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PRINZIP:
-	Wahl in Einpersonenwahlkreisen 
-	bei Erreichen der absoluten Mehrheit zieht Kandidat ins Parlament ein 
-	bei Ausbleiben der absoluten Mehrheit erfolgt 2. Wahlgang 
-	alle Kandidaten mit einem Stimmenanteil von mindestens 12,5 % sind zum 2.Wahlgang zugelassen; zum Sieg genügt die relative Mehrheit 
-	vor Beginn kommt es zu Wahlabsprachen der schwächeren Parteien, diese empfehlen ihren Wählern, Kandidaten größerer, sympathisierender Parteien zu wählen - Anzeichen für Koalitionen 
-	bei Uneinigkeiten unter den schwächeren Parteien während den Wahlabsprachen kommt es zur Zersplittung der Stimmen , woraus eine Gegenpartei ihren Vorteil ziehen kann 
-	Ziel: Bildung von klaren Mehrheiten im Parlament 
-	Im Bezug auf Gerechtigkeit und Funktionalität ist die absolute Mehrheitswahl zwischen relativer Mehrheitswahl und einer Verhältniswahl anzusiedeln. 
  
WIRKUNG: 	 
 
Einpersonenwahlkreis: pro Wahlkreis zieht eine Person ins Parlament ein; es gibt soviel E. wie Sitze im Parlament 
absolute Mehrheit: Kandidat erhält mehr als 50 % der gültigen Stimmen 
relative Mehrheit: Kandidat erhält mehr gültige Stimmen als jeder andere 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Mehrheitsbildender Effekt: ein kleiner Stimmenvorteil verwandelt sich in eine deutliche Mehrheit 
Disproportionalität: Mißverhältnis 
Pluralität: vielfältiges Vorhandensein und Nebeneinanderbestehen (z. B. von politischer Ansichten und Interessen) 
Hochburgenbildung: Ergebnis einer Wahlkreiseinteilung, welche die Anzahl der Stimmen für die Opposition auf einen bestimmten Wahlkreis konzentrieren und somit deren Erfolg eindämmen soll
  
Stärken	Schwächen	 
Mehrheitsbildender Effekt führt tendenziell zur Bildung von:	
  
	Einparteienregierungen 
	stabile parlamentarische Mehrheiten 
	keine politische Unfähigkeit durch fehlende Mehrheiten 
	Zweiparteiensystemen  
	transparente Politik ohne Koalitionen 
	Konkurrenz der Parteien
  
	regelmäßige Regierungswechsel 
	Wechselwähler entscheiden Wahlausgang 
	Hemmung von Zersplitterung der Parteien 
	Belohnung von Zusammenschlüssen 
	Vorteile für Regionalparteien		Disproportionalitäten 
	Verzerrung beim Verhältnis von Stimmen und Mandaten  
	Parlament spiegelt kaum Pluralität der Gesellschaft wider 
	künstliche Mehrheiten 
	schlechte Chancen für neue & kleine Parteien 
	Zwang auf Wähler größere Parteien zu wählen
  
	keine Koalitionsregierungen 
	hat eine Partei eine dominierende Rolle ist ein Regierungswechsel ausgeschlossen
  
	 
Freie Verschiebbarkeit der Wahlkreise	 
	Bremsung neuer politisch extremer Parteien
  
		Beeinflussung des Wahlausgangs 
  
	Hochburgenbildung 
	Anpassung der Wahlkreisgrenzen zur Gewährleistung der Stimmengleichheit notwendig	 
 
Rechenbeispiel zur Disproportionalität: 
Gegeben ist das Ergebnis einer Wahl zur Nationalversammlung mit 5 Sitzen nach dem 2.Wahlgang. Es stellten sich 3 Parteien A, B & C in 5 Wahlkreisen (WK) zur Wahl.
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