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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Schuldsprüche im wortlaut:



Keitel Keitel ist nach allen 4 Punkten angeklagt. Von 1935 bis zum 4. Februar 1938 war er Stabschef des damaligen Kriegsministers von Blomberg; am genannten Tage übernahm Hitler den Oberbefehl über die Wehrmacht und ernannte Keitel zum Chef des Oberkommandos der Wehrmacht. Keitel besaß jedoch keine Befehlsgewalt über die drei Wehrmachtsteile, diese waren dem Obersten Befehlshaber direkt unterstellt. Das OKW war in Wirklichkeit militärischer Stab.

Verbrechen gegen den Frieden

Keitel und zwei andere Generale nahmen an der Besprechung mit Schuschnigg im Februar 1938 teil. Er gab zu, daß ihre Anwesenheit eine \"militärische Demonstration" darstellte; da er aber erst gerade eine Woche vorher zum Chef des OKW ernannt worden war, hätte er nicht gewußt, warum er zur Unterredung zugezogen worden sei. Hitler und Keitel fuhren daraufhin fort, einen Druck auf Österreich auszuüben und zwar durch falsche Gerüchte, Rundfunksendungen und Truppenübungen. Keitel sorgte für die militärischen und anderen Maßnahmen; Jodl vermerkte hierzu in seinem Tagebuch: \"Die Wirkung ist schnell und stark." Als Schuschnigg zur Volksabstimmung aufrief, erstattete Keitel in jener Nacht Hitler und seinen Generalen Bericht, und Hitler gab den von Keitel abgezeichneten Befehl für den \"Fall Otto" heraus.

Am 21. April 1938 erwogen Hitler und Keitel die Ausnutzung eines etwaigen \"Zwischenfalles", wie z.B. die Ermordung des deutschen Gesandten in Prag, zur Einleitung des Angriffs auf die Tschechoslowakei. Keitel unterzeichnete viele Anordnungen und Denkschriften über den \"Fall Grün", einschließlich der Anordnung vom 30. Mai, Die Hitlers Erklärung enthielt: \"Es ist mein unabänderlicher Entschluß, die Tschechoslowakei in naher Zukunft durch eine militärische Aktion zu zerschlagen." - Nach München zeichnete Keitel Hitlers Befehl zum Angriff auf die Tschechoslowakei und gab zwei Ergänzungen dazu.

Die zweite Ergänzung besagte, daß der Angriff nach außen als \"eine reine Befreiungsaktion und nicht als eine kriegerische Unternehmung erscheinen solle". Der Chef des OKW war bei den Unterhandlungen zwischen Hitler und Hacha zugegen, die mit Hachas Unterwerfung endete.

Keitel war am 23. Mai 1939 dabei, als Hitler seinen Entschluß, \"Polen bei der ersten geeigneten Gelegenheit anzugreifen", bekanntgab. Damals hatte er bereits die Weisung an die Wehrmacht unterzeichnet, die Aufmarschtabelle für den \"Fall Weiß" dem OKW bis zum 1. Mai zu unterbreiten.

Am 12. Dezember 1939 besprach er mit Hitler, Jodl und Raeder die Invasion Norwegens und Dänemarks. Durch Befehl vom 27. Januar 1940 wurden die Pläne über Norwegen unter Keitels \"unmittelbare und persönliche Leitung\" gestellt. Hitler hatte am 23. Mai 1939 erklärt, die Neutralität Belgiens und der Niederlande nicht zu achten; Keitel unterzeichnete die Befehle für die entsprechenden Angriffe am 15. Oktober, 20. und 28. November 1939. Befehle, die den Angriff 17 mal, bis zum Frühjahr 1940, verschoben, waren alle von Keitel oder von Jodl unterzeichnet.

Die greifbare Planung für einen Angriff auf Griechenland und Jugoslawien war im November 1940 begonnen worden. Am 18. März 1941 war Keitel anwesend, als Hitler zu Raeder sagte, die vollständige Besetzung Griechenlands sei Vorbedingung für eine militärische Endlösung, und ebenso hörte er am 27. März, wie Hitler die Vernichtung Jugoslawiens \"mit unbarmherziger Härte\" befahl.

Keitel hat ausgesagt, daß er sich der Invasion der Sowjetunion aus militärischen Gründen, und auch weil dies eine Verletzung des Nichtangriffspaktes darstellte, widersetzt hätte. Trotzdem signierte er den von Hitler am 18. Dezember 1940 unterzeichneten \"Fall Barbarossa\" und wohnte der Besprechung im OKW mit Hitler am 3. Februar 1941 bei. Keitels Ergänzungen vom 13. März regelten das Verhältnis zwischen den militärischen und politischen Funktionären.

Am 6. Juni 1941 gab er seine Aufmarschtabelle für die Invasion heraus und war bei der Besprechung vom 14. Juni, bei der die Generale ihre endgültigen Berichte vor dem Angriff erstatteten, anwesend. Er ernannte Jodl und Warlimont zu Vertretern des OKW bei Rosenberg für alle Ostgebiete betreffenden Angelegenheiten. Am 16. Juni befahl er allen Einheiten des Heeres, die von Göring in der sogenannten \"Grünen Mappe\" herausgegebenen wirtschaftlichen Richtlinien für die Ausbeutung von russischen Gebieten, Nahrungsmitteln und Rohprodukten durchzuführen.

Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Am 4. August 1942 erließ Keitel einen Befehl, daß Fallschirmspringer dem SD überantwortet werden sollten. Am 18. Oktober erließ Hitler den in mehreren Fällen ausgeführten Kommandobefehl. Nach der alliierten Landung in der Normandie bestätigte Keitel diesen Befehl und dehnte ihn späterhin auf die mit den Partisanen kämpfenden alliierten Verbände aus. Er gibt zu, nicht an die Rechtmäßigkeit des Befehls geglaubt zu haben, behauptet jedoch, er hätte Hitler von der Herausgabe nicht zurückhalten können.

Als das OKW am 8. September 1941 seine unbarmherzigen Richtlinien für sowjetische Kriegsgefangene erließ, schrieb Canaris an Keitel, daß auf Grund des Völkerrechts der SD nichts damit zu tun haben dürfe. Auf dieser Denkschrift findet sich - in Keitels Handschrift mit dem Datum des 23. September und von ihm signiert - folgende Anmerkung: \"Die Bedenken entspringen den soldatischen Auffassungen von ritterlichem Krieg. Hier handelt es sich um die Vernichtung einer Weltanschauung. Deshalb billige ich die Maßnahme und decke sie.\" Keitel hat ausgesagt, daß er in Wirklichkeit Canaris\' Auffassung teilte, mit Hitler jedoch erfolglos gestritten habe. Der Chef des OKW befahl den Militärbehörden, mit dem Einsatzstab Rosenberg zwecks Plünderung von Kulturgütern in den besetzten Gebieten zusammenzuarbeiten.

Lahousen hat bekundet, Keitel habe ihm am 12. September 1939 in Hitlers Hauptquartier - Führerzug - erklärt, die polnische Intelligenz, der polnische Adel und die Juden sollten ausgerottet werden. Am 20. Oktober sagte Hitler zu Keitel, die polnische Intelligenz müsse daran gehindert werden, eine beherrschende Klasse zu bilden, der Lebensstandard müsse niedrig bleiben und Polen könne nur als Quelle für Arbeitskräfte gebraucht werden. Keitel erinnert sich nicht an dieses Gespräch mit Lahousen, gibt jedoch zu, daß eine solche Politik tatsächlich getrieben worden sei und er habe in dieser Hinsicht ohne Erfolg bei Hitler protestiert.

Am 16. September 1941 befahl Keitel, um Überfällen auf Soldaten im Osten zu begegnen, daß für einen deutschen Soldaten 50 bis 100 Kommunisten umzubringen seien, er fügte hinzu, im Osten gelte ein Menschenleben nichts. Am 1. Oktober befahl er den militärischen Kommandeuren, stets Geiseln in Bereitschaft zu halten, damit sie bei Überfällen auf Soldaten hingerichtet werden könnten. Als Terboven, der Reichskommisar für Norwegen, an Hitler schrieb, Keitels Vorschlag, die Angehörigen von Arbeitern für Sabotagehandlungen verantwortlich zu machen, könne nur dann Erfolg haben, wenn Erschießungskommandos zugelassen würden, schrieb Keitel auf dieses Schreiben: \" Ja, das ist das beste.\"

Am 12. Mai 1941, fünf Wochen vor der Invasion der Sowjetunion, drängte das OKW bei Hitler darauf, einen Befehl an das OKH zu geben, wonach politische Kommissare durch das Heer zu erledigen seien. Keitel gab zu, diesen Befehl an die Befehlshaber im Felde weitergeleitet zu haben. Am 13. Mai unterzeichnete Keitel einen Befehl, daß Zivilpersonen, welche Vergehen gegenüber der Truppe verdächtig seien, ohne Gerichtsverfahren erschossen werden sollten, und eine Strafverfolgung deutscher Soldaten wegen gegen Zivilisten begangener Vergehen unnötig sei. Am 27. Juli wurden alle Exemplare dieser Anordnung auf Befehl vernichtet, ohne daß die Anordnung ihre Gültigkeit verlor. Vier Tage zuvor hatte er einen Befehl unterzeichnet, eine gesetzliche Bestrafung sei unzulänglich und die Truppe habe Terrormethoden anzuwenden.

Am 7. Dezember 1941 bestimmte - wie bereits in diesem Urteil besprochen - der sogenannte \"Nacht- und Nebel-Erlaß\", der Keitels Unterschrift trug, daß in besetzten Gebieten gegen Zivilpersonen, die eines Verbrechens des Widerstands gegen die Besatzungsmacht beschuldigt waren, nur dann verhandelt werden sollte, falls ein Todesurteil zu erwarten sei; im anderen Falle sollten sie der Gestapo zur Verschickung nach Deutschland ausgeliefert werden.

Keitel hat angeordnet, russische Kriegsgefangene in der deutschen Kriegsindustrie einzusetzen. Am 8. September 1942 befahl er, daß französische, niederländische und belgische Staatsbürger beim Bau des Atlantikwalls zu arbeiten hätten. Als Hitler am 4. Januar 1944 Sauckel befahl, aus den besetzten Gebieten 4 Millionen neue Arbeitskräfte herauszupressen, war Keitel anwesend.

Angesichts dieser Urkunden leugnet Keitel seine Beziehungen zu diesen Handlungen nicht. Seine Verteidigung stützt sich vielmehr auf die Tatsache, er sei Soldat, und auf den Grundsatz des \"Befehls von oben\", welcher aber auf Grund von Artikel 8 des Statuts nicht als Entschuldigung zugelassen ist.

Mildernde Umstände liegen nicht vor. Befehle von oben, auch wenn einer Militärperson erteilt, können nicht als mildernder Umstand betrachtet werden, wenn derart empörende und weitverbreitete Verbrechen bewußt, rücksichtslos und ohne militärische Notwendigkeit oder Rechtfertigung begangen worden sind.

Schlußfolgerung

Der Gerichtshof findet Keitel nach allen 4 Anklagepunkten schuldig.

Streicher

Streicher ist unter Punkt 1 und 4 angeklagt. Als eines der frühesten Mitglieder trat er im Jahre 1921 der Nazi-Partei bei und nahm am Münchner Putsch teil. Er war Gauleiter von Franken von 1925 bis 1940. 1933 wurde er in den Reichstag gewählt; er hatte den Ehrenrang eines Generals der SA. Er war berüchtigt für seine Verfolgung der Juden. Von 1923 bis 1945 war er der Herausgeber einer judenfeindlichen Wochenschrift \" Der Stürmer\", dessen Schriftleiter er bis 1933 war.

Verbrechen gegen den Frieden

Streicher war ein unerschütterlicher Nazi und Anhänger Hitlers und seiner wesentlichen politischen Ziele. Es liegt kein Beweis dafür vor, daß er je zum inneren Kreis der Ratgeber Hitlers gehört hat. Auch war er während seiner Laufbahn nicht eng mit der Planung der Politik verbunden, die zum Krieg geführt hatte. Zum Beispiel war er niemals bei einer der wichtigen Besprechungen zugegen, wenn Hitler seinen Führen seine Entschlüsse erklärte. Obwohl er Gauleiter war, liegen keine Beweise dafür vor, daß er von diesen politischen Plänen Kenntnis hatte. Nach Ansicht des Gerichtshofs wird die Verbindung mit der Verschwörung, so wie diese Verschwörung an einer anderen Stelle des Urteils umrissen ist, oder mit dem gemeinsamen Plan zum Betreiben des Angriffskrieges, durch das Beweismaterial nicht belegt.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Auf Grund der 25 Jahre des Redens, Schreibens und Predigens des Judenhasses war Streicher als \"Judenhetzer Nummer Eins\" weithin bekannt. In seinen Woche um Woche, Monat um Monat erscheinenden Reden und Artikeln verseuchte er die Gedankengänge der Deutschen mit dem Giftstoff des Antisemitismus, und hetzte das deutsche Volk zur aktiven Verfolgung auf. Jede Ausgabe des Stürmers, der 1935 eine Auflage von 600 000 erreichte, war mit solchen oft pornographischen und widerlichen Artikeln angefüllt.

Streicher war der Leiter des Judenboykotts vom 1. April 1933. Er befürwortete die Nürnberger Gesetze des Jahres 1935. Er war für die Zerstörung der Synagoge in Nürnberg am 10. August 1938 verantwortlich, und am 10. November setzte er sich öffentlich für den Judenpogrom, der zu diesem Zeitpunkt stattfand, ein.

Jedoch nicht nur in Deutschland allein vertrat dieser Angeklagte seine Lehren. Schon 1938 begann er, die Ausrottung der jüdischen Rasse zu fordern. 23 verschiedene Artikel aus Ausgaben des \"Stürmers\" aus den Jahren 1938 bis 1941, die die Ausrottung \"mit Stumpf und Stiel\" predigen, sind als Beweismittel vorgelegt worden. Ein Leitartikel im September 1938 war typisch für seine Lehren, in denen der Jude als Bazillus und Pest bezeichnet wird, und nicht als menschliches Wesen, sondern als \"ein Schmarotzer, ein Feind, ein Übeltäter, ein Krankheitsverbreiter, der im Interesse der Menschheit vernichtet werden muß\". Andere Artikel heben hervor, daß erst nach Vernichtung des Weltjudentums das jüdische Problem als gelöst zu betrachten sei und sagten voraus, daß in 50 Jahren die Judengräber \"beweisen werden, daß endlich dieses Volk der Mörder und Verbrecher sein verdientes Schicksal erfahren hat\". Im Februar 1940 veröffentlichte Streicher einen Brief eines Lesers des \"Stürmers\", der Juden mit Heuschreckenschwärmen verglich, die völlig ausgerottet werden müßten. Das war die Art, wie Streicher die Gedankengänge Tausender von Deutschen vergiftete, und dies war der Anlaß dafür, daß die Deutschen der nationalsozialistischen Politik der Verfolgung und Vernichtung der Juden Folge leisteten. Ein Leitartikel der Zeitung \"Stürmer\" vom Mai 1939 beweist klar sein Ziel:

\"Ein Strafgericht muß über die Juden in Rußland kommen, ein Strafgericht, das ihnen das gleiche Schicksal bereitet, das jeder Mörder und Verbrecher erwarten muß: Todesstrafe und Hinrichtung. Die Juden in Rußland müssen getötet werden. Sie müssen mit Stumpf und Stiel ausgerottet werden.\"

