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geographie artikel (Interpretation und charakterisierung)

Erwärmung

Geschichte des weinbaus in illmitz



2.1 Die Anfänge des Weinbaus Die Geschichte des Weines ist wahrscheinlich so alt wie die Geschichte der Menschheit selbst.
Schon im alten Griechenland gab es kaum ein religiöses Fest ohne Wein. Der Mensch im antiken Griechenland wußte in jeder Lebenslage einen Gott anzubeten und war von den verschiedenen Naturgewalten und den nicht mehr wegzudenkenden Elementen des Lebens so fasziniert, daß er in ihnen ein göttliches Wirken sah. So kam es nicht selten vor, daß bei den Festen zu Ehren des Weingottes Dionysos auch oftmals ein bißchen zu tief in den Becher geschaut wurde.
Die Römer übernahmen neben vielen anderen Göttern aus der griechischen Mythologie auch den Gott des Weines und nannten ihn Bacchus.
Der Wein spielt in fast allen Religionen und Kulturen eine bedeutende Rolle. Auch in der Bibel ist der Wein ein nicht mehr wegzudenkendes Thema. Beim aufmerksamen Durchblättern der Bibel stößt man auf viele Stellen, in denen vom Wein die Rede ist. Bei der Hochzeit von Kana zum Beispiel verwandelte Jesus Wasser in Wein, und beim letzten Abendmahl verwandelte er wiederum in Gegenwart seiner Jünger Wein in das Blut Christi.
Auch in der jüdischen Religion hat der Wein große Bedeutung und wird sogar in den strengen Speisegesetzen erwähnt.
Sehr oft wird die Meinung vertreten, daß die Römer den Weinbau in unsere Breiten einführten. Der römische Soldatenkaiser Probus ( 276-282 n.Chr. ) hob das über die Provinzen verhängte Auspflanzungsverbot für Wein auf. Damit konnte in den Provinzen Noricum und Pannonien der Grundstein für geordneten Weinbau entstehen. Kaiser Probus führte nicht den Wein in dieses Gebiet, wie oft fälschlich behauptet wird, ein. Durch die Aufhebung dieses Verbotes wurden jedoch viele Veteranen angelockt, die sich dem Weinbau widmeten. Somit war auch für die Versorgung der hier stationierten Soldaten mit Wein gesorgt. "Allerdings bezeichnet der römische Statthalter Pannoniens, Cassio Dio, der vorher Statthalter in Nordafrika war, die Qualität des pannonischen Weines als von "geringer Güte"."
Doch die heimische Weinkultur begründeten nicht erst die Römer, denn in Zagersdorf, im Bezirk Eisenstadt, wurden in einem Grabhügel, der etwa um 700 v.Chr. angelegt wurde, Traubenkerne entdeckt. Die Volksgruppe der Kelten, die damals und noch Jahrhunderte später unter anderem diesen Raum besiedelte, wußte wahrscheinlich bereits, daß man Trauben nicht nur zum Essen verwerten kann.
Die Weinbaugemeinde Illmitz ist im Vergleich zu anderen Weinbauregionen und Weinbaugebieten (auch denen des Seewinkels) relativ jung. Nach der Schenkungsurkunde des Klosters Heiligenkreuz soll König Andreas II. von Ungarn den Zisterziensern das Gut Mönchhof verliehen haben. Er forderte sie auf, in diesem Gebiet Weingärten auszusetzen.
Ende des 15. Jahrhunderts kamen Handelsleute aus dem Nordosten Europas in die damals bekannten Weinorte rund um den Neusiedler See. Ortschaften wie Rust, Oggau, Neusiedl, Jois oder Purbach wurden erwähnt, doch die Weinbaugemeinde Illmitz gab es damals wahrscheinlich noch nicht. Es war immer nur von Ackerbau, Fischerei und Viehzucht die Rede. Da Illmitz mit einer Höhenlage von 117m über dem Meeresspiegel die tiefstgelegene Gemeinde Österreichs ist, war die Landwirtschaft immer stark vom Wasserspiegel des Sees und der Lacken abhängig.
"Dieser bedingte eine wiederholte Umstellung der bäuerlichen Wirtschaft, sodaß einmal die Fischerei, dann die Viehzucht und später der Ackerbau im Vordergrund standen. Die Fischerei spielte bis zum Ende des 18. Jhs. eine wichtige Rolle, sie wurde aber seit der Mitte des 16. Jhs. immer mehr von der Viehzucht verdrängt, die vom Ende des 19. Jhs. bis zum ersten Drittel des 20. Jhs. ihren Höhepunkt erreichte. Seit Anfang des 18. Jhs. gewann auch der Ackerbau immer mehr an Bedeutung. Seit der Bauernbefreiung von 1848 erlebte er einen enormen Aufschwung."

Einem Denkmalstein in Illmitz zufolge wird der Weinbau hier erstmals 1598 erwähnt. Somit gab es bereits am Ende des 16.Jhs. in Illmitz Weingärten. Sie sind dann sicherlich wieder abgekommen, da man in den Quellen des 17. und 18.Jhs. keine Aufzeichnungen über Rebflächen in Illmitz findet.
Erst 1809, als der damalige Pfarrer von Illmitz, Pfarrer Mikuska, in der Ried "Schellgärten" wieder einen Weingarten aussetzte, zog der Weinbau in Illmitz wieder ein.
In der Folge versuchten sich immer mehr Illmitzer zusätzlich zum Ackerbau und zur Viehzucht auch im Weinbau.
Es ist jedoch sehr schwer zu eruieren wie sich die Zahl der Weingärten in den nächsten Jahren veränderte, sicher aber ist, daß es einen Trend zur Weiterentwicklung gab.

2.2 Die Reblausplage
Um 1880 kam es dann zu einem Rückschlag für die Winzer im Seewinkel.
Die Reblaus, von Amerika eingeschleppt, vernichtete einen Großteil der Weinanbaufläche. Nur die reinen Sandböden in Illmitz und in Podersdorf blieben reblausfrei.
Die übrigen Weingärten im ganzen Gebiet mußten alle gerodet werden.
Die Folgen der "amerikanischen" Krankheiten Pernospora, Oidium und der Reblaus, waren für die Weinbauern um die Jahrhundertwende katastrophal, denn von 1890 bis 1930 war der Weinbau praktisch in einer permanenten Krise.
"Auch im Weinbau gab es wie im Obstbau zu allen Zeiten Schädlinge. Doch die "heimischen" Feinde (Traubenwickler, Zigarrenwickler, Engerling, Roter Brenner usw.) besaßen nicht die Gefährlichkeit der amerikanischen Krankheiten, die vor 100 Jahren zu einem wirtschaftlichen Faktor wurden. Diese Schädlinge sind auch für die geographische Fragestellung sehr interessant. Denn wenn diese amerikanischen Schädlinge, die Reblaus und die Pilzkrankheiten Pernospora und Oidium, nicht eingeschleppt worden wären, so wäre der europäische Weinbau heute sicher anders geartet."

Es ist heute schwer die Vor- und Nachteile dieser Krise neutral zu betrachten. Obwohl der Weinbau im Seewinkel bis nach den I. Weltkrieg stagnierte, kann man auch Positives in dieser Sache sehen.
So wurde im 20. Jahrhundert mit dem Neuaufbau des Weinbaus begonnen, jedoch nach den modernsten Grundsätzen und Methoden.
In diese Zeit zurück geht auch die Gründung vieler Weinbauvereine, Weinbauschulen, Forschungszentren und Absatzgenossenschaften.
Auch die Förderung und die Beratung von staatlicher Seite waren nach der Krise viel stärker als zuvor.
Man kann sagen, daß erst damals der Grundstein für den heute so bedeutenden Weinbau im Seewinkel, aber auch im übrigen Europa, gelegt wurde.


2.3 Der "Weinboom" in Illmitz
Der Anschluß des Burgenlands an Österreich im Jahre 1921 brachte für die Weinbauern in diesem Gebiete durchaus viele Vorteile.
Nun brauchten sie nicht mehr die Konkurrenz der ungarischen Weine zu fürchten. Sie mußten sich zwar erst auf dem österreichischen Markt behaupten, doch von den österreichischen Winzern konnten sie auch vieles lernen.
"So gesehen bedeutete die Angliederung an Österreich gleichzeitig den Anschluß an das Wissen und Können der Weinbauern in Niederösterreich und der Steiermark."
Die Rebfläche stieg in den Jahren nach der Angliederung immer mehr an. Vor allem auf den sterilen und schädlingsimmunen Sandböden wurden Rebkulturen angelegt.
"So stieg z.B. die Rebfläche in Illmitz von 19 ha im Jahr 1913 auf 234 ha 1936."
Immer mehr Bauern waren nun gewillt Weingärten auszusetzen, doch auf eine Zunahme um das Zwölffache(!) , folgte während des 2.Weltkrieges ein neuerlicher Rückschlag. Dies war darauf zurückführen, daß während des Krieges ein enormer Arbeitskräftemangel herrschte.
Bis 1955 gab es dann wieder eine Stagnation des Weinbaus. Dies könnte deshalb entstanden sein, weil viele Männer noch nicht aus dem Krieg zurückgekehrt waren. Doch in dieser Zeit gab es überhaupt einen Stillstand der gesamten Wirtschaft in der damaligen russischen Besatzungszone.
Trotzdem stieg die Größe der Rebfläche innerhalb dieser Jahre in Illmitz an. 1955 war Illmitz hinter den "traditionellen" Weinbaugemeinden des Bezirks immerhin schon an 5. Stelle.
Und der Aufschwung sollte noch weitergehen, denn die Umstellung auf Hochkulturen, die von Lenz Moser geprägt wurde, ermöglichte erst den Einsatz moderner Geräte.
"Noch zu den wesentlichen Gründen für die Ausdehnung der Weinbauflächen zählten die im großen und ganzen günstige Preisentwicklungen und der Übergang von der Stockkultur zur Hochkultur und damit die Möglichkeit, mit gleichem Arbeitskräftepotential größere Flächen zu bewirtschaften und schließlich der Anreiz, Neupflanzungen noch vor Inkrafttreten des burgenländischen Weinbaugesetzes (1. Feber 1966) anzulegen.
Schon im Jahre 1966 war Illmitz mit 962,04 ha die zweitgrößte Weinbaugemeinde Österreichs und ist es bis heute geblieben."

Waren 1959 in Illmitz 59% der Rebfläche noch unter der Kategorie "Niederkultur" und 31% unter Mittelkultur, jedoch nur 10% der Rebfläche unter "Hochkultur" zu finden, so sind schon zwölf Jahre später 86% der Weingärten auf Hochkultur umgestellt worden.
So konnte sich der Siegeszug des Weinbaus in Illmitz weiterhin fortsetzen. Die Zahl der Weingärten explodierte in den nächsten Jahren förmlich.
Tabelle 1: Entwicklung der Rebfläche zwischen 1970 und 1980

ILLMITZ 1970 1974 1980
Weingartenfläche 928,29 ha 1230,67 ha 1553,64 ha

Man sieht, daß immer mehr Landwirte Weingärten aussetzten und sich immer mehr dem Weinbau widmeten.
Es wurde vermehrt in den Weinbau investiert, denn die Winzer blickten damals in eine verheißungsvolle Zukunft.


2.4 Der Weinskandal 1985/86
"Auf einer Pressekonferenz, die am 23.4.1985 in Wien abgehalten wurde, teilte Landwirtschaftsminister Dipl.-Ing. Günther Haiden der Öffentlichkeit mit, daß etwa fünf Monate vorher bei der Landwirtschaftlich-chemischen Bundesanstalt in Wien eine anonyme Anzeige eingegangen sei, laut der Weinhändler dem Wein Diäthylenglykol zugesetzt hätten."

Zum Zeitpunkt der Pressekonferenz waren angeblich schon einige Betriebe überprüft und auch schon positive Proben gefunden worden.
In den Weinen dieser Betriebe war eben Diäthylenglykol gefunden worden.
"Diäthylenglykol ist ein zweiwertiger, höherer Alkohol, der als Frostschutzmittel, zum Feuchthalten von Tabak - es ist also in jeder Zigarette vorhanden - und zur Herstellung von Kunststoffen verwendet wird." Es ist jedoch nicht jene Substanz, die als Frostschutzmittel für Fahrzeugkühler verwendet wird, so wie dies bei Beginn des Weinskandals fälschlich behauptet wurde.
Minderwertigen Weinen wurde dieses Mittel zugesetzt, um sie "aufzubessern" und sie z.B. als Prädikatsweine verkaufen zu können.
In der Folge wurde durch die Medien eine Panikmacheaktion gestartet, die kein gutes Haar am österreichischen Wein und den österreichischen Winzern gelassen hatte. Auch im Ausland, vor allem in Ländern, in die Österreich Wein exportierte, waren die Menschen verunsichert. Dies wirkte sich natürlich auf die österreichischen Weinexporte aus. Dies kann man sehr gut an der Abbildung 1 erkennen.
Abb. 1: Österreichische Weinexporte in den Jahren 1970 - 1994
Ein weiterer Grund für die schlechte Exportbilanz in den Jahren nach dem Weinskandal war auch, daß die Republik Österreich nach Aufkommen des Weinskandals den Prädikatsweintransport in Tanks ins Ausland verboten hatte. Dieses Verbot wurde jedoch nach dem Beitritt Österreichs in die EU wieder aufgehoben. Dazu mußte ein Prozeß gegen die Republik Österreich geführt werden, der dann gewonnen wurde.
Viele Wirtschaftsexperten sind der Meinung, die österreichische Weinwirtschaft hätte sich bis heute von diesem Weinskandal nicht erholt. Interessant zu beobachten wird sein, ob jemals wieder so viele Weine wie z.B. in den Jahren von 1980 bis 1984 in das Ausland exportiert werden können.
Doch seit dem EU-Beitritt Österreichs kann man die Statistiken nicht mehr vergleichen. Der Grund dafür ist, daß bis Ende 1994 grenzüberschreitende Warenbewegungen vom Zoll aufgezeichnet wurden. Seit dem Jahre 1995, in dem Österreich der EU beitrat, erfolgt dies nur mehr über Meldungen der Exporteure und der Importeure. Kleinere Firmen fallen hier aus der Statistik.
Somit liefern alle neuen Statistiken ein verfälschtes Bild über Österreichs Weinwirtschaft.
Auch die Zahlen für das Jahr 1996 liegen schon vor und wurden vom ÖSTAT (Österreichisches Statistisches Zentralamt) im WINZER (Weinfachzeitschrift) veröffentlicht.
"Die Ausfuhr (Export) österreichischer Weine betrug im Jahre 1996 215.115 hl. Hauptkunde für österreichischen Wein ist nach wie vor Deutschland.
Deutschland wird auch in der Zukunft unser Haupthandelspartner bleiben, Absatzanstrengungen werden hier sicher rascher belohnt als auf irgendwelchen allzu exotischen Exportmärkten.
Die Weineinfuhr ( Import) betrug im Jahr 1996 336.283 hl. Mit weitem Abstand war Italien das wichtigste Importland sowohl bei Flaschen- als auch bei Tankweineinfuhr."

