| 
1.	Geschichte des Kondoms:
-	Erste Überlieferung durch Antonis Liberalis (2. Jhd. n. Chr.):Einführung einer Ziegenblase in die Scheide einer Frau.
 
 -	16. Jhd.: Gabriele Fallopio (1523-1572), empfhielt 1564 in seinem Werk "De morbe gallice" (erste, wissenschaftlich belegte Niederschrift über Präservative) Leinen- und Leineneichelkondome, getränkt in gelösten anorganischen Salzen (z.B. Quecksilbersalz) und Holzkohlenasche zur Verhütung der Syphilis
 
 
 -	17. Jhd.: Samt- und Seidenkondome
 
 -	17. - 19. Jhd.: Schafsdarmkondom (Wahrscheinlich auch Namensgeber durch "Erfinder" Dr. Conton oder Contom)
 
 -	17. - Anfang 20. Jahrhundert: Fischblasen und Schafsblinddärme. Noch um 1920 als Alternative zum Gummikondom angeboten.
 
 -	1855: erste Kondome aus Gummi von Julius Fromm (Dicke: damals: 0,5mm, heute: 0,06mm) mit Längsnaht.
 
 -	Seit 1930 durch Erfindung und Anwendung von Latex-Tauchmethode keine Längsnaht mehr.
 
 
 2.	Gesetzliche Handhabung:
 
 -	1900 zur Wahrung der Moral Verbot des öffentlichen Verkaufs
 
 -	Im Nationalsozialismus: Kondomwerbung polizeilich verboten, da sie dem Slogan "Dem Führer ein Kind" widersprach.
 
 
 
 3.	Syphilis:
 
 
 -	Sympthome:
 - Drüsen in der Leistengegend schwellen an
 - Hautausschlag ca. 6 Wochen nach der Ansteckung
 - Geschwüre im Mundraum, Rachenentzündung, Kopfschmerzen und Fieber
 - 5 - 15 Jahre keinerlei Symptome, dann jedoch: Lähmungserscheinungen, Erblindung,
 Geisteskrankheit und Herz-Gefäßschäden
 
 -	Behandlungsmethoden:
 - 15. Jhd.: Quecksilbereinschmierungen, Aderlässe, Schwitzkuren, Einläufe, u. a.
 - 1912: Heimittel Salvarsan, ein Arsen Ableger, entdeckt
 
 -	Eindämmungsversuche des Staates:
 - Untersuchungen von Prostituierten im 18. Jhd.
 - Um 1880 Zwangsuntersuchungen und Zwangseinweisungen gesetzlich vorgeschrieben
 |