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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Wie entsteht ein bundesgesetz?





1. Gesetzesantrag an NR: a) Die gr. Mehrheit der Anträge legt die Regierung vor.
b) Initiativanträge: 5 Nationalratsabgeordnete: Unterschrift.
c) Volksbegehren mit mehr als 100.000 Stimmen

2. NR beschließt einfache Gesetze mit einfacher Mehrheit, Verfassungsgesetze mit 2/3 MH.
3. Bundesrat genehmigt (oder erhebt Einspruch: nochx Abstimmung im NR; IF positiv THEN Beharrungsbescheid.)  BR hat aufschiebendes Veto.
4. Beurkundung d. d. BK und Unterschrift des BP
5. Kundmachung im BGB  öffentl. Einsicht möglich.
6. Gesetz tritt in Kraft.

Bestimmte gesellschaftliche Bereiche wie z.B. Jugendschutz, Jagd, Fischerei, Bauordnung a.o.s. sind Landesgesetzen unterworfen  werden mit sehr ähnlicher Prozedur im LT beschlossen.

Wahlrecht

Wahlberechtigt sind alle Österreicher nach Vollendung des 18. Lebensjahres (Passiv: 19; BP passiv: 36).

Das Wahlrecht ist:

. Direkt: keine WahlmännerInnen
. Persönlich: kein Vertreter
. Allgemein . Gleich . Geheim

 
 



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