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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Binnenmarkt



Diese Anstöße kamen Mitte der 80er Jahre aus der Kommission in Gestalt des Binnenmarktprogramms "Europa 92", das der Kommissionspräsident Jaques Delors am 12. März 1985 vor den Abgeordneten des Europäischen Parlaments entwickelte und das die Vollendung eines europäischen Binnenmarktes bis Ende 1992 vorsah. Zu diesem Zweck stellte die Kommission im Jahre 1985 in einem "Weißbuch" einen Katalog von konkreten Maßnahmen auf, die zur Vollendung des Binnenmarktes nach einem genau festgelegten Zeitplan bis Ende 1992 zu treffen waren.

Dieses Weißbuch wurde 1985 vom damaligen Vorsitzenden der Kommission Jaques Delors vorgelegt. Der Binnenmarkt sollte nicht nur für den Warenverkehr gelten, sondern auch den freien Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sowie die Niederlassungsfreiheit innerhalb der Gemeinschaft garantieren. Weiter sollten auch die nicht-tarifären Handelshemmnisse abgebaut werden. Unter nicht-tarifären Handelshemmnissen werden physikalische Barrieren (z.B. Grenzen), fiskalische Barrieren (z.B. Steuern) und technische
Barrieren (z.B. unterschiedliche Produktnormen) verstanden. Das Binnenmarktkonzept sieht zwei Möglichkeiten vor diese nicht-tarifären Handelshemmnissen zu beseitigen. Die erste ist einheitliche Zulassungsbestimmungen (Harmonisierung) von Produkten. Die zweite ist die Strategie der gegenseitigen Anerkennung. Das bedeutet, daß z.B. eine Bohrmaschine, die in Portugal in den Handel gebracht werden darf, auch in Deutschland verkauft werden kann.

Den politischen Auftrag zur Verwirklichung des Programms "Binnenmarkt 1992" erhielt die Kommission vom europäischen Rat noch im gleichen Jahr auf dem Gipfeltreffen in Mailand. Um aber mit einiger Aussicht auf Erfolg in nur sieben Jahren ein Ziel zu erreichen, das mit weniger Mitgliedstaaten in fast drei Jahrzehnten nicht verwirklicht werden konnte, bedurfte es mehr als nur einer politischen Willenserklärung und der Verabschiedung eines Programms: Das Ziel "Binnenmarkt 1992" mußte Bestandteil des Gründungsvertrags der E(W)G werden.

Dies wurde mit der am 1. Juli 1987 in Kraft getretenen Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) erreicht, durch die der E(W)G-Vertrag um einen Artikel ergänzt wurde.

Nach Inkrafttreten des Binnenmarkts am 31.12.1992 hatte die o.g. Strategie der gegenseitigen Anerkennung konkrete Auswirkungen. "Oft behinderten als Schutzvorschriften getarnte Hindernisse den Warenaustausch zwischen den EU-Staaten. Im Streit um die Einfuhr von -Likör aus Frankreich sah z.B. der Europäische Gerichtshof das deutsche Einfuhrverbot als übertriebene Maßnahme zur Erreichung des erwünschten Ziels (Verbraucherschutz) an und bezeichnete deutliche Angaben auf dem Etikett der Flaschen - hier über den Alkoholgehalt - als ausreichend. Diese Rechtssprechung führt das für die Verwirklichung des Binnenmarkts nicht nur im Warenbereich wegweisende Prinzip der gegenseitigen Anerkennung ein."

 
 

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