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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Hitlerjugend



1933-39 Die Hitler-Jugend (HJ) Die Hitler-Jugend (HJ) wurde auf dem 2. Reichsparteitag der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) vom 3./4. Juli 1926 in Weimar als nationalsozialistische Jugendbewegung gegründet. Gegenüber anderen politischen oder konfessionellen Jugendorganisationen blieb die HJ während der Weimarer Republik eher unbedeutend. Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme 1933 wandelte sich die HJ durch das Verbot sämtlicher konkurrierender Jugendverbände von einer Parteijugend zur Staatsjugend.

     Die anfangs noch formell freiwillige Mitgliedschaft wurde am 1. Dezember 1936 durch das \"Gesetz über die Hitler-Jugend\" und am 25. März 1939 durch die Einführung der \"Jugenddienstpflicht" zur Zwangsmitgliedschaft. Die Zahl der HJ-Mitglieder stieg von rund 100.000 im Jahr 1932 auf 8,7 Millionen 1939. Nach Einführung der Zwangsmitgliedschaft waren nahezu alle Jugendlichen Mitglied der HJ.

     Die uniformiert auftretende und militärisch organisierte HJ, in der das Prinzip \"Jugend wird von Jugend geführt" weitgehend verwirklicht wurde, gliederte sich nach Altersgruppen und Geschlecht: Das Deutsche Jungvolk (DJ) erfaßte die 10- bis 14jährigen Jungen, die eigentliche HJ die 14- bis 18jährigen Jungen. In gleicher Weise waren die zur HJ gehörenden Mädchenverbände in Jungmädelbund (JM) und Bund Deutscher Mädel (BDM) gegliedert. Hinzu kam 1938 das BDM-Werk \"Glaube und Schönheit\" für die 17- bis 21jährigen Frauen, die - auf freiwilliger Basis - auf ihre Rolle als Hausfrau und Mutter vorbereitet wurden. An Vorabenden des Geburtstags des \"Führers\" Adolf Hitler sowie auf Reichsparteitagen wurden die in das Deutsche Jungvolk und den Jungmädelbund eintretenden \"Pimpfe\" und \"Jungmädel\" ebenso feierlich verpflichtet wie die in die HJ und den BDM überführten 14jährigen Jungen und Mädel; die über 18jährigen HJ-Mitglieder wurden feierlich in die NSDAP aufgenommen und öffentlich vereidigt. Organisatorisch war die HJ seit dem 1. Mai 1931 der Obersten Führung der Sturmabteilung (SA) unterstellt.

     Nach dem Verbot der SA vom April 1932 arbeitete die - als SA-Gliederung ebenfalls - verbotene HJ als \"Nationalsozialistische Jugendbewegung\" weiter. Mit Ernennung Baldur von Schirachs zum Reichsjugendführer und Amtsleiter der NSDAP wurde die HJ der NSDAP angegliedert. Als Schirach 1940 zum Reichsstatthalter und Gauleiter in Wien ernannt wurde, ging die Führung der HJ auf Schirachs bisherigen Stellvertreter Arthur Axmann über. Feierliche Aufzüge, Propagandamärsche und Paraden, Fahrten, \"Geländespiele\" und geselliges Lagerleben machten die HJ für viele Jugendliche attraktiv. Wesentlicher Bestandteil des HJ-Diensts war der sogenannte Heimabend, an dem sich einmal wöchentlich kleinere HJ-Ortsgruppen trafen, um Aktivitäten vorzubereiten. Zu den Heimabenden zählte das gemeinsame Hören von propagandistischen Radiosendungen, die speziell für die Jugend produziert wurden.

     Über die HJ erfolgte nicht nur die Vermittlung der NS-Ideologie mit ihrem Wertesystem von Gefolgschaftstreue, Kameradschaft, Pflichterfüllung und Willensstärke, sondern mit der Betonung der körperlichen Leistungsfähigkeit und ihrer paramilitärischen Ausbildung diente die HJ immer stärker der Rekrutierung von Soldaten. Zum HJ-Dienst kamen während des Zweiten Weltkriegs verstärkt Aufräumaktionen, Luftschutzdienst und Sammelaktionen für Kleider, Altmetall oder für das Winterhilfswerk (WHW) hinzu. Die HJ war auch an der Organisation der Kinderlandverschickung (KLV) wesentlich beteiligt. Der Zwangscharakter und die immer deutlicher hervortretende Militarisierung des HJ-Diensts schufen vor allem während des Kriegs ein wachsendes Potential an Jugendopposition. Verordnung: Jugenddienstpflicht, 1939 Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Hitler-Jugend (Allgemeine Bestimmungen) vom 25. März 1939 Aufgrund des § 4 des Gesetzes über die Hitler-Jugend vom 1.

     Dezember 1936 (Reichsgesetzbl. 1, S. 993) bestimme ich: § 1 (1) Der Jugendführer des Deutschen Reichs ist ausschließlich zuständig für alle Aufgaben der körperlichen, geistigen sind sittlichen Erziehung der gesamten deutschen Jugend des Reichsgebiets außerhalb von Elternhaus und Schule. Die Zuständigkeit des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung auf den Gebieten des Privatunterrichts und des sozialen Bildungswesens bleibt unberührt. (..

    . ) (3) Der Jugendführer des Deutschen Reichs untersteht mit der Hitler-Jugend der Finanzhoheit der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei. § 2 (1) In der Hitler-Jugend besteht die Stamm-Hitler-Jugend. (2) Wer seit dem 20. April 1938 der Hitler-Jugend angehört, ist Angehöriger der Stamm-Hitler-Jugend. (3) Jugendliche, die sich mindestens ein Jahr in der Hitler-Jugend gut geführt haben und ihrer Abstammung nach die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei erfüllen, können in die Stamm-Hitler-Jugend aufgenommen werden.

     Die näheren Anordnungen erläßt der Reichsjugendführer der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei mit Zustimmung des Stellvertreters des Führers. (4) Die Aufnahme in die Stamm-Hitler-Jugend kann bei Personen über 18 Jahre, die in der Führung oder der Verwaltung der Hitler Jugend eingesetzt werden sollen, sofort erfolgen. (5) Gliederung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei ist nur die Stamm-Hitler-Jugend. (6) Die Zugehörigkeit zur Stamm-Hitler-Jugend ist freiwillig. § 3 Der Reichsminister des Innern bestimmt im Einvernehmen mit dem Jugendführer des Deutschen Reichs, dem Stellvertreter des Führers und dem Reichsminister der Finanzen die dem Jugendführer des Deutschen Reichs nachgeordneten Dienststellen. § 4 Die Mitglieder der Hitler-Jugend sind berechtigt und - soweit es angeordnet ist - verpflichtet, die vorgeschriebene Uniform zu tragen.

     Berlin, den 25. März 1939 Der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler Der Stellvertreter des Führers R. Heß Der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Dr. Lammers Zweite Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Hitler-Jugend (Jugend-Dienstverordnung) vom 25. März 1939 Aufgrund des § 1 des Gesetzes über die Hitler-Jugend vom 1. Dezember 1936 (Reichsgesetzbl.

     1, S. 993) bestimme ich: § 1 Dauer der Dienstpflicht (1) Der Dienst in der Hitler-Jugend ist Ehrendienst am Deutschen Volke. (2) Alle Jugendlichen vom 10. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind verpflichtet, in der Hitler-Jugend Dienst zu tun, und zwar: 1. die Jungen im Alter von 10 - 14 Jahren im \"Deutschen Jungvolk\" (DJ), 2.

     die Jungen im Alter von 14-18 Jahren in der \"Hitler-Jugend\" (HJ), 3. die Mädchen im Alter von 10-14 Jahren im \"Jungmädelbund\" (JM), 4. die Mädchen im Alter von 14-18 Jahren im \"Bund Deutscher Mädel\" (BDM). (3) Schüler und Schülerinnen der Grundschule, die das 10. Lebensjahr bereits vollendet haben, werden bis zum Verlassen der Grundschulklassen vom Dienst in der Hitler-Jugend zurückgestellt. (4) Schüler und Schülerinnen der Volksschule, die das 14.

     Lebensjahr bereits vollendet haben, bleiben bis zu ihrer Schulentlassung Angehörige des Deutschen Jungvolkes oder des Jungmädelbundes. § 2 Erziehungsgewalt Alle Jungen und Mädchen der Hitler-Jugend unterstehen einer öffentlich-rechtlichen Erziehungsgewalt nach Maßgabe der Bestimmungen, die der Führer und Reichskanzler erläßt. § 3 Unwürdigkeit (1) Der Zugehörigkeit zur Hitler-Jugend unwürdig und damit von der Gemeinschaft der Hitler-Jugend ausgeschlossen sind Jugendliche, die 1. ehrenrührige Handlungen begehen, 2. wegen ehrenrühriger Handlungen vor Inkrafttreten dieser Verordnung aus der Hitler-Jugend ausgeschlossen worden sind, 3. durch ihr sittliches Verhalten in der Hitler-Jugend oder in der Allgemeinheit Anstoß erregen und dadurch die Hitler-Jugend schädigen.

     (2) Von der Zugehörigkeit zur Hitler-Jugend sind ferner Jugendliche ausgeschlossen, solange sie behördlich verwahrt werden. (3) Der Jugendführer des Deutschen Reichs kann Ausnahmen zulassen. § 4 Untauglichkeit (1) Jugendliche, die nach dem Gutachten einer HJ-Gesundheitsstelle oder eines von der Hitler-Jugend beauftragten Arztes für den Dienst in der Hitler-Jugend untauglich oder bedingt tauglich befunden worden sind, müssen entsprechend dem ärztlichen Gutachten ganz oder teilweise von dem Dienst in der Hitler-Jugend befreit werden. (2) Die Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern und die Durchführung sonstiger gesundheitlicher Maßnahmen regelt der Jugendführer des Deutschen Reichs im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers und dem Reichsminister des Innern. § 5 Zurückstellung und Befreiung (1) Auf Antrag des gesetzlichen Vertreters oder des zuständigen HJ-Führers können Jugendliche jeweils bis zur Dauer eines Jahres vom Dienst in der Hitler-Jugend befreit oder zurückgestellt werden, wenn sie 1. in ihrer körperlichen Entwicklung erheblich zurückgeblieben sind oder 2.

     nach dem Urteil des Schulleiters ohne die Befreiung die Anforderungen der Schule nicht erfüllen können. (2) In Einzelfällen kann auch dann einem Antrag auf Zurückstellung oder Befreiung vom Dienst in der Hitler-Jugend stattgegeben werden, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 nicht gegeben sind, aber andere dringende Gründe vorliegen, die das einstweilige oder dauernde Fernbleiben eines Jugendlichen vom Dienst in der Hitler-Jugend rechtfertigen. (3) Die weiteren Anordnungen erläßt der Jugendführer des Deutschen Reichs. (..

    .) § 7 Blutmäßige Anforderungen Juden sind von der Zugehörigkeit zur Hitler-Jugend ausgeschlossen. § 8 Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland Jugendliche deutscher Staatsangehörigkeit, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und sich nur vorübergehend im Deutschen Reich aufhalten, sind zum Dienst in der Hitler-Jugend nicht verpflichtet. § 9 Anmeldung und Aufnahme (1) Alle Jugendlichen sind bis zum 15. März des Kalenderjahres, in dem sie das 10. Lebensjahr vollenden, bei dem zuständigen HJ-Führer zur Aufnahme in die Hitler-Jugend anzumelden.

     Treten bei einem Jugendlichen die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Hitler-Jugend nach diesem Zeitpunkt ein (z. B. Entlassung aus der behördlichen Verwahrung, Erwerb der Reichsangehörigkeit, dauernde Niederlassung im Deutschen Reich), so ist der Jugendliche innerhalb eines Monats nach Eintritt der genannten Voraussetzungen anzumelden. (2) Zu der Anmeldung ist der gesetzliche Vertreter des Jugendlichen verpflichtet. (3) Die Aufnahme in die Hitler-Jugend erfolgt zum 20. April eines jeden Jahres.

     (4) Der Jugendführer des Deutschen Reiches erläßt die näheren Anordnungen über die Anmeldung und Aufnahme in die Hitler Jugend. § 10 Entlassung (1) Aus der Hitler-Jugend werden entlassen: 1. Jugendliche nach Ablauf der im § 1 festgesetzten Zeit und Mädchen, die in den Ehestand treten, 2. Jugendliche, bei denen festgestellt wird, daß sie nach den Bestimmungen dieser Verordnung von der Zugehörigkeit zur Gemeinschaft der Hitler-Jugend ausgeschlossen sind, 3. Jugendliche, gegen die nach der Disziplinarordnung der Hitler-Jugend auf Ausscheiden erkannt wird. (2) Auf Ziffer 2 und 3 findet § 3 Abs.

     3 entsprechende Anwendung. (3) Führer und Führerinnen bleiben nach Ablauf der im § 1 festgesetzten Zeit Angehörige der Hitler-Jugend. Ihre Entlassung erfolgt durch besondere Anordnung. Auf ihren Antrag sind sie zu entlassen. § 11 Ruhen der Zugehörigkeit zur Hitler-Jugend (1) Für die Dauer des aktiven Wehrdienstes ruht die Zugehörigkeit zur Hitler-Jugend. (2) Angehörige des Reichsarbeitsdienstes dürfen sich im Dienst der Hitler-Jugend nicht betätigen.

     § 12 Strafbestimmungen (1) Ein gesetzlicher Vertreter wird mit Geldstrafe bis zu 150 Reichsmark oder mit Haft bestraft, wenn er den Bestimmungen des § 9 dieser Verordnung vorsätzlich zuwiderhandelt. (2) Mit Gefängnis und Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer böswillig einen Jugendlichen vom Dienst in der Hitler-Jugend abhält oder abzuhalten versucht. (3) Die Strafverfolgung tritt nur auf Antrag des Jugendführers des Deutschen Reichs ein. Der Antrag kann zurückgenommen werden. (4) Jugendliche können durch die zuständige Ortspolizeibehörde angehalten werden, den Pflichten nachzukommen, die ihnen aufgrund dieser Verordnungen und den zu ihr ergangenen Ausführungsbestimmungen auferlegt worden sind. § 13 Schlußvorschriften Für die Jugendlichen der Jahrgänge 1921 bis 1929, die bisher der Hitler-Jugend noch nicht angehören, bestimmt der Jugendführer des Deutschen Reichs den Zeitpunkt der Anmeldung und Einberufung zur Hitler-Jugend.

     Berlin, den 25. März 1939 Der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler Der Stellvertreter des Führers R. Heß Der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Dr. Lammers Quelle: Reichsgesetzblatt, 1939/Nr. 66, Berlin, vom 6. 4.

     1939 (Bundesarchiv Koblenz R 36/2012). Bericht: Todesfälle in der HJ, 1939 Todesfälle in der HJ (bis 1939) Der Jugendführer des Deutschen Reichs Berlin W.35, am 4. 9. 1939 Kurfürstenstr. 53 Geheim 2/39 Unfallstatistik Von den 649 Todesfällen der Hitler-Jugend entfallen auf die verschiedenen Unfallarten: Anzahl in Prozent Tod durch Ertrinken 139 21 Tod durch Verkehrsunfall 257 40 Tod durch Sportunfall 43 6,6 Tod beim Geländespiel 14 2,2 Tod durch Erkältung 35 5,5 Tod durch Schußwaffe 27 4 An die Chefs der Ämter und Führer der Gebiete sowie Führerinnen der Obergaue: Die vorstehende Unfallstatistik umfaßt die Todesfälle, die sich in der Zeit vom 1.

     4. 1933 - 1. 8. 1939 in der HJ ereignet haben und in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem HJ-Dienst stehen. Ich bitte, besonders auf die hohe Zahl der Verkehrsunfälle zu achten. Hierbei ist allerdings zu bemerken, daß die Schuld in diesen Fällen nicht bei den HJ-Dienststellen lag.

     Trotzdem muß durch Belehrung der Jugend versucht werden, diese Zahlen, die durch den Leichtsinn einzelner bedingt sind, zu drücken. Schirach Quelle: Bundesarchiv Koblenz, NS 28/30, Bl. 1 Die Hitlerjugend HJ war die Abkürzung für Hitlerjugend. Das Kürzel HJ bezeichnete die Organisation für die 14-18jährigen Jungen innerhalb der gesamten Hitlerjugend. Mitglieder der Hitlerjugend wurden auch \"Hitlerjungen\" genannt .Das Schwergewicht der Arbeit der Hitlerjugend lag vor der Machtübernahme in der Unterstützung der Parteiarbeit .

    Nach der Machtübernahme 1933 wurde eine neue Aufgliederung der Hitlerjugend in Jungvolk ,Hitlerjugend ,Bund deutscher Mädel und Jungmädelbund vorgenommen. 10-14jährige Jungen gehörten zum Jungvolk .14-18jährige Jungen zur Hitlerjugend. Sie wurde 1926 als Jugendorganisation der NSDAP gegründet und nach der Machtübernahme 1933 zu einer umfassenden Staatsjugendorganisation aufgebaut .Das Gesetz über die Hitlerjugend vom 1.12 1936 bestimmte , daß die gesamte deutsche Jugend innerhalb des Reichgebietes in der Hitlerjugend zusammengefaßt werden sollte.

     Damit war die Hitlerjugend für die gesamte Erziehung der Jugend außerhalb von Schule und Elternhaus zuständig .Die Verwirklichung des Anspruchs der Hitlerjugend ,alle Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren in einer Organisation zu erfassen , wurde im März 1939 mit einer Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Hitlerjugend abgeschlossen . Die Verordnung leitete sich aus dem Gesetz der Jugenddienstpflicht ab und erklärte die Teilnahme an den Veranstaltungen der Hitlerjugend zum \"Ehrendienst am deutschen Volke \" . Die Jugenddienstpflicht stand damit gleichgeordnet neben Arbeitsdienst und Wehrpflicht .Versäumten die Jugendlichen die Teilnahme an Veranstaltungen ,konnten sie oder die Beziehungsberechtigten bestraft werden .Nach ihrer Gründung 1926 war die Hitlerjugend bis zur Machtübernahme eine Art Jugendabteilung der SA, der Sturmabteilung der NSDAP .

    Sie leistete keine Jugendarbeit im eigentlichen Sinne sondern nahm gemeinsam mit der SA an Straßenkämpfen und Demonstrationen der Partei teil .Nach der Machtübernahme 1933 stellte der Reichsjugendführer Baldur von Schirach das neue Ziel für die Hitlerjugend auf :Wie die NSDAP nunmehr die einzige Partei ist, so muß die HJ die einzige Jugendorganisation sein. [...] Die kirchlichen Jugendverbände blieben bestehen, verloren aber mehr und mehr an Einfluß .

    [...] Außerdem gab es in der Hitlerjugend , insbesondere für die Jungen ,verschiedene Sondereinheiten, wie z.B. die Flieger- und Motor- HJ sowie den HJ-Streifendienst.

     Der Streifendienst hatte die Aufgabe, die Jugendlichen in ihrem Verhalten zu kontrollieren .Er arbeitete eng mit der SS und der Sicherheitspolizei zusammen .Der Schwerpunkt der Hitlerjugendarbeit lag neben der weltanschaulichen Schulung bei Sportveranstaltungen, vor allem militärischer Ausbildung der Jungen ,Fahrten und beruflichen Leistungswettkämpfen . Index Hilfe Startseite Arbeitshilfen Glossar zum Anfang dieses Themas \" Die Hitlerjugend\" Bildmaterial zu Aktivitäten der Hitlerjugend Die Hitlerjugend spielt Marschmusik. Die Hitlerjugend begrüßt ihren Führer. Hitlerjugend an die Front!!! Die Hitlerjugend \"marschiert\"! Schießübungen Hitlerjungen bei der Feuerbekämpfung nach Bombadierung Index Hilfe Startseite Arbeitshilfen Glossar zum Anfang dieses Themas \" Die Hitlerjugend\" Das Jungvolk Das \"Deutsche Jungvolk\" ,abgekürzt DJ in der HJ war die Organisation für die 10-14jährigen Jungen ,die auch als \"Pimpfe\" bezeichnet wurden.

     Die Teilnahme an den Veranstaltungen der Hitlerjugend war seit 1939 für alle 10-18jährigen Jungen und Mädchen gesetzliche Pflicht .Der Jungvolkdienst sah wöchentliche Heim- und Sportnachmittage ,Tagesfahrten, Aufenthalte in Freizeitlagern ,Feierstunden und Sportfeste vor .Die Heimabende fanden in Gruppen zu je 10 Jungen statt, wenn gesungen oder gebastelt wurde auch in größeren Gruppen zu 20 oder 40 Jungen .Die Heimabende wurden von Führern geleitet, die meist nur wenig älter als die Jungen selbst waren (dazu ein Filmausschnitt) . Die \"Pimpfe\" lernten den Aufbau der NSDAP und der Hitlerjugend , den Lebenslauf Adolf Hitlers und die Namen und Funktionen der wichtigsten nationalsozialistischen Führer. Außerdem lernten sie die Bestimmungen der Hitlerjugend :\"Befehle sind ohne \"Wenn und Aber\" durchzuführen.