Als der Krieg in seinen erfolgreichen Anfangsphasen dem Reich immer mehr und mehr Gebiete zuführte, verstärkte Streicher noch seine Anstrengungen, das deutsche Volk zum Hass gegen die Juden aufzureizen. Die Akten enthalten 26 Artikel aus dem \"Stürmer\" aus der Zeit vom August 1941 bis September 1944; 12 von diesen sind von Streicher selbst verfaßt und verlangen in unmißverständlichen Ausdrücken die Vernichtung und Ausrottung. Am 25. Dezember 1941 schrieb und veröffentlichte er folgendes:

\"Wenn die Gefahr der Fortpflanzung dieses Fluches Gottes im jüdischen Blut endlich zu einem Ende kommen soll, dann gibt es nur einen Weg: die Ausrottung dieses Volkes, dessen Vater der Teufel ist.\"

Und im Februar 1944 erklärte sein eigener Artikel:

\"Wer immer tut, was ein Jude tut, ist ein Lump, ein Verbrecher. Und der, der ihm nachspricht oder ihm nachmachen will, verdient das gleiche Schicksal, Vernichtung, Tod.\"

In Kenntnis der Ausrottung der Juden in den besetzten Ostgebieten fuhr der Angeklagte fort, seine Mordpropaganda zu schreiben und zu veröffentlichen. In seiner Aussage in diesem Prozeß leugnete er aufs energischste jegliche Kenntnis von den Massenhinrichtungen der Juden ab. Das Beweismaterial ergibt jedoch klar, daß er unausgesetzt laufend Kenntnis von den Fortschritten der \"Endlösung\" erhielt. Sein Photograph wurde im Frühjahr 1943, dem Zeitpunkt der Zerstörung des Warschauer Ghettos, zum Besuch der Ghettos nach Osten geschickt. Die jüdische Zeitung \"Israelitisches Wochenblatt\", die Streicher erhielt und las, brachte in jeder ihrer Ausgaben Berichte über die Greueltaten gegen die Juden im Osten und Angaben über die Zahl der Juden, die deportiert und getötet wurden. Zum Beispiel berichteten die im Sommer und Herbst 1942 erschienenen Ausgaben über den Tod von 72 729 Juden in Warschau, 17 542 in Lodz, 18 000 in Kroatien, 125 000 in Rumänien, 14 000 in Litauen, 85 000 in Jugoslawien, 700 000 in ganz Polen. Im November 1943 zitierte Streicher wörtlich einen Artikel aus dem \"Israelitischen Wochenblatt\", in dem es hieß, daß die Juden tatsächlich aus Europa verschwunden seien, und bemerkte hierzu: \"Das ist keine jüdische Lüge\". Im Dezember 1942 sagte Streicher mit Bezug auf einen Artikel in der Londoner \"Times\" über die die Ausrottung bezweckenden Greueltaten, daß Hitler davor gewarnt hätte, daß der zweite Weltkrieg zur Vernichtung des Judentums führen werde. Im Januar 1943 schrieb und veröffentlichte er einen Artikel, in dem es hieß, daß Hitlers Prophezeiung nun in Erfüllung gegangen sei und daß das Judentum der Welt nun ausgerottet würde und daß es herrlich sei, zu wissen, daß Hitler die Welt von ihren jüdischen Quälern befreie.

Angesichts der dem Gerichtshof vorliegenden Beweise ist es für Streicher nutzlos zu behaupten, daß die von ihm begünstigte Lösung des jüdischen Problems strengstens auf die Kennzeichnung der Juden als Fremde und den Erlaß einer Ausnahmegesetzgebung, wie die Nürnberger Gesetze, beschränkt gewesen sei, wenn möglich ergänzt durch die im Wege internationaler Abkommen erreichte Schaffung eines jüdischen Staates irgendwo in der Welt, wohin alle Juden auswandern sollten.

Streichers Aufreizung zum Mord und zur Ausrottung, die zu einem Zeitpunkt erging, als die Juden im Osten unter den fürchterlichsten Bedingungen umgebracht wurden, stellt eine klare Verfolgung aus politischen und rassischen Gründen in Verbindung mit solchen Kriegsverbrechen, wie sie im Statut festgelegt sind und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar.

Schlußfolgerung

Der Gerichtshof stellt daher fest, daß Streicher unter Anklagepunkt 1 nicht schuldig, jedoch unter Punkt 4 schuldig ist.

Funk

Funk ist unter allen 4 Punkten angeklagt. Funk, der früher Wirtschaftsjournalist gewesen war, trat 1931 in die Nazi-Partei ein, und wurde bald darauf einer von Hitlers persönlichen Wirtschaftsberatern. Am 30. Januar 1933 wurde er Pressechef der Reichsregierung, am 11. März 1933 Unterstaatssekretär im Propagandaministerium und bald darauf eine führende Persönlichkeit in den verschiedenen Nazi-Organisationen, die zur Kontrolle der Presse, des Films, der Musik und der Verlage benutzt wurden. Zu Beginn des Jahres 1938 übernahm er die Ämter des Reichswirtschaftsministers und Generalbevollmächtigten für Kriegswirtschaft und im Januar 1939 das des Reichsbankpräsidenten. In diesen drei Stellungen war er Schachts Nachfolger. Er wurde zum Mitglied des Ministerrats für die Reichsverteidigung im August 1939 und im September 1943 zum Mitglied des zentralen Planungsrates ernannt.

Verbrechen gegen den Frieden

Nachdem der Nazi-Plan, Angriffskriege zu führen, klar festgelegt worden war, wurde Funk auf dem Gebiete der Wirtschaft aktiv. Einer seiner Vertreter wohnte in einer Sitzung am 14. Oktober 1938 bei. Auf dieser Sitzung kündigte Göring eine ungeheure Rüstungssteigerung an und wies den Wirtschaftsminister an, die Ausfuhr zu steigern, um die notwendigen Devisen zu erlangen. Am 28. Januar 1939 sandte einer der Untergebenen Funks an das OKW ein Memorandum über die Verwendung von Kriegsgefangenen zum Ausgleich des Arbeitermangels, der im Falle einer Mobilisierung entstehen würde. Am 30. Mai 1939 war der Unterstaatssekretär des Wirtschaftsministeriums bei einer Sitzung anwesend, auf der genaue Pläne für die Finanzierung des Krieges entworfen wurden.

Funk schrieb am 25. August 1939 einen Brief an Hitler, in welchem er seine Dankbarkeit dafür zum Ausdruck brachte, daß er an solch welterschütternden Ereignissen teilnehmen dürfe, und worin er berichtete, daß seine Pläne zur \"Kriegsfinanzierung\", für die Lohn- und Preiskontrolle und für die Stärkung der Reichsbank fertiggestellt seien und daß er unauffällig alle in Deutschland verfügbaren Devisenguthaben in Gold verwandelt habe. Nach Kriegsbeginn, am 14. Oktober 1939, hielt er eine Rede, in welcher er feststellte, daß diejenigen deutschen Wirtschafts- und Finanzbehörden, die dem Vierjahresplan unterstanden, schon über ein Jahr geheime wirtschaftliche Vorbereitungen für den Krieg getroffen hätten.

Funk nahm an der dem Angriff auf die Sowjetunion vorausgehenden wirtschaftlichen Planung teil. Sein Stellvertreter hielt täglich Besprechungen mit Rosenberg über die wirtschaftlichen Probleme ab, die sich aus der Besetzung sowjetrussischen Gebietes ergeben würden. Funk selbst nahm an dem Plan des Druckens von Rubelscheinen in Deutschland vor dem Angriff teil, die als Besatzungswährung in der Sowjetunion dienen sollten. Nach dem Angriff hielt er eine Rede, in welcher er die Pläne darlegte, die er für die wirtschaftliche Ausnutzung der \"riesigen Gebiete der Sowjetunion\" gemacht hatte, welche als Rohmaterialquellen für Europa dienen sollten.

Funk war keine der Hauptpersonen bei der Nazi-Planung des Angriffskrieges. Seine Tätigkeit im Wirtschaftsleben unterstand Göring in dessen Eigenschaft als Generalbevollmächtigter für den Vierjahresplan. Er wirkte jedoch an den wirtschaftlichen Vorbereitungen gewisser Angriffskriege mit, vor allem an jenen gegen Polen und die Sowjetunion. Aber seine Schuld kann in ausreichender Weise unter Punkt 2 der Anklage dargetan werden.

Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit

In seiner Eigenschaft als Unterstaatssekretär im Propagandaministerium und als zweiter Vorsitzender der Reichskulturkammer spielte Funk eine Rolle in dem frühen Nazi-Programm der wirtschaftlichen Entrechtung der Juden. Am 12. November 1938, nach den Novemberpogromen, war er bei einer Besprechung zugegen, die unter dem Vorsitz Görings die Lösung der Judenfrage zu erörtern hatte, und er schlug eine Verordnung vor, welche alle Juden aus dem gesamten Geschäftsleben entfernen sollte, eine Verordnung, die am gleichen Tag von Göring als Bevollmächtigten des Vierjahresplanes erlassen wurde. Zwar hat Funk ausgesagt, daß er von den Ausbrüchen des 10. November erschüttert gewesen sei. Aber am 15. November hat er eine Ansprache gehalten, in welcher er diese Ausbrüche als eine \"Gewaltige Explosion des Abscheus des deutschen Volkes über den verbrecherischen jüdischen Anschlag auf das deutsche Volk\" erklärte. Er behauptete, daß die Ausschaltung der Juden aus dem Wirtschaftsleben logisch ihrer Ausschaltung aus dem politischen Leben folge.

