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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

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Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.......................3 2. Mein Praktikum.....................

    .3 3. Aufgaben und Pflichten einer WEG-Verwaltung........4 3.1 Grundsätzliches....................4 3.2 Gesetzliche Regelungen..................

    ..5 3.2.1 Beschlüsse und Hausordnung................

    .5 3.2.2 Instandhaltung und Instandsetzung...............

    5 3.2.3 Hausgeld.......................6 3.2.4 Wirtschaftsplan.....................6 3.

    2.5 Jahresabrechnung.....................6 3.2.6 Eigentümerversammlung.................

    ..6 4. Vertragliche Regelungen...................

    7 5. Unsichtbare Leistungen..................7 6. Vor- und Nachteile einer WEG-Verwaltung...........7 7.

     Fazit meiner Erfahrungen...................8 7.1 Perspektive des Berufs..................8 7.2 Ein Beruf für mich?...................8 Quellenverzeichnis.......................

    9 Anlage I Anlage II Anlage III Anlage IV Anlage V Aufgaben und Pflichten einer WEG-Verwaltung 1. Einleitung Die Haus und Grund Immobilien Service (H&G) kann auf langjährige Erfahrungen im Immobilien(verwaltungs) -bereich zurückblicken. Sie wurde 1976 gegründet und ist heute die Tochtergesellschaft des Haus und Grund Eigentümer Vereins Hannover. Im wesentlichen gliedert sich die Haus und Grund Immobilien Service GmbH drei Hauptabteilungen Der Immobilienvertrieb Die Miethaus-Verwaltung Die WEG-Verwaltung In diesen Abteilungen betreuen in Hannover rund 70 Mitarbeiter ca. 11.000 Wohnungen und Gewerbeeinheiten.

     Wovon die Wohneigentumsverwaltung (WEG-Vrewaltung) 100 Liegenschaften mit ca. 3.600 Wohn- und Gewerbeeinheiten in Stadt- und Regionalgebiet Hannover betreut. 2. Mein Praktikum Mein 9-tägiges Praktikum habe ich in der WEG-Abteilung bei der Haus und Grund Immobilien Service absolviert. Hier konnte ich, mit Hilfe von Herrn Oldeweme, meinem Betreuer und anderen Mitarbeitern der Abteilung, in die Wohneigentumsverwaltung reinschnuppern und ein paar Aufgaben übernehmen.

     Häufig hatte ich mich mit den Mieterakten befasst, wobei ich lernte, dass jedes Objekt und jeder Wohnung seine eigene Nummer zugeordnet wird, welche sich im GME Uniwop wieder finden lassen. GME Uniwop ist ein Hausverwaltungsprogramm, womit einem verschiedene Optionen zur Verfügung stehen, z.B. lassen sich damit wichtige Informationen über Mieter/Eigentümer verwalten und abrufen. Außerdem lernte ich aktuelle Listen für bestimmte Abrechnungen, wie z.B.

     für Bewohnerwechsel, Zählerwechsel oder Saldenlisten zu erstellen und Versicherungsschäden zu melden. Das Interessanteste jedoch waren die Außentermine, bei denen ich mehrmals dabei war. Mit Herrn Hülsmann, einem Bautechniker der WEG-Abteilung, fuhr ich in die WEG Wohnpark Wettbergen, welches die größte Liegenschaft mit 420 Wohnungen der WEG-Verwaltung ist. Hier sollen die Steigleitungen erneuert werden, da der Wasserzyklus aufgrund Ablagen in den Röhren der Wohnanlage nicht mehr fehlerlos funktioniert. Einen anderen Termin hatte ich mit Herrn Oldeweme in der WEG Jakobistrasse. Dort handelte es sich um die Erstellung einer Balkonanlage.

     Im speziellen einer Erstellung von Fundamenten für die Balkonanlage. Der Bauunternehmer "Franke" beriet die anwesenden Eigentümer über die Möglichkeit einer vorherigen Abdichtung des Kellermauerwerks. Die Verwalter wird dem Bauunternehmer Pläne und Zeichnungen zur Verfügung stellen. Worauf der Unternehmer ein Kostenangebot erstellen wird. Einen weiteren Termin hatte ich beim Amtsgericht. Dort ging es um einen älteren Herrn, welcher einen Mietvertrag unterschrieb, der jedoch nach zwei Monaten gekündigt wurde, da sich herausstellte, dass dieser nicht bei vollem geistigen Verstand sei und somit der Vertrag ungültig war.

     Auf der Klägerseite stand die Hausverwaltung, da diese vorwirft, nach Kündigung des Mietvertrages den Wohnungsschlüssel nicht zurückerhalten zu haben. Auf der Anklageseite stand der ehemalige Mieter mit seinem Vertreter, welche den Vorwurf zurückwirft. Das Gericht wird nach Prüfung seine Entscheidung der Parteien schriftlich zustellen. Während meines Praktikums habe ich viele interessante Erfahrungen sammeln können und wurde so über die Vielfalt von Aufgaben und Pflichten einer Verwaltung aufmerksam, welche natürlich auch mit Schwierigkeiten verbunden sind. So wurde ich auf mein Praktikumbericht Thema aufmerksam. 3.

     Aufgaben und Pflichten einer WEG-Verwaltung¹ 3.1 Eine WEG-Verwaltung hat eine Vielzahl von Aufgaben, in denen Qualifikation und Erfahrungen auf den verschiedensten Gebieten erforderlich sind. Doch, wie kommt man eigentlich zu einer WEG-Verwaltung? Durch das sogenannte Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wird der Wohnungseigentümergemeinschaft frei gestellt ob ein Verwalter bestellt wird oder nicht. Sind sich die Eigentümer einig, so wird kein Verwalter bestellt. Jedoch kann es dazu kommen, dass sich die Gemeinschaft nicht einig ist und somit durch einen Mehrheitsbeschluss eine Verwaltung bestellt wird. Diese Bestellung ist jedoch nur für höchstens 5 Jahre zulässig, danach wird neu bestimmt.

     Im besten Falle wird die gleiche Verwaltung wieder bestellt. Wird eine Verwaltung in Anspruch genommen, hat diese nach dem WEG zu handeln und hat demnach Aufgaben und Verpflichtungen der Wohneigentümergemeinschaft gegenüber. 3.2 Gesetzliche Regelungen¹ 3.2.1 Grundsätzliches Die wesentlichen Befugnisse und Pflichten eines Verwalters ergeben sich aus dem Gesetz.

     So ist der Verwalter gemäß WEG verpflichtet und berechtigt, Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen und für die Aufstellung einer Hausordnung zu sorgen. Die Beschlüsse der Wohnungseigentümer werden auf den Eigentümerversammlungen, welche mindestens einmal im Jahr von der Verwaltung einberufen wird, besprochen und nach Abstimmungsergebnissen von der Verwaltung umgesetzt. Beschlüsse könnten z.B. Beschlüsse zu Ordnung der Verwalterarbeit, Sanierungsmaßnahmen oder aber auch Beschlüsse zu außerordentlichen Maßnahmen, wie Beauftragung von Sonderfachleuten, sein. Jedoch sollte der Verwalter zu Beginn der Eigentümerversammlungen die Beschlussfähigkeit feststellen, denn fehlt diese Beschlussfähigkeit, können keine Beschlüsse gefasst werden.

     Nach WEG ist die Versammlung dann beschlussfähig, wenn mehr als 50% der im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteile vertreten sind. Für das Zustandekommen eines Beschlusses ist es ebenso notwendig, dass die Ja-Stimmen die Nein-Stimmen überwiegen. Ist der Beschluss wirksam, so ist er unverzüglich innerhalb angemessener Frist durchzuführen. Einen Beschluss kann ein Eigentümer innerhalb einem Monat beim Amtsgericht anfechten. Die Hausordnung² regelt das Zusammenleben der Eigentümer bzw. der Mieter und setzt die Grenzen für die Benutzung der gemeinschaftlichen Räume und Anlagen.

     In dieser Hausordnung sind objektbezogene Regeln wie Tierhaltung, Einhaltung der Ruhezeiten und Benutzung von Waschräumen geregelt. Jedoch regelt eine bestimmte Vorgabe durch das Gesetz die Hausordnung, sodass die Verwaltung nicht die alleinige Festsetzung trifft. Zudem hat der Verwalter auch darauf zuachten, dass diese eingehalten wird. 3.2.2 Instandhaltung und -setzung³ Die Verwalter ist außerdem für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums verantwortlich Maßnahmen zu treffen, verpflichtet.

     So hat die Verwalter Schäden oder Mängel am gemeinschaftlichen Eigentum, wie z.B. Schäden an der Fassade, festzustellen, worauf die Verwalter dann technische Lösungsvorschläge unterbreiten und von Fachfirmen Lösungs- und Kostenvorschläge einholen und prüfen muss ( Instandsetzung) . Damit jedoch Instandsetzungsmaßnahmen verhindert werden können, ist die Verwaltung dazu verpflichtet, Wartungen am gemeinschaftlichen Eigentum durchzuführen. Die Kosten der Maßnahmen trägt die Gemeinschaft. 3.

    2.3 Hausgeld Eine weitere Aufgabe der Verwalter ist die Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder, dem Hausgeld. Nach dem WEG ist der Verwalter verpflichtet, die Gelder gesondert von seinem Vermögen zu halten. Somit unterliegt die Verwalter auch nicht der Befugnis ein Gemeinschaftskonto erheblich zu überziehen oder einen Kredit zulasten der Eigentümer aufzunehmen. So muss die Verwalter kontrollieren, dass die monatlichen Hausgelder pünktlich erbracht werden, um Handwerker und Lieferanten von Strom und Wasser pünktlich zu bezahlen. 3.

    2.4 Wirtschaftsplan Damit ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, wird in jedem Vorjahr ein Wirtschaftsplan(siehe Anlage...) durch die Verwaltung erstellt. Auf diesem sind die voraussichtlichen Ausgaben der Gemeinschaft, wie Wasser + Abwasser, Müllabfuhr und Versicherungen und die Verteilungsanteile der Kosten und Lasten aufgelistet.

     Anhand dieses Wirtschaftsplanes erstellt die Verwalter eine Hausgeldneuabrechnung(siehe Ablage...), welche von den Mietern wie gewohnt monatlich zuzahlen sind. 3.2.

    5 Jahresabrechnung Nach Ablauf des Kalenderjahres hat der Verwalter die wichtigste Aufgabe zu erstellen: die Jahresabrechnung. In dieser Jahresabrechnung sind alle Leistungen und tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben, die während des Jahres erbracht worden sind, aufgelistet. Diese Jahresabrechnung wird für die ganze Wohneigentumsanlage berechnet, wobei die Mietereigentumsanteile den Anteil für den Eigentümer bestimmen. 3.2.6 Eigentümerversammlung Wie in 3.

    2.1 schon erwähnt hat der Verwalter die Aufgabe mindestens einmal im Jahr eine Eigentümerversammlung einzuberufen. Die Einladung hat schriftlich mindestens eine Woche vorher dem Eigentümer vorzuliegen. Eingeladen werden alle Eigentümer und Teileigentümer die im Grundbuch eingetragen sind. Der Versammlungsort und der Zeitpunkt der Versammlung kann der Verwalter bestimmen. Wobei beachtet werden sollte, dass der Versammlungsort in der Näher der Wohnanlage liegt.

     In dieser Eigentümerversammlung werden verschiedene Punkte behandelt, die in der Tagesordnung aufgeführt werden müssen, um einen ordnungsgemäßen Beschluss zu fassen. In diesen Eigentümerversammlungen wird der Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung genehmigt. 4. Vertragliche Regelungen¹ Zusätzlich zu den gesetzlichen Regelung gibt es außerdem noch die Vertragliche Regelung. Sol der Verwalter also noch weitere Aufgaben übernehmen, so ist dieses am besten durch einen schriftlichen Vertrag zu regeln. Jedoch unterliegt der Verwalter bestimmten Grenzen in der Kompetenztragung.

     So kann der Verwalter z.B. nicht die Aufgabe übertragen werden, eine Hausordnung selbstständig aufzustellen. 5. Unsichtbare Leistungen Die schon erwähnten Aufgaben des Verwalters erkennt der Eigentümer, jedoch gibt es noch eine Vielzahl weiterer Aufgaben, die die Verwalter übernimmt. Welche jedoch meistens für den Eigentümer "unsichtbar" sind.

     Weitere Aufgaben, die in das Berufsfeld mit dazugehören sind zum Beispiel die Kaufmännischen-Leistungen. Hierzu gehören Verbuchen von Geldern, Bearbeiten von Lastschriftbuchungen und Erfassen von Verbrauchswerten( Heizöl, Wasser-/Stromverbrauch). Zudem gibt es noch weitere Aufgaben, die in den kaufmännischen Bereich fallen. Zusätzlich erfüllen die Verwalter noch Technische Leistungen, wie zum Beispiel Beauftragung von Sachverständigern, Veranlassungen von Handwerkern und Errechnen von Sonderumlagen. Außerdem tätigen sie Aufgaben die zu einer Allgemeinen-Verwaltung dazugehören, wie Verhandeln mit Behörden, Hausmeistern und Lieferanten und Erstellen von Tagesordnungen und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung. 6.

     Vor- und Nachteile einer Verwaltung Als Eigentümer einer Eigentumswohnung ergeben sich bezüglich der "eigen Verwaltung" einige Schwierigkeiten. So kommen die Fragen auf: Welche Vor- und Nachteile hat man bei einer Eigenveraltung? Und, ist man vielleicht mit einer Hausverwaltung auf der Richtigen Seite? Man kann nicht gezielt von einer richtigen Seite reden, da auf beiden Seiten Vor- und Nachteile bestehen. So kann sicher nur jeder Eigentümer für sich selbst sprechen. Vorteile einer "eigen Verwaltung" sind z.B. die Kontrolle über "die Geschehnisse", jedoch, hat man die "Geschehnisse" alle im Auge? Wie schon erwähnt, hat die Verwalter eine Vielzahl an Aufgaben und Verpflichtungen zu erfüllen.

     So wird es sicher schwierig immer den Überblick zu behalten. So kommen die Hausverwaltungen ins Spiel, denn durch eine Hausverwaltung wird man, wie mir erzählt wurde, von kaufmännischen und Verwaltungstechnischen Angelegenheiten vollkommen entlastet, welches für den Eigentümer sicher sehr zugute kommen würde, da ansonsten die "eigen Verwaltung" sehr zeitintensiv ist. Ein weiterer Vorteil einer Hausverwaltung sind die Kenntnisse in rechtlichen Fragen und die Haftung des Verwalters bei Fehlern in seiner Tätigkeit. Also wird man durch die Verwalter nicht nur entlastet, sondern man bekommt eine rechtliche Sicherheit. Doch ein negativer Aspekt einer Hausverwaltung sind wohl die Kosten. Den es fallen Verwaltergebühren an.

     So muss jede Wohngemeinschaft für sich entscheiden, ob sie eine Hausverwaltung, unter Berücksichtigung der positiven und negativen Aspekten in Anspruch nehmen oder nicht. 7. Fazit meiner Erfahrungen Nach den Erfahrungen die ich während diesem 9-tägigen Praktikum sammeln konnte, habe ich einen guten Eindruck in das Berufsleben einer/-m Kauffrau/-mann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft bekommen. Mir ist während dem Praktikum sehr aufgefallen, dass ein Zusammenspiel aller Mitarbeiter erforderlich ist, um auf ein gutes Ergebnis zu kommen. Dieses Zusammenspiel konnte ich bei den Mitarbeitern auch erkennen. Anfangs hatte ich einen skeptischen Eindruck gegenüber des Berufes.

     Ich dachte, dieser Beruf sei sehr trocken und eintönig, doch mein Eindruck bestätigte sich nicht. Stattdessen bekam ich einen sehr positiven Eindruck. Es überraschte mich sehr wie abwechslungsreich und facettenreich dieser Beruf ist. 7.1 Perspektive des Berufes Da der Beruf Kauffrau/-mann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft ein sehr junger Ausbildungsberuf ist bin ich der Meinung, dass dieser Beruf eine sehr gute Zukunft haben wird. Denn durch das weite (Aufgaben-)Feld in der Immobilienbranche werden Fachleute in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft gebraucht und können so in den verschiedensten Bereichen eingesetzt werden.

     Nicht nur in der Verwaltung sind sie tätig, sondern auch in Banken oder Versicherungen. Dieser Beruf wird erstmalig in den 90er Jahren als Ausbildungsberuf angeboten. Die Nachfrage ist seitdem gestiegen und hat so auch gute Berufsaussichten. Wie mir erzählt wurde gibt es unter den erlernten Kaufleuten der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft fast keinen der zur Zeit arbeitslos ist. Dies zeigt, dass dieser Beruf sehr gefragt ist und eine Zukunft sichert. Welches in der heutigen Arbeitswelt sehr wichtig ist, denn schaut man sich die Nachrichten an, so hört man von steigender Arbeitslosenquote und Personalabbau, zum Beispiel in Banken und Versicherungen.

     7.2 Ein Beruf für mich? Nach den 9 Tagen bin ich für mich zu dem Entschluss gekommen, dass der Beruf der Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft auch ein Beruf für mich ist, da ich einen Beruf vorziehe in dem "Büroarbeit" und "Kundenarbeit" verbunden sind. Da diese beiden Aspekte in diesem Beruf verbunden sind, könnte ich mir gut vorstellen in diesem Berufsfeld tätig zusein. Quellenverzeichnis 1. Aus der Hausinternensammlung Scripte Haus und Grund Vorträge 2. https://www.

    grabener.info/lexikon/lexikon.php?query=stichwort&wert3=Ha usordnung&css=c-bfw2.css&logo=l-bfw2.jpg&hg=hg_weiss.gif 3.

     https://www.grabener.info/lexikon/lexikon.php?query=stichwort&wert3=Instandsetzung&css=c-bfw2.css&logo=l-bfw2.jpg&hg=hg_weiss.

    gif 4. https://www.grabener.info/lexikon/lexikon.php?query=stichwort&wert3=Hausgeld&css=c-bfw2.css&logo=l-bfw2.

    jpg&hg=hg_weiss.gif 5. https://www.grabener.info/lexikon/lexikon.php?query=stichwort&wert3=Wirtschaftsplan&css=c-bfw2.

    css&logo=l-bfw2.jpg&hg=hg_weiss.gif 6. https://www.grabener.info/lexikon/lexikon.

    php?query=stichwort&wert3=Jahresabrechnung%20(Wohnungseigentum)&css=c-bfw2.css&logo=l-bfw2.jpg&hg=hg_weiss.gif 7. https://www.grabener.

    info/lexikon/lexikon.php?query=stichwort&wert3=Wohnungseigent%FCmerversammlung&css=c-bfw2.css&logo=l-bfw2.jpg&hg=hg_weiss.gif Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.......................

    3 2. Mein Praktikum......................3 3. Aufgaben und Pflichten einer WEG-Verwaltung......

    ..4 3.1 Grundsätzliches....................4 3.2 Gesetzliche Regelungen....................

    5 3.2.1 Beschlüsse und Hausordnung.................5 3.

    2.2 Instandhaltung und Instandsetzung...............5 3.2.

    3 Hausgeld.......................6 3.2.4 Wirtschaftsplan.....................6 3.2.5 Jahresabrechnung....................

    .6 3.2.6 Eigentümerversammlung...................

    6 4. Vertragliche Regelungen...................7 5. Unsichtbare Leistungen..................

    7 6. Vor- und Nachteile einer WEG-Verwaltung...........7 7. Fazit meiner Erfahrungen..................

    .8 7.1 Perspektive des Berufs..................8 7.2 Ein Beruf für mich?...................8 Quellenverzeichnis.......................9 Anlage I Anlage II Anlage III Anlage IV Anlage V Aufgaben und Pflichten einer WEG-Verwaltung 1. Einleitung Die Haus und Grund Immobilien Service (H&G) kann auf langjährige Erfahrungen im Immobilien(verwaltungs) -bereich zurückblicken.

     Sie wurde 1976 gegründet und ist heute die Tochtergesellschaft des Haus und Grund Eigentümer Vereins Hannover. Im wesentlichen gliedert sich die Haus und Grund Immobilien Service GmbH drei Hauptabteilungen Der Immobilienvertrieb Die Miethaus-Verwaltung Die WEG-Verwaltung In diesen Abteilungen betreuen in Hannover rund 70 Mitarbeiter ca. 11.000 Wohnungen und Gewerbeeinheiten. Wovon die Wohneigentumsverwaltung (WEG-Vrewaltung) 100 Liegenschaften mit ca. 3.

    600 Wohn- und Gewerbeeinheiten in Stadt- und Regionalgebiet Hannover betreut. 2. Mein Praktikum Mein 9-tägiges Praktikum habe ich in der WEG-Abteilung bei der Haus und Grund Immobilien Service absolviert. Hier konnte ich, mit Hilfe von Herrn Oldeweme, meinem Betreuer und anderen Mitarbeitern der Abteilung, in die Wohneigentumsverwaltung reinschnuppern und ein paar Aufgaben übernehmen. Häufig hatte ich mich mit den Mieterakten befasst, wobei ich lernte, dass jedes Objekt und jeder Wohnung seine eigene Nummer zugeordnet wird, welche sich im GME Uniwop wieder finden lassen. GME Uniwop ist ein Hausverwaltungsprogramm, womit einem verschiedene Optionen zur Verfügung stehen, z.

    B. lassen sich damit wichtige Informationen über Mieter/Eigentümer verwalten und abrufen. Außerdem lernte ich aktuelle Listen für bestimmte Abrechnungen, wie z.B. für Bewohnerwechsel, Zählerwechsel oder Saldenlisten zu erstellen und Versicherungsschäden zu melden. Das Interessanteste jedoch waren die Außentermine, bei denen ich mehrmals dabei war.

     Mit Herrn Hülsmann, einem Bautechniker der WEG-Abteilung, fuhr ich in die WEG Wohnpark Wettbergen, welches die größte Liegenschaft mit 420 Wohnungen der WEG-Verwaltung ist. Hier sollen die Steigleitungen erneuert werden, da der Wasserzyklus aufgrund Ablagen in den Röhren der Wohnanlage nicht mehr fehlerlos funktioniert. Einen anderen Termin hatte ich mit Herrn Oldeweme in der WEG Jakobistrasse. Dort handelte es sich um die Erstellung einer Balkonanlage. Im speziellen einer Erstellung von Fundamenten für die Balkonanlage. Der Bauunternehmer "Franke" beriet die anwesenden Eigentümer über die Möglichkeit einer vorherigen Abdichtung des Kellermauerwerks.

