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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Faschismus

Die kapitolinischen fasten -(fasti consulares und fasti triumphales)





Die Fasten in ihrer Gesamtheit werden - soweit erhalten - im römischen Konservatorenpalast aufbewahrt und dementsprechend als Fasti Capitolini bezeichnet. In der gesamten verbürgten und konstruierten Fastenüberlieferung stellen sie ein Endprodukt, einen Höhepunkt dar und gelten als berühmteste Eponymenliste. Die Bezeichnung ´Eponymenliste´ ist für die Kapitolinischen Fasten jedoch nur bedingt zu gebrauchen, da sie keine solche Liste im herkömmlichen Sinne darstellen, weil den Censoren die Eponymie nicht zugestanden haben dürfte und die Diktatoren und Reiterführer in der Datierung nicht aufgeführt werden mußten. Außerdem standen sie nicht, wie gewöhnlich, in Verbindung mit einem Kalender.
Der wichtigste Fund bezüglich der Kapitolinischen Fasten ist auf die Jahre 1546/47 zu datieren. Allein 30 Fragmente der Magistratsliste und 26 Fragmente der mit dieser verbundenen Triumphalliste, den Fasti Triumphales, wurden ausgegraben. Bald darauf wurden sie im Konservatorenpalast unter Aufsicht Michelangelos in die Rückwand der nach ihnen benannten "Sala dei fasti" eingemauert.
Die Kapitolinischen Fasten nehmen einen besonderen Platz unter den Konsularfasten ein, sie verbindet mit den alten Eponymenlisten das Verzeichnis der republikanischen Konsuln, aber eine Verbindung mit einem Kalender wird entbehrt. Außerdem werden die Jahre dekadenweise ab urbe condita gezählt. Diese Zählweise trotz einer Konsulliste sollte ständig darauf hinweisen, daß die Geschichte Roms noch älter war als die Republik. Aus diesem Grunde wurden in den Kap. Fasten ursprünglich wohl auch die Könige genannt. Während andere Fasten oftmals nur die separate Geschichte einer kleinen Institution oder Örtlichkeit wiedergaben, bildeten die Kapitolinischen Fasten somit ein Denkmal der Geschichte Roms, welches die gesamte römische Vergangenheit erfaßte.
Die Redaktion der Fasti Capitolini übernahmen vermutlich die führenden Gelehrten dieser Zeit: Atticus, eine Autorität in genealogischen Fragen und Untersuchungen, Verfasser eines ´liber annalis´ samt Magistrats- und Triumphliste und Berater des Augustus, leistete wesentliche Vorarbeiten zu den Fasti Capitolini und sein Nachfolger, Verrius Flaccus, leitete nach einer Bearbeitung des ´liber annalis´ die Arbeiten an den Fasten.


a) Publikationszeit und -ort
In der modernen Forschung des 19. und 20. Jh. galt lange Zeit die Regia als Publikationsort, der Amtssitz des Pont. Max. Spekulationen bezüglich des Kastortempels, des Augustusbogens oder des Aedes Divi Iulius als Publikationsort der Fasten wurden relativ schnell verworfen. Gegen die Regia sprechen jedoch frühere - in der Literatur nicht genannte - Zeugnisse, die von einem Bogen berichten. Außerdem wurde die Regia 1935 von F.E. Brown rekonstruiert und stellte sich aufgrund der räumlichen Verhältnisse als ungeeignet für die Publikation der Kapitolinischen Fasten heraus. Darüberhinaus stimmen Fastenfragmente und Fundamente des Augustusbogens (Partherbogen) überein, weiterhin sind in jüngster Zeit zahlreiche Fragmente in der Nähe des Bogens gefunden worden. Beide Tatsachen sind mögliche Zeichen für die Publikation an diesem Bogen.
Die Zeit der Publikation ist heftig umstritten, für beide Standpunkte, 30 v.Chr. und ca. 18/17 v.Chr. gibt es keine eindeutigen Beweise. Als Hauptgründe für das Jahr 30 als Veröffentlichungszeitpunkt werden folgende genannt:
. Die Rasuren der Antoniernamen sind im Anschluß an einen Senatsbeschluß vom Jahr 30 erfolgt.
. Es sind leichte Unterschiede in der Schrift vor und nach 30 zu erkennen.
. Der Augstusbogen, an dem man die Fasten anbrachte, ist eins mit dem Bogen, der nach dem Sieg bei Actium (2.9.31) beschlossen und im Jahre 30/29 fertiggestellt wurde.
All diesen Gründen fehlt es an Beweiskraft, die Rasuren der Antoniernamen sind theoretisch auch zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. im Jahre 2 v.Chr. nach der Verschwörung des Iullus Antonius, Konsul des Jahres 10, möglich, und man erkennt auch schon vor 30 Unterschiede in der Schrift. Weiterhin handelt es sich wahrscheinlich eher um den Partherbogen, der nach der Rückgabe der Feldzeichen (21/20) beschlossen wurde und, im Gegensatz zum Actiumbogen, als tatsächlich errichteter Bogen bezeugt wird. Zu betonen ist, daß das Datum des Augustusbogens nicht notwendig auch das Datum der Konsularfasten ist. Diese können in sofortigem Anschluß an den Bau des Bogens als auch später eingehauen worden sein.
Die Datierung der Kapitolinischen Fasten auf die Jahre zwischen 19 und 11 weist zwar ebenso treffliche Beobachtungen auf, sie ist aber gleichfalls nur ein Vorschlag, dem es an gewichtigen Beweisen mangelt:
. Die Kapitolinischen Konsularfasten sind mit größter Wahrscheinlichkeit gleichzeitig mit den Triumphalfasten erschienen, die in den Jahren zwischen 19 und 11 publiziert wurden. Dieses Datum läßt sich daraus schließen, daß der Triumph des Cornelius Balbus als Abschluß der republikanischen Triumphfeier im Jahre 19 noch verzeichnet ist, nicht jedoch die Ovatio des Nero Claudius Drusus im Jahre 11, die aber in einer direkt anschließenden Nachfolgeliste der Triumphalfasten auftaucht. Indizien für diese Gleichzeitigkeit sind, daß in beiden Fällen Altüberliefertes - einerseits das Triumphverzeichnis, das die Weihung an den Kapitolinischen Jupiter inventarisierte, andererseits eine zum römischen Festkalender gehörige und zur Jahresdatierung bestimmte Eponymenliste - aus seinem Zusammenhang gelöst und zu etwas Neuem im Dienst der neuen Ära umgestaltet wurde. Es wäre weiterhhin ungewöhnlich, wenn die Triumphallisten und die Konsularlisten in einem zeitlichen Abstand von ca. 10 Jahren entstanden wären.
. Keine der den Kap. Konsularlisten nachfolgenden Kollegial- und Munizipalfasten gehen über das Datum der Triumphalfasten hinaus, sie sind aber teilweise zeitliche und sachliche Nachfolgelisten des Kapitolinischen Konsularverzeichnisses. Ein früheres Erscheinungsdatum der Kap. Konsularfasten ließe hier die Frage entstehen, warum diese Listen erst im Zeitraum der Triumphalfasten einsetzen.
. Vermutlich wurden die Fasten gleichzeitig mit oder kurz nach dem Bau des zweiten, zweitorigen Augustusbogens auf dem Forum Romanum neben der Regia nord-östlich des Kastortempels veröffentlicht. Da der Bogen um 20 errichtet wurde, liegt die Erwägung nahe, daß die Publikation der Fasten in diesen Zeitraum fällt, zumal der Actiumbogen aufgrund einer Geländesenkung wieder abgetragen werden mußte.
Letztendlich kann die Publikationszeit der Fasten nicht mit Sicherheit genannt werden. Eine mögliche Theorie könnte wie folgt lauten: Die Konsularfasten wurden im Jahre 30 zusammen mit dem Actiumbogen zu Ehren des Augustus veröffentlicht. Aufgrund eines Senatsbeschlusses wurden die Namen der Antonier während Augustus´ Abwesenheit entfernt und nach dessen Rückkehr auf dessen Geheiß wieder eingesetzt, da Augustus überhaupt kein Interesse an der Löschung der Namen haben konnte. Als der Actiumbogen infolge von Geländesenkungen wieder abgetragen werden mußte, entfernte man auch die Fasten und brachte sie ca. 19 zusammen mit den Triumphalfasten am Nachfolgebogen, dem Partherbogen, an. Räumlich befanden sich die Konsularfasten also mit Sicherheit an einem Ehrenbogen des Augustus, dessen Fundamente bei Ausgrabungen 1888 an der NO-Ecke des Kastortempels zutage kamen. Das Errichtungsdatum dieses Bogens kann nun nicht genau bestimmt werden.

b) Fundort(e), Erhaltungszustand, Größe und Maße und Material der Kap. Fasten
Die meisten der marmornen Fragmente, besonders die Funde von 1546/47, sind vor dem Tempel des Antonius und der Faustina, nahe bei den drei Säulen des Kastortempels, auf der Ostseite des Forums gefunden worden. Im 19. und 20. Jh. fand man außerdem mehrere Fragmente in der direkten Nähe des Augustusbogens. Insgesamt sind bisher 49 Fragmente der Magistratsliste und 38 Fragemente der Triumphalliste gefunden worden und somit ein beträchtlicher Teil der Fasten erhalten. Der Erhaltungszustand der Triumphalfasten ist sehr gut, während bei den Konsularfasten große Teile nicht oder nur teilweise erhalten sind:
. Tabulae primae, pagina sinistra 483-472, pagina dextra 422-390.
. Tabulae secundae, pagina sinistra 371-346, pagina dextra 306-293.
. Tabulae tertiae, pagina sinistra 284-265
. Tabulae quartae, pagina sinistra 153-99, pagina dextra 36-12
Genauer untersucht fällt bei den Jahresangaben auf, daß bis zum Jahre 284 teilweise recht große Lücken vorhanden sind (-483, 449-423, 389-381, 379-371, 345-333, 292-285), die Liste ab 284 jedoch fast vollständig ist bis auf die 2. Hälfte des 1. Jh. v.Chr., wo wieder wichtige Fragmentteile fehlen (55-50, 42-38, 21-14, 12-1 v.Chr.).
Aufgrund fehlender Vergleichsmöglichkeiten und eines fehlerhaften Maßstabs bei der Anbringung der Fasten im Konservatorenpalast ist es nicht möglich, genaue Angaben bezüglich der Größe und Maße der Fasten zu machen.

c) Formale und inhaltliche Beobachtungen zu den Konsularfasten
Die Magistratsliste der Kapitolinischen Konsularfasten war auf vier zweispaltigen Tafeln und einer fünften einspaltigen Tafel eingegraben. Die erste Tafel behandelt die Jahre von 483-390, die zweite 380-293, die dritte 284-154, die vierte 153-12 v.Chr. und die fünfte die Jahre 1-13 n.Chr. Die vier Tafeln der Triumphalfasten beginnen im Jahr 753 und enden 19 v.Chr. Insgesamt sind einschließlich der zusätzlichen Einträge über 1300 Zeilen verzeichnet.
In den Jahren 99, 97, 47 und 37 kann man Rasuren an den Namen der Antonier feststellen, die dann wieder eingesetzt wurden. In den Triumphalfasten sind die Antonier nicht ausrasiert worden, da nach der antiken Tradition die Triumphalfasten nicht zu den Fasti gehörten, die Namen aber offensichtlich aus den Fasti gelöscht werden sollten. Das die Rasuren der Namen auf Initiative von Augustus oder des Senates im Jahre 30 zurückzuführen sind, kann nicht eindeutig bewiesen werden. In den schriftlichen Zeugnissen, die dieses Thema ansprechen (Plut. Cic. 49, 6 und Cass. Dio 51, 19, 3), wird nur übereinstimmend berichtet, daß den Verwandten des Geächteten von offizieller Seite der Vorname Marcus verboten wurde und Marcus Antonius alle Ehrungen aberkannt und alle seine Bildnisse entfernt wurden. Es liegt nahe, daß damit auch eine Löschung der Namen in den Fasten gemeint war. Ein derartiger Senatsbeschluß während seiner Abwesenheit hat Augustus jedoch genötigt, das ohne seinen Befehl Geschehene wieder rückgängig zu machen und die Namen auch im Interesse der Vollständigkeit der mit ihm eng verbundenen Liste wiedereinzusetzen (die Consules damnati von 108 und 23 v.Chr wurden ebenfalls nicht getilgt).

Was wird notiert und in welcher Reihenfolge?
Die Kapitolinischen Listen besitzen einen reichen Bestand an Mitteilungen:
. Genannt werden alle Konsuln, Militärtribune mit kons. Gewalt, Diktatoren, Magistri equitum, die Censoren, Decemviri legibus scribundis und wahrscheinlich auch die Könige mit, wenn möglich, sämtlichen Cognomina, Vätern und Großvätern. Die Filiation (Nachweis der Abstammung einer Person von einer anderen) wird also vollständig durchgeführt. Ab 23 wird auch die tribunicia potestas von Augustus und Tiberius verzeichnet.
. Die Consules suffecti werden im Gegensatz zu anderen Fasten nicht nur mit ihrem Namen, sondern auch mit erläuternden Sätzen genannt.
Bsp.: Der Vermerk von 162 in den Fasti Antiates Maiores und Fasti Consulares Capitolini.
Fasti Antiates Maiores
[P. C]orneli(us) Scip[io] [C. Mar]ci(us) Figulus
[P. C]orneli(us) Lentul(us) [Cn. Domi]tius) Ahen(obarbus)

Fasti Consulares Capitolini
P. Cornelius P. f. Cn. n. Scipio Nasica C. Marcius C. f. Q. n. Figulus
vitio facti abdicarunt. In eorum loc(um) facti sunt
P. Cornelius L. f. L. n. Lentulus Cn. Domitius Cn. f. L. n. Ahenobarb(us)
. Im Jahre 108 ist nach Q.(?) Hortensius ein zweiter Konsul gewählt worden, weil dieser damnatus est. In diesem Fall vermerkt beispielsweise die Antiatische Liste nur den nachgewählten Konsul, während die Kapitolinische Liste beide Konsuln mit dem in solchen Fällen üblichen erklärenden Zwischensatz verzeichnet.
. Statt eines Zeichens steht im Falle des Todes in der Magistratsperiode ein erläuternder Satz: in magistratu mortuus est (z.B. 154; 152; 86), in magistratu occisus est (z.B. 88; 84; 44).
. Kriege werden vermerkt, beispielsweise Bellum Punicum tertium (150) Bellum Marsicum (91).
- Nicht nur das erste, sondern gegebenenfalls auch das zweite Cognomen wird erwähnt, z.B. L. Corne[lius L. f. P. n. Sulla], qui postea [Felix appellatus est] (88).



In den Triumphallisten werden folgende Angaben gemacht:
. Vollständige Durchführung der Filiation und Nennung der Ämter der Triumphatoren.
. Aufzeichnung von Tagdaten, die sehr wichtig für die römische Chronologie sind.
. Vermerkt wurden Triumphzüge sowohl an Iupiter Optimus Maximus wie auch an Iupiter Latiaris (albanische Triumphe zum Albanerberg).
Bsp.: 120 Q. Fabius Q. Aemiliani f. Q. n. an. DC[XXXIII]
Maximus pro co(n)s(ule) de Alobro(gibus)
et rege Arvernorum Betuito X k.[---]

Die Reihenfolge des Notierten sieht wie folgt aus:
Bis zum Jahre 48: Konsuln, Notstandsmagistrate, Censoren.
Ab Caesars 2. Diktatur im Jahre 47: Notstandsmagistrate, Konsuln, Censoren.
Das läßt darauf schließen, daß eine neue Amtstheorie entstanden ist, die die Notstandsmagistrate an Bedeutung über die Konsuln setzt und die Diktatur hervorhebt.

c) Auf welchen Quellen beruhen die Kap. Fasten und welche Funktion besaßen sie?
Eine der Aufgaben der Konsularfasten war, alle Beamten aufzuführen, die für die Chronologie Roms z. Zt. des Augustus von Bedeutung waren. Ein Hauptgedanke dabei war, sämtliche magistratus maiores (dagegen Mommsen zurecht: eine solche Liste hätte unbedingt die Prätoren enthalten müssen) zu verzeichnen, was weit über die Funktion einer herkömmlichen Eponymenliste hinausragte. Mit den Fasti Capitolini zog man aber auch einen Schlußstrich unter eine Epoche der römischer Geschichten, indem man die Form der republikanischen Eponymenliste noch einmal aufnahm, umprägte und einer neuen Absicht unterstellt, nämlich dem Rühmen der römischen Vergangenheit, der neuen, augusteischen Ära und des Prinzeps selbst.
Nach Mommsen gehört die Datierung der Fasti Capitolini zu den Fundamenten unserer Wissenschaft (Röm. Forschung II, 58), deshalb muß die Beantwortung der Glaubwürdigkeit der Fasten einen bedeutenden Platz einnehmen. Hier stellt sich umgehend die Frage nach den Quellen der Fasten. In erster Linie wurde u.a. auf den ´liber annalis´ des Atticus zurückgegriffen. Diesem lagen die Beamtenliste des Kastor - und der wiederum die ´libri maximi´ samt den unechten Zusätzen der Pontifices - und das Werk des römischen Annalisten Licinius Macer vor. Außerdem bediente man sich so zweiflhafter Annalisten und Quellen wie Valerius Antias, so daß insgesamt die Glaubwürdigkeit der Fasten teilweise recht eingeschränkt ist.
Damit einhergehend sind die Triumphe aus der Zeit der Samniter- und Etruskerkriege zweifelhaft, durch Angaben des Triumphtages sollten Fälschungen glaubwürdiger gemacht werden, da derartig bei den echten Triumphen verfahren wurde. Auch hier trifft man wieder auf Valerius Antias als einen der Fälscher von Triumphen. Desweiteren kann man wahrscheinlich davon ausgehen, daß die 12 Triumphe vor der Gründung des Jupitertempels reine Fiktion sind, da die offiziellen Triumphe stets zum Jupiterberg zu diesem erst 507 eingeweihten Tempel führten. Die fingierten Triumphe sollten anscheinend die Liste mit der Stadtgründung beginnen lassen. So sind auch die Triumphallisten stellenweise mit Vorsicht zu betrachten.


e) Die Kapitolinischen Fasten als augusteisches Denkmal
Bereits zur Zeit des Regianeubaus (36) beschäftigte sich Augustus, von Atticus beraten, eingehend mit antiquarischen Fragen. Die Publikation der Kap. Fasten stand in engem Zusammenhang mit Augustus, der diese veranlaßt hatte. Die Veröffentlichung der Listen stellte ein hervorragendes Ereignis dar, mit ihnen entstand ein Denkmal gesamtrömischer Geschichte, das auch auf Augustus zurückfiel. Das gilt für die Konsular- wie auch für die Triumphalfasten. Mit den Fasten kündigte sich an, was in den Standbildern auf dem Augustusforum seine Vollendung erhalten sollte, nämlich eine (bei den Statuen von Augustus persönlich ausgewählte) Heldenschau römischer Geschichte, eine Auswahl großer Männer, die der Kaiser für würdig hielt und mit denen er sich in Zusammenhang stellen konnte.
Die Kap. Listen sollten der neuen Ära des Augustus gegenüber der früheren die Sanktion geben und waren eine von mehreren Maßnahmen dieser Art des Prinzeps (z.B. Eingriffe in kultische Traditionen zugunsten des Augustus). Die mit den Fasti Capitolini weitergeführte republikanische Überlieferung sollte im Sinne des Kaisers in neue Bahnen gelenkt werden, so daß republikanisches in den Dienst des augusteischen Prinzipats gestellt wurde. Zeugnisse darüber erhält man u.a., wenn man bestimmte Stellen der Kap. Fasten mit denen anderer Fasten oder Überlieferungen vergleicht. Dabei kann man beobachten, daß Ahnen von alten patrizischen Familien, die Augustus in seiner Zeit nahestanden, an die erste, ehrenvollere Stelle der Konsuln gesetzt wurden, auch wenn die Vergleichsüberlieferungen sie übereinstimmend an die zweite Stelle verweisen. Gleiches gilt stellenweise auch für direkte Ahnen von Augustus, Livia oder Tiberius, um den eigenen Stammbaum hervorzuheben.

 
 



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