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deutsch artikel (Interpretation und charakterisierung)

Goethes quellen zur gretchentragödie in "faust i"


1. Drama
2. Liebe

Goethes Quellen zur Gretchentragödie in "FAUST I" 1. Die Kindsmordgeschichte in Pfitzers Volksbuch Wie im Unterricht angesprochen, diente das Volksbuch auch als Quelle für die Faustfigur. Die Wirtstochter Amee und der Student Apion sind in einander heimlich verliebt und verloben sich. Die Magd des Hauses, Caride, lässt sich von den beiden bestechen, um der Mutter nichts zu erzählen, diese glaubt währenddessen an die Züchtigkeit ihrer Tochter. Eines Abends macht Apion jedoch Amee mit Alkohol gefügig; Amee wird schwanger. Der Student ahnt die Folgen des Abends und verlässt das Gasthaus, woraufhin das Mädchen tief erschüttert ist und versucht sich umzubringen (Caride hält sie jedoch davon ab).

     Die Mutter kommt hinter das Geheimnis ihrer Tochter. Man beschließt, das Kind zur Welt zu bringen und es dann zu erstechen und im Garten zu begraben. Zwei Jahre später zieht die Familie um. Der neue Hausbesitzer lässt den Garten umgraben, dabei wird das Kind entdeckt. Die Leiche wird als wie frisch begraben beschrieben, sie blutet aus Augen, Nase und Mund. Die Mutter wird aus der Stadt vertrieben, weil sie nicht besser auf ihre Tochter aufgepasst hat.

     Amee und Caride werden verhaftet und exekutiert. 2. Die Frankfurter Kindsmörderin Susanna Margaretha Brandt Susanna Margareta Brandt ist die 25-jährige Tochter eines Gefreiten, ihre Eltern sind bereits verstorben. Sie hat eine Anstellung als Magd im Gasthaus "zum Einhorn" in Frankfurt. Kurz nach Weihnachten (1770) wird die Magd unter Einwirkungen von Alkohol von einem im Gasthaus einlogierten Holländer verführt. Im Frühsommer bemerken die Bäuerin, Susannas Schwestern und Nachbarn die Veränderungen an ihr, woraufhin sie (angeblich) mehrmals untersucht wird.

     Am 2.August bringt Susanna alleine in der Waschküche ein Kind zur Welt. Direkt nach der Niederkunft tötet sie das Kind und versteckt es im Stall unter Heu und Stroh. Anschließend flüchtet sie nach Mainz; gleichzeitig wird gegen sie Anzeige erstattet und Haftbefehl erlassen. Am folgenden Tag kehrt Susanna mut- und mittellos nach Frankfurt zurück, weil sie ihre Tat bereut. Bereits am Stadttor wird sie festgenommen.

     Im darauf folgenden Prozess gibt sie vor, bis zur Entbindung nichts von der Schwangerschaft gewusst zu haben. Das Kind sei bei der Geburt auf den Boden gefallen und deshalb bereits tot gewesen. Später gibt sie zu, bereits während der Schwangerschaft überlegt zu haben das Kind zu gebären und dann umzubringen, wie der Teufel es ihr befahl. Dieser habe sie auch in den Selbstmord stürzen wollen, doch das konnte sie verhindern. Nun schildert sie die Tat, bei der sie völlig verblendet und von Satan besessen gewesen sei: Sie habe das bereits tote Kind "dann noch mahlen mit dem Kopf wieder die Wand geschlagen" weil sie befürchtete, "es möge doch noch nicht recht todt seyn". Als Nächstes habe sie das Baby erdrosselt und es dabei im Gesicht zerkratzt und mit einer Schere wahllos am ganzen Körper verletzt damit es "desto eher todt seyn würde [und] verbluten solle".

     Als sie nach der Tat wieder klar denken konnte, weil Satan von ihr abgelassen habe, bereute sie die Tat. (Anm.: In Susannas sozialem Lebensmilieu war der Glaube, dass der Teufel für das Begehen einer solchen Sünde verantwortlich wäre, durchaus üblich.) Auf die Frage, warum sie ihr eigen Fleisch und Blut getötet habe, sagte sie, dass sie der Schande und den Vorwürfen der Menschen entgehen wollte und sie glaubte die Tat in diesem großen Haus verheimlichen zu können. Susanna Margaretha Brandt wird zu Enthauptung durch das Schwert verurteilt. Die Strafe wird am 14.

     Februar 1772 vollstreckt. 3. Kindsmord - Entwicklung im Strafrecht und in der Gesellschaft Im Mittelalter wurden Mütter, die ihr Kind umbrachten, weil sie es nicht ernähren konnten, nicht wie normale Mörder bestraft. Erst 1516 wurden besondere Vorschriften zur Bestrafung von Kindsmörderinnen erlassen, weil der Kindsmord als besonders ruchloses und widernatürliches Verbrechen galt und ohnehin die natürliche Sterberate bei Kindern/Neugeborenen sehr hoch war. Dabei ist zu beachten, dass damals Tatstrafrecht galt und somit die Umstände der Tat unwichtig waren. Hauptsächlich wurden das Ertränken und die Enthauptung mit dem Schwert vollstreckt.

     Aber auch abscheulichere Methoden wie Pfählen, Lebendigbegraben oder das Auseinanderreißen des Körpers mit glühenden Zangen, die zur Abschreckung dienen sollten, setzten sich durch. Während des 17. und 18. Jahrhunderts stieg die Anzahl der Kindsmorde vor allem bei unehelichen Kindern, weil den Müttern der existentielle Ruin und gesellschaftliche Ächtung (z.B. der Pranger, öffentliche Züchtigung) drohten.

     So verloren Dienstmägde ihre Stellung ohne Aussichten eine neue Anstellung zu bekommen, Bauern- und Handwerkertöchter wurden verstoßen. Ein Leben in Armut war die Folge. Mitte des 18. Jahrhunderts begann langsam ein Umdenkungsprozess, man beschäftigte sich nun auch mit den sozialen und psychologischen Ursachen des Kindsmordes, man erkannte die Verzweiflung der Täter(innen) und deren Angst vor öffentlicher Entehrung und Unzuchtsstrafen sowie vor materieller Verelendung. Es entstand allmählich eine breite Öffentlichkeit für das Thema, es wurde philosophisch, literarisch und juristisch betrachtet und verarbeitet. Kindsmord und verführte Unschuld dienten häufig als Thematik für Sturm&Drang-Dramen.

     (vgl. Wagner: "Die Kindsmörderin"). Seit 1813 gibt es (z.B. in Bayern) keine Todesstrafe mehr auf Kindsmord, heute werden die Täter(innen) genauso wie jeder andere Mörder bestraft. 4.

     Goethes Beziehung zum Thema Goethe promovierte 1771 unter anderem zum Thema der Strafzumessung für Kindsmörderinnen. Außerdem kam er mit dem Fall Susanna Margaretha Brandts in Kontakt, der ihn wohl sehr beschäftigte. Susanna war ein halbes Jahr lang im alten Turm der Katharinenpforte inhaftiert, welcher damals ein Gefängnis war. Goethe kam daran vorbei (bzw. lief darunter hindurch) als er zum Beispiel zu seinem Elternhaus, seinem Onkel, einem Senator oder in die Kirche ging. Margaretha und Goethe hatten denselben Arzt Metz, der Goethe auch zum Lesen alchemistischer Schriften anregte.

     Des Weiteren fand man in Goethes Besitz Abschriften der Prozessakten. Es ist wahrscheinlich, dass er den Gerichtsverhandlungen beiwohnte und auch selbst Zeuge der Exekution wurde, die öffentlich auf dem Rossmarkt durchgeführt wurde. Ein bewegendes Ereignis für ihn, wie er in Dichtung und Wahrheit schildert. Und wenige Jahre später hat er doch für die Todesstrafe plädiert; 1783 wurde Johanna Höhn, die ihr Kind umgebracht hatte, zum Tode durch Enthauptung verurteilt.

 
 

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