Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Wie wurden hexen verurteilt?



Die Hexenjagd war im wesentlichen ein von der Justiz geprägter Vorgang. Der gesamte Prozess wurde nach den Vorschriften des Rechts ausgeführt. Als Hexen angeklagte Menschen begingen während des Prozesses oft Selbstmord, um den grausamen Foltern zu entgehen. Es kam jedoch auch vor, dass Dorfbewohner Selbstjustiz ausübten, indem sie Hexen töteten, was dazu führte, dass viele Menschen, vor allem Frauen, als Hexen auf ungesetzliche Weise getötet wurden. In den meisten Fällen erfolgte die Hexenjagd auf gesetzlichem Wege.

In der Zeit der Hexenverfolgung gab es zwei unterschiedliche Verfahren, nach denen Hexen verurteilt wurden.

Bis zum 13. Jahrhundert machten die weltlichen Gerichte Gebrauch vom akkusatorischen Strafprozessrecht.

Bei diesem Verfahren war der Kläger, der meist der Partei oder der Verwandtschaft des Opfers angehörte, dafür verantwortlich, den Prozess eigenständig einzuleiten und auch durchzuführen. Der Richter besetzte lediglich den Posten der Urteilsfindung. Gestand der Angeklagte seine Schuld oder konnte der Kläger unanfechtbare Beweise liefern, so wurde der Angeklagte verurteilt. Kamen jedoch geringste Zweifel auf, so wendete sich der Richter an Gott, der sodann ein Gottesurteil sprach. Dieses Urteil war eine Probe, die der Angeklagte annehmen musste, wenn er freigesprochen werden wollte.

Bei einer solchen Probe wurde dem Angeklagten schwerste Hautverbrennungen durch das Tragen eines heißen Eisens oder die Verbrühung mit Wasser zugefügt. War die Verletzung nach zwei Wochen abgeheilt (mit Gottes Hilfe), so wurde der Angeklagte freigesprochen.

Hatte ein Kläger das Verfahren verloren, indem der Angeklagte nicht verurteilt wurde, so drohte ihm selbst eine Verurteilung.

Das akkusatorische Strafprozessrecht war jedoch ein irrationales, da hier nach Gottes Urteil gehandelt wurde und nicht durch die Prüfung des Sachverhaltes. Zudem war es nicht sonderlich erfolgreich, denn oftmals kam es zu keinen Prozessen, da der Kläger selbst eine Strafe befürchten musste, wenn er unrecht hatte. Deutlich wird hier der tiefe Glaube und das Vertrauen in Gott, selbst im weltlichen Gericht.



Beispiel eines Gerichtsprozesses:

Der Teufel verlor im Gerichtsaal seine Macht, wie es im Fall des Jean de Bonnevaux zeigt, der 1599 in Montmorillon im Poitou der Hexerei angeklagt war. Im Gerichtsaal benahm Bonnevaux sich wie folgt:

Er rief den Teufel an, der ihn im Beisein der Richter ergriff und fünf Fuß vom Boden aufhob, um ihn dann wie einen Wollsack auf gepflasterten Boden fallen zu lassen...

Woraufhin Bonnevaux über und über mit blauen und schwarzen Flecken übersät war. Er litt starke Schmerzen, Schaum stand ihm vor dem Mund. Als man ihn fragte, worauf dieses Verhalten zurückginge, gestand er, er habe den Teufel gebeten, ihn aus dem Gerichtsaal wegzuholen, doch der Teufel habe dies nicht vermocht, weil er den Eid geschworen hatte und dies hieß, der Teufel habe keine macht mehr über ihn.





Ab dem 13. Jahrhundert gaben Staat und Kirche das alte Verfahren auf und führten ein neues ein, welches das menschliche Urteilsvermögen forderte. Diese Änderung kam durch die Einsicht, dass die zunehmende Zahl an Verbrechen gestoppt werden musste.

Die Neuerungen des nun geltenden inquisitorischen Strafverfahren waren, dass der Kläger nun nicht mehr für die Einleitung und Durchführung des Verfahrens verantwortlich war, sondern der Richter konnte aufgrund einer Information, die er erhalten hatte, oder auch eines Gerüchts ein Verfahren einleiten. Dies hatte zur Folge, dass es zu viel mehr Strafverfahren kam, aber auch die Gefahr der böswilligen, politischen und willkürlichen Anschuldigung kam auf.

Im inquisitorischen Verfahren übernahm nun der Richter die Aufgabe, das Verbrechen zu untersuchen und Zeugen zu befragen. Die Urteilsfindung wurde stark erschwert, denn um die Tat nachzuweisen, mussten entweder zwei Augenzeugen aussagen oder der Angeklagte ein Geständnis ablegen. Andersartige Beweise, waren sie noch so überzeugend, hatten keinen Einfluss auf das Urteil.

Doch was tat man, wenn es keine Augenzeugen gab?

Wurde eine Person als Hexe beschuldigt, so war es schwer, Augenzeugen zu finden, denn nur sehr wenige Menschen konnten Hexen bei einer Tat beobachten. Zudem sagte man, dass die einzigen Zeugen/Mitwisser von Hexentaten ebenfalls Hexen oder Komplizen seien.

Fanden sich demnach keine Augenzeugen, so musste die Aussage/das Geständnis des Angeklagten erzwungen werden. Aus diesem Grund führte man die Folter ein.

Die Folter wurde in den meisten europäischen Ländern ausgiebig angewandt und stellte die schlimmste Erscheinung des damals vorherrschenden Hexenwahns dar. Zeitweise gab es so viele vermeintliche Hexen, dass sie in Kerker oder "Hexentürme" gesperrt wurden, um dort auf ihre Folter und ihren unumgänglichen Tod zu warten. Diese Orte waren in einem erbärmlichen Zustand. Die "Hexen" waren an Ketten gelegt, kaum fähig sich zu bewegen. Viele starben schon während des Wartens auf die Folter.

Um ein Geständnis zu erlangen, wurden Foltermethoden wie der Hexenstuhl (unter dem ein Feuer brannte), das Ausreißen der Fingernägel, das Anbinden an ein Wagenrad, welches bewegt wurde, die Streckbank oder das Trinken von Unmengen von Wasser und noch viele andere angewandt. Starb jemand während der Folterung, so habe ihn der Teufel von seinen Qualen erlöst und zu sich geholt.

Legte die verurteilte Person ein Geständnis ab (gleich ob mit Folter oder ohne), eine Hexentat begangen zu haben oder eine Hexe zu sein, so musste sie sich häufig Prozeduren unterziehen, die ihre Schuld noch zusätzlich beweisen sollten. Diese Prozeduren waren von Gott gewählte Proben.

Es gab verschiedene Proben, in denen man herausfinden wollte, ob es sich wirklich um eine Hexe handelt.

Die Wasserprobe ist eine der bekanntesten Proben: Der/die Betroffene wurde an Händen und Füßen gefesselt und dann ins Wasser geworfen. Ertrank der/die Betroffene, so galt sie als unschuldig. In anderen Fällen wurden Verurteilte von Klippen geworfen und überlebten sie den Sturz, so waren sie Hexen.

Die Bahrprobe forderte einen/eine Betroffene auf, einer toten Person in eine Wunde zu fassen und sollte der Tote bluten, so galt der/die Betroffne als Hexe.

Bei der Hexenverbrennung band man die Person auf einen Scheiterhaufen und zündete diesen an. Konnte sich diese Person nicht befreien und verbrannte, so war es keine Hexe.

Auch das Stechen war eine gebräuchliche Probe. Alle Hexen trugen angeblich ein schmerzunempfindliches Mal am Körper, welches der Teufel mitgegeben habe. Der Beweis für Hexerei war erbracht, wenn dieses Mal gefunden wurde. Bis dieses Mal gefunden wurde.





 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Theseus
indicator Ökologie und Grenzen des Wachstums (Industrielle Revolution)
indicator Adolf Hitler -
indicator Gleichschaltung von Ländern und Gemeinden
indicator TIBERIUS:
indicator Die Darstellung Bernard Guis und William von Baskerville im historischen Roman und Spielfilm ,,Der Name der Rose
indicator Die Ramsessiden
indicator Mahatma Gandhi- -
indicator Biologische Waffen
indicator Äußerer Kreis


Datenschutz
Zum selben thema
icon Industrialisierung
icon Realismus
icon Kolonialisierung
icon Napoleon Bonaparte
icon Mittelalter
icon Sozialismus
icon Juden
icon Atombomben
icon Pakt
icon Widerstand
icon Faschismus
icon Absolutismus
icon Parteien
icon Sklaverei
icon Nationalismus
icon Terrorismus
icon Konferenz
icon Römer
icon Kreuzzug
icon Deutschland
icon Revolution
icon Politik
icon Adolf Hitler
icon Vietnam
icon Martin Luther
icon Biographie
icon Futurismus
icon Nato
icon Organisation
icon Chronologie
icon Uno
icon Regierung
icon Kommunistische
icon Imperialismus
icon Stalinismus
icon Reformen
icon Reform
icon Nationalsoziolismus
icon Sezessionskrieg
icon Krieg
A-Z geschichte artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution