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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Diskussion einer neuausrichtung der schweizerischen sicherheitspolitik



Mitte der 60er Jahre erkannte man, dass sich das internationale System veränderte: Einerseits durch die allgemeine Dekolonialisierung, dem fortschreitenden europäischen Integrationsprozess der Schweizer Nachbarländer und den sich seit der Kubakrise langsam verbessernden Beziehungen der Supermächte.
Die Schweiz hielt bis anhin noch an der Politik Petitpierres fest, welche die bewaffnete Neutralität immer noch als bestes Mittel zur Wahrung von Souveränität und Unabhängigkeit definierte.

1965 liess Bundesrat Friedrich Wahlen diese sicherheitspolitische Ausrichtung überprüfen. Er kam zum Schluss dass eine Neuausrichtung nicht nötig sei, da durch das Versagen der kollektiven Sicherheit die Neutralität eine Aufwertung erfahren habe. Von einem Versagen war deshalb die Rede, weil es neben den Erfolgen der UNO auch viele Misserfolge gab. Der neutralitätstreue Schweizer sah vor allem die negativen Erfolge.
Auch einen UNO-Vollbeitritt lehnte er ab, da einerseits die UNO immer noch nicht die Neutralität der Schweiz anerkennen würde, andererseits die Schweiz in Konflikt mit der Neutralität geraten würde, da die UNO auch Partei sein kann.
Wahlen bezeichnete die wichtigsten Elemente der Aussenpolitik als die Neutralität, Solidarität und die Möglichkeit zur Leistung guter Dienste. Der Bundesrat erkannte aber die Gefahr der Isolierung und gab, um ihr zu entgegnen, die Bereitschaft der Regierung bekannt, die friedenserhaltenden Operationen der UNO (peace-keeping) auch über die Grenzen des bisher Geleisteten hinaus zu unterstützen. Wahlen sprach erstmals von der Entsendung friedenserhaltender Truppen, was damals noch keine grosse Reaktion auslöste.

Im Gegensatz dazu entstand 1966 eine Diskussion um eine Vollmitgliedschaft bei der UNO, ausgelöst durch Bundesrat Spühler. Er stand einem Beitritt positiv gegenüber und versuchte Vor- und Nachteile einer Mitgliedschaft aufzuzählen:

Positive Auswirkungen, stellte er fest, wäre das Mitsprache- und Gestaltungsrecht in der internationalen Gemeinschaft. Er meinte, dass die Schweiz als alte Demokratie die UNO in diesem Punkt sogar stärken könne. Sowieso würden sich die Ziele und Grundsätze decken. Die Isolation würde zugunsten der universellen Staatengemeinschaft verschwinden.

Als negativ zu betrachten, sei der Konflikt der Neutralität mit dem Konzept der kollektiven Sicherheit. In der UNO wäre die Schweiz gezwungen, Stellung zu beziehen, was die Leistung der Guten Dienste nur schmälern würde. Eine mögliche Schutzwirkung schloss er als Argument für einen Beitritt aus. Eine solche sei auch ohne Mitgliedschaft vorhanden.
Bundesrat Spühler umriss die künftige Aussenpolitik folgendermassen:

Sollte sich die UNO noch weiter vom System der Zwangsvollstreckung entfernen und sich ganz dem System der Friedenssicherung verschreiben, so hätte sich ihre Politik so weit verändert, dass ihr Kurs kaum mehr mit dem unsrigen kollidiert. Wenn die UNO in dieser Hinsicht zu einer klaren Konzeption und entsprechenden Beschlüssen kommt, die für die Aufrechterhaltung von Frieden und Sicherheit neue verheissungsvolle Perspektiven eröffnen und vor dem Völkerrecht zu bestehen vermögen, dann wäre auch für uns wohl die Stunde gekommen, wo in aller Ruhe und Sachlichkeit der Entscheid über unseren allfälligen Beitritt zur UNO gekommen ist."

 
 

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