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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Monokratie oder polykratie? - der führerstaat





Das NS - Herrschaftssystem war kein totalitärer Staat im strengeren Sinne des Wortes. Die einzige Instanz mit eindeutigen Machtbefugnissen auf höherer Ebene war der Führer selbst. ( Eindeutige Machtverhältnisse herrschten sonst nur auf ganz geringer Ebene der Parteiorganisationen. Hauswarte, Blockleiter und Zellenleiter z.B. hatten keine direkten Konkurrenten um ihre Befugnisse.)

Unter den übrigen Elementen der Regierung herrschte Unklarheit über die Machtverteilung. Der Grund dafür war, daß die Staatlichen Behörden der Weimarer Republik nach der Machtübernahme zwar Gleichgeschaltet wurden, aber an sich bestehen blieben, und die oben genannten Instanzen der NSDAP parallel zu ihnen in die Regierungsgeschäfte eingebunden wurden. Es mangelte allen an eindeutigen Weisungsbefugnissen und Kompetenzen, Zuständigkeitsbereiche überschnitten sich. Daraus Resultierte ein ständiger Machtkampf. Dieser Machtkampf fand auf zwei verschiedenen Arten statt:

1. Der Kampf von parallelen Staats- und Parteiinstanzen mit gleichen Ressort um die Machtausübung,
2. Der Kampf aller möglichen Instanzen der Partei und des Staates um bestimmte Entscheidungsberechtigungen.

Verstärkt wurden diese Machtkämpfe dadurch, daß Hitler bei zu großer Machtanhäufung an einer Stelle im Staat eine neue Behörde schaffen konnte ("Multiplikation der Ämter"). Bei Fortbestand der alten, zu mächtig gewordenen Stelle übernahm die neue Instanz einen Teil der Kompetenzen der alten Stelle und schränkte sie so in ihrer Macht ein. Dieser Prozeß wurde vor allem in den Kriegsjahren stark gefördert, neue Ämter häuften sich ("Ämtervielfalt"). Dadurch blieb die Macht im Staate im ständigen Fluß, niemand wußte wirklich welche Behörde nun wirklich Macht hatte, und welche nur eine Fassade darstellte. Der Fortbestand der alten Behörden lag zusätzlich darin, die Bevölkerung in ein Gefühl der Sicherheit zu wiegen, indem die ihnen vertrauten "traditionellen" Behörden bestehen blieben. Außerdem war die Einbeziehung einer möglichst großen Anzahl von Personen eine Bestandsgarantie für die Regierung.
Der Kompetenzstreit fand nicht nur zwischen den Regierungs- und Parteiinstanzen statt, sondern auch innerhalb und zwischen den der Partei angegliederten Organisationen, wie der SA und der SS, ab einer gewissen Kompetenzstufe.
"Es ist umstritten, ob diese Entwicklung ungewollt war oder von Hitler gefördert wurde, um die eigene Machtstellung zu sichern." (Grundwissen Geschichte)
Durch die Unklarheiten über die Entscheidungskompetenzen mußten alle Regierungsstellen im Endeffekt immer wieder mit dem Führer Rücksprache halten, um in Erfahrung zu bringen wer eine bestimmte Entscheidung treffen durfte. Dieser Sachverhalt war Voraussetzung für die Alleinherrschaft Hitlers. Er hatte dadurch die totale Kontrolle über seine Regierung, konnte alle Entscheidungen selbst treffen, indem er demjenigen Recht gab, der nach seinem Interesse entscheiden wollte. Gegen eine von ihm getroffene Entscheidung gab es keine Berufungsmöglichkeit mehr. Er versuchte dabei, jedem einmal recht zu geben, um den einzelnen Personen ihr "Erfolgserlebnis" zu gönnen, sie "bei Laune zu halten". Daraus resultiert das "Führerprinzip" des NS-Staates. Adolf Hitler vereinte in einer Person sowohl den Führer der Partei als auch den Reichskanzler und den Reichspräsidenten, und war somit die absolute Spitze von Partei und Staat. (Titel laut Reichstagsbeschluß vom 26. April 1942 und Gesetz vom 1. August 1934: "Führer und Reichskanzler, Staatsoberhaupt, Regierungschef und oberster Inhaber der vollziehenden Gewalt, Führer der Partei, Oberbefehlshaber der Wehrmacht, Oberster Gerichtsherr und Führer der Nation".) Alles war direkt auf seinen Willen hin ausgerichtet, dem "Führerwille" war alles unterworfen. Seinen persönlichen Führungsanspruch legitimierte er durch sein literarisches Werk "mein Kampf", welches die "Bibel" des NS-Staates war. Dies war zum Beispiel daraus ersichtlich, daß ein Ehepaar bei der Hochzeit nicht etwa eine Bibel sondern ein Exemplar von "Mein Kampf" erhielt.


Die "Reichstagsbrandverordnung" - "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat"

Die "Reichstagsbrandverordnung" vom 28. Februar 1933 - einem Tag nach dem Brand des Reichstages - war die formelle Grundlage für großangelegte Verfolgungsmaßnahmen und die Erklärung des Ausnahmezustands. Sie wurde zum Einlaßtor für polizeistaatliche Willkür und nationalsozialistischen Terror. Alle bürgerlichen Grundrechte wie Pressefreiheit und Freiheit der Person waren generell außer Kraft gesetzt. Zugleich bot sich die Möglichkeit in die politischen Verhältnisse der Länder einzugreifen, deren Regierung sogar zu übernehmen.
Die Reichstagsbrandverordnung war eine sogenannte "Präsidialverordnung". Nach der Verfassung der Weimarer Republik konnte der Reichspräsident Notverordnungen erlassen, die auch gegen die Verfassung verstoßen konnten.


Das "Ermächtigungsgesetz" - "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich"

Am 23. März 1933 beschloß der Reichstag mit 444 zu 94 Stimmen das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich", das sogenannte "Ermächtigungsgesetz". Dieses bedeutete die dauerhafte Ausschaltung des Parlamentes, indem es der Reichsregierung erlaubte Gesetze zu bestimmen, also die Exekutive und die Legislative des Staates miteinander vereinte. Es gestattete ebenfalls, das Abweichen solcher, von der Reichsregierung beschlossener, Gesetze von der Reichsverfassung. Somit hatten die Nationalsozialisten die Möglichkeit ohne Kontrolle durch den Reichstag oder Unterwerfung unter die Reichsverfassung zu Regieren, nichts stand ihnen mehr im Weg. Das Parlament als frühere Legislative des Staates hatte sich selbst entmachtet.
Das "Ermächtigungsgesetz sollte ursprünglich am 1. April 1937 oder bei einem Regierungswechsel außer Kraft treten, wurde aber im Laufe der NS-Herrschaft zweimal vom Reichstag und 1943 von Hitler per Erlaß "bis auf weiteres" verlängert. Es blieb bis zum Ende des NS-Reiches wirksam.



Der Einparteienstaat

Die KPD und die SPD wurden unter dem Vorwand "landesverräterischer Umtriebe" frühzeitig verboten. Die Führer der übrigen Deutschen Parteien wurden verhaftet, ihre Geschäftsstellen besetzt. Sie alle - auch die Koalitionspartner der NSDAP - wurden Verboten bzw. zur Selbstauflösung gezwungen. Das "Gesetz gegen die Neubildung von Parteien" vom 14. Juli 1933 machte die NSDAP zur einzig legalen Partei Deutschlands und besiegelte den Einparteienstaat. Die Wieder- oder Neugründung von Parteien wurde mit Zuchthausstrafe bedroht.

 
 

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