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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Das verhältnis zwischen maria stuart und elisabeth i.



Nach katholischer Auffassung hatte Maria Stuart, die Königin Schottlands, anstelle von Elisabeth I. das Erbfolgerecht für den englischen Thron, da sie die Urenkelin Heinrichs VII. von England war. Der Papst hatte der Aufhebung der Ehe zwischen Heinrich VIII. und seiner ersten Gemahlin Katharina von Aragonien nicht zugestimmt, so daß Elisabeth aus katholischer Sicht als illegitime Tochter Heinrichs VIII. galt. Elisabeth jedoch gelangte ohne größere Schwierigkeiten zur Herrschaft. Sie genoß nämlich bei den Engländern aufgrund ihrer englischen Vorfahren ein hohes Ansehen.
Sie unterstützte die Umsturzbemühungen der protestantischen Schotten gegen die regierende Maria von Guise. Nach deren Tod 1560 schloß Elisabeth mit den Rebellen den sog. \"Edinburger Vertrag\", in dem der Protestantismus als Staatsreligion eingeführt wurde. Auch fordert er Maria und ihren Gemahl Franz, der jetzt als Franz II. die Regentschaft in Frankreich übernommen hatte, dazu auf, auf die englische Krone zu verzichten. Da Franz II. am 5. Dezember starb, verzichtete die ungeschützte Maria Stuart auf den Titel \"Königin von England\". Sie war jedoch nur bereit, den \"Edinburger Vertrag\" zu unterschreiben, wenn Elisabeth I. ihr dafür die Erbfolge für den englischen Thron im Falle eines kinderlosen Todes einräumte. Dazu wiederum war Elisabeth nicht bereit.
Maria verließ nach dem Tode ihres Mannes Frankreich. Als sie 1561 nach Schottland zurückkehrte, leitete sie die Amtsgeschäft zunächst sehr souverän. Um dauerhaft den Thron innehaben zu können, hätte sie sich jedoch entweder des protestantischen Fanatikers John Knox, der im Land Unruhe stiftete, entledigen müssen, oder aber sie hätte ihre Religionszugehörigkeit ändern müssen.
Sie heiratete am 29. Juli 1565 einen entfernten Verwandten, Henry Stuart, besser bekannt als Lord Darnley. Er stellte für Maria einen weiteren Konkurrenten im Kampf um die englische Thronfolge dar. Der Ehe ist jedoch kein Glück beschieden. Darnley gelingt es, sich durch Wankelmütigkeit politisch völlig zu isolieren. Er wurde vom schottischen Adel, der befürchtete, Maria könne versuchen, die Reformation rückgängig zumachen, gegen diese ausgespielt. Maria jedoch verstand es, Darnley umzulenken und floh mit ihn nach Dunbar, wo sie ein Heer aufstellte, mit dem sie die Verschwörer zur Flucht nach England trieb. Darnley, der die Verschwörer verraten hatte, floh nach Glasgow, wo er erkrankte. Reuig gestand er seiner Gemahlin Maria alles. Sie verzieh ihm und ließ ihn in eine nah gelegene Feldkirche bringen, in der er am 9. Februar 1567 mit einer Sprengladung umgebracht wurde. Bothwell, der Anführer der Mörder, wurde jedoch aufgrund des starken Rückhalts bei den Adligen durch ein von Parlament bestätigtes richterliches Urteil freigesprochen.
Am 21. April 1567 konnte Bothwell Maria überzeugen, ihn zu heiraten. Nach einem protestantischen Trauungsritus wurde Bothwell zum Herzog von Orkney und Schottland ernannt. Einige Zeit später kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen den Verschwörern, die angaben, die Königin aus der Gewalt Bothwells befreien zu wollen und dem nach Dunbar geflohenen Ehepaar. Maria ergab sich den Verschwörern und wurde zuerst nach Edinburg und dann nach Schloß Lochleven gebracht, wo sie der Krone zugunsten ihres Sohnes, Jakob VI., den sie mit Darnley hatte, entsagte. Mit Hilfe Georg Douglas´ entfloh sie und widerrief ihre unter Zwang entstandene Abdankung.
Ihr neu augestelltes Heer wurde jedoch am 13. Mai 1568 besiegt und sie floh nach England, wo sie auf Elisabeths Hilfe hoffte. Die eifersüchtige Elisabeth enttäuschte jedoch ihre Hoffnungen. 1568 ließ sie Maria gefangen nehmen und nach Bolton Castle bringen, wo sie für die anglikanische Kirche bekehrt werden sollte. Da man Maria keine Schuld am Tod ihres ermordeten Ehemannes zuweisen konnte, versuchte man vergeblich, sie von der Abdankung zu überzeugen. Mehrere Befreiungsversuche oft sehr angesehener Männer scheiterten.
Am 15. Oktober 1584 begannen in Schloß Fotheringhay die Verhandlungen, bei denen Maria kein Anwalt zugebilligt wurde. Am 31. Oktober wurde Maria von 36 der 40 (!) Richter für schuldig befunden. Das Parlament bestätigte am 8. November dieses Urteil. Elisabeth jedoch zögerte, es zu unterschreiben. Erst am 1. Februar 1587 stimmte sie, vom Volk gedrängt, zu. Am 8. Februar 1587 wurde das Urteil, Tod durch Enthauptung, vollstreckt. Maria starb würdevoll einen Königinnentod.

 
 

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