     Die Verwalter wird dem Bauunternehmer Pläne und Zeichnungen zur Verfügung stellen. Worauf der Unternehmer ein Kostenangebot erstellen wird. Einen weiteren Termin hatte ich beim Amtsgericht. Dort ging es um einen älteren Herrn, welcher einen Mietvertrag unterschrieb, der jedoch nach zwei Monaten gekündigt wurde, da sich herausstellte, dass dieser nicht bei vollem geistigen Verstand sei und somit der Vertrag ungültig war. Auf der Klägerseite stand die Hausverwaltung, da diese vorwirft, nach Kündigung des Mietvertrages den Wohnungsschlüssel nicht zurückerhalten zu haben. Auf der Anklageseite stand der ehemalige Mieter mit seinem Vertreter, welche den Vorwurf zurückwirft.

     Das Gericht wird nach Prüfung seine Entscheidung der Parteien schriftlich zustellen. Während meines Praktikums habe ich viele interessante Erfahrungen sammeln können und wurde so über die Vielfalt von Aufgaben und Pflichten einer Verwaltung aufmerksam, welche natürlich auch mit Schwierigkeiten verbunden sind. So wurde ich auf mein Praktikumbericht Thema aufmerksam. 3. Aufgaben und Pflichten einer WEG-Verwaltung¹ 3.1 Eine WEG-Verwaltung hat eine Vielzahl von Aufgaben, in denen Qualifikation und Erfahrungen auf den verschiedensten Gebieten erforderlich sind.

     Doch, wie kommt man eigentlich zu einer WEG-Verwaltung? Durch das sogenannte Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wird der Wohnungseigentümergemeinschaft frei gestellt ob ein Verwalter bestellt wird oder nicht. Sind sich die Eigentümer einig, so wird kein Verwalter bestellt. Jedoch kann es dazu kommen, dass sich die Gemeinschaft nicht einig ist und somit durch einen Mehrheitsbeschluss eine Verwaltung bestellt wird. Diese Bestellung ist jedoch nur für höchstens 5 Jahre zulässig, danach wird neu bestimmt. Im besten Falle wird die gleiche Verwaltung wieder bestellt. Wird eine Verwaltung in Anspruch genommen, hat diese nach dem WEG zu handeln und hat demnach Aufgaben und Verpflichtungen der Wohneigentümergemeinschaft gegenüber.

     3.2 Gesetzliche Regelungen¹ 3.2.1 Grundsätzliches Die wesentlichen Befugnisse und Pflichten eines Verwalters ergeben sich aus dem Gesetz. So ist der Verwalter gemäß WEG verpflichtet und berechtigt, Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen und für die Aufstellung einer Hausordnung zu sorgen. Die Beschlüsse der Wohnungseigentümer werden auf den Eigentümerversammlungen, welche mindestens einmal im Jahr von der Verwaltung einberufen wird, besprochen und nach Abstimmungsergebnissen von der Verwaltung umgesetzt.

     Beschlüsse könnten z.B. Beschlüsse zu Ordnung der Verwalterarbeit, Sanierungsmaßnahmen oder aber auch Beschlüsse zu außerordentlichen Maßnahmen, wie Beauftragung von Sonderfachleuten, sein. Jedoch sollte der Verwalter zu Beginn der Eigentümerversammlungen die Beschlussfähigkeit feststellen, denn fehlt diese Beschlussfähigkeit, können keine Beschlüsse gefasst werden. Nach WEG ist die Versammlung dann beschlussfähig, wenn mehr als 50% der im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteile vertreten sind. Für das Zustandekommen eines Beschlusses ist es ebenso notwendig, dass die Ja-Stimmen die Nein-Stimmen überwiegen.

     Ist der Beschluss wirksam, so ist er unverzüglich innerhalb angemessener Frist durchzuführen. Einen Beschluss kann ein Eigentümer innerhalb einem Monat beim Amtsgericht anfechten. Die Hausordnung² regelt das Zusammenleben der Eigentümer bzw. der Mieter und setzt die Grenzen für die Benutzung der gemeinschaftlichen Räume und Anlagen. In dieser Hausordnung sind objektbezogene Regeln wie Tierhaltung, Einhaltung der Ruhezeiten und Benutzung von Waschräumen geregelt. Jedoch regelt eine bestimmte Vorgabe durch das Gesetz die Hausordnung, sodass die Verwaltung nicht die alleinige Festsetzung trifft.

     Zudem hat der Verwalter auch darauf zuachten, dass diese eingehalten wird. 3.2.2 Instandhaltung und -setzung³ Die Verwalter ist außerdem für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums verantwortlich Maßnahmen zu treffen, verpflichtet. So hat die Verwalter Schäden oder Mängel am gemeinschaftlichen Eigentum, wie z.B.

     Schäden an der Fassade, festzustellen, worauf die Verwalter dann technische Lösungsvorschläge unterbreiten und von Fachfirmen Lösungs- und Kostenvorschläge einholen und prüfen muss ( Instandsetzung) . Damit jedoch Instandsetzungsmaßnahmen verhindert werden können, ist die Verwaltung dazu verpflichtet, Wartungen am gemeinschaftlichen Eigentum durchzuführen. Die Kosten der Maßnahmen trägt die Gemeinschaft. 3.2.3 Hausgeld Eine weitere Aufgabe der Verwalter ist die Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder, dem Hausgeld.

     Nach dem WEG ist der Verwalter verpflichtet, die Gelder gesondert von seinem Vermögen zu halten. Somit unterliegt die Verwalter auch nicht der Befugnis ein Gemeinschaftskonto erheblich zu überziehen oder einen Kredit zulasten der Eigentümer aufzunehmen. So muss die Verwalter kontrollieren, dass die monatlichen Hausgelder pünktlich erbracht werden, um Handwerker und Lieferanten von Strom und Wasser pünktlich zu bezahlen. 3.2.4 Wirtschaftsplan Damit ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, wird in jedem Vorjahr ein Wirtschaftsplan(siehe Anlage.

    ..) durch die Verwaltung erstellt. Auf diesem sind die voraussichtlichen Ausgaben der Gemeinschaft, wie Wasser + Abwasser, Müllabfuhr und Versicherungen und die Verteilungsanteile der Kosten und Lasten aufgelistet. Anhand dieses Wirtschaftsplanes erstellt die Verwalter eine Hausgeldneuabrechnung(siehe Ablage..

    .), welche von den Mietern wie gewohnt monatlich zuzahlen sind. 3.2.5 Jahresabrechnung Nach Ablauf des Kalenderjahres hat der Verwalter die wichtigste Aufgabe zu erstellen: die Jahresabrechnung. In dieser Jahresabrechnung sind alle Leistungen und tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben, die während des Jahres erbracht worden sind, aufgelistet.

     Diese Jahresabrechnung wird für die ganze Wohneigentumsanlage berechnet, wobei die Mietereigentumsanteile den Anteil für den Eigentümer bestimmen. 3.2.6 Eigentümerversammlung Wie in 3.2.1 schon erwähnt hat der Verwalter die Aufgabe mindestens einmal im Jahr eine Eigentümerversammlung einzuberufen.

     Die Einladung hat schriftlich mindestens eine Woche vorher dem Eigentümer vorzuliegen. Eingeladen werden alle Eigentümer und Teileigentümer die im Grundbuch eingetragen sind. Der Versammlungsort und der Zeitpunkt der Versammlung kann der Verwalter bestimmen. Wobei beachtet werden sollte, dass der Versammlungsort in der Näher der Wohnanlage liegt. In dieser Eigentümerversammlung werden verschiedene Punkte behandelt, die in der Tagesordnung aufgeführt werden müssen, um einen ordnungsgemäßen Beschluss zu fassen. In diesen Eigentümerversammlungen wird der Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung genehmigt.

     4. Vertragliche Regelungen¹ Zusätzlich zu den gesetzlichen Regelung gibt es außerdem noch die Vertragliche Regelung. Sol der Verwalter also noch weitere Aufgaben übernehmen, so ist dieses am besten durch einen schriftlichen Vertrag zu regeln. Jedoch unterliegt der Verwalter bestimmten Grenzen in der Kompetenztragung. So kann der Verwalter z.B.

     nicht die Aufgabe übertragen werden, eine Hausordnung selbstständig aufzustellen. 5. Unsichtbare Leistungen Die schon erwähnten Aufgaben des Verwalters erkennt der Eigentümer, jedoch gibt es noch eine Vielzahl weiterer Aufgaben, die die Verwalter übernimmt. Welche jedoch meistens für den Eigentümer "unsichtbar" sind. Weitere Aufgaben, die in das Berufsfeld mit dazugehören sind zum Beispiel die Kaufmännischen-Leistungen. Hierzu gehören Verbuchen von Geldern, Bearbeiten von Lastschriftbuchungen und Erfassen von Verbrauchswerten( Heizöl, Wasser-/Stromverbrauch).

     Zudem gibt es noch weitere Aufgaben, die in den kaufmännischen Bereich fallen. Zusätzlich erfüllen die Verwalter noch Technische Leistungen, wie zum Beispiel Beauftragung von Sachverständigern, Veranlassungen von Handwerkern und Errechnen von Sonderumlagen. Außerdem tätigen sie Aufgaben die zu einer Allgemeinen-Verwaltung dazugehören, wie Verhandeln mit Behörden, Hausmeistern und Lieferanten und Erstellen von Tagesordnungen und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung. 6. Vor- und Nachteile einer Verwaltung Als Eigentümer einer Eigentumswohnung ergeben sich bezüglich der "eigen Verwaltung" einige Schwierigkeiten. So kommen die Fragen auf: Welche Vor- und Nachteile hat man bei einer Eigenveraltung? Und, ist man vielleicht mit einer Hausverwaltung auf der Richtigen Seite? Man kann nicht gezielt von einer richtigen Seite reden, da auf beiden Seiten Vor- und Nachteile bestehen.

     So kann sicher nur jeder Eigentümer für sich selbst sprechen. Vorteile einer "eigen Verwaltung" sind z.B. die Kontrolle über "die Geschehnisse", jedoch, hat man die "Geschehnisse" alle im Auge? Wie schon erwähnt, hat die Verwalter eine Vielzahl an Aufgaben und Verpflichtungen zu erfüllen. So wird es sicher schwierig immer den Überblick zu behalten. So kommen die Hausverwaltungen ins Spiel, denn durch eine Hausverwaltung wird man, wie mir erzählt wurde, von kaufmännischen und Verwaltungstechnischen Angelegenheiten vollkommen entlastet, welches für den Eigentümer sicher sehr zugute kommen würde, da ansonsten die "eigen Verwaltung" sehr zeitintensiv ist.

     Ein weiterer Vorteil einer Hausverwaltung sind die Kenntnisse in rechtlichen Fragen und die Haftung des Verwalters bei Fehlern in seiner Tätigkeit. Also wird man durch die Verwalter nicht nur entlastet, sondern man bekommt eine rechtliche Sicherheit. Doch ein negativer Aspekt einer Hausverwaltung sind wohl die Kosten. Den es fallen Verwaltergebühren an. So muss jede Wohngemeinschaft für sich entscheiden, ob sie eine Hausverwaltung, unter Berücksichtigung der positiven und negativen Aspekten in Anspruch nehmen oder nicht. 7.

     Fazit meiner Erfahrungen Nach den Erfahrungen die ich während diesem 9-tägigen Praktikum sammeln konnte, habe ich einen guten Eindruck in das Berufsleben einer/-m Kauffrau/-mann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft bekommen. Mir ist während dem Praktikum sehr aufgefallen, dass ein Zusammenspiel aller Mitarbeiter erforderlich ist, um auf ein gutes Ergebnis zu kommen. Dieses Zusammenspiel konnte ich bei den Mitarbeitern auch erkennen. Anfangs hatte ich einen skeptischen Eindruck gegenüber des Berufes. Ich dachte, dieser Beruf sei sehr trocken und eintönig, doch mein Eindruck bestätigte sich nicht. Stattdessen bekam ich einen sehr positiven Eindruck.

     Es überraschte mich sehr wie abwechslungsreich und facettenreich dieser Beruf ist. 7.1 Perspektive des Berufes Da der Beruf Kauffrau/-mann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft ein sehr junger Ausbildungsberuf ist bin ich der Meinung, dass dieser Beruf eine sehr gute Zukunft haben wird. Denn durch das weite (Aufgaben-)Feld in der Immobilienbranche werden Fachleute in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft gebraucht und können so in den verschiedensten Bereichen eingesetzt werden. Nicht nur in der Verwaltung sind sie tätig, sondern auch in Banken oder Versicherungen. Dieser Beruf wird erstmalig in den 90er Jahren als Ausbildungsberuf angeboten.

     Die Nachfrage ist seitdem gestiegen und hat so auch gute Berufsaussichten. Wie mir erzählt wurde gibt es unter den erlernten Kaufleuten der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft fast keinen der zur Zeit arbeitslos ist. Dies zeigt, dass dieser Beruf sehr gefragt ist und eine Zukunft sichert. Welches in der heutigen Arbeitswelt sehr wichtig ist, denn schaut man sich die Nachrichten an, so hört man von steigender Arbeitslosenquote und Personalabbau, zum Beispiel in Banken und Versicherungen. 7.2 Ein Beruf für mich? Nach den 9 Tagen bin ich für mich zu dem Entschluss gekommen, dass der Beruf der Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft auch ein Beruf für mich ist, da ich einen Beruf vorziehe in dem "Büroarbeit" und "Kundenarbeit" verbunden sind.

     Da diese beiden Aspekte in diesem Beruf verbunden sind, könnte ich mir gut vorstellen in diesem Berufsfeld tätig zusein.

 
 

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