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geographie artikel (Interpretation und charakterisierung)

Katastrophenschutz ohne schutzwirkung



Am 22.August 1988 entging das niedersächsische Dorf Bodenfelde nur knapp einer
Katastrophe Durch menschliches Fehlverhalten kam es um 14:14 Uhr zu einem
Beinahe-Zusammenstoß zwischen einem Bahntransport mit hochradioaktivem Atom-
rnüll aus dem AKW Würgassen und einem mit Propangasflaschen beladenen Triebwa-
gen.

Dieser Vorfall gelangte zwei Wochen später durch Zufall an die Presse. Was da um ein
Haar zur größten atomaren Katastrophe in der BRD hätte führen können, kann sich zu
jeder Zeit wiederholen.

Grundsätzlich gilt, daß es für derartige Transportunfälle keinen Katastrophenschutz
gibt. Maßnahmen, die nach einem schweren Unfall durchgeführt werden, können nur
die Auswirkungen auf die Bevölkerung verringern, sie nicht aber verhindern.

Selbst die Behörden sehen dies in der Zwischenzeit Auf eine Anfrage zum Katastro-
phenschutz bei Atomunfällen hat der Bremer Senat im Oktober 1993 folgende Stellung-
nahme abgegeben: \"Dem Senat ist bekannt, daß bei einem Unfallszenario entsprechend
der Fragestellung (sie bezog sich auf Atomtransporte mit Unfallfolge) , die Ein-
griffsmöglichkeiten des Katastrophenschutzes begrenzt sind. Gleichwohl wird die
betroffene Bevölkerung durch Polizei und Rundfunkdurchsagen gewarnt werden\".

Die möglichen Auswirkungen eines Unfalls beim Transport hochradioaktiver abge-
brannter Brennelemente sind besorgniserregend bis katastrophal. So kamen die Wissen-
schaftler der Gruppe Ökologie Hannover in einem Gutachten für den Hamburger Senat
zur Sicherheit von Kernbrennstoff-Transporten auf dem Gebiet der Stadt Hamburg im
März 1990 zu dem Ergebnis: \"Bei Transportunfällen mit bestrahlten (abgebrannten)
Brennelementen wird , unter günstigen Wetterbedingungen beim plausiblen ,
abdeckenden Unfall\" der Störfallgrenzwert der Strahlenschutzverordnung in einem
Gebiet von 1 km bis mehr als g km vom Unfallort überschritten. Unter ungünstigen
Wetterverhältnissen findet eine deutliche Überschreitung noch in mehr als 10 km statt;
die Umsiedlung von Bewohnern und anschließende Dekontamination des überstrichenen
Stadtgebietes kann bis in einer Entfernung von mehr als 6 km erforderlich sein.\" Die
Fakten sprechen für sich.

Grundsätzlich kann man sagen, daß es bei derlei Unfällen keinen Katastrophenschutz
gibt. Selbst die Behörden sehen dies inzwischen Auf eine Anfrage zum
Katatrophenschutz bei Atomunfällen hat der Bremer Senat 1993 folgende
Stellungnahme abgegeben: Dem Senat ist bekannt, daß bei einem Unfallszenario
entsprechend der Fragestellung (sie bezog sich auf Atomtransporte mit Unfallfolgen,
Anm. v. Verf.) die Eingriffsmöglichkeiten des Katastrophenschutzes begrenzt sind.
Gleichwohl wird die betroffene Bevölkerung durch Polizei und Rundfunkdurchsagen gewarnt werden.\"

 
 

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