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Kulturpolitik



5.1 Grundlagen der CDU-Kulturpolitik br /> Die CDU bekennt sich zu dem besonderen Rang, den die Freiheit der Kunst im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland einnimmt. Wir sehen in ihr eine unabdingbare Voraussetzung für eine funktionsfähige Demokratie. Das kulturelle Leben eines Gemeinwesens ist ein wichtiger Gradmesser für seine Freiheit, seine Toleranz gegenüber Kritik und für seinen geistigen Reichtum.
Kultur ist Ausdruck der Identität aller Deutschen; sie ist seit Jahrhunderten durch regionale und kommunale Vielfalt geprägt. Die Kultur unserer Nation muß in ihrer unverwechselbaren Eigenart erhalten werden und sich fortentwickeln.
Die CDU sah sich immer verpflichtet, die kulturellen Gemeinsamkeiten, das geistige, künstlerische und geschichtliche Erbe der Nation lebendig zu erhalten. Kultur und ihre Epochen sind älter als die Grenzen, die sich in Europa in den letzten Jahrhunderten herausgebildet haben. Deutsche Kultur ist auch ein Teil der Geschichte der europäischen Nachbarländer. Zeugnisse deutscher Kultur finden sich in vielen Ländern Europas sowie die deutschen Kultureinflüsse der Kultur der Nachbarvölker in sich aufgenommen hat. Die Erinnerungen an deutsche Kultur in Mittel-, Ost- und Südosteuropa ist im geeinten Deutschland lebendig zu erhalten. Darüber hinaus besteht der bleibende Auftrag, zusammen mit unseren Nachbarn auch die deutsche Kulturtradition als Teil der großen europäischen Geschichte zu pflegen und als Baustein für eine europäische Friedensordnung zu sichern.
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich im Einigungsvertrag in Art. 35 ausdrücklich als Kulturstaat definiert. Damit ist nicht nur ein wesentlicher Bestandteil des Selbstverständnisses des wiedervereinigten Deutschlands bestimmt, sondern auch die Frage der angemessenen Organisation des Kulturstaates Deutschland als einer Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen gestellt. Im Einigungsvertrag heißt es:
\"In den Jahren der Teilung waren Kunst und Kultur - trotz unterschiedlicher Entwicklung in beiden Staaten Deutschlands - eine Grundlage der fortbestehenden Einheit der deutschen Nation. Sie leisteten im Prozeß der staatlichen Einheit der Deutschen auf dem Weg zur europäischen Einigung einen eigenständigen unverzichtbaren Beitrag. Stellung und Ansehen eines vereinigten Deutschlands in der Welt hängen außer von seinem politischen Gewicht und seiner wirtschaftlichen Leistungskraft ebenso von seiner Bedeutung als Kulturstaat ab. Vorrangiges Ziel der auswärtigen Kulturpolitik ist der Austausch auf der Grundlage partnerschaftlicher Zusammenarbeit\" (Art. 35 Einigungsvertrag).
Die Ausgaben des Bundes für die Kulturförderung sind in den Jahren 1978 - 1990 kontinuierlich angestiegen. Seit 1991 übernahm der Bund erhebliche Mehrbelastungen:
Ausgaben des Bundes zur Förderung von Kunst und Kultur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland 1978 - 1994 (in Mio. DM, Abgrenzung BMF)

