Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Der kremsierer entwurf



Im Oktober 1848 sahen sich die Behörden, wegen neuerlicher Unruhen in Wien, dazu gedrängt, die Regierungsgeschäfte nach Kremsier zu verlegen, wohin auch der REICHSTAG am 22. November einberufen wurde. Dort beriet er weiter über die neue Verfassung auf beinahe idealistische Art und Weise alle liberalen Einflüsse der voran¬gegangenen Revolution berücksichtigend. Doch zu dieser Zeit konnten die konservativen Kräfte bereits wieder auf das Heer als Stütze zählen, da alle Aufstände in den Provinzen niedergeschmettert worden waren. In Budapest eilten sogar russische Truppen den Österreichern zur Hilfe, um der Situation Herr zu werden.
Als Kaiser FRANZ JOSEPH I. am 2. Dezember 1848 den Thron bestieg, nur wenige Tage nach dem Amtsantritt SCHWARZENBERGs als Ministerpräsidenten, hatte sich die politische Lage derart zugunsten der konservativen Kräfte geändert, daß das Ergebnis der Beratungen, der KREMSIERER ENTWURF, nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen entsprach und gar zur Auflösung des REICHSTAGES durch den Monarchen führte.
Dieser Entwurf bestand aus zwei Teilen:
 Entwurf der Grundrechte des österreichischen Volkes
 Entwurf der Konstitutionsurkunde für die österreichischen Staaten
Der erste Teil wurde vom Reichstag nach langen Debatten angenommen. Hiermit kam das Bemühen zum Ausdruck, die liberalen Grundrechte weitgehend zu verwirklichen, das zum Teil viel weiter ging als die heutige Verfassung.
Der zweite Teil konnte nicht mehr angenommen werden, weil die Auflösung des Reichstages der geplanten Sitzung zuvorkam. Die Konstitutionsurkunde erklärte Österreich als "Kaisertum" und als "unteilbare konstitutionelle Erbmonarchie". Dieser Entwurf, der jedoch keine Gültigkeit für die transleithanischen Länder gehabt hätte, sicherte den anderen Gleichberechtigung und Autonomie unter Berücksichtigung der Nationalitäten zu.
Die Regierungsgewalten waren in Zentral- und Landesregierungsgewalten geteilt. Die Reichs-Zentralgewalt bestand aus dem Kaiser, der zwar nicht verantwortlich war, dessen Befugnisse aber durch das Parlament eingeschränkt werden sollten, den Ministern, sowie dem Reichstag.
Dem Reichstag, der aus zwei Kammern bestand, oblag die Reichsgesetzgebung. Zum Zustandekommen eines Gesetzes war die Zustimmung beider Kammern sowie des Kaisers von Nöten.
Damals wurden Landtage und Gemeinden eingerichtet beziehungsweise reorganisiert..

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
Arrow Der Weg Deutschlands in den 2.Weltkrieg
Arrow Wie werden Verurteilte Hingerichtet:
Arrow Der Sechstagekrieg 1967:
Arrow Friedensverhandlungen in Versailles
Arrow Eine kurze Geschichte der Eßkultur
Arrow Kleinbürgerlicher Sozialismus
Arrow Frauenbildung und Frauenarbeit im 20. Jahrhundert
Arrow VOLKSGARTEN:
Arrow Der Griechische Tempel
Arrow Deutsche Geschichte von 1806-1945


Datenschutz
Zum selben thema
icon Industrialisierung
icon Realismus
icon Kolonialisierung
icon Napoleon Bonaparte
icon Mittelalter
icon Sozialismus
icon Juden
icon Atombomben
icon Pakt
icon Widerstand
icon Faschismus
icon Absolutismus
icon Parteien
icon Sklaverei
icon Nationalismus
icon Terrorismus
icon Konferenz
icon Römer
icon Kreuzzug
icon Deutschland
icon Revolution
icon Politik
icon Adolf Hitler
icon Vietnam
icon Martin Luther
icon Biographie
icon Futurismus
icon Nato
icon Organisation
icon Chronologie
icon Uno
icon Regierung
icon Kommunistische
icon Imperialismus
icon Stalinismus
icon Reformen
icon Reform
icon Nationalsoziolismus
icon Sezessionskrieg
icon Krieg
A-Z geschichte artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution