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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Kirche und reich- immer noch universale ordnungsmächte



Kirche und reich- Immer noch universale Ordnungsmächte?



Kaiserwürde wurde als ein unmittelbar von Gott abgeleitetes Amt betrachtet, mit dem das Recht verbunden war in kirchliche Angelegenheiten einzugreifen.

Im 11.Jahrhundert kam es zur ersten Auseinandersetzung zwischen Papst und Kaisertum:

Der Investiturstreit, es ging darum, ob die weltliche Gewalt der kirchlichen Gewalt untergeordnet sei.

Der Kaiser sollte keinen Platz mehr in der kirchlichen Hierachie haben, sein Einfluss wurde auf weltliche Bereiche eingeschränkt. Der Papst durfte jedoch in den weltlichen Bereich auch eingreifen.

Im 13.Jahrhundert kam es zu neuem Konflikt. Es ging um die Besteuerung der Geistlichen.

Dieser Streit führte zur Babylonischen Gefangenschaft der Kirche, d.h. Päpste mussten von Rom nach Avignon ziehen.

Nach 1377 kam es zum abendländischen Schisma (Kirchenspaltung), es gab einen italienischen und einen französischen Papst.

Alles Bischöfe wurden daraufhin als gleichberechtigt bezeichnet, d.h. nicht der Papst sondern das Konzil war die höchste Instanz der Kirche.

1414- 1418 Konzil von Konstanz, dort wurde eine Reform der Kirche beschlossen, die zu einer gefestigten Einheit führen sollte.

Diese Reform lies sich jedoch nicht durchsetzen, da das Konzil immer mehr an Macht verlor.

Die Macht des Kaisers nahm jedoch auch ab, da das Lehnswesen eingeführt wurde und nun einzelnen Könige über die jeweiligen Landesteile herrschten.

Im Mittelalter herrschte das Wahlkönigtum. Die bot auch dem Papst die Möglichkeit, Einfluss auf das deutsche Königtum zu nehmen und es damit zu schwächen (wie z.B. im Investiturstreit).Das Königswahlrecht wurde ursprünglich von den Großen des reiches stellvertretend für das Volk ausgeübt. Im 13.Jahrhundert übernahmen dies 7 Kurfürsten, 3 Geistliche und 4 weltliche.1338 wurde festgelegt, dass ein gewählter König nicht mehr durch den Papst bestätigt werden müsse. In der Goldenen Bulle wurde dies 1356 festgehalten.

Im Spätmittelalter erhielten Ratsherren der Reichsstädte das Recht an der Beratung auf den Hoftagen teilzunehmen, dies entwickeltet sich langsam zu einem Dualismus von Kaiser und Reichsständen. Dies machte das Land schwer regierbar.



Bulle ,Unam Sanctam' 1302:

In der Kirche gibt es nur einen Leib und ein Haupt, Christus und Christi Stellvertreter und Petri Nachfolger.

Kirche hat die geistliche und weltliche Gewalt in ihrer Hand.

Die weltliche Macht muß sich der geistlichen fügen.

Die geistliche Macht hat die weltliche einzusetzen und ist Richterin über sie, wenn sie nicht gut ist.

Diese Macht ist keine menschliche sonder eine göttliche.

Alles menschliche Kreatur muß dem Papst untertan sein ,da er ein gesannter Gottes ist und seinen Willen ausübt.

 
 

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