Der Glykolskandal erschütterte die Weinwirtschaft. Die Folgen dieses Skandals waren ein schwerer Imageverlust des österreichischen Weines und ein Rückgang oder sogar der Zusammenbruch des Exportes. Außerdem gab es nach dem Weinskandal etliche Firmenzusammenbrüche. Einige dieser Firmen waren vielleicht in den Weinskandal involviert, andere aber konnten wahrscheinlich einfach ihren Wein nicht an den Mann bringen. Viele Winzer hatten viel Geld in den Wein investiert, da dieser, wie schon oben erwähnt, Anfang der 80-er Jahre erfolgversprechend war, und nun konnten sie ihr Produkt nicht mehr verkaufen.
Das Problem war, daß das Vertrauen in alle Weinbauern gebrochen war. Auch jene, die gar nichts mit dem Skandal zu tun hatten, bekamen nun Probleme mit dem Absatz ihrer Weine.
Zahlreiche Versuche der Gegenoffensive und der Schadensbegrenzung wurden gestartet. Auch in Illmitz gab es eine solche Aktion. "An die hundert Traktoren, deren Anhänger mit Wein beladen waren, rollten zum Illmitzer Badestrand, wo sich die Badegäste bei einer Gratisweinverkostung der Ungefährlichkeit des Weines vergewissern konnten."
Immer wieder betonten die Seewinkler Bauern, daß der Weinskandal keine "Seewinkelaffäre" sei und daß es auch in anderen Ländern einen Weinskandal gegeben habe (in Italien sollen Menschen nach dem Genuß von Wein gestorben sein...), aber die Medien in den anderen Ländern machten dies nicht unnötig zum Thema.
Viele Menschen waren wirklich der Ansicht, daß nur Weinbauern aus dem Seewinkel gepanscht hätten. Einige von ihnen meinten, die Seewinkler Winzer hätten nicht die richtige Beziehung zum Wein, da dieses Gebiet eine sehr junge Weinbauregion sei. Es fehlte die Einstellung zum Wein, die nur in einigen Jahrzehnten oder Jahrhunderten reifen könnte. Die Seewinkler wurden oft beschuldigt, mit dem Wein nur ein schnelles Geschäft machen zu wollen.
Mit Nachdruck muß dieser These jedoch widersprochen werden, denn auch Weinhändler aus den traditionellen Weinbaugebieten in Niederösterreich und der Steiermark waren in diesen Skandal verwickelt. Man kann den Weinskandal nicht einfach nur als Seewinkelskandal darstellen, auch wenn viele "Pantscher" aus dem Gebiet kamen.
Diese Pantscher mußten sich natürlich vor Gericht verantworten.
Mitte des Jahres 1995 waren 24 Personen in Untersuchungshaft und es wurden weitere 325 Personen angezeigt. Die verhängte Höchststrafe im Zusammenhang mit dem Weinskandal betrug 5 Jahre.
In einem Interview mit der BF (Burgenländische Freiheit, Wochenzeitung der burgenländischen SPÖ) äußerte sich der damalige Landwirtschaftsminister Haiden zum Weinskandal.
Als die eigentlichen Opfer bezeichnete Haiden
"jene Weinbauern, die sich das ganze Jahr abrackern und abmühen, die mühselig Trockenbeerenauslesen und Beerenauslesen und Auslesen erzeugen, kostenaufwendig erzeugen - und dann kommen solche Firmen und stellen künstlich Prädikatsweine her."

2.5 Das neue Weingesetz

Nach Aufkommen des Weinskandals mußte man nun den Weintrinkern im In- und Ausland beweisen, daß so etwas in Österreich nie wieder vorkommen kann, denn noch so einen Weinskandal wie 1985 kann die österreichische Weinwirtschaft nicht verkraften.
Zuerst novellierte man das österreichische Weingesetz. Am 12.6 des Jahres erfolgte die Novellierung und trat mit 1.9.1985 in Kraft.
Doch vielen waren eine Änderung des Weingesetzes zuwenig. Der damalige Bundeskanzler Sinowatz wollte mit "dem schärfsten Weingesetz Europas" den Exportländern zeigen, daß Österreich mit der "Pantscherei" wirklich aufgehört hat.
Dem wäre jedoch noch hinzuzufügen, daß die verhängte Höchststrafe von 5 Jahren (10 Jahre wären die Höchststrafe gewesen) wahrscheinlich nicht das geeignete Mittel ist, um das Vertrauen des Auslandes in Österreichs Rechtsprechung zu stärken.
Seitens der ÖVP gab es viel Kritik am bevorstehenden Gesetz. Die ÖVP wußte zwar auch, daß ein strenges Gesetz notwendig sei, vor allem um das Ausland zu beruhigen, doch sie sah einige Punkte des Gesetzes als Schikane gegen die Weinbauern.
Die Gegner dieses neuen Gesetzes kamen nicht nur aus den Reihen der Politiker. Vor allem die Weinbauern, die damit leben und es befolgen mußten, waren damit unzufrieden.
Dennoch wurde im September 1985 mit den Stimmen der Koalitionsparteien SPÖ und FPÖ das Gesetz beschlossen und trat am 1. Jänner 1986 und in Teilen erst am 1.Juni 1986 in Kraft.
Schon vor dem Beschluß des Gesetzes im Parlament gab es eine Demonstration von burgenländischen Weinbauern vor dem Bundeskanzleramt, und nach dem Beschluß demonstrierten ca. 4000 Weinbauern aus ganz Österreich gegen das Gesetz.
Die Winzer wollten mit zahlreichen Blockaden und Demonstrationen ihren Unmut gegenüber dem neuen Gesetz äußern, um so zumindest eine Änderung einiger Punkte des Gesetzes zu erzwingen. Sie konnten jedoch mit diesen Aktionen nichts ändern.
Das Weingesetz brachte viele neue Änderungen für Österreichs Weinbauern.
"Oberster Grundsatz des Gesetzes ist: Wein ist ein Naturprodukt und hat bei jeder Behandlung ein solches zu bleiben."
Eine der Änderungen ist die Banderole. Weine, die in Flaschen oder Behälter bis 50 Liter
abgefüllt wurden, dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie mit dieser Banderole versehen sind. Diese rot-weiß-rote Schleife garantiert, daß der Wein immer vom Konsumenten bis zum Erzeuger zurückzuverfolgen ist.
Eine Transportbescheinigung ist dann nötig, wenn Wein in Behältern über 50 Liter in Verkehr gebracht wird.
Ein anderes Thema des neuen Gesetzes sind die Etiketten. Auf allen Etiketten muß der Name und die Adresse des Erzeugers oder des Abfüllers und extra noch die Weinbauregion und das Weinbaugebiet und die Gemeinde, aus der der Wein stammt, ersichtlich sein. In Österreich gibt es vier Weinbauregionen, die mit den Bundesländern Wien, Niederösterreich, der Steiermark und dem Burgenland identisch sind, und 16 Weinbaugebiete. Weiters muß auf die Qualitätsstufe des Weines (Tafel- oder Tischwein, Qualitätswein mit staatlicher Prüfnummer und Prädikatswein mit staatlicher Prüfnummer) hingewiesen werden. Bei Prädikatsweinen, für die ja Illmitz berühmt ist, muß auf der Etikette außerdem noch ersichtlich sein, welcher Prädikatswein (Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Ausbruch, Trockenbeerenauslese, Eiswein...) in der Flasche ist.
Für den Zuckergehalt müssen die Bezeichnungen "trocken" (bis höchstens 4 Gramm Restzucker je Liter), "halbtrocken" (9 Gramm Restzucker pro Liter) oder "süß" (bei höherem Restzucker) angegeben werden. Heute (1997) muß bei einem Restzuckergehalt von 9-18 Gramm je Liter die Bezeichnung "lieblich" stehen.
Das Weingesetz wurde immer wieder in einigen Punkten novelliert und ist nach Beitritt zur EU an deren Richtlinien angepaßt worden.
Nachdem Österreichs Weinwirtschaft wegen der aufgedeckten Weinverfälschungen praktisch darniederlag, war das neue Weingesetz wie ein Neubeginn für Österreichs Winzer. Obwohl es für Österreichs Weinbauern sicher nicht leicht ist mit einem so strengen Gesetz zu leben, ist dieses Gesetz wahrscheinlich die letzte Chance gewesen, den Ruf des österreichischen Weines zu retten oder überhaupt neu aufzubauen.
Immer wieder betonten Politiker das und wollten so die skeptischen Weinbauern von der Notwendigkeit dieses Gesetzes überzeugen.
"....Diese kriminellen Handlungen zum Schaden der Konsumenten haben auch Tausende ehrliche Weinhauerfamilien in eine schwierige Lage gebracht. Der österreichische Wein mit seinen einzigartigen Qualitäten ist weltweit in Verruf geraten. Ein strenges neues Weingesetz war daher notwendig, um die Grundlage für einen erfolgreichen Neubeginn unserer Weinwirtschaft herzustellen. Es geht darum, durch strenge Bestimmungen das Vertrauen der österreichischen Weinliebhaber, aber auch der ausländischen Konsumenten wiederherzustellen. (...)
Unsere Weinhauer werden durch die neuen Bestimmungen zweifellos vermehrte Arbeit auf sich nehmen müssen. Dies ist nicht Schikane, sondern letzten Endes im Interesse unserer Weinhauer selbst unerläßlich. Durch das neue Gesetz soll auch die Qualitätsproduktion vermehrt gefördert werden."

Mit diesen Worten sprach der damalige Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Günther Haiden in einer Broschüre, in der die wichtigsten Änderungen, die das neue Gesetz für die Weinbauern bringen wird, vorgestellt wurden, Mut zu.

 
 

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