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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die zusatz- und sonderversorgungssysteme



Das System der Rentenversicherung in der DDR wurde ergänzt durch eine freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) für gutverdienende Beschäftigte. Bis Mitte 1976 waren etwa vier Fünftel (2,6 Millionen) der über 600 Mark Verdienenden der FZR beigetreten. Die FZR kann daher als eine Quasi-Pflichtversicherung charakterisiert werden. Von den Leistungen, die nicht von der Sozialversicherung gewährt werden, haben die Versorgungsleistungen an besonders privilegierte Personengruppen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Bereits in den Jahren 1950 und 1951 wurde eine zusätzliche Altersversorgung für die \"Intelligenz\" geschaffen. Höhere Renten erhielten auch die Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post, der Polizei und des Militärs, der Zollverwaltung. Die hierfür notwendigen Mittel wurden teils von den Betrieben und teils direkt aus dem Staatshaushalt aufgebracht. Außerdem werden seit 1952 \"Ehrenpensionen\" an Personen, die sich aus Sicht der DDR-Führung um die DDR besonders verdient gemacht hatten, bei Invalidität oder bei Erreichen der Altersgrenze eingeführt. Neben einer günstigeren Versorgung erhielten die Angehörigen dieser privilegierten Gruppen auch im Krankheitsfalle Einkommensersatz, der über die Leistungen der Sozialversicherung hinausging.
2.1.3 Gesundheitswesen und Arbeitsschutz
Die Kranken- und Unfallversicherung war in der DDR Teil der Sozialversicherung. Das Grundprinzip Gesundheitspolitik in der DDR war eine produktionsorientierte Ausgestaltung von Sozialversicherung und Gesundheitswesen. Die Anwendung dieser Prinzipien bedeutete zunächst die allmählige Beseitigung privater Einrichtungen im Gesundheitswesen. Vor allem an der Sowjetunion orientierte sich die DDR beim Aufbau des Systems ambulanter medizinischer Versorgung. Deshalb trieb die DDR-Führung den Aufbau von Polikliniken und Ambulanzen in allen Städten und Landkreisen voran. Parallel zu dieser Entwicklung bemühte sie sich darum, private Arzt- und Zahnarztpraxen zurückzudrängen und zu beseitigen. Auch die Behandlung von Familienangehörigen wurde in den Zuständigkeitsbereich des betrieblichen Gesundheitswesens einbezogen. Der stationäre Krankenhausbereich wurde eng mit dem ambulanten und dem betrieblichen Teil des Gesundheitswesens verzahnt. Die deutsche Arbeiterbewegung hatte sich historisch nicht nur gegen niedergelassenen Ärzte, sondern immer ebenfalls gegen das private Apothekertum gewandt. Sie vertraten die Meinung das mit dem öffentlichen Gut Gesundheit nicht auf Kosten der Kranken privat Gewinne erzielt werden können. Nach und nach wurden daher in der DDR Apotheken in Polikliniken bzw. Krankenhäusern eingegliedert.

 
 

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