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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Konferenz

Das soziale netz





Entwicklung des SN Einleitend muss man die Frage stellen warum ein Sozialstaat notwendig ist. Auf der einen Seite steht hier die deutliche Vorgabe des Grundgesetzes, auf der anderen eine Verbindung von den Rechten des Individuums mit der Möglichkeit sie auch auszuschöpfen.(s. Seite 129, schw. Buch)

Geschichte des SN:
Anfang des 19. Jahrhunderts begannen die sozialen Konflikte , die das soziale Netz zu einer Notwendigkeit machten, zu entstehen. Soziale Absicherung war damals gegeben durch Zünfte und grundherrschaftliche Bindungen. Durch die frz. Revolution, die neue Ideale schuf, und Faktoren wie die Industrialisierung, das Bevölkerungswachstum und die damit verbundene Landflucht kam es zu einer Deregulierung und Entfesselung der alten Strukturen. Durch die komplette Externalisierung von sozialen Kosten war nun plötzlich eine reine Form des Kapitalismus und erhebliche soziale Probleme entstanden.
Daraus ergaben sich erste Reformbewegungen und eine aufkommende soziale Bewegung, zu dem Schlagwort \"liberte\" kam nun auch noch \"egalite\" und \"fraternite\". Ein erster Versuch Abhilfe zu schaffen war die Armenhilfe Preussens von 1842, die man aber nur begrenzt als Wurzel des Sozialstaats bezeichnen kann, da, wenn man sie bezog, automatisch seine Bürgerrechte verlor und es ausserdem keinen Rechtsanspruch darauf gab. Ausserdem existierten auch noch Schutznetze auf kirchlicher, kommunaler, genossenschaftlicher und betrieblicher Basis. Diese waren aber zu klein und inflexibel um eine umfassende Absicherung gewährleisten zu können.
Dies führte dazu , dass sich die Arbeiterfrage noch ausweitete, revolutionäre Thesen wurden verfasst, es kam schliesslich zu einem Klassenbewusstsein der arbeitenden Schicht. Man hatte nun Angst vor einer Revolution der Arbeiter, auch bedingt durch die Erfahrungen die man 1848 gemacht hatte.
Es waren also Massnahmen des Staates notwendig. Es gab hierzu zwei verschiedene Ansätze:
1. der liberale: Schaffung günstiger Rahmenbedingungen, Stärkung der Selbst- hilfegruppen und -kräfte , kein unmittelbares Eingreifen des Staates; quasi eine Hilfe zur Selbsthilfe.
2. .der sozialistische: mehr oder weniger radikale Umgestaltung der Gesellschaft, Vertretung der Arbeiter durch den Staat; direktes Eingreifen des Staates notwendig.
Als Ergebnis dieser Diskussion kam man in D zu einer neuartigen Sozialleistung, der obligatorischen Sozialversicherung auf gesamtstaatlicher Basis, einer öffentlich-rechtlichen Daseinsvorsorge. Dies wurde verkündet durch die Kaiserliche Botschaft von 1881. Die einzelnen Sozialversicherungen waren : die Krankenversicherung von 1883, die Unfallversicherung von 1884 und die Invaliditäts- und Rentenversicherung von 1889. Am kontroversesten wurde die Unfallversicherung diskutiert, die durch eine Verkettung von Kausalitäten eines Unfalls ( Maschinenbenutzung, Arbeitsteilung etc.) notwendig wurde. Einfach zu bewerkstelligen war die Krankenversicherung, dort hatte man Erfahrungen mit freiwilligen Hilfskassen gesammelt. Nicht durchsetzen konnte sich Bismarck mit seiner Vorstellung von staatsfinanzierten Pensionären, diese Vorlage wurde vom Reichstag in eine Versicherung, also Selbsthilfe statt Staatshilfe, umgewandelt. Diese Versicherung war aber begrenzt auf die Arbeiter und auch nur als Grundsicherung gedacht.
Damit war Deutschland plötzlich der Vorreiter in der Sozialpolitik. Da D lange Zeit wirtschaftlich und immer noch politisch rückständig war, erscheint dies paradox. Die Gründe dafür waren:
1. Starke Reformbewegungen und -diskussionen in der Gesellschaft
2. eine erwünschte Besänftigung der Arbeiter und eine enge Bindung derselben an den Staat; auch durch die Angst vor einer Revolution.
3. Die Interventionspolitik der Monarchie, der Staat als starke Hand; d.h. der politische Liberalisierungsrückstand ermöglichte einen Sozialstaatsvorsprung.
Vielleicht kann man abschliessend zu Bismarck sagen, dass es ihm wohl nicht an der Lage des Arbeiters sondern der Stärkung der Monarchie gelegen war, das sieht man nicht zuletzt daran das Arbeitsschutzgesetze erst Anfang des 20. Jahrhunderts in D eingeführt wurden.
Eine Arbeitslosenversicherung wurde in D bis 1927 nicht verwirklicht, und zwar weil erstens von 1885 bis 1914 in Deutschland Vollbeschäftigung herrschte und zweitens damals die Auffassung vorherrschte, dass jemand der keine Arbeit hat, dafür auch selbst verantwortlich ist.
1911 wurde das SN dann um eine Rentenversicherung für Angestellte erweitert. Zusätzlich wurden die bestehenden Sozialversicherungen in die Reichsversicherungsordnung (RVO) zusammengefasst, die zum Teil bis heute gültig ist und erst seit1970 schrittweise durch das Sozialgesetzbuch ersetzt wird.
Eine andere, oft vergessene Wurzel des SN in D ist auch der Ausbau der Daseinsvorsorge der Kommunen mit Versorgungs- und Dienstleistungssystemen die nicht nur auf den Arbeiter sondern auf alle Bürger ausgerichtet waren. Dazu gehörten die Hygiene- und Gesundheitsförderung, die Energie- und Wasserversorgung, die Kinder- und Jugendfürsorge, die Wohnungsfürsorge und die Arbeitsvermittlung. Diese Leistungen wurden aber nicht zentral, sondern durch ein System bürgerschaftlicher Selbstverwaltung verwaltet.
Die nächste Phase die ich ansprechen möchte ist die Zwischenkriegszeit. In den Anfängen der Weimarer Republik wollte man die junge Demokratie durch umfassende Sozialleistungen stützen. Das führte zu einem starkem Ausbau derselben. Man führte eine Anerkennung der Opfer der Staatspolitik, die Kriegsopferentschädigung ein. Andere Akzente wurden gesetzt durch das Jugendwohlfahrtsgesetz 1922, das Reichsknappschaftsgesetz 1923 und die Reichsfürsorgeverordnung 1924. In dieser Zeit unterlag die Sozialgesetzgebung sehr stark dem Prinzip der gesellschaftlichen Selbststeuerung, dessen Blütezeit Weimar war. Nicht der Staat sondern Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelten einen großen Teil der Arbeitsverhältnisse rechtsverbindlich. !922 waren dementsprechend schon 75% der Arbeitnehmer in Gewerkschaften organisiert.
Ein wichtiger Schritt war auch die Arbeitslosenversicherung von 1927, die in ähnlicher Form heute noch existiert.
Der Sozialstaat war also gedacht als Stabilisierung aber durch die Weltwirtschaftskrise mussten soziale Leistungen abgebaut werden, die Arbeitslosenversicherung brach komplett zusammen. Dadurch wurde das Vertrauen der Bürger in diese Systeme erschüttert und eine Interessenkoalition von rechts- und linksradikalen Parteien verband ihre Schläge gegen die Demokratie mit solchen gegen das SN.
Nach Hitlers Machtübernahme wurden die demokratischen Elemente des SN abgeschafft ( z.B. Tarifpolitik) soziale Ansprüche verworfen und Minderheiten entrechtet. Das Fürsorgesystem wurde zum gezielten Töten Kranker oder behinderter Menschen mißbraucht. Auf der anderen Seite wurden die Leistungen für \"würdige Volksgenossen\" ausgeweitet.
