden Euro. Die NZBen sind Inhaber des Kapitals der EZB. Die Zeichnung des Kapitals erfolgt nach einem Schlüssel, dem der Anteil des jeweiligen EU-Mitgliedstaats am BIP und an der Bevölkerung der Gemeinschaft zugrunde liegt. Bisher wurde ein Betrag von knapp über 5 Milliarden EUR einbezahlt.
Darüber hinaus haben die NZBen der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets die EZB mit Währungsreserven in Höhe von rund 40 Milliarden Euro ausgestattet.
15 % der Beiträge wurden in Gold geleistet, die übrigen 85 % in US-Dollar und japanischen Yen.

 
 

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