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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Zusammenschlüsse zur verbesserung des wirtschaftsverkehrs



Die EG- und EFTA-Länder führten Verhandlungen über die Schaffung eines Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Dieser EWR soll sich aus den EG-Mitgliedsländern und den EFTA-Ländern zusammensetzen. Diese Länder haben zusammen mehr als 360 Millionen Einwohner und einen 40%-igen Anteil am Welthandel.
Das Ziel des EWR ist eine Verbesserung der Freihandelszone zwischen EG und EFTA. Der EWR ist keine Zollunion und die Staaten beider Zusammenschlüsse haben auch keine gemeinsame Außenhandels- und Währungspolitik.
Österreich ist ebenfalls ein Mitglied des EWR, was eine Vorstufe zur EU-Mitgliedschaft war.
1989 stellte Österreich ein Ansuchen um die Vollmitgliedschaft bei der EG. 1991 gab es einen Prüfbericht der EG-Kommision an den EG-Ministerrat ("Avis"), der die Aufnahme befürwortete. Am 1.1.1995 trat Österreich der heutigen EU bei.
1. Die Europäische Gemeinschaft (EG) und Europäische Union (EU)
Die EG wurde im Jahr 1967 aus der EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft), der EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) und der EURATOM (Europäische Atomenergiegesellschaft) gebildet. Ursprünglich bestand die EG aus BRD, Frankreich, Italien und die Benelux - Staaten. 1973 traten auch Großbritannien, Irland und Dänemark bei. Großbritannien und Irland traten dabei aus der EFTA aus. Heute ist uns die frühere EG als Europäische Union (EU) bekannt.
Ziele:
- Zollunion, Beseitigung aller Zölle, Einfuhrbewilligungen usw. sowie einheitliche Zollpolitik nach außen;
- Freizügigkeit für Personen, Kapital, Niederlassungen, Güter und Dienstleistungen;

- Angleichung der Rechtslage;
- Koordinierung der Wirtschafts- und Währungspolitik;
- Endziel ist eine politische Union mit gemeinsamen Parlament.

2. Die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA)
Die EFTA wurde 1959 von den Ländern Österreich, Schweden, Schweiz, Portugal, Norwegen, Großbritannien und Dänemark gegründet.
Ziele:
- Freihandelszone (seit 1.1.1967 voll erreicht). Die Zölle auf dem industriellen und gewerblichen Sektor sind beseitigt.
- Sonderabkommen der einzelnen Mitgliedsländer mit der EG ( Seit Mitte 1977 gibt es keine Zölle zwischen Österreich und EG)
3. Der Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW oder COMECON)
Mitglieder waren die europäischen Volksdemokratien einschließlich der Sowjetunion. Der RGW wurde 1989 mit dem Zerfall der UdSSR aufgelöst.
Ziele:
- Koordinierung der nationalen Wirtschaftspläne und der Handels- und Devisenpolitik gegenüber anderen Staaten.
- Zusammenarbeit und Arbeitsteilung in der Industrie, Forschung, im Transportwesen und auf dem Energiesektor.

- Finanzierung gemeinsamer Projekte.
- Aufstellung von Normen und Standards.
4. Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
Die OECD entstand 1960 als Nachfolgeorganisation des 1948 gegründeten Europäischen Wirtschaftsrates (OEEC). Die Mitglieder sind alle westlichen europäischen Staaten, USA, Kanada, Australien, Japan, Neuseeland.
Ziele:
- Koordinierung der wirtschaftlichen Tätigkeit der Mitglieder, insbesondere der Handels- und Entwicklungspolitik.
- Verbesserung der Liberalisierungsmaßnahmen im Bereich der Dienstleistungen und des Kapitalverkehrs.
5. Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (GATT)
Das GATT wurde 1947 gegründet und umfaßt mit den europäischen Staaten 100 Mitglieder.
Ziele:
Gleichmäßige Zollbegünstigung für alle Mitglieder. Beseitigung der mengenmäßigen Handelsbeschränkungen und sonstiger Diskriminierungen im internationalen Handel.

 
 

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