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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Kinderarbeit in deutschland



Kinderarbeit - Was ist das?
- Bezeichnung für die Beschäftigung Minderjähriger

- Zwei Arten à "legale und illegale" Kinderarbeit

- Wort löst meist negative Emotionen aus


à Ausbeutung von Kindern



- auch in Deutschland nimmt die Zahl arbeitender Kinder / Jugendlicher zu à nach


Schätzung arbeiten rund 500 000 Kinder regelmäßig nach der Schule (legal)

- aber auch circa 1 000 arbeiten illegal à mangelnde Kenntnisse vom Gesetz




Kinderarbeit - Früher in Deutschland
- viele Kinder und Jugendliche zwischen 6-17 mussten arbeiten um ihre Familie mit-


zuernähren à Beschäftigungen in Frabriken & Landwirtschaft

- gleiche Arbeit wie Erwachsene à kein oder wenig Lohn

- 15 Stunden Arbeitstag

- Folgen: Kinder starben früh, viele Unfälle . . .




à staatliche Regelung soll Kinderarbeit begrenzen / Kinder schützen



Entwicklung des Kinder- & Jugendarbeitschutzgesetzes
- 1839 Preußisches Regulativ à erster Schritt zum Schutz der Kinder (Verbot zum


Beschäftigen von Kindern unter 9 Jahren & Begrenzung der Arbeitszeit auf 10 Stunden)

- 1976 Verabschieden des Jugendarbeitschutzgesetzes (grundsätzliches Verbot zum


Beschäftigen von Kindern unter 14 Jahren)

- 1. Juli 1998 in Kraft treten der Kinderarbeitsschutzverordnung

- bis heute à viele Veränderungen und Ergänzungen am Jugendarbeitsschutzgesetz



à Gründe zum Schutz: Angst vor gesundheitlichen Schäden, Bewahren von Freiräumen


& Ermöglichen einer unbeschwerten Kindheit




Gesetz und Ausnahmen
- Kinderarbeit grundsätzlich verboten (Kind = wer noch nicht das 15 Lebensjahr vollendet

hat und vollschulzeitpflichtige Jugendliche)

- Jugendliche dürfen arbeiten aber mit Einschränkungen ( Jugendlicher = wer kein Kind


mehr ist aber das 18 Lebensjahr auch noch nicht vollendet hat )

- Schutz vor Ausbeutung, Gefahren & Überlastung



- Kinder ab 13 Jahren dürfen mit Zustimmung ihrer Eltern leichte Arbeiten ausführen:


à nicht länger als 2 Stunden am Tag (in landwirtschaftlichen Familienbetriben höchstens


3 stunden) & für Kinder geeignete arbeiten (z.B Nachhilfe, Erledigung von Einkäufen,


Babysitten,...) à nicht zwischen 18 - 8 Uhr, nicht vor dem Schulunterricht

- für Jugendliche ab 15 Jahren gilt 40-Stunden-Woche, maximal 8 Stunden am Tag und


nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr, regelmäßige Pausen



Gründe um zu Arbeiten
- Wunsch selbstständig & unabhängig zu sein

- Erfüllen von persönlichen Wünschen / Träumen & Finanzieren von Hobbys

- Unterstützen der Familie

 
 

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