     Disziplin und Ordnung sind nationalsozialistische Grundtugenden\" .Der Jungvolksport wurde außer für das körperliche Training weitgehend für vormilitärische Übungen genutzt. Bereits elfjährige Pimpfe hielten mit dem Luftgewehr Schießübungen ab. Die Fahrten in die nähere Umgebung fanden einmal im Monat statt. Lageraufenthalte wurden einmal im Jahr durchgeführt und dauerten acht bis zehn Tage. Das gemeinsame Erleben des Tagesablaufes - ohne Einschränkungen durch Elternhaus oder Schule - sollte das Gemeinschaftsgefühl und ihr Zugehörigkeitsgefühl zu der deutschen Volksgemeinschaft entwickeln .

    Die Lageraufenthalte dienten wie die Sportnachmittage in erster Linie zur vormilitärischen Schulung. Appelle mit dem Hissen und Einziehen der Fahne, der Kontrolle der Sauberkeit und Ordnung ,dem Entgegennehmen von Befehlen und Tagesparolen sowie Übungen im Zeltbauen ,im Geländekartenlesen und Geländesport sollten schon bei den kleinen Jungen soldatische Fähigkeiten entwickeln und schulen. Bevor die \"Pimpfe\"- jedes Jahr am Tag des Geburtstages Adolf Hitlers - in die HJ überwiesen wurden , mußten sie eine Leistungsprüfung ,das Leistungsabzeichen oder auch \"Pimpfenprobe\" genannt, ablegen: Sportliche Leistungen und Kenntnisse der auf den Heimabenden behandelten Themen wurden gefordert. Die Pimpfe sollten - wie alle Mitglieder der Hitlerjugend bei allen Veranstaltungen eine Uniform tragen , die aber von den Eltern der Jungen bezahlt werden mußte , was sich bei weitem nicht alle leisten konnten. Die \"Pimpfe\" trugen schwarze Hosen , braunes Hemd mit Schulterklappen ,Halstuch und Schulterriemen. Während des zweiten Weltkrieges , 1939-1945, wurden auch die \"Pimpfe\" im Kriegseinsatz der Hitlerjugend eingesetzt: Sie bastelten z.

    B. Spielzeug und Kerzenleuchter für Kinder von Soldaten , sammelten Geld für das Winterhilfswerk ,Altkleider und Altmaterial zur Wiederverwertung oder machten erste Meldegänge für Partei- und Luftschutzdienststellen. Die Zahlreichen Aktivitäten- neben der Schule - füllten einen großen Teil ihrer Freizeit aus. Index Hilfe Startseite Arbeitshilfen Glossar zum Anfang dieses Themas \" Die Hitlerjugend\" Planung eines Jungzuglagers in Gütersloh Index Hilfe Startseite Arbeitshilfen Glossar zum Anfang dieses Themas \" Die Hitlerjugend\" Gesetz über die Hitlerjugend Hier der Text dazu: Sammlung von wichtigen Gesetzesabdrucken und Verordnungen von Reich und Staat Gesetz über die Hitlerjugend Vom 1.Dezember 1936.-Reichsgesetzblatt S.

    1 Von der Jugend hängt die Zukunft des Deutschen Volkes ab. Die Gesamte Deutsche Jugend muß deshalb auf ihre Pflichten vorbereitet werden. Die Reichsregierung hat daher das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird. § 1. Die gesamte deutsche Jugend innerhalb des Reichsgebietes ist in der HJ zusammengefaßt. § 2.

     Die gesamte deutsche Jugend ist außer im Elternhaus und Schule in der HJ körperlich , geistig und sittlich im Geiste des Nationalsozialismus zum Dienst am Volk und zur Volksgemeinschaft zu erziehen. § 3. Die Aufgabe der Erziehung der gesamten deutschen Jugend in der HJ wird dem Reichsjugendführer der NSDAP ( Nationalsozialistische Deutsche Arbeitspartei ) übertragen. Er ist damit Jugendführer des deutschen Reiches . Er hat die Stellung einer obersten Reichsbehörde mit dem Sitz in Berlin und ist dem Führer und Reichskanzler unmittelbar unterstellt . § 4.

     Die zur Durchführung und Ergänzung dieses Gesetzes erforderlichen Reichsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften erläßt der Führer und Reichskanzler. Berlin , den 1. Dezember 1936 Der Führer und Reichskanzler. Der Staatsvertreter und Chef der Reichskanzlei. Durchführung zum Gesetz Durchführung zum Gesetz: (obiger Text) Erste Durhführung zum Gesetz über die Hitlerjugend (Allgemeine Bestimmungen) Vom 25. März 1939.

     - Reichsgesetzbl. 1 § 709. Auf Grund des § 4 des Gesetzes über die Hitlerjugend vom 1. Dezember 1936 (Reichsgesetzbl. 1 S. 993) best.

     ich : § 1 (1) Der Jugendführer des deutschen Reiches ist ausschließlich zuständig für alle Aufgaben der köperlichen, geistigen und sittlichen Erziehung der gesamten deutschen Jugend des Reichsgebietes außerhalb vom Elternhaus und Schule . Die Zuständigkeit des Reichsministers für Wissenschaft , Erziehung und Volksbildung auf dem Gebieten des Privatunterrichts und des sozialen Bildungswesens bleibt unberührt. (2) Auf dem Geschäftsbereich des Jugendführers des deutschen Reiches gehen aus dem Geschäftsbereich und Preussischen Ministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung über : alle Angelegenheiten der Jugendpflege, des Jugenherbergswesen sowie Unfall - und Haftpflichtversicherung im Interesse der Jugendpflege. Die Frage der Zuständigkeit für das Landjahr bleibt einer besonderen Regelung vorbehalten. (3)Der Jugendführer des deutschen Reiches untersteht mit der Hitlerjugend der Finanzhoheit der NSDAP. § 2 (1)In der Hitlerjugend besteht die Stamm-Hitlerjugend.

     (2)Wer seit dem 20. April 1938 der Hitlerjugend angehört, ist Angehöriger der Stamm- Hitlerjugend . (3)Jugendliche , die sich mindestens ein Jahr bei der HJ gut geführt haben und ihrer Abstammung nach die Voraussetzungen für die Aufnahme in die NSDAP erfüllen , können in die Stamm-Hitlerjugend aufgenommen werden , die näheren Anordnungen erläßt der Reichsjugendführer der NSDAP mit Zustimmung des Stellvertreters des Führers. (4)Die Aufnahme in die Stamm - Hitlerjugend ist bei Personen über 18 Jahre , die in der Führung oder der Verwaltung der Hitlerjugend eingesetzt werden sollen , sofort zu erfolgen . (5)Gliederung der NSDAP ist nur die Stamm - Hitlerjugend. ?? (sehr unleserlich) (6)Die Zugehörigkeit zur Stamm - Hitlerjugend ist freiwillig.

     § 3 Der Reichsminister des Inneren bestimmt im Einvernehmen mit dem Jugendführer des Deutschen Reichs , dem Stellvertreter des Führers und dem Reichsminister die Finanzen die dem Jugendführer des Deutschen Reiches zugeordneten staatlichen Dienststellen . § 4 Die Mittglieder der Hitlerjugend sind berechtigt und , soweit es angeordnet ist , verpflichtet , die verschiedenen Uniformen zu tragen . Berlin , den 25. März 1939. Der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler Der Stellvertreter des Führers Der Reichsminister u. Chef der Reichskanzlei R.

    Hetz DR.Lammers Index Hilfe Startseite Arbeitshilfen Glossar zum Anfang dieses Thema \" Die Hitlerjugend\" Die Hitlerjugend Jugend und Erziehung im Dritten Reich Von André Krajewski Gründung und Anfänge Auf dem ersten Parteitag der wiedergegründeten NSDAP im Juli 1926 entstand die so genannte \"Hitler-Jugend, Bund Deutscher Arbeiterjugend\" (HJ). Sie wurde eine Jugendorganisation der Partei, da direkt der SA-Führung unterstellt. Erster Reichsführer der HJ wurde Kurt Gruber aus Plauen, wo er auch die Reichsführung einrichtete. Schwierig für die Entwicklung der HJ in der Anfangszeit waren zum einen der Erlass, wonach am 09.11.

     eines jeden Jahres alle über 18 Jährigen zur SA überwiesen werden mussten und zum anderen die Abspaltung fünf norddeutscher Gaue, die den \"Bund-Deutscher-Arbeiter-Jugend\" (BDAJ) gründeten. Die Mitgliederzahl stieg in den ersten Jahren nur mäßig an, da es auch an qualifiziertem Führungspersonal mangelte. Ein weiterer Grund war die isolierte Position der HJ im Bereich der Jugendorganisationen. So wurde 1929 ein Antrag auf Mitgliedschaft im Reichsverband der deutschen Jugendverbände abgelehnt. Im Oktober 1931 gab Gruber schließlich sein Amt auf und wurde durch Adrian Theodor von Renteln, Reichsführer des NS-Schülerbundes, ersetzt. Zu diesem Zeitpunkt ernannte Hitler Baldur von Schirach zum \"Reichsjugendführer der NSDAP\", der nun für die HJ, dem NS-Schülerbund und dem NS-Studentenbund verantwortlich war und der im Mai, nach einer kurzen Zeit turbulenter Ereignisse, auch die Führung der HJ bekam.

     Die Hitlerjugend wird zur Staatsjugend Nachdem Schirach den Reichsausschuß der deutschen Jugendverbände im Juli 1933 formell auflöste, begann die Eingliederung der Verbände in die HJ. Diese gelang relativ schnell, aber nicht immer ohne Ausübung von Gewalt. Ferner hatte Schirach eine neue Altersstruktur eingeführt, die bis zum Jahre 1945 bestand haben sollte: Jungen Jungvolk 10 bis 14 Jahre (Pimpfe) HJ 14 bis 18 Jahre Mädchen Jungmädel 10 bis 14 Jahre BDM 14 bis 18 Jahre Diese war notwendig geworden, da die Mitgliederzahl im Jahre 1934 von zunächst 100.000 auf über 3.000.000 angestiegen war.

     Im Rahmen der \"Gleichschaltung\" musste nun auch auf die Jugend eingewirkt werden. Das implizierte eine Vereinnahmung der kirchlichen Jugendverbände. Mit Unterstützung des Reichsbischofs gelang Schirach das Abkommen über die \"Eingliederung der evangelischen Jugend in die HJ\" vom 19. Dezember 1933. Die Eingliederung der katholischen Verbände gestaltete sich dagegen weit schwieriger, auch wenn Schirach eine gleichzeitige Mitgliedschaft in einem konfessionellen Verband und der HJ verboten hatte, um Druck auszuüben. Zu konstatieren ist aber auch eine Zustimmung für das NS-Regime in den katholischen Organisationen.

     Bis zum März 1939 konnte die Gleichschaltung verhindert werden, doch musste man sich ab diesem Zeitpunkt auf eine rein kirchliche Arbeit beschränken. Ab 1934 stand jedes Jahr unter einem besonderen Motto: \"Jahr der Schulung\" (1934); \"Jahr der Ertüchtigung\" (1935) und \"Jahr des deutschen Jungvolkes\" (1936) um nur drei zu nennen. Hintergrund dieser Maßnahme ist der, dass die HJ aufgrund der Vielzahl der eingegliederten Verbände, von denen einige in relativer Autonomie agierten, zu einer äußerst heterogenen Organisation gewachsen war. Um eine innere Festigung zu erreichen, wurden u.a. Führerschulungen durchgeführt und Jahresmottos, zu denen Schulungsmaterialien bereitgestellt wurden, bestimmt.

     Die Mitgliedschaft in der HJ war bis in das Jahr 1936 formell gesehen freiwillig. Daran änderte sich auch nichts durch das \"Gesetz über die Hitlerjugend vom 1. Dezember 1936\". Erst die \"zweite Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Hitler-Jugend (Jugend-Dienstverordnung) vom 25. März 1939" machte eine Mitgliedschaft zur Pflicht. Die vorangegangene Freiwilligkeit hatte zur Folge, dass bis Dezember 1935 nicht einmal 50 % der Jugendlichen in die HJ eingetreten waren.

     Noch 1939 sollen nach offiziellen Angaben der Reichsjugendführung mehr als drei Millionen Jugendliche anderen Organisationen zugehörig gewesen sein. Aufgaben der HJ und Erziehung im Dritten Reich Das Engagement der HJ bezog sich auf nahezu alle Lebensbereiche. Im Gegensatz zur Weimarer Republik, in der die Jugend weitestgehend vernachlässigt worden war, gab es nun Vertretungen in Betrieben und Schulen, Berufsberatung, Jugendschutz und in vielen weiteren Punkten. Zur Erholung wurden Zeltlager veranstaltet. Im Jahre 1936 waren es 1977 mit rund 560.000 nur männlichen Teilnehmern.

     Ungefährlich war das Leben in der HJ allerdings nicht. Bis zum Jahr 1939 kam es zu insgesamt 649 Todesfällen, wie eine Unfallstatistik des Reichsjugendführers ausweist. 1938 wurde das Jugendschutzgesetz erlassen, in welchem u.a. der Urlaub geregelt und Kinderarbeit verboten wurde. Das alles war ein Werk Schirachs, der als glühender Bewunderer Hitlers alles dafür tat, die Jugend im nationalsozialistischen Sinne zu erziehen.

