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deutsch artikel (Interpretation und charakterisierung)

Raubkopieren


1. Drama
2. Liebe

1. Definition 1.1. Einordnung in gesellschaftliche Zusammenhänge 2. Beispiel 2.1.

     Verluste für die Branche 2.2 Verteilung in der Welt 2.3 Strafen 3. Neues Gesetz 3.1. Abschreckungsmaßnahmen 3.

    2. Was ist erlaubt? 3.3. Was ist verboten? 1. \"Raubkopie\" ist die umgangssprachliche Bezeichnung für rechtswidrig hergestellte oder verbreitete Kopien von urheberrechtlich geschütztem Datenmaterial. Im Urheberrecht entspricht die \"Raubkopie\" einer \"unrechtmäßig verbreitete Kopie von Daten\".

     Bei den Daten kann es sich um Filme, Musikstücke, Bücher, Computerprogramme, Datenbanken oder anderes urheberrechtlich geschütztes Material handeln. Bei Raubkopien unterbleibt die Bezahlung des Urhebers oder des Rechteinhabers, die beim Kauf einer legalen Kopie erfolgt wäre. Der Begriff "Raubkopie" ist umstritten - juristisch bezeichnet "Raub" ein Verbrechen, bei dem jemandem etwas mit Gewalt weggenommen wird - Aber im Falle einer Kopie bleibt das Original erhalten und es wechselt auch nicht den Besitzer. Als bessere Bezeichnung für illegale Kopien erscheint der Begriff "Schwarzkopie". 1.1 Geschichtlich ist die \"Raubkopie\" eine relativ neue Erscheinung, da das Urheberrecht erst seit einigen Jahrhunderten existiert und erst im 20.

     Jahrhundert die heutige jahrzehntelange Schutzdauer erreichte. Vorher waren z.B. das Abschreiben oder Nachdrucken von Büchern, die Übernahme von Liedern eines Sängers durch die Allgemeinheit oder andere Musiker, die Ausgestaltung eines Erzählstoffes ganz normale Vorgänge. Eigentum bestand nur an den materiellen Trägern -- z.B.

     an einem Buch als Gegenstand -- nicht an den Inhalten. 2. Im Jahre 2003 hat das BKA 30 Objekte wegen Verdachts auf gewerbsmäßige Raukopien durchsucht, Zudem wurden insgesamt fünf Haftbefehle vollstreckt. Die Beschuldigten stehen im Verdacht, seit mehreren Jahren gewerbsmäßig gefälschte Computersoftware verschiedener Hersteller in unterschiedlichen Vorgehensweisen betrügerisch in den Handel gebracht zu haben, beispielsweise CD-Rom und Lizenzen der Software voneinander getrennt verkauft, preiswerte Schulversionen verfälscht und als weitaus teurere Vollversionen verkauft sowie Totalfälschungen in eigenen CD-Presswerk hergestellt. Der bisher errechnete Schaden beläuft sich auf etwas 16 Millionen Euro. 2.

    1 Nach Schätzungen der Internationalen Handelskammer werden mittlerweile bereits 10% des gesamten Welthandelsvolumens durch Ex- und Import von Fälschungen erzielt. Ein Beispiel aus Deutschland von Januar bis August wurden insgesamt rund 14,6 Millionen Filme illegal aus dem Internet heruntergeladen, dies sind 10% mehr als im Vorjahr. Allgemein wurde durch die Filmförderungsanstalt (FFA) festgestellt, dass die Verteilung von Schwarzkopie massiv zunimmt, man spricht vom "Schneeballprinzip", diese Verteilung ist belegt durch gewaltige Verkaufszahlen an DVD-Rohlingen. Die Internet- Tauschbörsen als Quelle verlieren somit an Bedeutung. 2.2.

     Am meisten ist die Softwarepiraterie verbreitet in Vietnam ,China und in der Ukranie. Und im Weltweiten vergleich ist die USA führend danach kommt Westeuropa. 2.3. In Deutschland wurde jetzt einmalig ein Nutzer / Anbieter einer MP3 Tauschbörse verurteilt. Der junge Mann hatte illegal Musik angeboten.

