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geographie artikel (Interpretation und charakterisierung)

Ökologie

Der vertrag von maastricht



 Dezember 1991 Gipfelkonferenz / 7. Februar 1992 Unterzeichnung in Maastricht
 Am 1. November 1993 in Kraft getreten


Gründe für einen neuen Vertrag:
 EWG-Vertrag (1957) enthält als Ziel eine engere Union der europäischen Völker
 EEA (1987) weitgehende Vollendung des Binnenmarktes
 Zusätzlich machte der Zerfall des Ostblocks weitere Absprachen notwendig.

Ziele:
 Rahmenbedingungen für eine europäische Wirtschafts- und Währungsunion
 Schaffung einer Politischen Union
 Grundlagen für eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
 Engere Zusammenarbeit in Innen- und Rechtspolitik



EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft): Vertrag zwischen BRD, B, F, I, LUX, NL zur Errichtung eines "Gemeinsamen Marktes"

EEA (Einheitliche Europäische Akte): Verwirklichung eines gemeinsamen Binnenmarktes sowie Erweiterung der EG-Verträge

Unionsbürgerschaft: Dem EU-Bürger wird über die bereits bestehende wirtschaftliche Gleichberechtigung das kommunale und europäische - aktive und passive - Wahlrecht an seinem Wohnort eingeräumt und welches allen Bürgern das freie Aufenthaltsrecht in allen EU-Staaten gewährt (und nicht nur, wie bisher, den Arbeitskräften)

Europäisches Parlament: Versammlung der Europäischen Union (Funktionen: Mitwirken an der europäischen Legislative, Feststellung des EU-Haushaltes, Kontrolle der EU-Organe)

Subsidiaritätsprinzip: Die Europäische Gemeinschaft erlangt nur Entscheidungsgewalt, wenn ein Ziel auf europäischer Ebene besser erreicht werden kann, als auf der Ebene einzelner Mitgliedsstaaten.

Sperrminorität: Minderheit, die bestimmte Beschlüsse nach gesetzlicher Vorschrift verhindern kann

Kohäsionsfond: Fonds zur Unterstützung wirtschaftlich-strukturell schwächerer Staaten

Der Vertrag von Maastricht stützt sich auf drei Säulen:


1. Europäische Gemeinschaft 2. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik 3. Zusammenarbeit in Innen- und Justizpolitik
. Wirtschafts- und Währungsunion

. Zollunion und Agrarpolitik
. Unionsbürgerschaft

. Stärkung des Europäischen Parlaments
. Übertragung von Aufgaben in den Bereichen: Gesundheit, Bildung, Kultur, Forschung, Verbraucher- und Umweltschutz
. Prinzip der Subsidiarität . Sicherung von Frieden, Demokratie und Menschenrechten
. Koordinierung des Abrüstungsprozesses

. Unterstützung von Drittstaaten
. Einführung einer langfristigen Europäischen Sicherheitsordnung

. Koordinierung der Asyl- und Einwanderungspolitik
. Bekämpfung der Kriminalität durch polizeiliche Zusammenarbeit (Haupteinfluss auf die jeweilige Polizei liegt beim Staat selbst


Entscheidungsverfahren: EG-Vertrag Regierungszusammenarbeit Regierungszusammenarbeit



Fortschritte: Neben dem festen Integrationskern der Wirtschaftsgemeinschaft (EG) mit Binnenmarkt und Wirtschafts- und Währungsunion (erste Säule) tritt mit der noch im Werden befindlichen gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (zweite Säule) ein im Übergang von der Kooperation zur Integration befindlicher Bereich ein. Die dritte Säule ist nur auf Kooperation in der Rechts- und Innenpolitik der Mitgliedstaaten angelegt und belässt ihnen weiter ihre volle Selbstständigkeit.



Probleme: . Verlegung von teilweise staatsspezifischen Kompetenzen auf die EU

. Höhe der Sperrminorität
. Integration der EU in die NATO als Block bzw. einzelstaatliche Mitgliedschaft
. Starke strukturelle Unterschiede bilden eventuell eine Gefahr für die Stabilität des Euros: Gründung eines Kohäsionsfonds
. Ist die europäische Zentralbank unabhängig? (Abhängigkeit von wirtschaftlich starken Staaten als Geldgeber)

. Keine zügige Entscheidungsfindung
. Ist komplexes Gebilde der EU für Bürger noch durchschaubar (Politikverdrossenheit)

 
 

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