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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die schweizer regierung



1.Gewalten: Es gibt die legislative, die exekutive und die judikative Gewalt. Sie sind personell getrennt, funktionell aber bloss geteilt. Niemand darf gleichzeitig in mehr als einer Gewalt sein.



Legislative: Ist das Parlament, das sind die Nationalräte und die Ständeräte. Sie sind die gesetzgebende Gewalt. Sie treffen sich im Bundeshaus in Bern.



Exekutive: Ist die Regierung, das sind die Bundesräte und die Bundeskanzlerin. Sie sind die beratende Gewalt. Sie befinden sich im Bundeshaus in Bern.



Judikative: Ist das oberste Gericht, das sind die 30 Bundesrichter + 30 Ersatzrichter und das Eidgenössische Versicherungsgericht. Das Bundesgericht ist in Lausanne und das Versicherungsgericht ist in Luzern.



2. Volksrechte



Wahlrecht: Alle mündigen Schweizer ab 18 Jahren haben das Rech den Nationalrat zu wählen oder sich selber zur Wahl zu stellen.



Stimmrecht: Alle mündigen Schweizer ab 18 Jahren haben das Recht an einer Volksabstimmung abzustimmen. Zur Annahme braucht es ein doppeltes Mehr: das Volksmehr(die Mehrheit der gültigen Stimmen) und das Ständemehr(die Mehrheit der Kantone wo die Vorlage angenommen worden ist)



Initiativrecht: Alle mündigen Schweizer ab 18 Jahren haben das Recht eine Initiative einzureichen. Das eine Initiative zustanden kommet braucht es innert 18 Monaten 100 000 Unterschriften von Stimmberechtigten. Eine Initiative ist ein Volksbegehren das meist schon fertig ausgearbeitet ist.



Referendumsrecht: Alle mündigen Schweizer ab 18 Jahren haben das Recht ein Referendum einzulegen. Wenn Stimmberechtigte mit Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse und unbefristete Staatsverträge nicht einverstanden ist können sie innert 100 Tagen 50000Unterschriften von Stimmberechtigten sammeln und es kommt zu einer Volksabstimmung



Petitionsrecht: Alle (urteilsfähigen) Personen haben das Recht schriftlich Bitten, Anregungen und Beschwerden an Behörden zu schreiben. Die Behörden sind verpflichtet die Petitionen zur Kenntnis zu nehmen jedoch muss sie nicht beantwortet werden.





3. National-& Ständerat



Der National- und Ständerat wird in jedem Kanton einzeln gewählt. Jeder Kanton hat min. ein Nationalrat, die Anzahl hängt mit der Einwohnerzahl zusammen. Jeder Kanton hat 2 Ständeräte, Halbkantone nur einen.



Amtsdauer: 4 Jahre



Anzahl: Es gibt 200 Nationalräte und 46 Ständeräte, also zusammen 246.



Präsident:

Nationalrat: Max Binder

Ständerat: Fritz Schiesser



Aufgaben: Sie beraten über Verfassungsänderungen, beschliessenden den Erlass, die Änderung oder Aufhebung von Bundesgesetzen, fassen Bundesbeschlüsse und genehmigen internationale Verträge. Sie wählen aber auch den Bundesrat und kontrollieren die Bundesverwaltung.

 
 

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