1978 240,438
1979 261,954

1980 305,546
1981 269,264

1982 343,163
1983 346,065

1984 356,053
1985 376,273

1986 406,813
1987 413,283

1988 431,302
1989 499,519

1990 590,950
1991 1.846,982

1992 1.706,379
1993 1.725,355

1994 1.092,844 (Soll)
Angaben: BMI, Januar 1994
5.2 Kulturelle Situation in den neuen Bundesländern
Der Bund fördert seit 1991 unter Bezug auf den Art. 35 des Einigungsvertrages in den neuen Bundesländern kulturelle Einrichtungen und Maßnahmen in einem erheblichen Umfang. Die Förderung erfolgt durch Zuweisungen an die Länder. In den Jahren 1991 bis 1993 sind insgesamt 3,3 Mrd. Mark an Kulturförderung des Bundes in die neuen Länder geflossen. Diese Maßnahmen bildeten einen wesentlichen Bestandteil der Bemühungen um die Herstellung der inneren Einheit. Die neuen Länder und die Kommunen gewannen dadurch Zeit für Strukturüberlegungen. Die Kulturförderung in den neuen Ländern hat folgende Schwerpunkte:
- Substanzerhaltung (Theater, Orchester, Museen),
- Infrastrukturverbesserung (kommunale Kultur, z.B. Musikschulen, Bibliotheken,

