Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


physik artikel (Interpretation und charakterisierung)

Welle

Farbe-


1. Atom
2. Motor



Geschichte Im 17. Jahrhundert bemerkte Sir Isaac Newton, dass Sonnenlicht mithilfe eines Prismas in farbige Bänder zerlegt werden kann.
Er erkannte, dass "blaues" Licht (kurze Wellenlänge) wesentlich stärker im Prisma gebeugt wird als "rotes" Licht (lange Wellenlänge). Dieser Effekt wird in der Physik als das "Huygenssches Prinzip" (Je kürzer Wellenlänge, desto stärker die Beugung) bezeichnet.


Begriffe
Die Farbverteilung wird "Spektrum" genannt, und bei der Lichtbrechung spricht man in der Physik von "Dispersion". Das Licht verschiedener Wellenlängen bezeichnet man als Spektralfarben.



Spektrum
Das gesunde durchschnittliche menschliche Auge kann Wellenlängen von 770 nm (Infrarot zu Rot) bis 385 nm (Violett zu Ultraviolett) wahrnehmen, wobei die Grenzbereiche für die eigentliche Farbwahrnehmung beinahe keine Bedeutung hat. Im Allgemeinen reicht es aus den Bereich zwischen 400 und 730 nm zu berücksichtigen.
Doch dieser Bereich ist nur ein sehr kleiner Ausschnitt des Spektrums elektromagnetischer Wellen. In dem Bild unten sind die Wellenlängen logarithmisch aufgetragen, da die Größe der Grafik ansonsten anschaulich nicht auf ein Blatt Papier zu bringen gewesen wäre.

Im kurzwelligeren Bereich sind folgende bedeutsamen elektromagnetischen Wellen anzutreffen:
. die ultraviolette (UV bis 10 -8 m),

. die Röntgen- (bis 10 -12 m),
. die Gamma- (bis 10 -14 m) und
. die kosmische Strahlung (kleiner 10 -14 m)
Im langwelligeren Bereich diese:
. ultra- oder infrarote (IR bis max. 10 -3 m) einschließlich der
o Wärmestrahlung (Mikrowelle um 10 -4 m oder 2640 GHz), die
. Radarwellen (3 * 10 -3 m bis 1 m) und der
. Richtfunk, Satellitensteuerung und Rundfunk:
o UHF ("Ultra-High-Frequenz") von 10 -1 m bis 1 m (oder 3000 MHz bis 300 MHz),
o VHF ("Very-High-Frequenz") von 1 m bis 3 m (oder 300 MHz bis 100 MHz),
o UKW ("Ultra-Kurz-Welle") von 2,7 m bis 3,43 m (oder 108 MHz bis 87 MHz),
o KW ("Kurz-Welle") in verschiedenen Bändern von 11,5 m bis 50 m (oder 26,1 MHz bis 5,9 MHz) über
o MW ("Mittel-Welle") von 186,9 m bis 571,5 m (oder 1605 kHz bis 525 kHz) zu
o LW ("Lang-Welle") von 1053 m bis 2000 m (oder 285 kHz bis 150 kHz).
. Oberhalb dieser Grenzen finden wir das "Hintergrundbrummen" (Ober- und Grundfrequenzen) von schnell laufenden Elektromotoren ebenso wie
. das Trägersignal unseres Wechselstromes aus der Steckdose.
Diese Strahlungsarten können von unserem Auge nicht wahrgenommen werden, wobei darauf hinzuweisen ist, dass andere Lebewesen zum Teil deutlich andere Wellenlängen mit deren Augen wahrnehmen als der Mensch.
Für den Mensch ist der sichtbare Teil des Spektrums nur ein winziger Ausschnitt.
Das von einem Körper reflektierte Licht, das wir als seine Farbe wahrnehmen, ist, abgesehen von künstlich erzeugtem monochromatischem Licht, eine Mischung aus Licht verschiedener Wellenlängen innerhalb des sichtbaren Spektrums.

 
 



Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Die Spezielle Relativitätstheorie
indicator KOHÄSION-
indicator Untersuchungsmethoden der Wissenschaft bezüglich der biologischen Wirkungen elektromagnetischer Felder
indicator Drehmaschinenbett
indicator Einführung: Akustik - Schallwellen
indicator Zwei Möglichkeiten der Entstehung:
indicator Thermische Effekte
indicator Überschwere Elemente:
indicator Thermische Nutzung
indicator EGG-Untersuchung




Datenschutz
Zum selben thema
icon Transistor
icon Energie
icon Schall
icon Einstein
icon Kernfusion
icon Bomben
icon Strahlung
icon Magnet
icon Kohäsion
icon Welle
icon Diamant
icon Newton
icon Blitz
icon Adhäsion
icon Biomasse
icon Gleitreibung
icon Dichte
icon Watt
icon Entwicklung
icon Otto
icon Laser
icon Reaktor
icon Widerstand
icon Kraft
icon Mikroskope
icon Dynamik
icon Turbine
icon Herstellung
icon Elektrizität
icon Gesetz
icon Strahlung
icon Theorie
icon Kapazität
icon Haftreibung
icon Transformator
icon Wirkung
icon Mechanik
A-Z physik artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution