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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Euthanasiebefehl





Euthanasiebefehl, spätere Bezeichnung für ein geheimes Schreiben Adolf Hitlers vom Oktober 1939, in dem er zur Tötung so genannten "lebensunwerten Lebens" ermächtigte.

Damit begann die systematische Vernichtung von missgebildeten Kindern, Geistes- und Erbkranken oder an Syphilis leidenden Erwachsenen, insbesondere wenn sie, entsprechend der nationalsozialistischen Rassenkunde, einer "minderwertigen Rasse" angehörten. Hitler bezeichnete dies eher als Gnadentod für unheilbar Kranke und vertrat damit den Standpunkt, dass Menschen, die für den Staat und die Wirtschaft nicht (mehr) nützlich seien, nur noch eine Belastung, "Schmarotzer", sind.

Mit der Vorbereitung und Durchführung der Tötungsmaßnahmen war die, eigentlich für Hitlers Privatangelegenheiten zuständige, "Kanzlei des Führers der NSDAP" unter Philipp Bouhler beauftragt. Diese gründete zur Erfassung und Auswahl der Opfer die Tarnorganisation "Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten." Den Transport der "Selektierten" zu den Tötungszentren übernahm das SS- Unternehmen "Gemeinnütziger Krankentransport GmbH".

Ende 1939 nahm die erste Tötungsstätte in Schloss Grafeneck in Württemberg den Betrieb auf, weitere Euthanasieanstalten wurden in Hadamar, Brandenburg an der Havel, Schloss Hartheim und Sonnenstein errichtet.

Bis 1941 fielen der "Aktion T4" (nach der Ende 1939 für den Massenmord eingerichteten Organisationszentrale in der Berliner Tiergartenstraße 4 benannt) mindestens 100 000 Menschen durch Vergasung, Erschießung und tödlich Injektion zum Opfer. Den Hinterbliebenen teilten, eigens für diesen Zweck in den Tötungsanstalten eingerichtete, Standesämter den angeblich unerwarteten Tod ihrer Angehörigen mit.

Aufkommende Gerüchte in der Bevölkerung und vor allem Proteste der Kirche, u. a. von Bischof Clemens August Graf von Galen, zwangen Hitler am 24. August 1941 zur formalen Einstellung der "Aktion T4". Dennoch ging die Mordaktion im Verborgenen noch bis kurz vor Kriegsende weiter; zwischen 1941 und 1945 wurden nochmals etwa 30 000 Menschen aufgrund des Euthanasiebefehls getötet. Unter dem Decknamen "14f13" wurden außerdem ab 1941 auch in Konzentrationslagern, in gesonderten Abteilungen, als "lebensunwert" eingestufte Häftlinge ermordet.

Den Zusammenhang zwischen Euthanasie und Krieg um "Lebensraum" verdeutlicht Hitlers symbolische Rückdatierung des Euthanasiebefehls auf den 1. September 1939, den Tag des Angriffs auf Polen.

 
 



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