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geographie artikel (Interpretation und charakterisierung)

Notendeckungsvorschriften in deutschland von 1876 bis in die gegenwart



Als im Jahre 1876 die Reichsbank gegründet wurde, schuf sich das Deutsche Reich seine zentrale Notenbank, allerdings hatte diese noch nicht das alleinige Recht zur Notenausgabe. Es gab noch sogenannte Privat-notenbanken, die ebenfalls Geldscheine herstellen und in Umlauf bringen durften. "Die Notenausgabe war durch die Deckungsvorschrift begrenzt, daß mindestens ein Drittel des Banknotenumlaufs durch Reichskassenscheine oder Gold gedeckt sein mußten (sogenannte Bardeckung). Der Rest des
Notenumlaufs wurde überwiegend durch Handelswechsel gedeckt
(sogenannte bankmäßige Deckung)."
"Mit dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges wurden die Deckungsvorschriften zwar nicht völlig abgeschafft, aber zugunsten staatlicher Schuldtitel aufgeweicht. Damit war die Finanzierung des Ersten Weltkrieges gesichert und der Weg in die große Inflation von 1923 geebnet." "Nach dem Ersten Weltkrieg legte man gesetzlich die Unabhängigkeit der Reichsbank von der Reichsregierung fest und man begrenzte die Kreditgewährung sehr eng an den Staat. Für den Notenumlauf wurde eine Deckung von mindestens 40 % durch Gold und Devisen (über fremde Währungen lautende, im Ausland zahlbare Wechsel und Schecks) vorgeschrieben. Ab 1930 war die Reichsbank verpflichtet, ihre Banknoten in Gold und Devisen einzulösen. Im Jahre 1938 verlor die Reichsbank ihre Unabhängigkeit von der Reichsregierung, die Noteneinlösungspflicht entfiel und anstelle der 40prozentigen Gold- und Devisendeckung konnte die Notendeckung in Wechseln, Schecks und ähn-lichen Forderungsrechten bestehen. Der Reichskanzler und Führer konnte den Reichsbankkredit an das Reich in beliebiger Höhe festsetzen. Damit war die Finanzierung des Zweiten Weltkrieges gesichert. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Deutsche Mark geschaffen, die bis heute ihre Gültigkeit behalten hat. Bei deren Ausgabe in Form von Münzen und Noten gab es eine nicht starr handzuhabende Grenze, die anfangs bei 10 Milliarden DM lag. Eine Notendeckung und eine Einlösungspflicht waren nicht mehr vorhanden, da die allgemein akzeptierte Erkenntnis exisitiert, "daß es für die Werterhaltung des Geldes weder erforderlich ist noch genügt, die ausge-gebenen Noten durch Gold oder Devisen zu decken. Die Notenbank hat heute die Aufgabe, eigenverantwortlich Maßstäbe und Steuerungsverfahren zu entwickeln, um eine knappe, am Wirtschaftswachstum orientierte Geldversorgung zu gewährleisten."

 
 

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