Jugendzentren),
- Denkmalpflege (Einzelbauwerke; Stadtensembles).
Die Bundesregierung stellte ferner in den Jahren 1991 bis 1992 den Kirchen für Baumaßnahmen in den neuen Ländern 80 Mio. DM zur Verfügung. Zur Förderung des ostdeutschen Films wurden in der letzten Legislaturperiode noch einmal 100 Mio. DM zur Verfügung gestellt.
Die Bundesförderung im Bereich der Kultur war sehr erfolgreich. Die Unterstützung hat trotz gravierender Wirtschafts- und Finanzprobleme in den neuen Ländern und trotz grundlegender organisatorischer Veränderungen mit dafür gesorgt, daß die in Jahrhunderten gewachsenen Kulturlandschaften erhalten wurden.
Die Bundesregierung hat entgegen ihrer ursprünglichen Verpflichtung die Förderung über das Jahr 1992 hinaus um zwei Jahre bis Ende 1994 verlängert und dies trotz einer angespannten Haushaltslage. In Abstimmung zwischen dem Bund und den neuen Bundesländern standen 1994 zusätzlich 250 Mio. Mark zur Kulturförderung bereit. Dieses Geld stammte aus dem sog. Parteivermögen der ehemaligen Blockparteien und Massenorganisationen der DDR. Kunst und Kultur hatten in der DDR sowohl eine staatlich geförderte Repräsentations- als auch eine begrenzt zugelassene Kritikfunktion. So haben die beachtlichen finanziellen Zuwendungen aus dem DDR-Staatshaushalt einerseits eine hohe kulturelle Erwartungshaltung bei den Bürgern in den neuen Bundesländern hinterlassen; diese hohe Erwartungshaltung steht jedoch im krassen Widerspruch zur realen, wirtschaftlichen und sozialen Leistungsfähigkeit der Landes- und Kommunalhaushalte. In diesem Spannungsverhältnis bewegen sich sowohl noch lange Zeit Kulturpolitik und Kulturverwaltung in den neuen Bundesländern.
Durch die Neuordnung des Bund-Länder-Finanzausgleichs ab 01. Januar 1995 und den damit verbundenen Verzicht des Bundes auf 7 Prozent des Aufkommens aus der Umsatzsteuer sowie durch die Ergänzungszuweisungen des Bundes erhalten die neuen Länder zusätzlich 56,3 Mrd. DM. Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, daß die neuen Länder noch stärker als bislang kulturpolitische Verantwortung übernehmen können.
Der Bund wird sich auch 1995 an der Kulturförderung in den neuen Bundesländern beteiligen. Von den 690 Mio. DM, welche dem BMI zur Kulturförderung 1995 zur Verfügung stehen, erhalten die neuen Länder (einschließlich Ost-Berlin) über 300 Mio. DM. Ein erheblicher Teil der finanziellen Leistungen erhält Sachsen. Nach dem derzeitig gültigen Haushaltsentwurf 1995 werden Kultureinrichtungen im Freistaat Sachsen mit weit über 90 Mio. DM gefördert.
5.3 Kulturförderung
5.3.1 Kulturförderung als öffentliche Pflichtaufgabe
Die Förderung von kulturellen Aktivitäten durch die öffentliche Hand ist in einer modernen demokratischen Gesellschaft Pflichtaufgabe eines Gemeinwesens, das sich ebenso sehr als Kulturstaat wie als Rechts- und Sozialstaat versteht. Letztendlich sind die kulturellen Werte und Orientierungen die Grundlage für unser demokratisches Staatswesen, das ohne Toleranz, schöpferische Kreativität und Austausch der Meinungen nicht denkbar ist. Die Kulturförderung ist demzufolge eine wichtige öffentliche Aufgabe.
Kulturförderung ist und bleibt eine öffentliche Pflichtaufgabe auch in den Zeiten knapper Kassen. Im Jahr 1993 haben der Bund, die Länder und die Kommunen rd. 15 Mrd. Mark für den Bereich Kultur ausgegeben.
Öffentliche Pflichtaufgabe bedeutet, daß eine Grundsubstanz der institutionellen Kultur öffentlich garantiert wird und die subsidiäre Förderung von freien kulturellen Initiativen und Projekten möglich ist. Subsidiäre Förderung setzt dort ein, wo die Bedeutung der Aufgabe die vorhandenen Möglichkeiten der Kommune übersteigt. Die öffentliche Pflichtaufgabe der Förderung der Kultur wird vor allem von den Städten, Gemeinden und Kreisen wahrgenommen, die den Hauptanteil aller öffentlichen Kulturausgaben erbringen. Die CDU setzt sich dafür ein, die Kulturetats der Länder und Kommunen besser auszustatten und für die Kontinuität der Kulturarbeit Sorge zu tragen. Die Bundesländer schaffen, soweit notwendig, die rechtlichen Grundlagen der Förderung von Kunst und Kultur. Inhaltliche Eingriffe des Gesetzgebers oder der staatlichen Verwaltungen im Zusammenhang mit der Gewährung von Zuschüssen verbieten sich von der Sache her.
Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht zur Zukunftssicherung des Standortes Deutschland ausdrücklich Kunst und Kultur als maßgebliche Faktoren für die Attraktivität des Standortes Deutschland betont. Die Kulturförderungsmittel des Bundesinnenministeriums sind von 1982 bis 1990 von 343 Mio. DM auf rd. 591 Mio. DM gestiegen und haben sich damit fast verdoppelt. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands hat der Bund aus gesamtstaatlicher Verantwortung drei Jahre lang zusätzlich erhebliche Mittel für die Übergangsfinanzierung der Kultur in den neuen Ländern bereitgestellt. In diesen Jahren stiegen die Kulturausgaben dadurch nochmals beträchtlich: 1991 auf 1,847 Mrd. DM, 1992 auf 1,706 Mrd. DM und 1993 auf 1,725 Mrd. DM. Behauptungen der SPD, der Bund spare in Sachen Kultur, sind daher wissentlich falsch. Der Bund ist seiner Aufgabe, Kulturförderung zu betreiben, gerecht geworden. In der Pflicht sind nun vor allem die Länder, ihren durch die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs erweiterten finanziellen Spielraum auch für die Kulturfinanzierung zu nutzen. Künftig soll die Kulturförderung des Bundes 690 Mio. Mark jährlich bis einschließlich 1998 betragen.
Die Bundesregierung wird - wie bisher - auch künftig folgende Kategorien kultureller Einrichtungen fördern: Einrichtungen, die im Eigentum des Bundes stehen oder überwiegend von ihm finanziert werden. Einrichtungen, deren Förderung auf einer vertraglichen Grundlage beruhen, nämlich die Forschung in sechs großen Museen und die Kulturstiftung der Länder. Einrichtungen, die gesamtstaatliche Bedeutung haben. Der Bund wird sich auch 1995 dauerhaft an ausgewählten Kultureinrichtungen von nationaler Bedeutung in den neuen Ländern beteiligen (sog. \"Leuchtturmprogramm\"). Berlin steht auch 1995 an der Spitze der Länderanteile aus dem Kulturhaushalt des Bundes. Allein für die in Berlin ansässige Stiftung Preußischer Kulturbesitz sind 1995 rund 236,7 Mio. DM vorgesehen.

