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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

WerbebeschrÄnkungen



1. Werbebeschränkungen beim ORFbr /

1.1. Allgemein


UWG, LM, U, A, M


1.2. Begrenzung der Werbezeit


bestimmte Zeit ist pro Tag vorgesehen
werbefreie Tage

1.3. Inhaltliche Beschränkungen

- Wahrung der Wahrnehmensgrenze

- Werbung die die Menschenwürde oder Grundrechte verletzt

- Werbung die Diskriminierungen enthält ( Rasse Geschlecht)

- Werbung mit religiösem oder parteipolitischem Inhalt

- Werbung, die Verhaltensweisen fördert, die die Gesundheit oder Sicherheit gefährden

- Werbung für Tabak, Spirituosen

- Werbung für rezeptpflichtige Arzneimittel

- Werbung für Produkte, die Anlaß zur Verharmlosung von Gewalt geben

- Werbung in der Angestellt des ORF mitwirken (wurde gelockert)



1.4. Sonstige Beschränkungen

- Heilmittelwerbung - rezeptfreie Arzneimittelwerbung ist erlaubt, wenn folgender Hinweis erfolgt: Über Wirkung und mögliche unerwünschte Wirkungen informieren, Arzt oder Apotheke


- Lebensmittel - Lebensmittelgesetz
gesundheitsbezogene Angaben

- Chemikalien - mit Hinweis

- Alkohol - nicht in Verbindung mit
Kindern, Jugendlichen, Kraftfahrern, Sportlern


- Alkohol - nicht in Zusammenhang mit
physischer Leistung

sozialem, sexuellem Erfolg
beruhigend, konfliktlösendem Verhalten

- Alkohol - Aufforderung zum Trinken ist verboten

- Minderjährige (Kinder und Jugendliche)
es darf kein Schaden durch Werbung entstehen


kein direkter Kaufappell
keine Darstellung von Kindern in gefährlichen Situationen

- Intime, persönliche Gegenstände - Genehmigung erforderlich


2. SELBSTBESCHRÄNKUNGEN DER ÖSTERREICHISCHEN WERBEWIRTSCHAFT


"Werbebriefe" für Werbetreibende:
herausgegeben vom Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Fachverband für Werbung

1. Kind und Werbung

2. Was ist wirklich gesund
3. Werbung ohne Brutalität

4. Frau und Mann in der Werbung
5. Kennzeichnung von Anzeigen
6. Wahrheit in der Werbung (Irreführung)
7. Autowerbung und Kraftstoffverbrauch



RECHT IN DER WERBUNG


1 UWG


§1 "gegen die guten Sitten"


. Rechtsbruch


. Ausbeuten fremder Leistung
geschützt ist die konkrete Form

nicht geschützt ist die bloße Idee


. Vergleichende Werbung
Preisvergleiche

. Kundenfang

psychischer Kaufzwang


§2 Irreführung

Beschaffenheit

Ursprung
Preisbemessung

Vorratsmenge (Lockangebot)
Gewicht (Mogelpackungen)



§9 Kennzeichnungsmißbrauch


Name
Firma

Registrierte Marke


§9a Zugaben


vom Zugabenverbot ausgenommen:
- handelsübliches Zubehör

z.B. Hülle für Tennisschläger


- Warenprobe: Probiergröße


- Reklamegegenstände (Incentives)
mit erheblich geringerem Wert als Hauptware
Marke bzw. Firmenbezeichnung muß angeführt sein
z.B. T-Shirt mit Firmenlogo

- geringwertige Kleinigkeiten

- Geldrabatte: z.B. Sonderangebote

- Warenrabatte z.B. 3 + 1 gratis

- Preisausschreiben
Kaufzwang möglich bis zu einem Gesamtwert der Preise von
S 100.000,- möglich



§ 32 Kennzeichnungsvorschriften


§ 33a Ausverkäufe

müssen behördlich bewilligt werden, ausgenommen. Saisonschlußverkauf, Inventurverkauf


2. Rechtsfolgen von Verstößen gegen das UWG

Jeder Mitbewerber und die Interessensvertretung kann auf Unterlassung klagen

Folgen:
- Einstweilige Verfügung - Werbemaßnahmen müssen gestoppt werden
- Schadenersatz - Prozeßkosten

 
 

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