Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Das territorialitätsprinzip





Hausarbeit Das Personalitätsprinzip:br /> Vom 10. bis etwa zum Beginn des 12. Jahrhunderts herrschte in Deutschland das Personalitätsprinzip vor. Nach diesem Prinzip war jeder dem Recht seines eigenen Stammes unterworfen, waren es nun Einheimische oder Fremde. Unter agrarischen Verhältnissen mit seßhaften Menschen war das kein grundsätzliches Problem, nur dort, wo viele Stämme aufeinandertrafen, wie etwa in Oberitalien, wo Romanen, Langobarden, Franken, Allemannen und Bayern zusammenlebten, wurde das Personalitätsprinzip als Schwierigkeit empfunden, vor allem von Juristen in Bologna.
Recht besaß also grundsätzlich personale und nicht territoriale Geltung.
Ausnahmen vom Personalitätsprinzip bildeten die jüdischen und slawischen Rechte, die die Stellung eines vom Standpunkt des Personalitätsprinzips anerkannten Stammesrechtes nicht erlangen konnten.

Gründe für das Zurücktreten des Personalitätsprinzips:
Zum einen dürfte die Vermischung der Stämme und das damit verbundene Vergessen der eigenen Herkunft eine Rolle spielen. Daraus resultierten grundsätzliche Probleme mit der Rechtsanwendung. Weiters waren Stammesfremde oft bestrebt, sich möglichst gut ihrer Umgebung anzupassen und gaben daher eine unzutreffende professio iuris ab. Auch das Erlassen neuer, für alle, unabhängig von ihrer Herkunft geltenden Rechtsnormen durch König bzw. Kaiser, dürfte dem Territorialitätsprinzip den Weg geebnet haben.


Der Wandel zum Territorialitätsprinzip:
Die Wandlung vollzog sich regional unterschiedlich und sehr zögernd. Ihren Anfang nahm sie zu Beginn des 12. Jahrhunderts, abgeschlossen wurde sie erst im 13. Jahrhundert. Im Sachsenspiegel finden sich auch danach noch personalbezogene Elemente.
Freibäuerliche Rodungssiedlungen mit besonderem Dorfrecht, das sich auf die Dorfgemarkung erstreckt und Gründungsstädte, deren Recht bis zu den Gebietsgrenzen reichte sind Anzeichen für den langsamen Übergang vom Stammesrecht zum Landrecht. Urkundliche Aufzeichnungen über das ius provinciae, die Wirksamkeit des iudicium terrae oder der Übung der consuetudo terrae sind Relikte dieser Zeit.

Auswirkungen des Territorialitätsprinzips:
Der Wandel vom Stammesrecht zum Landrecht hatte tiefschürfende Konsequenzen, es ergab sich notwendigerweise eine neue Rechtsordnung.
Das Territorialitätsprinzip legte den Grundstein zu einer Verstaatlichung des Systems. Neue Rechtskreise wurden gebildet, Streitigkeiten aus den Lehnsverhältnissen wurden vor Lehnsgerichten ausgetragen, Streitigkeiten der Grundholden vor Hofgerichten. Eigene Stadtrechte entwickelten sich, unterstützt von der Ausweitung der Zuständigkeit der Stadtgerichte auf die Hochgerichtsbarkeit. Die Folge war eine Zersplitterung des Rechtes.
Nach und nach wurde das Fehdewesen eingedämmt.

 
 



Datenschutz
Top Themen / Analyse
Arrow Begriffserklärung:
Arrow Der Fall der Berliner Mauer
Arrow Der 9. November 1989 und das neue Reisegesetz
Arrow Die Textil- und Eisenindustrie
Arrow Rechte der Frau im Mittelalter
Arrow Weitere Entwicklung - Die Naturbetrachtung in der römischen Zeit
Arrow Das heliozentrische Weltbild
Arrow Österreich: von Grenzmark zum Herzogtum
Arrow Die Befreiung Polens
Arrow Die Pharaonen-




Datenschutz
Zum selben thema
icon Industrialisierung
icon Realismus
icon Kolonialisierung
icon Napoleon Bonaparte
icon Mittelalter
icon Sozialismus
icon Juden
icon Atombomben
icon Pakt
icon Widerstand
icon Faschismus
icon Absolutismus
icon Parteien
icon Sklaverei
icon Nationalismus
icon Terrorismus
icon Konferenz
icon Römer
icon Kreuzzug
icon Deutschland
icon Revolution
icon Politik
icon Adolf Hitler
icon Vietnam
icon Martin Luther
icon Biographie
icon Futurismus
icon Nato
icon Organisation
icon Chronologie
icon Uno
icon Regierung
icon Kommunistische
icon Imperialismus
icon Stalinismus
icon Reformen
icon Reform
icon Nationalsoziolismus
icon Sezessionskrieg
icon Krieg
A-Z geschichte artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution