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kunst artikel (Interpretation und charakterisierung)

Zeittafel: erwerbsketten "tote stadt iii"





1911 Schiele malt die "Tote Stadt III", Öl und Deckfarbe auf Holz, 37,7 /29,8 cm, dritte Fassung des Motivs einer Häusergruppe in Krumau.
Noch im selben Jahr setzt sich Arthur Roessler erfolgreich für eine Ausstellung des Bildes beim Münchner Galeristen Hans Goltz ein.
1912 Schiele fertig die "Wally", auch genannt "Bildnis Valerie Neuziel", Öl auf Holz, 32,7/39,8 cm.
Als erster Besitzer scheint Emil Toepfer auf.
1917 Der Verleger Richard Lanyi kauft das Bild.
1920 Wahrscheinlich um diese Zeit verkauft Lanyi (er wird später, 1938, im KZ ermordet) das Werk an die Besitzerin der Galerie Würthle, Lea Bondi-Jaray.
1925 Roessler hat die "Tote Stadt III" mittlerweile selbst erworben und sie in der Folge an den Rechtsanwalt und Schiele-Nachlaßbetreuer Alfred Spitzer verkauft. Noch im selben Jahr wird auch sie in der Galerie Würthle ausgestellt. Etwa um diese Zeit kauft es der erfolgreiche Kabarettist Fritz Grünbaum.
1938 Fritz Grünbaum wird im KZ Dachau ermordet. Lea Bondi-Jaray flüchtet nach London, ihre Galerie wird vom Salzburger Kunsthändler Friedrich Welz "arisiert".
1945 Die umfangreiche Schiele-Sammlung von Grünbaum ist verschollen - lediglich die Tote Stadt taucht nach dem Krieg in dem Auktionshaus Gutekunst & Klipstein, später Klipstein und Kornfeld, später Kornfeld in Bern in der Schweiz wieder auf. Von dieser erwirbt es die New Yorker Galerie St. Etienne, die dem nach dem Anschluß geflüchteten Sammler und Händler Otto Kallir (vormals Otto Nirenstein) gehört. Lea Bondi erhält ihre Galerie zurück, die "Wally" fehlt jedoch.
1946 Welz teilt Bondi mit, das Bild sei konfisziert und in der Österreichischen Galerie deponiert worden. Aufzeichnungen dazu sind bis heute nicht aufgetaucht.
"Bei Wally gibt es einen dunklen Fleck zwischen 1945 und 1950", so Klaus Schröder, geschäftsführender Leiter und Sprecher der Sammlung Leopold.
1950 Das Bild scheint offiziell wieder auf, und zwar in einem Kaufvertrag über elf Bilder, die der Arzt Robert Rieger aus dem Besitz seines in Theresienstadt ermordeten Vaters Heinrich Rieger der ÖG verkauft hatte. Lea Bondi versucht über ihren Wiener Anwalt Ansprüche zu stellen, die ÖG verweist aber auf den Kaufvertrag.
Später jedoch taucht ein Brief auf, in dem Robert Rieger an Otto Kallir schreibt, das Bild sei nie im Besitz seines Vaters gewesen.
1954 Leopold erwirbt im Tauschweg die "Wally".
1960 Otto Kallir tauscht das Bild mit Rudolf Leopold gegen einige Schiele - Zeichnungen

1. 12. 1997 Die "Yale Daily News" schreiben erstmals über die Ausstellung in New York: "Egon Schiele shocks New York`s MOMA" Unter anderem bezeichnen sie Schieles Arbeiten als "glamouros and mysterious", stellen ihn aber zweifelsfrei als sexbesessenen Pornographen dar. Außerdem heißt es: "In general, Schiele`s works describe a life of alienation and detachment. Even in his pieces that seem loving, he can`t seem to escape these desperate themes."
9. 1. 1998 Zum ersten Mal ist von den Besitzansprüchen, die zwei Familien an den Gemälden stellen, in den Printmedien die Rede; die OÖN schreiben: "Vor dem Rücktransport nach Europa wurden zwei Schiele-Bilder im Wert von etwa 95 Millionen Schilling in New York beschlagnahmt. Anspruch erheben die jüdischen Familien Reif (Kathleen und Rita Reif, Fritz Grünbaums Erben) und Bondi (im Namen der übrigen Erben Lea Bondis Neffe, Henry S. Bondi). Da es sich um eine "sehr sensible Materie" handle, hat die Leopold-Stiftung eine Kommission einberufen, zu der auch ein Experte des Jüdischen Weltkongresses beigezogen wird."
Unterrichtsministerin Gehrer bezeichnet die Beschlagnahmung der Bilder als "schweren Schlag gegen den internationalen Kunstaustausch und den internationalen Leihverkehr". Man solle sich fragen "auf welcher Vertrauensbasis es überhaupt noch zum Kulturaustausch kommen kann". Weiters heißt es da: "Der kaufmännische Direktor der Leopold-Museum-Privatstiftung, Klaus Albrecht Schröder, berichtete, daß der New Yorker Staatsanwalt Morgenthau für die Beschlagnahme der beiden Bilder ein Strafrechtsverfahrengegen Unbekannt eingeleitet habe. Der Vorwurf lautet auf Diebesgut.
10. 1. 1998 Der Standard bringt Interviews mit den Kontrahenten im "Schiele-Fall". Rita Reif spricht zu den Vorkommnissen ihre Genugtuung aus: "Ich wäre sehr dankbar, wenn dies ein Präzedenzfall für die ganze Welt werden könnte." Rudolf Leopold jedoch meint: "Ich finde die Beschuldigung, das Bild [..die "Tote Stadt III] geraubt zu haben, lachhaft!" Auf die Frage, ob er sich nicht gewundert hätte, daß das Bild im Nachlass Rieger gewesen sei, antwortet Leopold: "Nein. Lea Bondi hatte doch ihre Wiener Galerie Würthle zurückerhalten. Warum sollte ich daran zweifeln, daß der Erbe Rieger nicht der rechtmäßige Besitzer gewesen sein könnte?"
In den OÖN zitiert man die "New York Times": "Das ist ein verheerendes Eingreifen für die Kunstwelt!"
12. 1. 1998 Die für diesen Termin festgesetzte erste Anhörung wird auf den 15. Jänner verschoben.
Im profil wird erstmals das amerikanische Recht erklärt, demzufolge die Bilder beschlagnahmt wurden: " [ In den USA] gilt nicht das österreichische, auch in den meisten anderen europäischen Ländern geltende Recht, wonach ein Erwerb rechtens ist, solange er in gutem Glauben erfolgte, sondern das "to break the chain", das "Brechen der Kette", wonach jeder unrechtmäßige Erwerb die Rechtmäßigkeit der folgenden Erwerbshandlungen aufhebt."
15. 1. 1998 Das erste offizielle Treffen zwischen Morgenthau und den Vertretern des MOMA wird neuerlich vertagt.
Die Zeitschrift NEWS macht den Vorfall zu einer hochpolitischen Causa: "Ortet man drüben ein Land von Ariseuren und Kunsträubern, so hört man hierzulande schon wieder das Argument von der Verschwörung an der Ostküste.". Im Interview mit Jane Kallir werden die Folgen des Prozesses angedeutet: " Wenn in NY gegen Leopold entschieden wird, heißt das, daß auch jedes andere Beutegut der Nazis von ursprünglichen Besitzern oder ihren Rechtsnachfolgern eingeklagt werden kann." Leopold selbst deutet die konkreten Folgen an: " Zwei Drittel der Werke Schieles wären heute ihren Vorbesitzern nicht mehr lückenlos zuzuordnen".
(Weiters versucht die Zeitschrift die Erwerbskette genau zurückzuverfolgen, jedoch möchte ich diese nicht in meine Arbeit einbeziehen, schon vom seitenverkehrten Abdruck der Bilder genügend abgeschreckt)
Der Artikel gipfelt in der Behauptung von NEWS, Leopold wäre in den USA schon zum "zweiten Waldheim" geworden, die er jedoch aufs Heftigste zurückweist.
17. 1. 1998 Eine entscheidende Wende tritt ein. Standard: "Jüngste Recherchen haben ergeben, daß Kathleen und Rita Reif keine Erbansprüche an die "Tote Stadt III" stellen dürfen, die einst Fritz Grünbaum gehörte: Grünbaums Schwägerin Mathilde Lukasc, die das Gemälde 1956 verkaufte, beantragte 1954 in Wien die Todeserklärung ihrer Schwester Elisabeth, die 1942 deportiert worden war. Sie legte hierfür Grünbaums Testament bei, nach dem die Ehefrau die Alleinerbin ist. Lukasc zog ihren Antrag zwar aus unbekannten Gründen zurück, doch war sie die nächste Anverwandte von Grünbaums Witwe - und damit die Erbin. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß Emil Rosner, ein Cousin Grünbaums, 1962 die Todeserklärung von Elisabeth Grünbaum erhielt."
Die Causa ist mittlerweile wirklich zu einem Präzedenzfall geworden, und nach einem Interview in der New York Times, in dem Leopold eindeutig darauf hinweist, daß 16 weitere Gemälde den selben Weg gegangen wären und sich nun in Museen und Sammlungen befänden, reagiert man geschockt; "man werde zögern, noch Leihgaben in die USA zu geben" - so die OÖN.
22. 1. 1998 Während sich NEWS noch fragt: FALSCHE ERBIN?, liegt nun schon der Beschluß vor, daß die "Tote Stadt III" dem so bewiesen rechtmäßigen Besitzer Leopold zurückgegeben werden soll.
24. 1. 1998 Laura E. Drager, Richterin des Obersten New Yorker Gerichtshofes, gibt bescheid, daß sie am 5. März ihre Entscheidung bekanntgeben wird - dies geschieht jedoch nicht. Bis zum heutigen Tag ist keine Entscheidung gefallen - und es ist schon wieder auffällig ruhig um Rudolf Leopold geworden.
Mai 1998 Die Beschlagnahme der beiden Bilder wird vom New Yorker Supreme Court endgültig aufgehoben.

 
 



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