     Der 23 Jährige muss ca. 8500,- Euro Geldstrafe und Schadensersatz zahlen, weil er mehrere tausend Musiktitel unter Kazaa angeboten hatte. Privatpersonen, Raubkopie nur für eigene Zwecke, ohne Verkauf Ein solches Handeln ist nicht Strafbar, wenn " die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundenen Person erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht". Zu den verbundenen Personen zählen: Familie, Partner, Haushaltsangehörige oder Freunde. Aber Raubkopieren bleibt ein Rechtsverstoß und kann daher zivilrechtliche Schadensersatzforderungen der Rechtsinhaber zur Folge haben. Je nach Umfang der festgestellten Kopien kann das teuerer werden als ein Strafverfahren.

     Profi-Raubkopierer mit Vertrieb / Verkauf Raubkopierer können mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Handelt der Täter gewerbsmäßig d.h. als Händler so erhöht sich die Strafanordnung auf drei Jahre. Dazu kommen natürlich Schadensersatzforderungen. Musik-File-Sharing bei Kazaa kostet 8500,- Euro Strafe! Die Jagd auf deutsche MP3-Tauscher ist eröffnet.

     Ein Betreiber wurde verurteilt zu einer Geldbuße von 10.000,- Euro zzgl. Von 20.000,- Euro kosten für Gericht und Anwälte. Die Schadensersatzforderungen der Plattenfirmen von über bis zu 300.000,- Euro, kommen noch.

     Die Luft wird nach Änderung des Urherrechtes also immer dünner, man sollte lieber die Finger von illegalen Downloads lassen, es wird einfach zu teuer 3. Für alle Hersteller von CDs und DVDs gilt ab 1. November 2003 eine besondere Kennzeichnungspflicht. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss auf den Produkten deutlich angegeben werden, ob sie mit einem Kopierschutz versehen wurden oder nicht 3.1. Die Betroffenen Branchen versuchen sich zu schützen.

     Seit einem Jahr ist die Aufsehen erregende Kampagne der Filmwirtschaft " Raubkopierer sind Verbrecher" mit Spots, Print-Motiven und spektakulären Aktionen wie "Knast in Tour" präsent. Um das unerlaubte Mitschneiden von Kinofilmen zu unterbinden, setzen Kinobetreiber immer häufiger Nachtsichtgeräte ein, um Personen mit Videokameras aufzuspüren. Die Musikindustrie stellt inzwischen eigene Downloadangebote bereit, die es den Kunden ermöglicht, legal Musik auf ihren Rechner herunterzuladen. Auf Audio-CDs wurden verschiedene Kopierschutzverfahren eingeführt, die das Vervielfältigen von Musik und die Weitergabe verhindern sollen. Da diese Verfahren jedoch die technischen Spezifikationen von Audio-CDs verletzen, lassen sich legal erworbene CDs auf vielen Geräten gar nicht mehr abspielen; das sorgt für zusätzlichen Unmut bei den zahlenden Kunden. Selbst massive Verfolgung von Tätern und Schauprozesse wie in den USA schrecken die Masse der Menschen nicht ab.

     Bei solch einem Massenphänomen ist es für Strafverfolger nahezu unmöglich, die Mehrzahl der Verstöße zu ahnden. Die Strafverfolgung konzentriert sich meist auf Personen, die im großen Stil mit illegalen Kopien Handel treiben und sich teilweise millionenschwer bereichern. Der Kriminalisierung weiter Bevölkerungsgruppen gilt es entgegen zu wirken. So fordern Organisationen wie ATTAC eine "Kulturflatrate", die für einen bestimmten Obolus das kopieren erlaubt - vergleichbar mit der Vergütungsregelung für Fotokopieren. 3.2 In Deutschland ist es für den privaten Gebrauch nach wie vor erlaubt, eine Sicherheitskopie von käuflich erworbener Software herzustellen, die per Urhebergerecht geschützt ist.

