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physik artikel (Interpretation und charakterisierung)

Watt

Insel- und verbundbetrieb


1. Atom
2. Motor

Die von Windgeneratoren erzeugte elektrische Energie läßt sich grundsätzlich
über zwei Betriebsarten nutzen: im Inselbetrieb oder im Verbundbetrieb
Im Inselbetrieb besteht keine Verbindung zum Netz der öffentlichen
Stromversorgung; zum Beispiel bei abgelegenen Wochenendhäusern, Einzelgehöften
in wenig besiedelten Landstrichen oder auf Halligen. Die Anforderungen an die
Einhaltung einer festen Spannung beziehungsweise einer bestimmten Frequenz
hängen von der Art der angeschlossenen elektrischen Geräte ab. Wenn
Vollversorgung gewährleistet sein soll, muß neben dem Windgenerator ein
zusätzliches Stromaggregat vorhanden sein. Begrenzte Ausfallzeiten des
Windgenerators können auch durch Speicher in Form elektrischer Akkumulatoren
(z.B. Blei-Säure-Batterien) überbrückt werden.
Beim Verbundbetrieb sind die Windgeneratoren an das öffentliche
Stromversorgungsnetz angeschlossen. Wegen der notwendigen Regelungs- und
Sicherheitsmaßnahmen erfordert diese Betriebsweise relativ hohe Investitionen
und lohnt sich erst für Anlagen ab mittlerer Leistung. So liefern zum Beispiel
Windenergieparks den produzierten Strom über Verbundschaltungen in das
öffentliche Netz.
Auch der sogenannte Netzparallelbetrieb ist eine Form des Verbundbetriebs.
Hierbei wird der Windgenerator, der zum Beispiel einem privaten Betreiber oder
einer Kommune gehört, an das Stromnetz des regionalen
Energieversorgungsunternehmens (EVU) angeschlossen. Soweit Bedarf besteht,
kann die erzeugte elektrische Energie vom Anlagenbetreiber selbst genutzt
werden; überschüssiger Strom wird gegen Vergütung in das EVU-Netz eingespeist.
Wenn die Anlage ausfällt oder zu wenig elektrische Energie produziert, erfolgt
die Stromversorgung des Betreibers automatisch gegen Berechnung aus dem

öffentlichen Netz.
Diese Betriebsweise erfordert zusätzlich besondere Meßeinrichtungen und
bedingt, daß zwischen dem Betreiber des Windgenerators und dem zuständigen EVU
entsprechende vertragliche Vereinbarungen bestehen. Außerdem muß gewährleistet
sein, daß die Windkraftanlage leitungstechnisch an das vorhandene Stromnetz
angeschlossen werden kann. Bei einer Vielzahl neuer Anlagen ergibt sich daraus
unter Umständen die Notwendigkeit, die Netzkapazität zu verstärken oder
gänzlich neu auszubauen.

 
 

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