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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Soziale frage im 19.jhd.





Die soziale Frage Was ist die Soziale Frage?
Als soziale Frage wird die Summe der ökonomischen Probleme, die aus der industriellen Revolution resultieren und damit das bürgerliche Leben im 19.Jahrhundert, dem Zeitalter der Industrialisierung, prägen, bezeichnet.
Jedoch wurden die sozialen Probleme von jeder Bevölkerungsgruppe anders bewertet. So meinten Teile des Besitzbürgertums, dass das Problem seine Ursprünge in der fehlenden Moral, Trunksucht und Faulheit der Arbeiter habe. Die Soziale Frage selbst war für sie die Frage danach, ob sich die Arbeiterschaft als in ihr Weltbild integrierbar erweisen würde.
Demgegenüber meinten Teile des Bildungsbürgertums mit sozialistischer politischer Orientierung, das Problem liege in den Klassenunterschieden zwischen Bourgeoisie und Arbeiterklasse.
Im Gegensatz dazu schienen die Arbeiter vor allem an der Beseitigung der Symptome interessiert zu sein ohne dabei nach deren Ursachen zu fragen.
Diese unterschiedlichen Anschauungen machten eine einheitliche Lösung, die alle Beteiligten zufrieden stellen würde, nicht möglich.
Die Situation der Arbeiter im 19. Jahrhundert:
Obwohl die meisten Unternehmer Kalvinisten waren, also aus dem protestantischen Christentum stammten, Menschlichkeit, Gerechtigkeit und Wohltätigkeit zu ihren Wertvorstellung zählten und sie sicher weder Unmenschen noch Sklaventreiber sein wollten, zwang der unerbittliche Konkurrenzkampf der freien Wirtschaft sie doch dazu, das Lohnniveau extrem niedrig zu halten, da die Höhe der Löhne direkt die Höhe des Gewinnes und damit den Erfolg und Bestand des Betriebes bestimmte.
Damit brachten sie ohne dies zu wollen viele Menschen aus der Arbeiterschaft in große soziale Not.
Die Arbeiter, die in der glücklichen Situation waren, einen Arbeitsplatz zu haben, verbrachten oft bis zu 14 Stunden am Tag in der Fabrik, bekamen wenn überhaupt maximal eine Woche Urlaub im Jahr und das oft auch nur, wenn sie bereits 10 Jahre von der Volljährigkeit an in dem Betrieb gearbeitet hatten, ohne Ausfälle aufzuweisen. Aber auch dann konnten sie den Zeitpunkt des Urlaubes nicht selbst bestimmen.
Während der Arbeitszeit bestimmte der Takt der Maschinen den Arbeitsrhythmus der Arbeiter in der Fabrik. Ein Verlangsamen des Arbeitstempos oder gar eine individuelle Pause, um vielleicht eine Toilette aufzusuchen oder ähnliches, war nicht möglich. Zudem mussten sich die Arbeiter den strengen Fabrikregeln unterwerfen, dass sowohl den Arbeitsablauf, als auch das Verhalten auf dem Gelände der Fabrik regelte, von den Arbeitern ein Höchstmaß an Disziplin einforderte und all das mittels harter Strafen durchsetzte. Für die an Heimarbeit in der Großfamilie auf dem Lande oder Zünfte gewohnten Arbeiter war der Dienst in den großen Fabriken eine enorme Umstellung. Wenn auch die Fabriken der frühen Industrialisierung selten mehr als 300 Beschäftigte zählten, so war die Atmosphäre doch durch eine den Arbeitern unbekannte Anonymität geprägt. So war häufig sogar die unnötige Unterhaltung untereinander, genau wie alles andere von der Arbeit ablenkende, bei Strafe verboten. Die sonstigen Arbeitsumstände waren für heutige Vorstellungen unhaltbar. Die Räume vieler Arbeitsstätten waren viel zu dunkel und schlecht beheizt. Die Luft war voll mit Abgasen und Staub. Es war zugig und schmutzig. Die Arbeiter und Arbeiterinnen mussten oftmals die vielen Stunden ihrer Dienstzeit in ein und derselben Körperhaltung verbringen, also entweder an Maschinen stehend oder zum Beispiel an einem Webstuhl in gebückter Haltung sitzend.
Diese Zustände führten nicht selten zu berufsspezifischen Krankheiten und einem schnellen Verschleiß der Arbeiter und Arbeiterinnen. So kam es zu chronischen Entzündungen von Augen, Nase, Rachen und Kehlkopf bei einem Großteil der Beschäftigten (in einer Spinnerei). Im gleichen Betrieb traten aber auch auffällig häufig Muskelschwächen und Geschwüre an den Beinen auf.
Auszüge aus einer Fabrikordnung: 1

1. Die Arbeitszeit der Arbeiter, welches auch ihre Arbeiten sein mögen, wird vom Fabrikherrn nach den Umständen und der Jahreszeit bestimmt.

2. Jeder Arbeiter ist verpflichtet, länger als gewöhnlich und auch sonntags zu arbeiten, wenn es die Umstände verlangen.

3. Der Tagelohn gilt für 12 Arbeitsstunden.

4. Alle Arbeiter müssen auf den Glockenschlag auf ihre Arbeit gehen; sie verfallen durch Zuspätkommen in eine Geldstrafe je nach ihrem Lohn und den Ursachen. (...)

9. Geistige Getränke dürfen nicht in die Fabrik gebracht werden. Jeder, der damit angetroffen wird, verfällt in eine und dieselben werden ihnen abgenommen.

10. Jeder Betrunkene verfällt in eine Geldstrafe von. Und wird für zwei Tage weggeschickt. (...)

12. Wer aus der Fabrikarbeit austreten will, muss zwei Monate vorher am Zahltag direkt auf dem Comptoir Anzeige davon machen: doch werden an einem Zahltag nicht mehr als drei Kündigungen angenommen. Ebenfalls wird vom Fabrikherrn mit zwei Monaten aufgekündigt.(...)

14. Arbeiter, die gegen ihre Vorgesetzten widersetzlich oder ungehorsam sind, können ohne Aufkündigung entlassen werden.(...)

18. Die Arbeiter müssen sich der Untersuchung vom Körper unterwerfen, wenn es der Fabrikherr als gut erachtet, dieselben vornehmen zu lassen.(...)

 
 



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