     Es darf sich dabei allerdings nur um die Kopie einer Original Software handeln, seit September 2003 darf man aber kein Programm zur Hilfe nehmen, das den Kopierschutz umgeht. Der Trick, die Orginalsoftware zu kopieren und dann zu verkaufen geht nicht, dann wird aus der Sicherheitskopie eine Raubkopie. OEM Software wird meistens in Verbindung mit einem neuen Computer verkauft, diese ist dann meistens schon auf dem Computer vorinstalliert, hier haben sie rechtmäßig eine OEM-Software erworben und dürfen die auch an Jederman und Jederzeit weiterverkaufen. Der Verkauf Orginaler gebrauchter CDs ist leider nicht immer erlaubt. Die Musikindustrie macht u.a.

     auch bei ebay Jagd auf Verkäufer gebrauchter CDs aus dem Ausland. Sie dürfen immer Orginale-CDs aus dem Bereich der Europäsichen Gemeinschaft frei verkaufen, leider unterliegen andere CDs, z.B. aus dem USA besonderen Beschränkungen. Im Urhebergesetz steht, dass man die Zustimmung des Urhebers bedarf um sein Stück, also auch das Orginal , verkaufen zu dürfen. Ist innerhalb der Europäischen Gemeinschaft einmal mit der Zustimmung der Rechteinhaber eine CD verkauft worden erlischt die Zustimmungspflicht für weitere Verkäufe innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.

     Derzeit ist es noch erlaubt, Kopien legal über den Umweg der Aufzeichnung bei Wiedergabe zu machen und dann eine DVD oder CD zu brennen. Das Urheberrecht soll aber bei der nächsten Überarbeitung in diesem Passus verschärft werden. 3.3 Sehr schnell kann ich als kleiner Tauscher illegale Handlungen vollziehen - die Grenzen sind schnell überschritten - Grundregeln gelten: In Deutschland darf ich Kopien von Filmen oder Musik-CDs in kleinen Stückzahlen (maximal 5-7 Stck) an Freunde und Bekannte verteilen - so lange kein Kopierschutz umgangen wird. Die Pauschale zur Vergütung der Urheber ist bereits im Preis von CD-Rohlingen und Geräten enthalten. Außerdem sollte man wissen, dass die direkte Umgehung des Kopierschutzes zur Erstellung einer Privatkopie zwar verboten ist, aber nicht strafbar.

     Allerdings kann in solchen Fällen ein erheblicher Schadensersatzanspruch der Rechteinhaber geltend gemacht werden. Das "Filesharing" ist verboten. Als Filesharing bezeichnet man den Datenaustausch zweier oder mehrere mit dem Internet verbundener Computer. Mit Hilfe von Tauschbörsen lassen sich heutzutage jegliche Dateitypen runterladen bzw. tauschen. Aber hier ist Vorsicht angebracht denn Privatkopien auf dem heimischen Rechner oder auf CD und DVD sind nämlich künftig nur dann straffrei, wenn sie aus legalen Quellen stammen.

     Wie bei der Musik darf man bei Filmen auch kein Kopierschutz umgangen werden. Download aus dem Internet ist ebenfalls verboten, hierbei handelt es sich um "offensichtlich(e) rechtswidrige hergestellte Vorlagen" Mit Inkrafttreten des neuen Urhebergesetztes ist der Vertrieb von Programmen zum Umgehen von Kopierschutz verboten! Aber der Besitz der alten Software ist erlaubt, nicht jedoch die Benutzung! Die Hersteller werden zukünftig nur noch Brennprogramme anbieten welche keinen Kopierschutz umgehen können. Das Webnapping ist auch verboten, also die Kopie von Inhalten oder Designs fremder Webseiten zur eigenen Verwendung Die Herstellung einer Kopie zum Zwecke der Weitergabe, egal ob Verleih oder Verkauf ist immer verboten!

 
 

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