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deutsch artikel (Interpretation und charakterisierung)

Sozialkunde - hausaufgabe


1. Drama
2. Liebe

Wie ist folgender Standpunkt utilitaristisch zu beurteilen?


In einem Land X existiert eine Initiative, die für die Einführung der Todesstrafe plädiert. Sie argumentiert wie folgt: " Nur durch die Einführung der Todesstrafe ist der Schutz der Allgemeinheit zu gewährleisten, da diese eine abschreckende Wirkung gegenüber Gewalttaten erzielen würde."
Des weitern gibt es Gegner der Initiative. Diese argumentieren auf diese Art und Weise: " Es ist empirisch nicht nachgewiesen das die Todesstrafe eine abschreckende Wirkung hat."
Eine dritte Gruppe, welche ebenfalls gegen die Einführung der Todesstrafe plädiert, weist einen völlig anderen Ansatz vor. Sie behaupten: " Weder ein Staat, noch ein Individuum hat das Recht (ein) andere(s) Individuen(Individuum) zu töten.


Zur Beurteilung der jeweiligen Handlungsvorschläge der einzelnen Gruppen/Initiativen bedarf es dreierlei Unterscheidungen, in Handlungsutilitarismus, Regelutilitarismus und Präferenzutilitarismus.



Betrachtet mensch die gesamte Problematik vom Standpunkt des Handlungsutilitarismus aus, so ist die erste Initiative durchaus mit deren Idealen konform, wenn die Todesstrafe tatsächlich eine abschreckende Wirkung erzielen sollte, denn im Handlungsutilitarismus wird die einzelne Handlung direkt nach den aus ihr folgenden (zu erwartenden) Konsequenzen und ohne Rücksicht darauf beurteilt, welche Art Handlung jeweils vorliegt.

Die zweite Gruppe jedoch ist nach handlungsutilitaristischem Standpunkt ebenfalls im Recht.

Sie nimmt an , dass die Todesstrafe keine abschreckende Wirkung erzielt und stützt sich hierbei auf Statistiken. Sie sehen keinen Nutzen in der Einführung der Todesstrafe und argumentieren deshalb dagegen. Dies entspricht wie gesagt ebenfalls den Idealen Handlungsutilitarismus. Die dritte Gruppe weist keinen Handlungsutilitaristischen Ansatz auf, da sie nach Prinzipien oder Regeln vorgeht und nicht nach dem größtmöglichen Nutzen.



Womit ich auch bei der nächsten Beurteilung der Standpunkte wäre, nach regelutilitaristischem Standpunkt. Beim Regelutilitarismus ist die Beurteilung der einzelnen Handlung von ihrer Übereinstimmung mit Handlungsregeln abhängig Die dritte Gruppe geht nach bestimmten Regeln vor, von denen sie ihre Handlungen abhängig macht. Sie argumentieren, dass niemand das Recht hat über das Leben Anderer zu bestimmen/verfügen. Eine Handlung ist richtig, wenn sie einer Handlungsregel entspringt, deren Befolgung im Vergleich zu anderen Handlungsregeln die nützlichsten Folgen hat. Hier lautet die Frage nicht mehr, welche Handlung am nützlichsten ist, sondern welche Regel. Also muß man sich nicht mehr fragen, was die Auswirkungen seines Handeln sind in dieser Situation, sondern wie wären die Auswirkungen, wenn jeder Mensch in der gleichen Situation auch so handeln würde. Weder die erste noch die zweite Gruppe gehen nach solchen Regeln vor und vertreten demnach keine regelutilitaristischen Standpunkte.



Hiermit bin ich bei der letzten Aufteilung des Utilitarismus angekommen, dem Präferenzutilitarismus. Nach dem Präferenzutilitarismus ist eine Handlung, die der Präferenz (Vorrang, Begünstigung) irgendeines Wesens entgegensteht, ohne dass diese Präferenz durch entgegengesetzte Präferenzen ausgeglichen wird, moralisch falsch. Eine Person zu töten, die es vorzieht, weiterzuleben, ist daher, gleiche Umstände vorausgesetzt, unrecht. Das die Opfer nach der Ermordung nicht mehr da sind, um sich darüber zu beklagen, dass ihre Präferenzen nicht beachtet worden sind, ist unerheblich. Die letzte Gruppe ist deshalb im Feld der Präferenzutilitaristen anzusiedeln. Sie verurteilen die Todesstrafe . Nach Präferenzutilitaristischem Standpunkt ist das Handeln der ersten Gruppe unmoralisch und somit falsch. Zwar verfolgt die zweite Gruppe die selben Ziele, wie der Präferenzutilitarismus , jedoch unterscheiden sie sich in ihrer Motivation.



Persönlicher Standpunkt:
Ich stimme prinzipiell der letzten Gruppe in ihrer Argumentation zu, jedoch gibt es für mich Ausnahmefälle und Ausnahmesituationen in denen ich das Töten von best. Menschen nicht als unmoralisch deklarieren würde. Es gibt für mich zwar nie eine Legitimation für das Töten, jedoch bedingtes Verständnis aufgrund von Emotionen.

 
 

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