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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Absolutismus

Was ist absolutismus?



Absolutismus war die vorherrschende Regierungsform im Europa des 17./18. Jahrhunderts, nach der die ganze Epoche benannt wurde. Der absolute Monarch galt als über dem Recht, jedenfalls als über den Gesetzen stehend. Er vereinigte alle Staatstätigkeiten in sich: Gesetzgebung, Verwaltung, Rechtssprechung und die militärische Gewalt. Die Willensbildung war kein verfahrensmäßig begründeter Akt. Die Einholung und Beachtung von Rat stand im Belieben des Monarchen. Er hatte Eingriffsrechte sowohl gegenüber öffentlichen Einrichtungen, wie auch weiterhin gegenüber den Staatsbürgern. Die Beamten und Offiziere waren durch einen persönlichen Treueid an den Monarchen gebunden und schuldeten ihm unbedingten Gehorsam. Legitimiert {1} wurde der Absolutismus durch die Souveränitätsthese (J. Bodin), sowie durch die auch nach absolutistischer Zeit noch aufrecht erhaltene Theorie vom Gottesgnadentum.

Der Absolutismus entstand als Reaktion auf die Schrankenlosigkeit der Adels- und Ständeherrschaft; er bezweckte die straffere Zusammenfassung des Staates in Notzeiten und war Voraussetzung für die Entstehung der Nationalstaaten. Seine schärfste Ausprägung mit Gottesgnadentum, stehendem Heer und Merkantilismus (Staatswirtschaft) fand der Absolutismus unter Ludwig XlV. von Frankreich: "Des Königs Wille ist oberstes Gesetz", "Der Staat bin ich". Der glänzende Hof von Versailles war das Vorbild für andere Fürstentümer, nachdem vorher schon Spanien unter Philipp ll. Einen Höhepunkt des Absolutismus erlebt hatte.

Im 18. Jhd. milderten viele Fürsten den persönlichen Absolutismus zu einem aufgeklärtem Absolutismus, z.B. Friedrich der Große in Preußen, Katharina von Russland. Überall wurde das Strafrecht humanisiert {2} (Folter abgeschafft), Schul- und Bildungswesen gehoben, religiöse Toleranz gefordert, aber keine Mitbestimmung der Untertanen im Staat zugelassen.

Eine äußerliche Parallele scheint zwischen dem Absolutismus und den modernen Führerstaaten (Diktaturen) zu bestehen: Gemeinsam ist die Neigung zur gesetzliche Ungebundenheit des Regierenden. Doch sind nicht mehr die Souveränitätsthese und der Grundsatz des Gottesgnadentums die Legitimationsgrundlagen, sondern eine romantische Vorstellung über die "Verkörperung" des Volkes im Führer (so der Nationalsozialismus), über die "Objektivierung" des Volksgeistes im Sinne Hegels. In der Herrschaftstechnik zeigen sich auch neue Formen in der Akklamation {3} des Volkes und anderen psychologischen Mitteln.

 
 

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