Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Versorgungsausgleich nach der scheidung



- Prinzip der sog. Zugewinngemeinschaft, indem es heißt: Das, was von beiden Ehepartnern in der Ehezeit erworben wird, gehört auch beiden - wenigstens im Prinzip.

- Das oberste Verfassungsgericht hat den Versorgungsausgleich knapp, aber verständlich dargestellt:

- die Ehe ist auf Lebenszeit angelegt

- zu ihrem Wesen gehört die Gleichberechtigung beider Partner

- die Leistungen der Hausfrau für Haushalt, Pflege und Erziehung der Kinder sind Unterhaltsleistungen

- diese Unterhaltsleistungen sind gleichwertig mit der Bereitstellung notwendiger Barmittel (in der Regel Einkommen durch Lohn oder Gehalt)

- die Ehegatten regeln ihre eheliche und familiäre Lebensführung selbst

- Dies gilt für beide Ehepartner: nacheheliche Teilung: Versorgungsausgleich durch

- Splitting (Anwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung), d.h. der, der in der Ehe weniger verdient, bekommt einen Ausgleich von dem, der mehr verdient, in Hinblick auf die Rente gemacht.

- Quasi-Splitting (bei der Beamtenversorgung)

- schuldrechtlichen Ausgleich (Geldrente)

- Das Bundesverfassungsgericht hat das alte Gesetz abgeschafft, so dass jetzt nicht mehr geschaut oder nachgeprüft wird wer Schuld am Bruch der Ehe hat. Und somit profitiert nicht mehr der, dem die Schuld nicht nachgewiesen werden konnte.

- Im Versorgungsausgleich orientiert man sich an einer Doppelversorgungsanwartschaft, d.h. man hat also ein Ehepaar vor Augen, bei dem beide Partner ihre eigenen Versorgungsanwartschaften erworben haben.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Die Koalition und ihr Ende
indicator Fußballspiel das Kampfspiel
indicator Hamas
indicator Die Europäische Kommission
indicator Folgeerscheinungen
indicator Die Diskriminierung der Frau
indicator UMWELTKOMMUNIKATION & ÖKOMARKETING
indicator Organisation und Daten zur Bundeswehr
indicator Änderung in der Beziehung zu den Mitarbeitern
indicator Finanzierungsarten


Datenschutz
Zum selben thema
icon Buchführung
icon Kont
icon Arbeitslosigkeit
icon Handel
icon Ökonomie
icon Kosten
icon Rationalisierung
icon Umsatzsteuer
icon Steuern
icon Aktien
icon Kredit
icon Lohn
icon Euro
icon Bildung
icon Tarifrecht
icon Wettbewerb
icon Dividende
icon Vertrieb
icon Verpflichtungen
icon Sicherheit
icon Management
icon Gesellschaften
icon Inventur
icon Bank
icon Vollmachten
icon Marktforschung
icon Umstellung
icon Preis
icon Kaufvertrag
icon Globalisierung
icon Kapitalismus
icon Anleihen
icon Finanz
icon Regierung
icon Börse
icon Verhandlungen
icon Inflation
icon Versicherung
icon Zielgruppen
icon Valuten
icon Karte
icon Förderungen
icon Kalkulation
icon Politik
A-Z wirtschaft artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution