Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Aufgaben der verbände



Verbände wollen (und sollen) die spezifische Interessen ihrer Gruppe in Politik und Gesellschaft durchsetzen. Sie stellen also keine politische Gesamtkonzepte auf und beteiligen sich nicht an politischen Wahlen. Sie vertreten die Interessen einer bestimmten, möglichst genau umschriebenen Gruppe oder sie vertreten größere Bevölkerungsschichten, die gemeinsame Interessen haben. Innerhalb dieses differenzierten, kaum überschaubaren Verbandswesen kann der Einzelne durchaus sinnvoll Mitglied in mehreren Verbänden sein, die seinen verschiedenen Interessen entsprechen.

Politisch relevant sind alle Verbände, sofern sie ihre Interessen durchsetzen wollen. Sie versuchen in sehr vielfältiger Weise die für sie interessanten Entscheidungsträger zu beeinflussen, besonders die Regierung und die Ministerialbürokratie (Lobbyismus). Gerade hier- im Stadium des Referentenentwurfs für ein Gesetz oder bei Formulierung eines ministeriellen erlasses- fallen je wesentlich Entscheidungen, besonders in Detailfragen. Regierung und nachgeordnete Bürokratie sind vielfach auf den Sachverstand der Verbandsexperten angewiesen. Größere Verbände haben hauptberufliche Interessenvertreter (Lobbyisten), die neben der Durchsetzung der Verbandsinteressen in allen Bereichen die Aufgabe haben, dauernden Kontakt zu einflussreichen Persönlichkeiten zu halten, Informationen zu sammeln und den Einfluss der entgegengesetzten Interessenverbände zu schwächen.

Alle Verbände versuchen, ihre Interessen in der Propaganda als Teilinteressen des Gemeinwohls und nicht etwa als Spezialinteresse einer kleinen Gruppe darzustellen. Dies geschieht durch Überbetonung der möglicherweise partiell vorhandenen Identität des Verbandsinteresses mit dem Gesamtinteresse, durch Verenfachung komplizierter Zusammenhänge usw.





Verbände lassen sich folgendermaßen einteilen:



Organisierte Interessen im Wirtschaftsbereich und in der Arbeitswelt: Unternehmer und Selbstständigenverbände, Gewerkschaften, Konsumentenverbände

Organisierte Interessen im sozialen Bereich: Sozialanspruchsvereinigung (z.B. Blindenverein), Selbsthilfegruppen (z. B. Anonyme Alkoholiker)

Organisierte Interessen im Bereich der Freizeit und Erholung: Sportvereine und -verbände, Geselligkeits- und Hobbyvereine

Organisierte Interessen im Bereich von Religion, Kultur und Wissenschaft: Kirchen, Sekten, wissenschaftliche Vereinigungen, Bildungswerke, Kunstvereine

Organisierte Interessen im gesellschaftspolitischen Querschnittsbereich: ideelle Vereinigung (z. B. Humanistische Union, amnesty international), gesellschaftspolitische Vereinigungen (z. B. für Umwelt, Frauenemanzipation, Frieden usw.)

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Allokationspolitische Betrachtung
indicator Die soziale Frage des 19.jhd
indicator Lehrmeinungen
indicator Der Colbertismus
indicator Begriff Arbeitnehmer
indicator Die Macht der Medien und ihrer Lenker
indicator Rechtsextremismus-
indicator Kostenplan
indicator Landwirtschaft
indicator Werbemittel / Werbeträger


Datenschutz
Zum selben thema
icon Buchführung
icon Kont
icon Arbeitslosigkeit
icon Handel
icon Ökonomie
icon Kosten
icon Rationalisierung
icon Umsatzsteuer
icon Steuern
icon Aktien
icon Kredit
icon Lohn
icon Euro
icon Bildung
icon Tarifrecht
icon Wettbewerb
icon Dividende
icon Vertrieb
icon Verpflichtungen
icon Sicherheit
icon Management
icon Gesellschaften
icon Inventur
icon Bank
icon Vollmachten
icon Marktforschung
icon Umstellung
icon Preis
icon Kaufvertrag
icon Globalisierung
icon Kapitalismus
icon Anleihen
icon Finanz
icon Regierung
icon Börse
icon Verhandlungen
icon Inflation
icon Versicherung
icon Zielgruppen
icon Valuten
icon Karte
icon Förderungen
icon Kalkulation
icon Politik
A-Z wirtschaft artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution