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deutsch artikel (Interpretation und charakterisierung)

Gesetz und kriminalitÄt


1. Drama
2. Liebe



Kriminalität
Manche Rauschgifte sind teuer. Rauschgiftabhängige können kaum ihren steigenden Bedarf dauerhaft mit eigenen Mitteln finanzieren. Sobald eigene Geldquellen aufgebraucht sind, müssen neue erschlossen werden. Sie leihen sich Geld, verkaufen ihre Wertsachen oder bestehlen ihre Familien, Freunde oder Arbeitskollegen. Der oft folgende Bruch mit dem Elternhaus, dem Freundeskreis oder Verlust des Arbeitsplatzes kann das Abgleiten in die Kriminalität beschleunigen. Wenn Heroinabhängige pro Tag fünfzig Euro oder mehr nur für die Drogen benötigen, können sie diese Beträge meist nur durch Diebstahl, Raub oder Prostitution aufbringen. Oft werden Sie zur Finanzierung ihrer Sucht selbst Rauschgifthändler (Dealer), die ständig neue Konsumenten suchen und so Jugendliche - auch ihre eigenen Freunde - gefährden.




Tabelle 1: Darstellung der Daten 2001 für Österreich, Wien und die Bundesländer



Tabelle 1

Tabelle 2: Suchtmitteldelikte pro 100 000 Einwohner/Innen im Städtevergleich 2001




Tabelle 2





Suchtmittelgesetz und Statistiken


Wenn du Konsument/In illegaler Substanzen bist, gehst du nicht nur gesundheitliche Risiken ein, du machst dich auch wegen Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz (SMG) strafbar. Folgende Substanzen fallen unter die Bestimmungen des SMG: Cannabis, Speed, Kokain, Ecstasy, LSD, Psilocin, Psilotin und Psilocybin sowie die Opioide.


Welche Handlungen sind gemäß SMG strafbar?


· Erwerb (kaufen, tauschen, geschenkt bekommen)

· Besitz (Aufbewahren, Halten, bei einem Joint die Weitergabe von Hand zu Hand)

· Überlassung (verkaufen, verschenken)

· Verschaffung, Erzeugung und Herstellung (also etwa die Gewinnung von Suchtgift bei Cannabis: das Trennen des Harzes von den Pflanzen, das Reinigen von Suchtgift oder die Umwandlung in andere Stoffe)


· Ein-, und Ausfuhr


· Bewerbung von Suchtmitteln

Der Konsum eines Suchtmittels ist nicht strafbar, da aber der Konsum ohne Erwerb oder Besitz einer Substanz nicht möglich ist, verstößt man damit dennoch gegen das SMG.

GHB, Ketamin und Benzodiazepine sind Substanzen, deren Gebrauch durch das Arzneimittelgesetz geregelt ist. Bei einem Missbrauch, etwa einer Einnahme ohne Verschreibung durch den Arzt, Überlassung oder Verschaffung, begehst du ein Verwaltungsdelikt.


Die Folgen einer Anzeige


Die Folgen einer Anzeige oder Verurteilung können weitreichend und schwerwiegend sein: Im Rahmen des Strafrechts können Geld- und Freiheitsstrafen über dich verhängt werden, das Verwaltungsrecht sieht etwa Führerscheinentzug vor. Weiters kann es zum Verlust des Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes, oder einem \"Berufsverbot\" für bestimmte Berufe - etwa im sozialen Bereich - kommen. Im allgemeinen ist die Höhe der Strafe an Art und Menge der Substanz gebunden und hängt davon ab, ob es sich um Substanzen zum eigenen Gebrauch, oder für Weitergabe und Verkauf gehandelt hat, ob die Tat gewerbsmäßig zustande kam, ob man alleine oder in einer \"Bande\" von 3 oder mehreren Personen gegen das Gesetz verstoßen hat, von möglichen Vorstrafen und auch davon, ob du von der jeweiligen Substanz abhängig bist oder nicht. Von diesen Punkten abhängig, reicht das Strafausmaß von einer vorläufigen Zurücklegung durch den Staatsanwalt bis zu 15 jährigen Haftstrafen bei Einfuhr und Vertrieb sehr großer Mengen von Drogen.




Ausnahmen


Ein wesentlicher Grundsatz des neuen SMG ist \"helfen statt strafen\". Die

Staatsanwaltschaft oder das Gericht kann die Anzeige auf eine Probezeit von 2

Jahren vorläufig zurücklegen, wenn die Person:

zum ersten Mal erwischt wird und nur eine Menge des Suchtmittels für den

Eigenbedarf besitzt und sich einer \"gesundheitsbezogenen Maßnahme\" unterzieht.

Es geht also um Maßnahmen, die darauf hinwirken sollen, dass die/der Betroffene

den Konsum beendet und nicht tiefer in ein Suchtproblem hineingerät.

Wenn in der Schule der begründete Verdacht besteht, dass ein Schüler oder eine

Schülerin Suchtmittel konsumiert, führt der Schularzt eine Untersuchung durch und

er organisiert bei Bedarf eine \"gesundheitsbezogene Maßnahme\".

Wenn diese vorschriftsgemäß durchgeführt wird, kommt es zu keiner Anzeige.

das Gleiche gilt sinngemäß dann, wenn jemand bei der Musterung oder beim

Militärdienst beim Konsum von Suchtmitteln erwischt wird. (§ 13)



Führerscheinentzug


Wenn du nach dem Konsum psychoaktiver Substanzen ein Fahrzeug lenkst, gefährdest du dein Leben und das anderer Menschen. Zudem begehst du eine strafbare Handlung, die im Allgemeinen eine Geldstrafe, den Führerscheinentzug und möglicherweise ein strafrechtliches Verfahren nach sich zieht.

Die körperliche und psychische Beeinträchtigung eines Fahrzeuglenkers wird vom Exekutivbeamten vorerst vor Ort festgestellt. Bei Verdacht auf Cannabiskonsum oder einen Alkoholgehalt der Atemluft über 0,25 mg/l (0,0mg/l bei einem Führerschein auf Probe) kann der Beamte mittels \"Alkomat\" oder \"Haschomat\" die Atemluft überprüfen. Wenn die Alkoholmenge die erlaubte Grenze überschreitet oder THC nachgewiesen wird, kann der Betroffene zum Amtsarzt gebracht werden. Der Amtsarzt hat mit geeigneten Verfahren das genaue Ausmaß der Beeinträchtigung festzustellen.




Statistik


Deklariertes Ziel des Wiener Drogenkonzeptes ist neben umfassender Präventionsarbeit eine integrierte Drogenpolitik. Deren "oberstes Ziel ist es, dass so

wenige Menschen wie möglich Drogen konsumieren und dass jene, die nicht davon

abzuhalten sind, so wenig Schaden wie möglich nehmen." Ob dieses Ziel

erreicht ist, wird häufig an der Zahl der drogenbezogenen Todesfälle gemessen:

Ist sie zu einem beliebig herausgegriffenen Zeitpunkt hoch bzw. nieder, wird

daran Erfolg oder Misserfolg der Wiener Drogenpolitik abgelesen.



Seriösen Schätzungen zufolge beträgt die Zahl der Drogengefährdeten und manifest

Abhängigen in Wien ca. 7.000 Personen. Von der Zahl der jährlichen drogenbezogenen Todesfälle auf das gesamte Kollektiv der Drogenkonsument/Innen

zu schließen, ist daher abzulehnen.



Im Folgenden sind daher die Daten über die - direkt oder indirekt - in Zusammenhang mit Suchtmittelkonsum Verstorbenen in Wien über die Jahre miteinander in Bezug gesetzt, um eine differenziertere Sichtweise zu ermöglichen. Darüber hinaus wurden weitere Indikatoren zur Analyse herangezogen. Dies sind

einerseits soziodemographische Daten der Verstorbenen selbst, sowie Daten über

Rettungseinsätze wegen Drogennotfällen und aus der Substitutionsbehandlung.



Nach einer Spitze in den Jahren 1994/95 ist die Zahl der drogenbezogenen Todesfälle in den Bundesländern leicht gestiegen, in Wien hingegen bis zum Jahr

1998 ständig zurückgegangen (vgl. Grafik 1 und Grafik 2).







In den Jahren 1999 und 2000 erfolgte eine Steigerung, die alarmierend schien:

Mit 144 erfassten drogenbezogenen Todesfällen war der bisher höchste Wert erreicht

worden. Im Jahr 2001 sank die Zahl um 41% wieder auf 85 Personen, die

- direkt oder indirekt - im Zusammenhang mit Suchtmittelkonsum verstorben sind.






In Wien lag 2001 der Rückgang der drogenbezogenen Todesfälle im Vergleich

zum Vorjahr bei -41%. Auch österreichweit ist die Zahl gesunken: um -18,9%

im Vergleich zu 2000. Dieser Rückgang ist allerdings überwiegend den gesunkenen

Wiener Zahlen zu verdanken: Betrachtet man Rest-Österreich exklusive Wien,

so ist dort für das Jahr 2001 sogar eine Steigerung der drogenbezogenen Todesfälle


um +19,3% zu verzeichnen!






Die Bezeichnung des ,drogenbezogenen Todesfalles' umfasst jenes Ereignis, wonach

der Tod in direktem oder indirektem Zusammenhang mit Suchtmittelkonsum steht. Dies betrifft nicht nur aber auch jene Personen, die an einer Überdosierung verstorben sind.



In der Statistik der Wiener Rettung werden auch jene Fälle erfasst, die aufgrund

von nicht-letalen Überdosierungen einen Rettungseinsatz erforderlich machen.

Grafik 6 zeigt den prozentuellen Anteil der Drogeneinsätze an den Gesamteinsätzen

der Wiener Rettungsfahrten. Auch hier ist - analog dem Rückgang der Todesfälle

- seit 1994 ein Rückgang zu sehen.









Die Gesamtzahl der Frauen unter den drogenbezogenen Todesfällen liegt deutlich

unter jener der Männer (vgl. Grafik 8).

Zwar ist das Problem des illegalen Beikonsums noch keineswegs gelöst, allerdings

ist die Zahl der drogenbezogenen Todesfälle unter den Personen in Substitutionsbehandlung in Wien so gering, dass von einer gut greifenden psychosozialen und medizinischen Begleitbetreuung dieser Patient/Innen ausgegangen werden kann.















ZUSAMMENFASSUNG:

Die Ergebnisse der Analyse zu den Daten über die drogenbezogenen Todesfälle

2001 lassen sich wie folgt zusammenfassen:



Ø Die Zahl der drogenbezogenen Todesfälle 2001 ist im Vergleich zum Vorjahr


in Wien um 41% gesunken. Dem starken Rückgang in Wien ist zu danken,


dass für Gesamt-Österreich ein Absinken der Zahlen um 18,9% vorliegt. Denn


nimmt man Wien aus der Gesamtbetrachtung heraus, so ist für RestÖsterreich


sogar ein Anstieg um +19,3% zu verzeichnen.

Ø Die Geschlechterverteilung unter den Wiener drogenbezogenen Todesfällen


liegt - im Gegensatz zu jener der KonsumentInnen, wo die Männer lediglich


mit 2/3 überwiegen - bei 4/5 Männern und 1/5 Frauen.

Ø Es besteht bei den drogenbezogenen Todesfällen in Wien ein nachweisbarer


Zusammenhang zwischen dem Geschlecht (Frauen) und einer psychiatrischen


Co-Diagnose.

Ø Der gezielte Ausbau des Betreuungsnetzes für Drogenabhängige hat unter


anderem zur Folge, dass die Zahl der drogenbezogenen Todesfälle seit Mitte


der 90er Jahre insgesamt tendenziell sinkt. Vor allem ist die Zahl der drogenbezogenen Todesfälle unter den Personen in Substitutionsbehandlung äußerst gering. Dies ist direkt auf eine gut greifende psychosoziale und medizinische Begleitbetreuung zurückzuführen.

 
 



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