Im Jahre 1942 traf Funk mit Himmler ein Abkommen, auf Grund dessen die Reichsbank gewisses Geld, Juwelen und Barmittel von der SS erhalten sollte, und gab seinen Untergebenen, die die Einzelheiten auszuarbeiten hatten, Anweisung, keine unnötigen Fragen zu stellen. Als Ergebnis dieses Abkommens lieferte die SS an die Reichsbank die persönliche Habe und Wertgegenstände, die den Opfern, welche in Konzentrationslagern umgebracht worden waren, abgenommen ware, ab. Die Reichsbank behielt die Münzen und Banknoten zurück und schickte die Juwelen, Uhren und persönlichen Gegenstände an die städtischen Pfandleihämter in Berlin. Das von Brillen stammende Gold, sowie Goldzähne und Plomben wurden in den Gewölben der Reichsbank aufbewahrt. Funk hat den Einwand gemacht, daß er nicht gewußt habe, daß die Reichsbank Gegenstände dieser Art erhalten habe. Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß er entweder wußte, welche Gegenstände eingingen, oder daß er bewußt seine Augen demgegenüber verschloß. Als Wirtschaftsminister und Reichstagspräsident nahm Funk an der wirtschaftlichen Ausbeutung der besetzten Gebiete teil. Er war für die Beschlagnahme der Goldreserven der Tschechoslowakischen National-Bank und für die Liquidierung der Jugoslawischen National-Bank verantwortlich. Sein Stellvertreter sandte am 6. Juni 1942 ein Schreiben an das OKW mit der Bitte, Gelder des französischen Besatzungskosten-Fonds für Schwarz-Markt-Käufe zur Verfügung zu stellen. Durch seine Anwesenheit bei einer Sitzung am 8. August 1942 ist bewiesen, daß er mit den deutschen Besatzungsmethoden vertraut war; Göring wandte sich damals an eine Anzahl deutscher Besatzungsbeamten, gab ihnen zu verstehen, welche Erzeugnisse aus ihren Gebieten benötigt würden und fügte hinzu: \"Es ist mir völlig gleichgültig, ob sie mir daraufhin sagen, daß ihre Leute hungern werden.\"

Im Herbst 1943 war Funk Mitglied des Ministerrats für Zentrale Planung, der über die Gesamtzahl der von der deutschen Industrie benötigten Arbeiter entschied und von Sauckel verlangte, sie zu liefern, meist mittels Deportation aus besetzten Gebieten. Funk schien sich nicht besonders für diesen Teil des Zwangsarbeiterprogramms zu interessieren, und schickte meistens einen Stellvertreter zu diesen Besprechungen, oft den SS-General Ohlendorf, den früheren Chef des SD innerhalb Deutschlands und früheren Befehlshaber der Einsatzgruppe D. Aber Funk war sich doch der Tatsache bewußt, daß der Ministerrat, dessen Mitglied er war, die Einfuhr von Sklavenarbeitern verlangte und dieselben verschiedenen seiner Kontrolle unterstehenden Industrien zuwies.

Als Präsident der Reichsbank war Funk auch mittelbar verantwortlich für die Verwendung von KZ-Arbeitern. Unter seiner Führung hat die Reichsbank ein Bankkonto von 12 Millionen Reichsmark eröffnet für die SS, zur Erstellung von Fabriken, die KZ-Arbeiter verwenden sollten. Trotz der Tatsache, daß Funk hohe Posten innehatte, war er doch nie eine dominierende Figur in den verschiedenen Programmen, an denen er mitwirkte. Dies ist ein Milderungsgrund, den der Gerichtshof in Erwägung zieht.

Schlußfolgerung

Der Gerichtshof erkennt, daß Funk nicht schuldig ist unter Anklagepunkt 1, daß er aber unter Punkten 2, 3 und 4 schuldig ist.

Schacht

Schacht ist angeklagt nach Punkt ,1 und Punkt 2 der Anklage. Schacht diente in den Jahren 1923 bis 1930 als Währungskommissar und Präsident der Reichsbank; am 17. März 1933 wurde er von neuem zum Präsidenten der Reichsbank ernannt, im August 1934 zum Wirtschaftsminister und im Mai 1935 zum Generalbevollmächtigten für die Kriegswirtschaft. Im November 1937 trat er von diesen zwei Ämtern zurück und wurde zum Minister ohne Geschäftsbereich gemacht. Am 16. März 1937 wurde er wiederum zum Reichsbankpräsidenten auf ein Jahr bestellt, und am 9. März 1938 für einen Zeitraum von vier Jahren; er ist jedoch am 20. Januar 1939 entlassen worden. Als Minister ohne Geschäftsbereich wurde er am 22. Januar 1943 entlassen.

Verbrechen gegen den Frieden

Schacht hat die Nazi-Partei, bevor sie am 30. Januar 1933 zur Macht gelangte, aktiv unterstützt und befürwortete die Ernennung Hitlers zum Kanzler. Danach spielte er eine wichtige Rolle bei dem energisch durchgeführten Aufrüstungsprogramm, das aufgestellt wurde, wobei er die Hilfsquellen der Reichsbank für die deutschen Aufrüstungsanstrengungen weitestgehend einsetzte. Die Reichsbank, in ihrer traditionellen Eigenschaft als Finanzvertretung der deutschen Regierung, legte langfristige Regierungsanleihen auf, deren Ertrag für die Aufrüstung benutzt wurde. Er erfand ein System, bei dem fünfjährige Schuldverschreibungen, bekannt als MEFO-Wechsel, die von der Reichsbank garantiert, aber in Wahrheit durch nichts weiter gedeckt waren, als deren Stellung als Ausgabebank, und die dazu benutzt wurden, um vom kurzfristigen Geldmarkt große Summen für die Aufrüstung zu erhalten. Als Wirtschaftsminister und Generalbevollmächtigter für die Kriegswirtschaft war er bei der Organisierung der deutschen Wirtschaft für den Krieg tätig. Er entwarf ins einzelne gehende Pläne zur industriellen Mobilisierung und für das Zusammenwirken der Wehrmacht mit der Industrie im Kriegsfalle. Er hat sich besonders mit der Knappheit an Rohstoffen befaßt und leitete einen Plan zur Ansammlung von Vorräten ein, sowie ein System der Devisenkontrolle, um zu verhüten, daß Deutschlands schwache Devisenlage den Erwerb von ausländischen für die Aufrüstung benötigten Rohmaterialien verhindere. Am 3. Mai 1935 sandte er an Hitler eine Denkschrift des Inhaltes: \"Daß die Durchführung des Aufrüstungsprogrammes mit Schnelligkeit und in großem Umfange das Ziel der deutschen Politik sei, dem alles andere untergeordnet werden sollte\".

