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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Kirchlicher und weltlicher aspekt



2.1. Inquisition Im 11. Jahrhundert erreichte die katholische Kirche den Höhepunkt ihrer Macht.

Diese erreichte sie, indem sie die totale Kontrolle über die Informationstechnik

dieser Zeit, das geschriebene Wort, ausübte. Somit hatte sie auch die Macht,

Botschaften und Informationen in ganz Europa zu verbreiten. Es kam auch zu

einer Wiederbelebung des Handels, sogar mit dem Orient. Dies führte dazu, daß

nicht nur neue Waren, sondern auch fremde, neue Ideen und Glaubensideen nach

Europa kamen. Da Geduld und Überredungskunst bei den neuen Sekten keinen

Erfolg brachten, und diese immer mehr Macht, Zulauf und Zuspruch erhielten -

die Kirche stand zu dieser Zeit, auf Grund ihrer Machtstruktur und dem negativen

Verhalten vieler Oberer, in keinem sehr gutem Licht - griff die Kirche und auch

der weltliche Teil zu Methoden dieser Bedrohung zu begegnen. Sowohl in

Deutschland, England als auch in Frankreich war es üblich, Ketzer öffentlich

anzuprangern, zu verstümmeln und häufig dem Scharfrichter auszuliefern. Die

Inquisition wurde nach dem Auftreten der Albigenser und der Waldenser zum

Selbstschutz der katholischen Kirche.

Im Jahre 1184, das offiziell als das Geburtsjahr der Inquisition gilt, veröffentlichte

Papst Lucius III. einen Erlaß, worin die Bischöfe und Erzbischöfe aufgefordert

wurden, jede Gemeinde ihres Bistums zweimal im Jahr zu besuchen, um dort

zuverlässige Menschen ausfindig zu machen, die dabei helfen sollten, Ketzer zu

entlarven und einem kirchlichen Prozeß zuzuführen. Es gab zwar schon vorher

Kirchengerichte, allerdings wurde erstmals eine solche Maßnahme von höchster

Stelle angeordnet. Die Inquisition wurde als Kommission gegründet, die

Ullrico@t-online.de (Sebastian Boettcher)

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Untersuchungen durchführen sollte. Durch die Verfolgung von Häretikern und

Ketzern sollte der Glauben rein gehalten werden. Auf diese Art wurde versucht,

die Anerkennung der katholischen Kirche zu erreichen. Die Päpste glaubten

allerdings, daß sie durch die Einrichtung der Inquisition Milde und Gnade walten

ließen. Dies stimmte jedoch zum Teil, denn vor allem in England, Schottland und

Skandinavien, Länder in denen es bis ins 15. Jahrhundert zu keiner Ausübung der

Inquisition kam, urteilten örtliche geistliche Gerichte über die Ketzer. Die Richter

waren sehr streng, da sie sich nicht, wie die päpstliche Kommision, an die Regeln

des Inquisitionsverfahrens halten mußten.1215 wurde vom 4. Laterankonzil die

Auslieferung der Ketzer an die weltliche Macht gefordert. Die Bestrafung wurde

geregelt durch das Konzil von Toulouse im Jahre 1229. Papst Gregor IX.

zentralisierte 1231/32 die Inquisition zu einer päpstlichen Behörde. Diese wurde

von den so genannten Inquisitoren - meist Dominikaner - verwaltet, um die

örtlichen Bischöfe zu entlasten. (2/3)

2.2. Hexenbulle und Hexenhammer

In der Mitte des 15. Jahrhunderts drang der Hexenwahn von Süddeutschland in

Richtung Norden vor. Maßgegblich an dieser Entwicklung beteiligt waren die

gelehrten Domonikanermönche Heinrich Kramer (lat. Henricus Institoris) und

Jacob Sprenger. Sie stießen allerdings bei deutschen Fürsten, Bischöfen und

Stadtregierungen auf Unverständnis und Ablehnung. Aus diesem Grund bat

Heinrich Kramer, der seit 1479 das Amt eines Inquisitors von Oberdeutschland

inne hatte, den Papst um Hilfe. Diese Bitte stieß sofort auf offene Ohren. Papst

Innozenz VIII. (1484 - 1492) erließ am 5. Dezember 1484 die " Hexenbulle ".

Darin stimmte er ohne Widerspruch der Meinung des fanatischen Inquisitors bei,

daß die Hexensekte eine große Gefahr für Deutschland und vor allem für Kirche

und christlichen Glauben darstelle. Aus diesem Grund sollten Sprenger und

Institoris bei der Aufdeckung und Vernichtung der teuflichen Verschwörung von

der gesamten Obrigkeit unterstützt werden.

Die " Hexenbulle " wurde durch den Buchdruck weit verbreitet und fand große

Beachtung. Diese Gegebenheit machten sich die zwei Inquisitoren zu Nutze,

indem sie die " Hexenbulle " der dicken Ausgabe des Hexentraktes beihefteten.

Dieses Buch veröffentlichten sie 1487 unter dem Namen " Malleus maleficarum "

in deutsch: " Der Hexenhammer ". Dieses enthielt in drei Teilen, in 42 Kapiteln

und 35 Fragen alles, was geistliche Gelehrsamkeit und praktische Erfahrung bis

zu diesem Zeitpunkt über Hexerei festgestellt hatte. Ebenso Erläuterungen zum

Umgang mit Hexen. Das Buch wurde in den nächsten 200 Jahren zur " Bibel des

Hexenwahns ". Es ist festzustellen, daß der " Hexenhammer " eines der

schlimmsten Bücher der Weltgeschichte ist, auch wenn man die Umstände der

damaligen Zeit mit berücksichtigt. In diesem Buch wurden die schlimmsten

Abartigkeiten unter dem Deckmantel der Kirche publiziert. Zu bemerken ist auch

der abgründige Frauenhaß, der in diesem Buch zum Ausdruck kommt. Die Frauen

werden als " unvollkommene Tiere " bezeichnet: dumm, wollüstig, verlogen, eitel

und glaubensschwach. Also sind sie im Gegensatz zu den Männern eine leichte

Beute für den Teufel.

Ullrico@t-online.de (Sebastian Boettcher)

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Zusätzlich raten Sprenger und Kramer zur Anwendung jeder Art von

Grausamkeit und Gewalt, um Hexen und Hexenmeister zu überführen. Es wäre

auch legitim, sie mit falschen Versprechungen zu locken.

Der " Hexenhammer " löste den Hexenwahn nicht aus, allerdings sorgte er für das

völlige Vergessen der Vernunft. Dies alles geschah nicht im Mittelalter, sondern

zu Beginn der Neuzeit, in der die Idee der Freiheit geboren wurde und der

Forschergeist des Menschen erste größere Triumphe feierte. (1/3)

2.3. Carolina von Kaiser Karl V.

Als Carolina bezeichnet man die " peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karl V. ",

die 1532 die gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Hexenprozesse

lieferte. Die Carolina ( Constitutio Criminalis Carolina ) galt als allgemeines

Gesetzbuch in Verbindung mit einer Strafprozeßordnung und war bis Ende des

18. Jahrhunderts allgemeinhin gültig. In ihr war festgelegt, wie ein Verdacht zu

bewerten war, welche Anforderungen an die Zeugen zu stellen waren und wie

schwer und wie lange gefoltert werden durfte. Als " peinliche Frage " bezeichnete

man die Folter oder die Tortur. (1/3)

 
 

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