     Dazu gehörten schließlich auch die von NSDAP und HJ gegründeten \"Adolf-Hitler-Schulen\", die sich vom Anspruch einer kognitiven und intellektuellen Erziehung entfernten und das Hauptgewicht auf politische Erziehung, gepaart mit körperlicher Ertüchtigung, legten. Des Weiteren sollte die Selbstständigkeit gefördert werden durch die Idee der \"Führung der Jugend durch die Jugend\" als einem eigenen \"Stand im Volksganzen\". In diesem Sinne mussten diverse Dienste übernommen werden, wie der HJ-Dienst, der Wehr- und Arbeitsdienst und der Jugenddienst. Hierzu kam der \"Streifendienst\", eine Verhaltenskontrolle der Jugendlichen in der Öffentlichkeit. Nach Absolvierung dieses Dienstes gingen die meisten Hitlerjungen dann zur SS oder zur Gestapo. Der \"Jungvolkdienst\" bestand aus Tagesfahrten, Sportveranstaltungen und Heimabende, um nur einige Aktivitäten zu nennen.

     Der Sport diente nicht nur der körperlichen Ertüchtigung, sondern war auch Vorbereitung für den Kriegseinsatz. So mussten bereits Elfjährige Schießübungen abhalten. Eine solche Organisation benötigte aber auch Symbole zwecks eigener Repräsentation. Neben Fahnen und Ritualen gehörte dazu auch das Tragen einer Uniform. Die Hitlerjugend im Zweiten Weltkrieg Zu den wichtigen Aufgaben der HJ während des Krieges gehörte, neben u.a.

     dem Luftschutzdienst und Sammelaktionen von Kleidung und Altmaterialien, die Kinderlandverschickung (KLV). Ab dem Jahr 1940 wurden teilweise komplette Schulen aus Regionen mit hoher Bombardierungsgefahr in ländliche, weniger gefährdete Gebiete geschickt. Dort sorgten Lehrer für den Unterricht und HJ-Führer für die Gestaltung der Freizeit. Am Ende des Jahres 1942 gab es rund 2000 derartige Lager, von denen viele in den Jahren 1944/45 von der Roten Armee auf tragische Weise überwältigt wurden. Rund 2,5 Millionen Kinder haben bis zum Kriegsende an der KLV teilgenommen. Ferner gehörte der Dienst an den Flugabwehrkanonen (Flak) zu den Aufgaben.

     Hiervon waren vor allem die Jahrgänge 1926 und 1927 betroffen. Zur Vorbereitung mussten die Jungen ab 1942 eine vierwöchige Grundausbildung durchlaufen. Die \"12. SS-Panzerdivision Hitler-Jugend\", deren Mitglieder sich vorwiegend aus Hitlerjungen rekrutierten, wurde auf traurige Weise bekannt, als sie in der Normandie gegen die Alliierten eingesetzt und in kurzer Zeit völlig aufgerieben wurde. Viele dieser Jungen waren erst 17 Jahre alt und jünger. Gesetz über die Hitlerjugend Vom 1.

    Dezember 1936. Reichsgesetzblatt S.1 Von der Jugend hängt die Zukunft des Deutschen Volkes ab. Die Gesamte Deutsche Jugend muß deshalb auf ihre Pflichten vorbereitet werden. Die Reichsregierung hat daher das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird.  § 1.

     Die gesamte deutsche Jugend innerhalb des Reichsgebietes ist in der HJ zusammengefaßt.  § 2. Die gesamte deutsche Jugend ist außer im Elternhaus und Schule in der HJ körperlich , geistig und sittlich im Geiste des Nationalsozialismus zum Dienst am Volk und zur Volksgemeinschaft zu erziehen.  § 3. Die Aufgabe der Erziehung der gesamten deutschen Jugend in der HJ wird dem Reichsjugendführer der NSDAP ( Nationalsozialistische Deutsche Arbeitspartei ) übertragen. Er ist damit Jugendführer des deutschen Reiches .

     Er hat die Stellung einer obersten Reichsbehörde mit dem Sitz in Berlin und ist dem Führer und Reichskanzler unmittelbar unterstellt .  § 4. Die zur Durchführung und Ergänzung dieses Gesetzes erforderlichen Reichsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften erläßt der Führer und Reichskanzler. Berlin , den 1. Dezember 1936 Der Führer und Reichskanzler. Der Staatsvertreter und Chef der Reichskanzlei.

     Autor: André Krajewski Literatur Benz, W.; Graml, H.; Weiß, H.(1997):Enzyklopädie des Nationalsozialismus, Digitale Bibliothek, CD-Rom, Band 25, Directmedia GmbH, Berlin. Erdmann, Karl Dietrich: Nationalsozialistische Schulpolitik, in: Gebhardt. Handbuch der deutschen Geschichte, Bd.

     20, dtv München, 1990, Seite 160 - 170 Giesecke, Hermann: Vom Wandervogel bis zur Hitlerjugend. Jugendarbeit zwischen Politik und Pädagogik; Juventa-Verlag München, 1981 (als pdf-Datei zum freien Download verfügbar) Hafeneger, Benno /Michael Fritz: Sie starben für Führer, Volk und Vaterland. Die Hitlerjugend. Ein Lesebuch zur Kriegsbegeisterung junger Männer, 3. (1993) Klönne, Arno: Jugend im Dritten Reich. Die Hitler-Jugend und ihre Gegner, Piper München, 1995 ders.

    : Hitlerjugend. Die Jugend und ihre Organisation im Dritten Reich, Hannover / Frankfurt am Main, 1955 Koch, Hannsjoachim W.: Geschichte der Hitlerjugend; Verlag R.S. Schulz Percha, 1979 Lang, Jochen von: Der Hitlerjunge. Baldur von Schirach.

     Der Mann, der Deutschlands Jugend erzog; Rasch und Röhring Verlag Hamburg, 1991 Lewis, Brenda Ralph: Illustrierte Geschichte der Hitlerjugend 1922 - 1945. Die verlorene Kindheit.. Wien 2000. Mann, Erika: Zehn Millionen Kinder. Die Erziehung der Jugend im Dritten Reich; Reinbek bei Hamburg, 1997 Perel, Sally: Ich war Hitlerjunge Salomon.

     ( erlebt und erfahren) (1993) Schilde, Kurt: Hitler-Jugend (HJ), in: Benz, Wolfgang, u.a. [Hrsg.]: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, dtv München, 1997, Seite 512 - 514 BDM - Bund deutscher Mädel von Dr. Bernd Kleinhans Der BDM (Bund deutscher Mädel) war eine Teilorganisation der Hitlerjugend (HJ). Im BDM sollten alle Mädchen und jungen Frauen zwischen 10 und 21 Jahren erfaßt werden.