Im April 1936 begann Schacht, seinen Einfluß als Zentralfigur bei den deutschen Aufrüstungsanstrengungen zu verlieren, nachdem Göring die Kontrolle der Rohstoffe und Devisen übertragen worden war. Göring befürwortete ein stark erweitertes Programm zur Produktion von synthetischen Rohstoffen, dem sich Schacht mit der Begründung widersetzte, daß die daraus erwachsende finanzielle Überspannung eine Inflation zur Folge haben könnte. Schachts Einfluß verminderte sich weiter, als Göring am 16. Oktober 1936 zum Generalbevollmächtigten für den Vierjahresplan ernannt wurde mit der Aufgabe, \"die Gesamtwirtschaft innerhalb vier Jahren in einen Zustand der Kriegsbereitschaft zu versetzen\". Schacht hatte sich der Ankündigung dieses Planes und der Ernennung Görings zum Leiter desselben widersetzt, und offensichtlich bedeutete Hitlers Vorgehen die Entscheidung, daß Schachts Wirtschaftspolitik für die drastische Aufrüstungspolitik, die Hitler einschlagen wollte, zu konservativ war.

Nach Görings Ernennung wurden Schacht und Göring bald in eine Reihe von Auseinandersetzungen verwickelt. Obgleich eine gewisse persönliche Gegnerschaft bei diesen Zwistigkeiten mit im Spiel war, so wich doch Schacht auch in seiner Auffassung von gewissen, grundsätzlichen politischen Fragen von Göring ab. Aus finanziellen Gründen befürwortete Schacht eine Ausdehnung des Aufrüstungsprogrammes und widersetzte sich einem großen Teil der vorgeschlagenen Ausdehnung der Produktionsmöglichkeiten, besonders in Bezug auf synthetische Stoffe, weil sie unwirtschaftlich seien und drängte auf eine drastische Einschränkung des Regierungskredites und eine zurückhaltende Politik hinsichtlich der deutschen Devisenreserven. Als Folge dieser Auseinandersetzungen und eines bitteren Streites, bei dem Hitler Schacht beschuldigte, daß er mit seinen finanziellen Methoden seine Pläne störe, nahm Schacht am 5. September 1937 Urlaub vom Wirtschaftsministerium und trat am 16. November 1937 von seinem Posten als Wirtschaftsminister und Generalbevollmächtigter für die Kriegswirtschaft zurück.

Als Reichsbankpräsident wurde Schacht noch in Streitigkeiten verwickelt. Während des Jahres 1938 fuhr die Reichsbank fort, bei der Auflegung von langfristigen Regierungsanleihen zur Finanzierung der Aufrüstung als Finanzvertretung der deutschen Regierung zu wirken. Aber am 31. März 1938 hörte Schacht auf, kurzfristige, von der Reichsbank garantierte Wechsel für die Rüstungsaufgaben aufzulegen. In einem Versuch durch die Reichsbank, die Kontrolle über die Finanzpolitik wieder zu gewinnen, verweigerte Schacht Ende 1938 die Gewährung eines vom Reichsfinanzminister dringend geforderten Sonderkredites zur Bezahlung von Beamtengehältern, die aus den vorhandenen Mitteln nicht gedeckt werden konnten. Am 2. Januar 1939 hatte Schacht eine Konferenz mit Hitler, in der er ihn dringend bat, die Ausgaben für Rüstungen herabzusetzen. Am 7. Januar 1939 legte Schacht Hitler einen von den Direktoren der Reichsbank unterzeichneten Bericht vor, der eine drastische Beschränkung der Rüstungsausgaben und ein ausgeglichenes Budget als das einzige Mittel zur Verhütung einer Inflation forderte. Am 19 Januar entließ Hitler Schacht als Präsidenten der Reichsbank und am 22. Januar 1943 als Reichsminister ohne Geschäftsbereich wegen seiner \"ganzen Einstellung während des augenblicklichen Schicksalskampfes des deutschen Volkes\". Am 23. Juli 1944 wurde Schacht von der Gestapo verhaftet und bis zum Ende des Krieges in einem Konzentrationslager eingesperrt.

Es ist klar, daß Schacht eine Zentralfigur bei Deutschlands Wiederaufrüstungsprogramm darstellte und die Maßnahmen, die er ergriff, besonders in den ersten Tagen des Nazi-Regimes, waren für Nazi-Deutschlands schnellen Aufstieg als Militärmacht verantwortlich.

Aber die Aufrüstung an sich ist nach dem Statut nicht verbrecherisch. Wenn sie ein Verbrechen gegen den Frieden laut Artikel 6 des Statuts darstellen sollte, so müßte gezeigt werden, daß Schacht diese Aufrüstung als einen Teil des Nazi-Plans zur Führung von Angriffskriegen durchführte.

Schacht hat behauptet, daß er nur deshalb an dem Aufrüstungsprogramm teilnahm, weil er ein starkes und unabhängiges Deutschland aufbauen wollte, das eine Außenpolitik führen würde, die auf der Basis der Gleichberechtigung mit anderen europäischen Ländern Achtung genießen würde; daß er, als er entdeckte, daß die Nazis für Angriffszwecke aufrüsteten, versuchte, das Tempo der Aufrüstung herabzusetzen, und daß er nach der Verabschiedung von von Fritsch und von Blomberg an Plänen zur Entfernung Hitlers, zuerst durch seine Absetzung und später durch Ermordung, teilnahm.

Schon im Jahre 1936 begann Schacht eine Begrenzung des Aufrüstungsprogramms aus finanziellen Gründen zu befürworten. Wenn die von ihm befürwortete Politik in die Tat umgesetzt worden wäre, so wäre Deutschland auf einen allgemeinen europäischen Krieg nicht vorbereitet gewesen. Das beharren auf seiner Politik führte schließlich zu seiner Entlassung aus allen Stellen von wirtschaftlicher Bedeutung in Deutschland. Auf der anderen Seite war Schacht mit seiner gründlichen Kenntnis der deutschen Finanzen in einer besonders günstigen Lage, um die wahre Bedeutung Hitlers wahnsinniger Aufrüstung zu verstehen, und um zu erkennen, daß die Wirtschaftspolitik, wie sie verfolgt wurde, nur mit dem Krieg als Ziel vereinbar war.

Außerdem fuhr Schacht fort, am deutschen Wirtschaftsleben teilzunehmen und selbst, wenn auch in geringerem Maße, an einigen der anfänglichen Nazi-Angriffe. Vor der Besetzung Österreichs legte er einen Wechselkurs für die Mark und den Schilling fest. Nach der Besetzung Österreichs hat er die Einverleibung der österreichischen Nationalbank in die Reichsbank durchgeführt und eine stark nazifreundliche Rede gehalten, in der er ausführte, daß die Reichsbank, solange er mit ihr zusammenhänge, immer nazistisch sein würde, Hitler rühmte, die Besetzung Österreichs verteidigte, die Einwände gegen die Art und Weise ihrer Durchführung verspottete und die dann mit \"unserem Führer ein dreifaches Sieg-Heil\" endete. Er hat nicht behauptet, daß diese Rede seine damalige Meinung nicht wiedergebe. Nach der Besetzung des Sudetenlandes hat er die Währungsumwandlung durchgeführt und für die Einverleibung der örtlichen tschechischen Notenbanken in die Reichsbank gesorgt. Am 29. November 1938 hielt er eine Rede, in der er mit Stolz auf seine Wirtschaftspolitik hinwies, die den hohen Grad der deutschen Rüstung ermöglicht habe und fügte hinzu, daß diese Aufrüstung die deutsche Außenpolitik ermöglicht habe.

Schacht war bei der Planung der nach Anklagepunkt 2 besonders aufgeführten Angriffskriege nicht beteiligt. Seine Beteiligung an der Besetzung Österreichs und des Sudetenlandes (die nicht in der Anklage als Angriffskriege aufgeführt werden) war derartig beschränkt, daß sie nicht als Teilnahme an dem unter Anklagepunkt 1 genannten gemeinsamen Plan zu bezeichnen ist. Es ist klar geworden, daß er nicht zu dem inneren Kreis um Hitler gehörte, der am engsten an diesem gemeinsamen Plan beteiligt war. Er wurde von dieser Gruppe sogar mit unverhüllter Feindseligkeit betrachtet. Die Aussage Speers zeigt, daß Schachts Verhaftung am 23. Juli 1944 ebenso sehr auf Hitlers Feindseligkeit gegenüber Schacht beruhte, die auf dessen Haltung vor dem Kriege zurückzuführen war, wie auf dem Verdacht seiner Teilnahme an dem Bombenattentat. Der Tatbestand gegen Schacht hängt demnach von der Annahme ab, daß Schacht tatsächlich von den Angriffsplänen wußte.

Mit Bezug auf diese außerordentlich wichtige Frage ist Beweismaterial für die Anklagebehörde vorgelegt worden, sowie eine beträchtliche Menge von Beweismaterial für die Verteidigung. Der Gerichtshof hat die Gesamtheit dieses Beweismaterials aufs sorgfältigste erwogen und kommt zu dem Schluß, daß diese oben erwähnte Annahme nicht über einen vernünftigen Zweifel hinaus erwiesen worden ist.

Schlußfolgerung

Der Gerichtshof entscheidet, daß Schacht nach dieser Anklage nicht schuldig ist und ordnet an, ihn durch den Gerichtsmarschall zu entlassen, sobald der Gerichtshof sich jetzt vertagt.

 
 

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