5.3.2 Kommunale Kulturförderung
Neben den Ländern sind vor allem die Kommunen für die Kulturförderung verantwortlich. Daten zu Kulturfinanzierung der Gemeinden werden vom Deutschen Städtetag durch eine eigene Erhebung jeweils in einem zweijährigen Rhythmus vorgelegt. Die derzeit aktuellen verfügbaren Angaben beziehen sich auf das Berichtsjahr 1991. In den Erhebungen des Städtetages werden nur Kommunen ab 20.000 Einwohnern einbezogen. Vier Fünftel aller gemeindlichen Kulturausgaben sind damit erfaßt. Die Etats der Stadtstaaten bleiben wegen möglicher Verzerrung durch Länderaufgaben ausgeklammert.
Insgesamt gaben die westdeutschen Städte und Gemeinden für Kulturpflege 1991 5,44 Mrd. DM aus (incl. der Landes- oder Bundeszuschüsse). Darauf entfielen auf die Bereiche
Theater (einschl. Musiktheater) 34,7 %

Orchester 4,4 %
Musikschule und sonstige Musikpflege 11,4 %

Bibliotheken 12,4 %
Volkshochschulen 10,5 %

Museen 13,7 %
Kulturverwaltung 4,2 %

sonstige Kulturpflege 8,7 %
Die kommunalen Kulturetats sind seit 1989 kontinuierlich angestiegen, insgesamt um 16 %. Damit bestätigt sich ein Trend, der schon beim 10-Jahresvergleich von 1979 - 1989 zu verzeichnen war, dort lag der Durchschnitt um 16,4 %. Bei der Betrachtung der Kostendeckungsgrade städtischer Gebührenhaushalte des Jahres 1992 fällt auf, daß insbesondere kulturelle Einrichtungen der Kommunen defizitär arbeiten:

Kostendeckungsgrad von
- Musikschulen 29,5 %

- Volkshochschulen 25,2 %
- Theater 11,3 %

- Museen 8,5 %
- Büchereien 2,5 %
(Quelle: Gemeindefinanzbericht 1994 des Deutschen Städtetages)
Der Deutsche Städtetag hat im Juni 1994 ein Thesenpapier \"Perspektiven für die Theater und Orchester in öffentlicher Verantwortung\" vorgelegt. Darin heißt es: \"Der Deutsche Städtetag appelliert an die Städte, sich gegenüber den Bemühungen um Kostenbegrenzungen bei den Theatern und Orchestern solidarisch zu verhalten und nicht Versuchungen zu Profilierungen um jeden Preis nachzugeben. Auch wenn eine sachliche Betrachtung der Theater- und Orchesterkosten in Relation zu den öffentlichen Gesamthaushalten wie den Kulturhaushalten geboten ist, können auch die Bühnen nicht unberührt von den Tatsachen bleiben, daß diese öffentlichen Haushalte in der derzeitigen Höhe nicht mehr finanzierbar sind. Der Städtetag ruft die Bühnen auf, ihre Tarifverträge zu überdenken und künftig flexibler und wirtschaftlicher zur arbeiten.
Die Problematik der Finanzierung von städtischen Theatern wir an folgenden Beispielen deutlich:
5.3.3 Kulturförderung in Form privater Initiative
Die Kulturförderung durch private Mäzene ergänzt die öffentliche Kulturförderung. Sie schafft zusätzliche Lebendigkeit, Vielfalt, Sensibilität und Bereicherung in der Kultur. Die Förderung der Kultur durch Private besitzt in Deutschland eine lange und gute Tradition.
Diese zeigt, daß die Förderung der Kultur durch Private zu einem fruchtbaren Dialog zwischen Kulturschaffenden und ihren Förderern führen kann, der ein Gewinn für die gesamte Gesellschaft bedeutet.
Kultur lebt wesentlich vom freiwilligen Engagement, von privater Initiative und damit vom lebendigen individuellen Interesse. Das Mäzenatentum der Bürger muß geweckt und ermutigt werden. Durch eine kulturfreundliche Gestaltung des Stiftungs- und Steuerrechts muß die Kulturförderung durch Privatpersonen daneben attraktiv gemacht werden. Die Kultur unseres Landes würde sich nicht entfalten können, wenn sie auf das beschränkt bliebe, was ihr durch die Mittel öffentlicher Finanzzuweisungen ermöglicht wird.
Neue Formen der Kulturförderung durch die Wirtschaft (\"Sponsorchip\") bieten die Chance zum Dialog zwischen Kultur und Wirtschaft. Ein solcher Dialog ist für die Gestaltung der Zukunft unserer Gesellschaft von großer Bedeutung. Wer die private Förderung der Kultur durch die Wirtschaft reglementieren will, wird den freiheitlichen Dialog zwischen Kultur und Wirtschaft und damit ein mögliches Kunstbündnis von Wirtschaft, Kultur und Geist verhindern.
Die CDU hat auf Bundesebene dazu beigetragen, die Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur zu optimieren. Diese Rahmenbedingungen wurden insbesondere durch mehrfache Veränderungen des Steuerrechts verbessert, vor allem durch das Stiftungs- und Kulturförderungsgesetz vom 13. Dezember 1990, durch das die steuerlich begünstigten Möglichkeiten der privaten Förderung von Kunst und Kultur und der Errichtung kulturfördernder Stiftungen erheblich ausgeweitet wurden. Die Koalitionsparteien haben sich darauf verständigt, daß zur Aktivierung privater Initiative das Stiftungsrecht weiterentwickelt werden soll (vgl. Koalitionsvereinbarung für die 13. Legislaturperiode, V.4 Kultur fördern).
5.3.4 Freie Kulturarbeit
Neben dem herkömmlichen Kulturangebot hat heute die freie Kultur ihren festen Platz im kulturellen Leben der Gemeinden. Die vielfältigen freien Gruppen und Initiativen, besonders auch in den Bereichen Theater, Musik und Soziokultur, sind längst zu einer allgemein anerkannten und förderungswürdigen weiteren Kultursparte entwickelt. Zusammen mit den etablierten Kultureinrichtungen schaffen sie ein reiches und lebendiges Kulturleben, das in seiner Breite den Bedürfnissen einer pluralistischen Bevölkerung entspricht.
Freie Gruppen leben vom Wandel und der kulturellen Innovation, vom Gegenteiligen und Gegensätzlichen. Sie bewirken mit, daß neue Wege beschritten werden. Freie Kulturinitiativen und Kulturträger (Jazz- und Rockgruppen, Frauengruppen, Chöre, Kunst- und Traditionsvereine, Theatergruppen, künstlerische und literarische Werkkreise, Literatur- und Geschichtswerkstätten sowie ausländische Kulturgruppen) wollen mit ihrer Arbeit zu eigener kreativer Betätigung aber auch zur Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftlichen Problemen anregen. Sie erreichen durch neue künstlerische Mittel neue Zielgruppen. Insbesondere finden viele Kinder und Jugendliche hier einen ersten ihnen gemäßen Zugang zu kulturellem Erleben und eigenem kreativem Schaffen. Aber auch Senioren, Frauen, ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie Arbeitslose werden mit entsprechenden Veranstaltungen gezielt angesprochen und zu eigenen kulturellen Projekten angeregt. Auch in Sozialeinrichtungen sollte professionelle Kulturarbeit stattfinden.
Da freie Kulturarbeit vom Wandel und der Erneuerung lebt, empfehlen sich flexible Föderungsmaßnahmen für einzelne Gruppen. Kommunen sollten ihre Förderung gezielt einzelnen Projekten freier Träger zukommen lassen.
Eine zweite, für das kommunale Kulturleben der Zukunft ebenso wichtige Form der Unterstützung von freien Gruppen besteht in der Bereitstellung von Räumlichkeiten. Denn kulturelle Betätigung braucht Räume. Ohne Treffpunkte und Unterstützug durch die Kommunen können freie Gruppen auf Dauer nicht existieren.
Für die Kommunen zählen \"Zentren\" für die freie Kultur zu den Kultureinrichtungen neuer Art. Ihre Existenz sichert Vielfalt und Lebendigkeit des kulturellen Lebens in unseren Gemeinden. Beispielsweise können ungenutzte Industriebauten oder leerstehende Gebäude auf diese Weise mit neuem Leben erfüllt werden.
Viele Projekte der freien Kulturarbeit fordern die Kommune heraus, ihre Arbeit nicht nur ideell mitzutragen, sondern auch mitzufinanzieren. Unser Ziel sollte dabei eine anteilige Finanzierung sein, weil dadurch die Möglichkeit zur kontinuierlichen Arbeit über längere Zeiträume hinweg gegeben ist.
Kommunen können auch ohne großen Personal- und Sachkostenaufwand wichtige Hilfestellung leisten, indem sie durch den Nachweis von Räumen, Werkstätten, Probe- und Aufführungssälen, durch Vermittlung von Auftritten, durch Ausleihe von Beleuchtungs- und Beschallungsanlagen, durch Hilfe bei der Beschaffung von Kostümen und Dekorationen, durch Hilfe bei der Organisation und Finanzierung, beim Abfassen von Anzeigen und allen Verwaltungsaufgaben kulturelle Aktivitäten fördern.
Ausfallbürgschaften ermöglichen vielen Gruppen erst ihre Auftritte. Künstler, Chöre und ähnliche Kulturträger der Gemeinden sollten rechtzeitig in alle Planungen einbezogen werden. Hierzu könnte die Einrichtung von Kunstkommissionen und Kulturbeiräten dienen.

5.4 Kulturelle Weiterbildung
Die CDU tritt für eine Stärkung der kulturellen Bildung ein. Die Intensivierung der Kinder- und Jugendbildung muß künftig ein neuer Schwerpunkt der Kulturpolitik sein. Die CDU erkennt die Kulturarbeit, die für Jugendliche häufig von Ehrenamtlichen in Vereinen und Verbänden geleistet wird, nachdrücklich an. Die Bildungsarbeit für Kinder und Jugendliche ist in den vorhandenen Einrichtungen weiter auszubauen. Museen und Theater müssen durch Zusammenarbeit und Austausch mit den Jugendverbänden in die Lage versetzt werden, Kinder und Jugendliche gezielt anzusprechen und museums- und theaterpädagogische Angebote zu unterbreiten. Die musikale Früherziehung in den Musikschulen ist ebenso förderungswürdig wie die Arbeit der Jugendkunstschulen.
Weiterbildung ist umfassend zu verstehen; sie darf sich nicht nur auf einen Teilbereich beschränken. Die Forderung nach Integration verschiedener Weiterbildungsbereiche bedeutet für die CDU, daß beispielsweise Angebote beruflicher Weiterbildung auch ergänzt werden durch allgemeinbildende, politische oder musisch-kulturelle Weiterbildungsangebote. Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft hat in der letzten Legislaturperiode Projekte der kulturellen Weiterbildung in den neuen Ländern mit über 7,6 Mio. DM gefördert. Die CDU befürwortet ein breites Spektrum an kultureller Weiterbildung. Musisch-kulturelle Weiterbildung stärkt Kreativität, Individualität, Innovationskraft und steigert die Lebensqualität. Musisch-kulturelle Weiterbildung setzt auf Kooperation mit öffentlichen Kultureinrichtungen und privaten Aktivitäten und Initiativen.
Nur eine geringe Zahl der in der Kulturverwaltung und praktischer Kulturarbeit Tätigen haben eine spezielle Ausbildung für ihre differenzierten Aufgaben. Die einen sind Verwaltungsfachleute, die ihr Wissen um Kultur ihrem persönlichen Engagement verdanken, aber häufig gern mehr erfahren würden. Die anderen haben ihr Studium in einem bestimmten Bereich der Kunst abgeschlossen und müssen sich mühsam Managementqualitäten aneignen. Je knapper die Ressourcen für Kultur werden, um so dringender ist eine umfassende Qualifizierung gefordert.

Hier liegt eine wichtige Aufgabe für einzelne Kommunen oder Regionen. Gefragt ist kulturelle Weiterbildung und Weiterbildung im Kulturmanagement auf unterschiedlichen Stufen, in Zusammenarbeit mit Weiterbildungseinrichtungen, Unternehmen oder Hochschulen.

5.5 Auswärtige Kulturpolitik
Stellung und Ansehen der Bundesrepublik Deutschland in der Welt hängen nicht allein von ihrem politischen Gewicht und ihrer wirtschaftlichen Leistungskraft ab, sondern auch von ihrer kulturellen Präsenz im Ausland sowie von der Bereitschaft zum internationalen kulturellen Austausch. Auswärtige Kulturpolitik soll ein wirklichkeitsnahes Bild vom Leben und Denken in unserem Lande vermitteln und das Verständnis von Deutschland und die Kenntnis der deutschen Sprache in der Welt fördern. Sie ist damit Sympathiewerbung für unser Volk und für unseren demokratischen Staat.
Der kulturelle Dialog mit anderen Nationen ermöglicht ein gegenseitiges Geben und Nehmen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Völkerverständigung und zum Frieden. Die CDU betrachtet deshalb den Kulturaustausch als einen Bereich der Außenpolitik, der in den politischen und wirtschaftlichen Beziehungen gleichrangig ist.
Die CDU tritt dafür ein, daß die Reformstaaten in Mittel- und Osteuropa sowie die Nachfolgestaaten der UdSSR als gleichberechtigte Partner in die auswärtige Kulturpolitik einbezogen werden. Es geht darum, die Defizite, die sich aus der Abgrenzung der ehemaligen Ostblockstaaten ergeben hatten, abzubauen. Die CDU plädiert dafür, die Einrichtung bilingualer Schulen voranzutreiben, bei Stipendiumprogrammen, in der Wissenschaftskooperation und im Bereich von Bildung und Ausbildung ist schrittweise ein Gleichgewicht in der auswärtigen Kulturpolitik herzustellen. Von erheblicher Bedeutung ist dabei die Ausweitung des Zweigstellennetzes des Goethe-Instituts (bisher 150 Zweigstellen). Nach der politischen Wende wurden in Mittel- und Osteuropa neue Goethe-Institute gegründet. Zweigstellen des Goethe-Institutes existieren in Moskau, Warschau, Krakau, Prag, Preßburg und Riga. 1993 wurden in Kiew, Minsk und St. Petersburg Zweigstellen eröffnet. In Almaty konnte die Arbeit zum 01. Juni 1994 aufgenommen werden, und im Jahr 1994 wurde die Eröffnung eines Instituts in Tiflis vorbereitet.
Deutschland ist Teil der europäischen Kulturgemeinschaft. Die Völker Europas haben in der Offenheit füreinander sich gegenseitig befruchtet und ihre kulturelle Eigenart entwickelt. Wir wollen das friedliche Miteinander der unterschiedlichen Kulturen Europas und in der Welt fördern. Die CDU begrüßt die kulturpolitschen Initiativen der EU (Kulturpolitik der EU). Hierbei ist jedoch notwendig, daß auch im Bereich der Kultur der Grundsatz der Subsidiarität voll respektiert wird.
5.5.1 Kulturförderung in Osteuropa für deutsche Minderheiten
Die CDU tritt für die Erhaltung und Bewahrung des kulturellen Erbes der früheren deutschen Gebiete und Siedlungsgebiete im Osten ein. Die Initiativen des Bundesministeriums des Innern und des Auswärtigen Amtes für die kulturellen Belange der vier Millionen Deutschen in Osteuropa werden von der CDU nachhaltig befürwortet.
Die Förderungsschwerpunkte der Bundesregierung lagen 1994 erneut bei der kulturellen Breitenarbeit, der Wissenschaft und der Sicherung des Kulturgutes. 1994 wurden deshalb für die kulturelle Förderung der deutschen Minderheiten insgesamt 30 Mio. Mark angesetzt, davon etwa 17 Mio. Mark alleine für 162 Programmlehrer sowie 30 Fachberater und Fachbetreuer, die in Minderheitengebieten arbeiten; ferner zwölf Mio. Mark für die sonstige Förderung von Kulturprojekten und Sprachprojekten zugunsten der deutschen Minderheit.
5.5.2 Kulturpolitik der Europäischen Union (EU)
Der Vertrag von Maastricht hat auch der europäischen Kulturpolitik eine neue Grundlage gegeben. So heißt es in Art. 128 Abs. 1: \"Die Gemeinschaft leistet einen Beitrag zur Entfaltung der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes.\"
Im Rahmen der kulturpolitischen Aktivitäten der EU geht es unter den Aspekten der Wirtschafts- und Sozialpolitik um die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Situation der Künstler sowie um die Entwicklung einer europäischen \"Kulturindustrie\" angesichts des Binnenmarktes. Vor diesem Hintergrund geht es vor allem um Fragen der nationalen Subventionierung und der Besteuerung von Kulturproduktionen und -gütern, um Urheberrechte, Leistungsschutz und die soziale Absicherung von Kulturschaffenden. Thematische Schwerpunkte gemeinschaftlicher Kulturpolitik sind darüber hinaus die Förderung der audiovisuellen Industrie, Aus- und Weiterbildung im kulturellen Bereich und der kulturelle Dialog mit außereuropäischen Staaten, so u.a. mit den AKP-Staaten im Rahmen des Lomé-Abkommens (vgl. Art. 128 Abs. 2 u. 3 des Maastrichter Vertrages).
Seit Anfang der 90er Jahre hat die EU folgende Kulturprojekte bzw. -aktivitäten gefördert:
- Konzerte europäischer Orchester (Jugend, Barock, Jazz),
- die berufliche Fortbildung junger Kulturschaffender,
- die Erhaltung des kulturellen Erbes (u.a. Erhalt der Akropolis),
- die Entwicklung von und Ausbildung in Konservierungstechniken (u.a. im Handwerkszentrum Venedig),
- finanzielle Beteilung an der Aktion \"Europäische Kulturhauptstadt\" (1995: Luxemburg), in deren Rahmen der Europäische Preis für die beste literarische Übersetzung und der Europäische Filmpreis vergeben wird.
5.6 Soziale Sicherung der Künstler
Zu den Rahmenbedingungen von Kunst und Kultur gehört auch die soziale Sicherung der Künstler. Selbständige Künstler und Publizisten sind aufgrund des Künstlersozialversicherungsgesetzes für ihr Alter, den Eintritt von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und für den Krankheitsfall abgesichert. Durch das Gesetz zur finanziellen Sicherung der Künstlersozialversicherung aus dem Jahre 1987 und insbesondere durch das Gesetz zur Änderung des Künstlersozialver-sicherungsgesetzes aus dem Jahre 1988 ist die Struktur der verbessert und konsolidiert worden. Die Künstlersozialversicherung ist heute ein allgemein anerkannter und nicht mehr wegzudenkender Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Ende 1993 waren insgesamt rd. 65.000 Personen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert. Dazu gehörten fast 7.000 Versicherte aus den neuen Bundesländern; für sie ist durch die Übergangsgesetzgebung ein nahtloser Übergang aus der Sozialversicherung der ehemaligen DDR in das Versicherungssystem des Künstlersozialversicherungs-gesetzes erreicht worden. Für 1994 wird mit einem weiteren Anstieg der Versichertenzahl auf mehr als 70.000 Personen gerechnet.
In die am 01. Januar 1995 beginnende Pflegeversicherung sind die selbständigen Künstler und Publizisten uneingeschränkt einbezogen. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel werden - wie auch sonst in der Künstlerversicherung - je zur Hälfte von den Versicherten und von den abgabepflichtigen Unternehmen sowie vom Bund aufgebracht.

 
 

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