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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Baugesetzte der verfassung



Sind leitende Grundsätze der österreichischen Verfassung. Bei einer Gesamtänderung (hat was zu tun mit Baugesetz) braucht man eine Volksabstimmung.
Verfassungsgerichtshof entscheidet über Baugesetze


Demokratisches Prinzip
. repräsentatives System (Volk wählt Abgeordnete, welche die Entscheidungen treffen)

. Direkte Demokratie (nicht im Übermaß)
. Parteien, Verbände, etc. Pluralismus
. Veränderung durch die EU: viele Kompetenzen wurden nach Brüssel ausgelagert. Macht geht nicht nur vom Volk aus, sondern auch von Brüssel.


Republikanisches Prinzip
. d.h. das Österreich keine Monarchie ist
. durch die EU hat sich nichts verändert.


Bundesstaatliche Prinzip
. d.h. das es Bund und Länder gibt.
. Kompetenzen der Länder (eigene Regierungen, eigene Gesetzte, Parlamente)
. Mitwirkung der Länder in Gesetzgebung und Vollziehung des Bundes ( Vertretung der Länder bei der Gesetzesgebung durch den Bundesrat)
. Veränderung durch die EU: Österreich hat ein Mitspracherecht in der EU aufgrund des Bundes.


Rechtsstaatliches Prinzip
. Formelle Rechtsstaatlichkeit (Gesetzte), bedeutet dass das ganze staatliche Handeln geregelt ist und das es Kontrollen gibt, damit diese Gesetzte eingehalten werden. (Gerichte, Verfassungsgerichtshof)
. Materielle Rechtsstaatlichkeit, heißt das es auch nach dem Inhalt ein Rechtsstaat ist. (keiner kann einfach eingesperrt werden ohne Grund)
. Veränderung durch die EU: Verfassungsgerichtshof hat sein Monopol durch die EU verloren.

Gewaltentrennendes Prinzip
. Organisatorische Gewaltentrennung (Staatsgewalt auf mehrere Gewalten aufgeteilt; es muss verschiedene Organe geben, in Österreich Trennung nicht so groß weil Regierung und Parlament fast gleich!
. Funktionelle Gewaltentrennung (nach dem Inhalt sind die Gewalten aufgeteilt;)
. Vertikale Gewaltentrennung (Bund, Länder, Gemeinden)
. Horizontale Gewaltentrennung (Gesetztesgebung, Verwaltung, Gerichtsbarkeit)



Bundesverfassungsrecht

. Materielles Verfassungsrecht: jeder Staat hat ein Verfassungsrecht >>Grundlegender Inhalt
. Formelles Verfassungsrecht: wichtig Kreation: (wie wird es geschaffen; 2/3 Mehrheit (Hälfe anwesend)) Quellen: Stammgesetz der Verfassung ist das B-VG und auch noch andere Bestimmungen zB: einige alte Gesetzte (Staatsgrundgesetz: Grundrechte darin beschreiben(Art. 149)); BVG, Staatsverträge (MRK); Vfbst. In Staatsverträgen;



Regelungsbereiche

. Organisationsrecht des Bundes, aber wesentlich auch der Länder und der Gemeinden (einschließlich "Nebenfelder" wie etwa Parteien)
. Kompetenzordnung (wer ist für was zuständig)
. Grundrechte (Welche Grundrechte hat das Volk)
. Kontrollinstrumente >>Rechtsschutz (Welche Kontrollen gibt es!!)

. Einzelregelungen


Bundesgesetze, Landes(verfassungs)gesetze >>Einfache Gesetze

. Kreation (Weg der gEsetzgebung)

. Quellen
. Verfassungsautonomie der Länder?

. Kompetenzbereiche?
. Gemeindegesetze?



Entstehung eines Bundesgesetzes?
Siehe Skriptum!!!!

 
 

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