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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Zahlungen mit digitalem bargeld (elektronisches geld)





Das digitale Bargeld kann als neue elektronische Währung im Internet bezeichnet werden, wobei der Kunde und der Händler, ähnlich wie bei Bargeld, nicht auf die Vermittlung von Banken oder Kreditinstituten angewiesen sind. Eine Bank hat nur die Aufgabe, die Währung zu decken, auszugeben und zu akzeptieren. Sie kann jedoch keine Verbindungen zwischen Kunden und Käufer herstellen, sodaß der Kunde anonym bleibt.
Der Nachteil des elektronischen Geldes ist, daß es leichter kopiert werden kann, und somit müssen die sogenannten digitalen Münzen bei Einzahlung auf ihre Gültigkeit geprüft werden. Diese Prüfung wird nur von der ausgebenden Bank durchgeführt, wobei auch Geld zwischen Banken transferiert werden muß (clearing). Der Prüfvorgang läuft von Händler und Kunde unbemerkt ab und darf sich auch nicht auf die Transaktionen und Anonymität auswirken.

Für die Entwicklung des Electronic Commerce ist das elektronische Geld als Zahlungsmittel im Internet sehr wichtig. Damit sich diese Form der Bezahlung durchsetzen kann, müssen jedoch die Eigenschaften und die Funktionalität des realen Bargelds (Anonymität, Mikrozahlungen) auf das digitale Bargeld übertragen werden. Digitale Münzen haben aber genauso wie reales Bargeld einen inhärenten Wert.

Erfinder dieses Systems ist die niederländische Firma DigiCash (https://www.digicash.com). Eigentlich besteht das elektronische Geld nur aus einer Bitfolge, die einen bestimmten Geldwert darstellt. Der Käufer kann diese Bitfolge als Datei auf seinem PC gespeichert haben. Bei der Bezahlung eines im Internet abgewickelten Geschäftes, sendet dann der Käufer den entsprechenden Betrag an elektronischem Geld über das Netz an den Verkäufer.

Elektronisches Geld kann jedoch problemlos beliebig oft kopiert werden, wobei die Kopien vom Original nicht zu unterscheiden sind. Mehrfaches Bezahlen mit dem selben Geldstück muß deshalb verhinderbar oder erkennbar sein. Durch Verschlüsselungs- aber aus Organisationsmethoden soll ein Erstellen bzw. Verwenden von elektronischem Falschgeld verhindert werden. Es ist daher nicht nur die Realisierbarkeit des elektronischen Bargelds ein Problem, sondern auch die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen.
Um diese Probleme besser verstehen zu können, sollte man nach den verschiedenen Formen und Anwendungsmöglichkeiten des elektronischen Geldes unterscheiden.
Es gibt zwei Arten des digitalen Bargeldes:

1. Anonymes Bargeld: Der Händler zahlt das erhaltenen Gelde bei der Bank ein. Die Bank kann durch den Einsatz spezieller Verschlüsselungstechniken das eingezahlte Geld nicht mehr mit dem Kunden in Verbindung bringen, der es abgehoben hat. Sie kann nur feststellen, daß sie selbst das Geld ausgegeben hat. Diese Arte des digitalen Geldes ist vergleichbar mit realem Bargeld.
2. Identitätsbezogenes Geld: Informationen, mit denen die Bank den Kunden der das Geld abhebt identifizieren kann, sind in dieser Art des elektronischen Geldes enthalten. Somit kann auch der genaue Geldfluß verfolgt werden.



Eine weiter Unterscheidung kann nach dem Bezahlungsvorgang getroffen werden:

1. Erfolgt eine Zahlung online (über eine Netzverbindung), ist eine sofortige Prüfung auf die Echtheit der Münzen durch die Bank möglich. Das hat zur Folgen, daß eine Münze nur einmal verwendet werden kann.
2. Bei offline Zahlungen werden die verwendeten digitalen Münzen erst später von der Bank geprüft. Es besteht daher die Möglichkeit das Geld im nachhinein zu prüfen und einen eventuellen Betrüger zu entlarven. Die Münze enthält wiederum Informationen über die Identität des Besitzers.




E-Cash von DigiCash1)
DigiCash zielt nur auf das Internet und verwendet sogenannte \"Token\" in Form digitaler Signaturen (siehe 2.8.11 Sicherheit bei verschiedenen Anwendungen), die die Nutzer bei ihrer Bank in Geld umwandeln können

















zB geprüfte Münzen +

Kontobelastung


ev. Münzrohlinge




Abb.19: Darstellung des Bestell- und Zahlvorgang beim E-Cash System von Digicash2)

CyberCoin
Für Beträge ab 25 Cent bis 10 Dollar geeignet. Aus Sicherheitsgründen wird bei CyberCoin vom Händler eine Lizensierung verlangt und es wird vom Händler bezahlt. Der Anbieter zahlt nichts. Für den Export hat CyberCoin eine Ausnahmegenehmigung der US-Regierung, sodaß dieses Verfahren weltweit verwendet werden kann. Die nötige Software ist für den Kunden kostenlos bei CyberCash erhältlich. CyberCash ist nicht münzbasierend, sondern überträgt nur Kreditkartenangaben auf einem sicheren Weg (siehe 2.7.1 Zahlung über Kreditkarte). Banken, die entsprechende CyberCash-Server betreiben, dienen als Geldaustauschinstitute. Der Händler ist also auf die Zusammenarbeit mit solchen Banken angewiesen.


First Virtual
Von First Virtual (https://www.fv.com), einem der ersten Anbieter elektronischer Zahlungsmittel, wird kein echtes neues Geld angeboten. Es wurde ein eigenes Sicherheitssystem entworfen, mit dem Hintergrund, daß Informationen nicht immer verschlüsselt transportiert werden können. Anstatt Kreditkarteninformationen immer wieder über das Netz zu schicken, wird hier diese Information hinterlegt und gegen eine eigene Nummer, den VirtualPIN, ausgetauscht. Die Kreditkarteninformation wird außerhalb des Internets in einem eigenen Rechner gespeichert und geprüft. First Virtual sendet bei jeder Kreditkartenanfrage eine E-Mail zurück, die mit \"JA\" beantwortet werden muß, sodaß mit der PIN-Nummer kein Betrug möglich ist und das Stehlen der PIN-Nummer sinnlos wird. Der Käufer muß deshalb eine gültige Kreditkarte (VISA oder Eurocard) und eine E-Mail-Adresse haben. Die eigentliche Ersteinrichtung ist natürlich nicht über das Internet möglich, üblicherweise kann man die PIN-Nummer aber per Telefon bestellen.

Millicent
Dieses neue System wurde Ende 1997 von Millicent (https://www.millicent.com) eingeführt und wurde von Digital Equipment (DEC) entwickelt. Es ist geeignet für Geschäfte mit einem Umfang von einem Zehnteldollar bis 5 Dollar, damit kleine Datenabrufe im Internet, die zeitweilige Nutzung von Rechenleistung sowie Software bezahlt werden können. Für den Kunden beträgt die Gebühr 1 % des Umsatzes.


Netbill
Der Feldtest von Netbill (https://www.netbill.com) begann ebenso wie von Millicent im Herbst 1997. Es werden dabei Beträge ab 1 Pfennig erlaubt. Die Anwender müssen keine Gebühr bezahlen, sodaß nur der Händler eine Provision an den Anbieter der Cyberwährung abführen muß.

NetCash
Das digitale Münzverfahren NetCash (https://www.netcash.com/~netcash) ist eine eigene elektronische Münze und wurde von der Firma Software Agents 19944 entwickelt. Dabei sollen Geldwerte als Datenblock auf Festplatten oder anderen Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde muß sich bei NetCash registrieren und erhält gegen Bezahlung auf herkömmlichen Wege digitale Münzen. Diese Münzen (\"Coupons\") werden per E-Mail an den Nutzer versandt. Beim Einkauf übergibt der Kunden die digitale Münze per E-Mail an den Händler, der die Münze dann wieder bei der Bank gegen Geld einlöst. Um die Sicherheit, daß das Geld nicht digital kopiert wird, zu gewährleisten, unterhält die Bank eine Datei mit Seriennummern der Coupons. Jeder Coupon ist deswegen einmalig und kann auch nur ein einziges Mal verwendet werden. Dieses Verfahren kann jedoch auch als perfektes Überwachungsinstrument werden, indem jeder Coupon von der Bank zum Kunden über den Händler verfolgt wird. Damit kann festgestellt werden, wer was wann wo gekauft hat.


Andere Systeme
Weitere Systeme sind bereits, besonders am berühmten Massachusetts Institut for Technology, in der Entwicklung. Es sind zum Beispiel zwei weitere Systeme im Test, \"PayWord\" und
\"MicroMint\". Bei beiden Systemen sollen nur Kleinstbeträge übertragen werden. Komplizierte Verschlüsselungen oder Autorisierungsverfahren gibt es dabei nicht, denn die Währung ist gerade so kompliziert, daß die Entschlüsselung ein wenig mehr kostet als damit gestohlen werden kann.

 
 



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