     Vorrangiges Ziel war die Erziehung für den Nationalsozialismus und die Vorbereitung auf die künftigen Aufgaben der Frauen in der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft. Außerdem wurden die BDM-Mädchen für verschiedene Arbeitsdienste bis hin zum Kriegshilfsdienst eingesetzt. Geschichte des BDM Bereits seit 1923 gab es innerhalb der NSDAP "Mädchenschaften" und "Mädchengruppen." Häufig wurden sie auch als "HJ-Schwesternschaften" bezeichnet: Viele Mädchen waren über ihre Brüder in der aktiven Hitlerjugend zum Nationalsozialismus gekommen. Diese Gruppen hatten zunächst nur wenige Mitglieder, eine zentrale Lenkung gab es nicht. Auch als auf dem Parteitag der NSDAP 1926 die Hitlerjugend als Jugendorganisation der Partei offiziell gegründet wurde, spielten diese Mädchenbünde zunächst keine Rolle.

     Diese schloßen sich erst 1930 zum "Bund Deutscher Mädel" zusammen. 1931 erfolgte dann die Eingliederung in die Hitlerjugend. Die Mitgliederzahl im BDM blieb aber im Vergleich zu der der männlichen Hitlerjugend anfangs gering. Der ausgeprägte Männlichkeits- und Heldenkult innerhalb der HJ machte die Organisation für viele Mädchen uninteressant. Ende 1932 - also unmittelbar vor der Machtergreifung - hatte der BDM gerade 25.000 Mitglieder.

     Auch nach 1933 blieb die Mitgliederzahl lange hinter der männlichen HJ zurück. Mit dem "Gesetz über die Hitlerjugend" vom 1. Dezember 1936 wurden alle Jugendlichen zwangsweise in der NS-Jugendorganisation erfaßt. Das Gesetz bestimmte, daß die "gesamte deutsche Jugend" in der Hitlerjugend "körperlich, geistig und sittlich im Geiste des Nationalsozialismus zum Dienst am Volk und zur Volksgemeinschaft zu erziehen" sei. Damit wurde die Mitgliedschaft im BDM für alle Mädchen verpflichtend. Organisation und Aufbau des BDM Als Bestandteil der Gesamt-HJ wurde der BDM strukturell und organisatorisch entsprechend der männlichen HJ aufgebaut.

     Jeder Organisationseinheit der männlichen Jugend entsprach eine der weiblichen Jugend. Gegliedert war der BDM in 34 regionale "Obergaue". Diese waren - wiederum regional - in "Untergaue", "Mädelringe", "Mädelgruppen", "Mädelschare" und "Mädelschaften" gegliedert. Diese "Mädelschaften" waren die kleinsten Organisationseinheiten und umfaßten jeweils zwischen 10 und 15 Mädchen. Auch eine Differenzierung nach dem Alter gab es: Die Mädchen bis zum Alter von 14 Jahren waren im "Jungmädelbund" (JMB) zusammengeschlossen, die Mädchen im Alter bis 18 Jahren im eigentlichen "Bund deutscher Mädel" (BDM). Für die älteren Mädchen zwischen 18 und 21 Jahren gab es das "BDM-Werk Glaube und Schönheit.

    " Dieses wurde erst im Jahr 1938 gegründet und sollte vor allem die Lücke zwischen BDM und NSF (Nationalsozialistische Frauenschaft) schließen, in die erst die volljährigen, das heißt mindestens 21jährigen Frauen aufgenommen wurden. Nur für diese Altersgruppe der bis 21jährigen war die Mitgliedschaft formal freiwillig. Tatsächlich wurden aber meist die kompletten BDM-Jahrgänge in "Glaube und Schönheit" übernommen. Ein Austritt war mit einem persönlichen Risiko verbunden, konnte er doch als Kritik am Regime gewertet werden. Auch im BDM galt das strikte Führerprinzip: Die jeweiligen Mädchenführerinnen hatten Befehlsgewalt über die ihnen zugewiesenen Mädchen. Die Führerinnen wurden nicht gewählt, sondern von der höheren Hierachieebene eingesetzt.

     Insgesamt gab es im BDM 8 Hierarchiestufen. An oberster Stelle stand die BDM-Reichsreferentin, ihr folgten die Gebietsmädelführerinnen, die Hauptmädelführerinnnen, die Mädelringführerin und drei weitere Stufen von Unterführerinnen. Am unteren Ende stand das einfache "Mädel" ohne eigene Befehlskompetenz. Diese straffe Führungshierachie hatte die gleiche Funktion wie in der männlichen Hitlerjugend: Bereits die Jugendlichen sollten sich an die bedingungslose Unterordnung unter einen Befehl gewöhnen. Reichsreferentin und damit oberste Führerin des BDM war bis zu ihrer Heirat 1937 Trude Mohr. Ihr folgte von 1937 bis 1945 Jutta Rüdiger, eine promovierte Psychologin.

     Innerhalb der gesamten Hitlerjugend blieb der BDM der männlichen Jugend klar untergeordnet. Reichsjugendführer war immer ein Mann und dieser war Führer der gesamten HJ, der männlichen wie des BDM. Allerdings waren Mädchen auf allen Gliederungsebenen in der HJ personell vertreten. Aktivitäten des BDM Vorrangiges Ziel des BDM war die Erziehung der gesamten weiblichen Jugend zur nationalsozialistischen Ideologie. Alle Mädchen sollten zu gehorsamen Mitgliedern der nationalsozialistischen Gesellschaft erzogen werden. Körperlich gesund und dem NS-Rasseideal entsprechend, sollten sie die ihnen zugewiesenen Aufgaben kritiklos erfüllen und ihrerseits die kommende Generation wieder im NS-Sinne erziehen.

     In den Worten der BDM-Reichsreferentin Trude Mohr: "Im BDM wird eine klare und sichere Aufbauarbeit mit dem Endziel geleistet, unserem Land eine Mädelgeneration zu geben, die zu wirklichen Trägerinnen nationalsozialistischer Weltananschauung geformt worden ist, die fähig ist, den nationalsozialistischen Gedanken auch in spätere Geschlechter weiterzutragen." Körperliche Ertüchtigung und ideologische Schulungen standen im Mittelpunkt der BDM-Arbeit. Mit einem Bündel von attraktiven Freizeitangeboten sollte zunächst grundsätzliche Sympathie für das Regime und seinen Führer bewirkt werden. Im weiteren sollten die Mädchen dann zu überzeugten Nationalsozialistinnen gemacht werden. Sportliche Wettkämpfe und Übungen standen praktisch wöchentlich auf dem Programm. Die häufig mehrtägigen Ausfahrten und Lager hatten ebenfalls den Zweck der körperlichen Ertüchtigung.

     Darüberhinaus sollte vor allem das Gemeinschaftsgefühl im Sinne einer nationalsozialistischen Volksgemeinschaft gestärkt werden. Ähnlich wie die Lager der männlichen Jugend gehorchten auch die BDM-Lager mit Fahnenappellen, gemeinsamen Lieder und Aufmärschen militärischen Ritualen. Besondere Bedeutung für die ideologische Schulung hatten die wöchentlichen Heimabende. Neben praktischen Unterweisungen - etwa "Nadelarbeit" und "Werkarbeit" wurde hier vor allem NS-Weltanschauung gelehrt. Rassenideologie und Führerglaube war ebenso fester Bestandteil des Programms wie aktive Kriegspropaganda nach 1939. Von der Reichsjugendführung wurden eigens zu Schulungszwecken die monatliche Zeitschriften "Die Jungmädelschaft" und "Die Mädelschaft" herausgegeben, die detaillierte Anweisungen für die Gestaltung der Heimabende enthielten.

