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geographie artikel (Interpretation und charakterisierung)

Fossilien

Auswirkungen auf die wirtschaft



Ein Charakteristikum der Energieverbrauchsstruktur der österreichischen Industrie ist die Konzentration auf einige wenige Grundstoffbranchen. Auf nur vier Branchen (Eisenhütten, Steine-Keramik, Papier, Nichteisen-Metallhütten) entfallen drei Viertel des gesamten Endenergieverbrauchs der Industrie, das ist rund ein Viertel des gesamten inländischen Energiebedarfs. Eine Energiepreisverteuerung wird sich daher in den energieintensiven Branchen deutlich stärker in der gesamten Kostenstruktur auswirken. (Siehe Abb. 2)
Die tatsächliche Abgabenbelastung der Industrieunternehmen ist jedoch nicht allein durch deren Energiekostenteil am Bruttoproduktionswert, sondern vor allem durch deren Marktstellung bestimmt. Je nachdem, ob sie Preissetzer oder Preisnehmer sind, bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, die Energieabgabe auf die Verkaufspreise überwälzen. Falls dies nicht oder nur zum Teil möglich ist, werden die Unternehmen mittels Einsatz steuerbegünstigter, erneuerbarer Energieträger umsteigen oder ihre Produktstruktur zugunsten von Gütern mit geringerem Energieinhalt verändern.
Aufgrund der hohen Exportquote der österreichischen Wirtschaft (über 50% der gesamten Wertschöpfung) ist die Stellung auf den ausländischen Märkten von besonderer Bedeutung. Dabei zeigt sich, daß gerade die energieintensive Grundstoffindustrie überdurchschnittlich hohe Exportquoten aufweist. Die Eisehüttenindustrie exportiert über 90% ihres Produktionswertes, die NE-Metallhütten fast 60%, die Papierindustrie 50%. Die strukturelle Position der österreichischen Wirtschaft ist durch einen Exportüberschuß bei ressourcen-instensiven Basisprodukten und einem Importüberschuß bei technischen Verarbeitungs- und chemischen Finalgütern gekennzeichnet. Wegen der meist viel geringeren Produktionskosten der ausländischen Grundstoffkonkurrenz kann der österreichische Rohstoff- und Halbzeugexport in diesem Ausmaß jedoch nicht mehr länger aufrechterhalten bleiben. Die vielfach vorgeschlagene Rückerstattung der Abgabenbelastung dieser Exporte würde die dringend notwendige Anpassung der Grundstoffkapazitäten nur noch weiter verzögern. Auf eine Rückerstattung der Primärenergieabgaben für energieextensive Warenexporte kann wegen ihres geringen Energieinhaltes verzichtet werden. Die österreichische Finalgüterindustrie spielt auf den Auslandsmärkten durchaus keine untergeordnete Rolle. Es ist anzunehmen, daß die relativ geringen Energiekostensteigerungen dieser Branchen weitgehend auf die Exportpreise übergewälzt werden können. Vergleicht man die möglicherweise ausgelösten Preisverzerrungen auf den Auslandsmärkten mit den stark schwankenden Wechselkursänderungen (z.B.: gegenüber dem Dollar) oder mit den unterschiedlichen Bestimmungen im Bereich der sozialen Sicherung, so dürften sie jedenfalls nicht überbewertet werden. Der hohe administrative Aufwand einer solchen Ausgleichsregelung wäre nicht gerechtfertigt. Ebenso unzweckmäßig erscheint die Erhebung einer Importabgabe auf Warenimporte in der Höhe der Abgabenbelastung gleichartiger inländischer Produkte.
Energieintensive Warenimporte müßten dagegen schon annähernd gleich belastet werden wie dessen inländische Warenäquivalente, um die Grundstoffproduktion für den Inlandsbedarf nicht zu gefährden. Dabei könnte eine solche Ausgleichsregelung auf jene Grundstoffprodukte beschränkt werden, die in Konkurrenz zu den Produkten der energieintensiven inländischen Wirtschaftszweige stehen (Zement, Eisen, Stahl, Aluminium, Papier). Dies wäre durch Schaffung einiger weniger Produktgruppen zu vollziehen, die sich jeweils aus gleichartigen Produktion mit vergleichbarer Energieintensität zusammensetzten. Die gruppenspezifische Energieintensität wird nach dem Stand der Technik festgesetzt. Je nach Zugehörigkeit einer bestimmten Produktgruppe werden die importierten Produkte mit einer Pauschalabgabe belastet. Ähnliche Preisausgleichsregelungen existieren derzeit für landwirtschaftliche Produkte. Sie sind mit internationalen Abkommen wie dem GATT-Abkommen, dem EFTA-Vertrag und dem EWG-Österreich Vertrag vereinbar. Friktionelle Arbeitslosigkeit wird dann entstehen, wenn die aufgrund von Strukturänderungen entlassenen Arbeitskräfte nicht schnell genug in anderen Bereichen eingesetzt werden können. Ein strukturelles und permanentes Problem kann die dann sein, wenn wegen der begrenzten Mobilität der Arbeitskräfte und der regionalen Verteilung der Betriebsstätten sowie der spezifischen Anforderungen an die Arbeitskräfte keine adäquaten Stellen angeboten werden können. Inwieweit es zu struktureller Arbeitslosigkeit kommen wird, hängt in erster Linie davon ab, welch Industrien durch die Abgabe gefördert und welche benachteiligt werden. Am stärksten betroffen wären zweifelsohne die enrgieintensiven Industriezweige, die aber auch meist nur wenig bis durchschnittlich arbeitsintensiv sind. Dem stehen positive Beschäftigungseffekte in den wenig energieintensiven Industriezweigen gegenüber die mit Ausnahme der Nahrungsmittelbranche wesentlich arbeitsintensiver sind. Zusätzliche Arbeitsplätze sind auch im Bereich von Forschung und Entwicklung, in der arbeitsintensiven biologischen gegenüber der industrialisierten Landwirtschaft und vor allem in jenen Dienstleistungsbranchen zu erwarten, welche die erforderlichen Leistungen für einen effizienten Energieeinsatz in Haushalten und Unternehmungen anbieten (Bauhilfsgewerbe, Energieberatung; Regeltechnik, Softwarehäuser etc.) Beispielsweise beschäftigt das Bauhilfsgewerbe pro eingesetzter Auftragsmilliarde zwei- bis fünfmal mehr Arbeitskräfte als die maschinenintensiven Großbauprojekte und wäre angesichts des hohen Bedarfs an Wohnhaussanierungen (insbesondere durch Wärmedämmung) für einen langen Zeitraum von keinen Nachfragesättigungen bedroht. Die Beschäftigungswirkungen der vorgestellten Energieabgabe dürften somit insgesamt eher positiv einzuschätzen sein.


Ausblick:

Mit dem Ölpreisverfall 1985/86 wurde auch in Österreich die Diskussion um eine alternative Energiebesteuerung wieder aufgefrischt. So wurde im Frühjahr 1986 vom damaligen Umweltminister Kreuzer ein Abschöpfungsbetrag auf Rohöl vorgeschlagen. Ziel dieser Abgabe wäre ein Einfrieren des Rohölimportpreises auf einem Niveau zwischen 13$/bb bis 15$/bb gewesen, um damit den internationalen Preisverfall nicht nach Österreich zu importieren. Die Abgabenhöhe hätte sich aus der Differenz zwischen dem aktuellen Importpreis und dem inländischen Mindestpreis bestimmt. Man wollte damit der Verzögerung bzw. Verhinderung umwelpolitisch erwünschter Energieträgersubstitutionen (z.B. von Heizöl auf Gas) sowie einer preisinduzierten Steigerung des Benzinverbrauches vorbeugen. Der Vorschlag wurde jedoch mit dem Scheinargument der "politischen Undurchführbarkeit" nicht weiter verfolgt.
Ebenso bleibt in den Vorarbeiten der von der neuen Koalitionsregierung für 1989 angekündigten Steuerreform das Thema Umweltabgaben vorläufig unberücksichtigt. Im Frühjahr 1987 stellten daher die Grünalternativen einen parlamentarischen Antrag an die Bundesregierung zur Behandlung von Umweltabgaben.
Dem Antrag wurde zwar stattgegeben und der Bundesminister für Finanzen beauftragt, eine Enquete zu erstellen, seitens der herrschenden Politik wird aber immer wieder betont, eine Einführung von Emissionsabgaben oder einer Energieabgabe erst dann in Erwägung zu ziehen, wenn sich eine gesamteuropäische Lösung abzeichnet. Eine solche ist aber vor allem wegen der unterschiedlichen Steuersysteme in den einzelnen Ländern höchst unwahrscheinlich. Es zeichnen sich im Gegenteil völlig verschiedene Lösungen ab. So dürfte in der Schweiz die Einführung einer Energieabgabe und in der BRD eine Erhöhung der Mineralölsteuer aus Umweltschutz- und Energiegründen kaum noch aufzuhalten sein. Daß auch ein kleines Land durchaus radikalere und eigenständige Politik durchsetzten kann, zeigt das Beispiel Dänemarks. Dort unterliegen bereits seit den 70er Jahren Mineralölprodukte, Kohle und Elektrizität einer Energiesteuer, die primär als Anreizinstrument zur Einsparung der hohen Importe fossiler Brennstoffe und für den Umstieg auf erneuerbare Energiequellen eingeführt wurde. Die dänische Energiesparpolitik führte in der Folge zu bemerkenswerten Fortschritten auf dem Gebiet der Energietechnologie, und es konnten beachtliche Exporteinkünfte aus dem Verkauf von Nahwärmetechnologien, Solartechnologien, Wärmepumpen und Windmühlen erzielt werden. Mit dem ausdrücklichen Ziel diese Politik fortzusetzen wurden nach dem Ölpreisverfall 1985/86 die Steuersätze wieder angehoben, und zwar weitgehend über das Niveau vor dem Preissturz.
Ziel einer öko-sozialen Steuerreform soll es sein, die Struktur des Steuersystems durch Entlastung der menschlichen Arbeit und durch Erweiterung der Besteuerungsgrundlagen Kapital und Natur zu verbessern. Neben den verschiedenen anderen Umweltabgaben wäre dabei die Besteuerung von Energie von zentraler Bedeutung. Sie soll einen Anreiz für sinnvolles wirtschaften ohne mehr Energieverbrauch schaffen und so der wachsenden Bedrohung der Umwelt und der starken Importabhängigkeit der Energiewirtschaft Einhalt gebieten. Bei einer Einführung der diskutierten Energieabgabe hätte man allerdings eine Beeinträchtigung der Verteilungsgerechtigkeit zu erwarten. Da die Rationalisierung des Energieeinsatzes und der damit verbundenen Umweltverschmutzung nicht durch den Konsumverzicht vorwiegend niedriger Einkommensbezieher finanziert werden darf, sollte sie daher nur in Verbindung mit einer deutlichen Senkung der Einkommenssteuertarife und der Wiederherstellung der ursprünglichen vollzogen werden.

Ich hoffe daß ich euch einen kurzen Einblick in die Energiepolitik, und all ihre Tücken geben konnte. Auch wenn das Thema etwas trocken ist, glaube ich trotzdem, daß man sich darüber Gedanken machen soll.

 
 

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