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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Beschreibung eines möglichen ausbildungsberufes im praktikumsbetrieb






Ein Apothekenteam besteht in der Regel aus Apotheker, Pharmazeutisch Technischen Assistenten (PTAs) und Pharmazeutisch Kaufmännischen Angestellten (PKAs). Hin und wieder sind auch noch Pharmazieingenieure und Apothekenassistenten tätig. Diese Berufe können jedoch heutzutage nicht mehr erlernt werden, da sie nur in der ehemaligen DDR ausgebildet wurden.

Je nach Ausbildung wird unterschieden in pharmazeutisches Personal und nicht pharmazeutisches Personal.

Zum pharmazeutischen Personal zählen Apotheker und PTAs. Sie üben pharmazeutische Tätigkeiten aus. Ihre Aufgaben sind im Wesentlichen die Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln sowie die Information und Beratung über Arzneimittel.

Das nicht pharmazeutische Personal, die PKAs, unterstützen das pharmazeutische Personal bei den pharmazeutischen Tätigkeiten. Zudem sind sie für den kaufmännischen Bereich zuständig. Sie bestellen Ware, buchen die eingetroffenen Arzneimittel, schreiben Rechnungen und kontrollieren Preise und Verfalldaten der Medikamente. Aber auch ihre Kreativität ist gefragt. Sie sorgen für eine optimale Dekoration und Präsentation der Arzneimittel und apothekenüblichen Waren in der Apotheke.

PKAs ist es nicht gestattet Arzneimittel an Kunden abzugeben. Sie dürfen jedoch die Kunden über Kosmetik, Verbandstoffe, Kräutertees, Babynahrung und sonstige apothekenübliche Waren beraten.

Pharmazieingenieure und Apothekenassistenten gehören zum pharmazeutischen Personal.

Während eine PTA unter Aufsicht eines Apothekers arbeitet, arbeiten Pharmazieingenieure und Apothekenassistenten unter Verantwortung eines Apothekers. Zudem haben Pharmazieingenieure die Befugnis, einen Apotheker zu vertreten.





Apotheker, PTAs und PKAs finden nicht nur in öffentlichen Apotheken einen Arbeitsplatz, sondern sie haben große Auswahlmöglichkeiten wie zum Beispiel in Krankenhausapotheken, Universitäten, pharmazeutischen Großhandlungen oder Pharmaindustrie.



Ausbildung zum Apotheker oder zur Apothekerin:

Voraussetzung, um Pharmazie studieren zu können, ist das Abitur.

Die Ausbildung besteht aus:

- einem vierjährigen Studium an einer Universität

- einer Famulatur von acht Wochen
- einer praktischen Ausbildung von 12 Monaten und
- der pharmazeutischen Prüfung, die in 3 Abschnitten abzulegen ist.
Ausbildung zum Pharmazeutisch-Technischen Assistenten (PTA):

Voraussetzung ist die Mittlere Reife oder ein vergleichbarer Abschluss.

Die Ausbildung besteht aus einem zweijährigen Lehrgang an einer staatlichen Schule oder staatlich anerkannten Lehranstalt, der mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abschließt. Es ist zudem ein Praktikum von 160 Stunden in einer Apotheke abzuleisten. Danach folgen ein halbjähriges Praktikum in einer Apotheke und eine Prüfung im Fach Apothekenpraxis.

Ausbildung zum Pharmazeutisch-Kaufmännischen Angestellten (PKA):

Voraussetzung ist der Hauptschulabschluss.

Die Ausbildung dauert 3 Jahre und erfolgt im dualen System, das heißt, der Auszubildende wird in einer Apotheke praktisch ausgebildet und besucht parallel dazu eine Schule. Zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres wird in einer schriftlichen Zwischenprüfung der Ausbildungsstand ermittelt. Am Ende der Ausbildungszeit erfolgt die Abschlussprüfung vor der Apothekerkammer. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Ausbildung zum Pharmazieingenieur:

Voraussetzung war das Abitur.

Die Ausbildung bestand aus einem 3-jährigen Studium an einer Ingenieurschule.



Ausbildung zum Apothekenassistenten:

Voraussetzung war der Schulabschluss der 10. Klasse und die Berufsausbildung als Apothekenfacharbeiter. Die Ausbildung bestand aus einem 2-jährigen Studium an einer Ingenieurschule aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.




Gefahren für die Apotheken



Die erhöhten Zuzahlungen können dazu führen, dass Patienten weniger Medikamente kaufen. Dass dies zu weniger Einnahmen insgesamt und damit mehr Pleiten führen wird, ist wahrscheinlich.
Der Versandhandel für Medikamente über Internet wird zwar nur im Ausnahmefall gestattet aber ist trotzdem eine Konkurrenz für die Apotheken.



 
 



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