     Seit 1939 standen eigene BDM-Schulen zur Verfügung, darunter zwei "Reichsführerinnenschulen", die für die ideologische Ausrichtung vor allem der Führerinnen sorgen sollten. Allerdings gelang es der Großorganisation BDM bei weitem nicht, alle Führerrinnen mit entsprechenden Schulungen zu erreichen. Vielerorts wurde daher vor allem improvisiert. Innerhalb des BDM gab es in Form sogenannter "Leistungsabzeichen" regelmäßige Prüfungen, in denen praktische wie ideologische Konformität nachgewiesen werden mußte. Prüfbereiche dieser Leistungsabzeichen waren unter anderem "Sport", "Weltanschauung", "Gesundheitsdienst." Der BDM wurde ungeachtet des strikten Prinzips von Befehl und Gehorsam von vielen Mädchen als Befreiung aus familiären und bürgerlichen Zwängen gesehen.

     Insbesondere die Fahrten und Lager boten scheinbar die Möglichkeit, aus den Zwängen der bürgerlichen Rollenverteilung auszubrechen. Die aktive Propaganda des BDM für eine Berufsausbildung der Frau tat ein übriges, um die weibliche Hitlerjugend in den Augen vieler Mädchen als emanzipatorisch und fortschrittlich erscheinen zu lassen. Vor allem in der Frühzeit, als BDM und männliche HJ in ihren Aktivitäten - Fahrten, Wandern und Sport - sich ähnelten, konnten die Mädchen sogar den Eindruck einer weitgehenden Gleichberechtigung erhalten, die ihnen in den traditionellen bürgerlichen Rollenverteilung verwehrt war. Nur wenige Aktivitäten wie Flieger-HJ oder Motor-HJ - waren den Mädchen verschlossen. Allerdings wandelten sich mit Etablierung des Regimes die ideologische und erzieherische Ausrichtung des BDM. Vor 1933 und auch in der ersten Zeit nach der Machtergreifung stand das Ideal des starken und kämpferischen Mädel im Vordergrund, das den Jungen durchaus ebenbürtig war.

     Nach Einführung der Zwangserfassung wurde in den Mittelpunkt die Vorbereitung auf klassische Frauentätigkeiten gestellt: Erziehungs-, Pflege- und Schwesterntätigkeiten, Hauswirtschaft. Über allem stand die Vorbereitung auf die Rolle als Mutter. Sportliche Tätigkeiten und Wettkämpfe wurden deutlich zurückgenommen. Der BDM im Kriegseinsatz Nach Ausbruch des Krieges 1939 bekam der BDM neue Aufgaben. Insbesondere im Zuge des von Goebbels ausgerufenen Konzeptes des "totalen Krieges" wurde die gesamte deutsche Bevölkerung - auch die Jugend - zu Kämpfern an der "Heimatfront" erklärt. Die BDM-Mädchen mußten verstärkt Arbeiten von Erwachsenen übernehmen, um Männer für die Front und Frauen für die Rüstungsindustrie freizusetzen.

     Der BDM wurde mit der HJ zu einer Kriegshilfsorganisation: BDM-Mädchen übernahmen Hilfe für berufstätige Mütter bei Einkauf und Kinderbetreuung, erledigten Aufgaben bei der Soldatenbetreuung, übernahmen Pflege- und Hilfsdienste in Lazaretten. BDM-Mädchen wurden auch bei Post, Straßenbahn und Flüchtlingstransporten eingesetzt. In der Landwirtschaft wurden sie als Erntehelfer und Haushaltshilfen tätig. Obwohl es sich bei diesen Aufgaben nicht um unmittelbaren Kriegsdienst handelte, leistete der BDM durch diese Maßnahmen einen aktiven Beitrag zur Aufrechterhaltung der NS-Kriegsmaschine. Mit Fortschreiten des Krieges und dem zunehmenden Mangel an Frontsoldaten und Rüstungsarbeitern wurde der BDM immer stärker in die Kriegswirtschaft eingebunden. So wurden Schanzeinsätze, Aufräumdienste organisiert, Arbeiten in Rüstungsbetrieben übernommen.

     Während der wöchentlichen Heimabende wurde Briefe an Soldaten geschrieben und Geschenke für die Front verschickt. Damit sollte der Kampfwillen der Truppen gestärkt werden. Auch im Luftschutz, im militärischen Nachrichtenwesen und Telefondient wurden BDM-Mädchen verstärkt beauftragt. Lediglich ein Waffeneinsatz des BDM ist - im Unterschied zur männlichen Hitlerjugend - nicht nachweisbar. Fazit Obwohl von Anfang an fest in das Staatskonzept der NS-Diktatur integriert, erschien der BDM vielen aktiven Mädchen weniger politisch instrumentalisiert als etwa die männliche Hitlerjugend oder gar als NS-Organisationen wie SA oder Winterhilfswerk. Für viele BDM-Mädchen führte das nach 1945 zu einer gespalteten Erinnerung.

     Einerseits mußte man erkennen, daß das NS-Regime eine verbrecherische Diktatur war und auch der BDM dieser diente. Andererseits war die persönliche Erfahrung oft stark von einem positiven Gemeinschaftserlebnis geprägt. Das gilt bis zur Führungsspitze. Jutta Rüdiger, bis 1945 Reichsrefererentin des BDM, leugnet in ihrer Autobiographie nicht die Verbrechen des Hitlerstaates, aber spricht dennoch von der Dankbarkeit ehemaliger BDM-Mädchen, denen diese Organisation "eine solch glückliche Jugendzeit geschenkt" hatte. Der BDM ist damit ein Beispiel für eine generelle Strategie des Nationalsozialismus: Jeder Mensch sollte für den NS-Staat arbeiten. Aber er sollte das Gefühl haben,für das Ganze - Krieg, Verbrechen und Diktatur - keine Verantwortung übernehmen zu müssen.

     Autor: Dr. Bernd Kleinhans Literatur: Aull-Fürstenberg, M.: Lebenslüge Hitler-Jugend. Aus dem Tagebuch eines BDM-Mädchens, Wien 2001 Jürgens, B: Zur Geschichte des BDM (Bund deutscher Mädel) von 1923 bis 1939, Frankfurt a.M. 1994 Klaus, M.

    : Mädchen im Dritten Reich. Der Bund Deutscher Mädel, Köln 1998 Klönne, A.: Jugend im Dritten Reich. Die Hitlerjugend und ihre Gegner, Köln 1999 Knopp, G. Hitlers Kinder, München 2000 Miller-Kipp, G. (Hg.

    ): "Auch Du gehörst dem Führer." Die Geschichte des Bundes Deutscher Mädel (BDM) in Quellen und Dokumenten, Weinheim und München 2001 Rüdiger J.: Ein Leben für die Jugend. Mädelführerin im Dritten Reich, Oldendorf 1999

 
 

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