Ein Meilenstein in der Entwicklung der Sozialpolitik war der Beveridge-Plan der Briten von 1942. Inhalte waren eine Verbindung einer auf Vollbeschäftigung zielender Wirtschaftspolitik mit der Sozialpolitik, eine Einbeziehung des in der Kinderzahl begründeten Armutsrisken der Familien, eine Lösung der sozialen Sicherung aus der Arbeiterfrage und die Definierung als Bürgerrecht, ein allgemeiner, unentgeldlicher, staatlicher Gesundheitsdienst und eine Grundrente das \"flat national minimum\". Dieser Plan hatte einen großen Einfluß auf GB, den skandinavischen Raum und zum Teil auch in Frankreich.
Im Nachkriegsdeutschland versuchte man jedoch Vorkriegsmodelle zu rekonstruieren. Wichtige Innovationen waren der soziale Wohnungsbau und die Loslösung der sozialen Frage von der Arbeiterfrage, da auch die Kriegsschäden quer durch alle Bevölkerungsschichten liefen.
Ab Mitte der 50er Jahre kam es nun zu einer Prosperitätsphase. Dadurch konnten neue soziale Leistungen eingeführt werden, Deutschland war wieder Vorreiter in der Sozialpolitik. Eingeführt wurde u.a. die enorm wichtige große Rentenreform Adenauers die von allen Parteien im politischen Konsens getragen wurde. Damit verbunden war die Idee der Lebensstandardsicherung und der Dynamiesierung der Renten. Die soziale Sicherung war damals erstmals, im Kontrast zu Beveridge, mehr als eine physikalische Grundsicherung und hatte einen Funktionswandel von der Überlebenshilfe zur Statussicherung. Dies geschah übrigens gegen liberale Wüsche, diese wollten bei steigendem Wohlstand sinkende soziale Leistungen.
Die staatlichen Rentenversicherungen verloren ihr Image Notbehelf für arme Leute zu sein, das Leistungsrecht für Arbeiter und Angestellte wurde vereinheitlicht. Damit einher ging natürlich auch eine größere Abhängigkeit von konjunkturellen und demographischen Schwankungen.
Neue Leistungen die hier eingeführt wurden waren das Erziehungsgeld, das Kindergeld, eine Ausbildungsförderung und der Lohnersatz im Krankheitsfall. Teile des Beveridge-plans wurden in der Familienpolitik übernommen.
Mitte der 70er Jahre kam es zu einer Wirtschaftskrise, damit verbunden waren Schwierigkeiten bei der Leistungsfinanzierung, die Sozialleistungsquote stieg u.a. durch die Überalterung der Gesellschaft, verbesserte aber auch verteuerte medizinische Versorgung und Mängeln in Organisation und Verwaltung. Der Verlust der Vollbeschäftigung brachte also die sozialen Systeme an ihre Grenzen. Dies führte zu verschiedenen Reaktionen: in England kam es zu einer Rückentwicklung des SN zu einem Fürsorgesystem und eine Umstrukturierung zu vermehrt privater Vorsorge. Schweden Baute sein SN aus um Arbeitslosigkeit zu vermeiden. In Deutschland ging man einen Mittelweg zwischen diesen Extremen, man verfolgte eine Politik der Kostendämpfung, d.h. die Leistungen wurden nicht verringert aber die Leistungsvorraussetzungen erhöht. Damit erhielt man eine engere Bindung des Wachstums der Sozialausgaben an das Wachstum des Sozialprodukts.
In neuester Zeit wurden neue Akzente gesetzt in der Familien-,Frauen- und Bevölkerungspolitik. Notwendig wurde auch die Pflegeversicherung, bedingt durch den familiären und demographischen Wandel, d.h. Menschen werden von staatlichen Organisationen gepflegt als Ersatz zur Pflegefunktion der Familie.


Aufbau des sozialen Netzes:

Es gibt drei verschiedene Prinzipien nach denen eine soziale Leistung vergeben werden kann: Das Versorgungs-, das Fürsorge- und das Versicherungsprinzip.
Das Versorgungsprinzip sorgt für Ersatzleistungen für ein der Allgemeinheit gebrachtes Opfer oder an den Staat erbrachte Leistungen. Dies umfaßt z.B. Beamte oder Kriegsinvaliden. Die Versorgungsleistungen werden aus Steuermitteln finanziert.
Das Fürsorgeprinzip stellt öffentliche Sach- oder Geldleistungen zur Verfügung wenn kein Versicherungs- oder Versorgungsanspruch besteht. Es gibt dann jedoch eine Bedürftigkeits- und Subsidiaritätsprüfung, hier sollten z.B. erst nahestehende Verwandte aushelfen. Dieses Fürsorgeprinzip umfasst z.B. Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe.
Die Hauptpfeiler unseres Sozialsystems sind jedoch die Sozialversicherungen und zwar die Renten-, Kranken,- Unfall-, Arbeitslosen- und seit kurzer Zeit auch die Pflegeversicherung.
Das Versicherungsprinzip funktioniert nach der Richtlinie eines Gleichgewichtes von Leistungen und Gegenleistungen und soll die Fundamentalrisiken des Lebens abdecken (Alter, Krankheit, Invalidität, etc.) Im Gegensatz zu privaten Versicherungen funktioniert die staatliche weniger nach dem Äquivalenzprinzip, d.h. wer ein höheres Risiko hat arbeitslos zu werden, zahlt nicht mehr Arbeitslosenversicherung. Grundgedanke des Versicherungsprinzips ist die Solidaritätsvorstellung.
Als Beispiel einer Sozialversicherung sei hier die Rentenversicherung erläutert:
Sie ist gedacht als Lebensstandardsicherung im Alter. Zur Zeit liegt das Nettorentenniveau bei etwas über 70% des durchschnittlichen Nettoverdienstes der momentan Erwerbstätigen.
Finanziert wird sie hauptsächlich durch die Beiträge, die je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber übernommen werden. Das heißt konkret bei einem Beitragssatz von z.Z. 19,5%, einem Bruttoeinkommen von 9000 DM und der aktuellen Bemessungsgrenze von 8000 DM müssen 1560DM an die Rentenkasse abgeführt werden, wovon je 780 DM von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden.
Außer den Beiträgen der Versicherten fließt jährlich ein Bundeszuschuß in die Rentenkasse, und zwar für Leistungen die nicht durch Beiträge abgedeckt sind, also Kriegsfolgeleistungen, kindererziehungszeiten oder beitragsfreie Ausbildungszeiten.
Pflichtversichert sind Arbeiter, Angestellte, Azubis, Erziehungs- und Pflegepersonen, Wehr- oder Zivildienstleistende und Bezieher von Vorruhestandsgeld. Wer will kann der Rentenversicherung auch freiwillig beitreten. Die Renten sind beitragsbezogen und auch abhängig von der Versicherungsdauer.





Vergleich mit Amerika:

Sozialversicherung: finanziert durch Steuern, Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 7,65% des Bruttoeinkommens. Leistungen erhalten Rentner, Hinterbliebene und Invaliden ohne Beachtung von Bedürfnissen in Form eines Grundbetrages.
Arbeitslosenversicherung: nicht zentral verwaltet und unterschiedlich in den einzelnen Staaten. Wird gezahlt für meist 26 Wochen nach dem Verlust der Arbeit in Höhe von 50-70% des letzten Gehalts. Das Maximum der erhaltenen Leistungen variiert von Staat zu Staat zwischen ca. 300 DM und 900DM.
Krankenversicherung: es gibt keine einheitliche Krankenversicherung und keine Pflicht zur Versicherung. 2 Drittel sind über ihre Arbeitgeber versichert, dies ist nicht sehr teuer enthält aber geringe Leistungen ( z.B. sind Zuzahlungen erforderlich). Ca. 20% sind privat versichert, teuer, aber die Leistungen sind vergleichbar mit denen von Kassen in Deutschland. 15% sind ganz ohne Versicherung, diese Leben nahe der Armutsgrenze ohne Absicherung. Alte und ganz Arme werden durch Hilfsprogramme unterstützt.
Sozialfürsorge: Es gibt über 70 verschiedene Programme, hier die Wichtigsten:
Medicaid - Krankenversicherung für Arme
Food Stamp Programme - Essen wird an Arme verteilt
Puplic housing programme - Apartments für Arme
Durch den Mangel an staatlicher Vorsorge gibt es viele private Wohlfahrtsstiftungen mit Ausbildungs- und Unterstützungsleistungen.
Es liegt also in Amerika eine große Betonung auf Selbstverantwortung und Selbsthilfe, es herrscht die Ansicht vor, dass jeder für sein Wohlergehen selbst verantwortlich bzw. von Gott dazu geleitet wird.

Perspektiven:

Das soziale Netz war immer und ist kurzfristig ausgelegt, und muß bei strukturellen Veränderungen und konjunkturellen Krisen verändert werden. Durch finanzielle Notwendigkeiten und demographische Zwänge ist ein ständiger Reformbedarf vorhanden. Wichtig ist wohl vor allem die Erkenntnis des einzelnen, dass er selber, und kein anonymer Dritter für die erhaltenen Wohltaten zahlt und daß die Gesellschaft dynamisch ist und das soziale Netz, wenn es aufhört sich anzupassen automatisch schlechter wird.

 
 



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