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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Versicherung - insurance





1.1.1 Einführung Jeder Mensch ist von vielen Gefahren ("Risiken") bedroht.

Die Gefahren richten sich:
 Gegen Leben und Gesundheit (Unfallgefahr, Krankheitsgefahr)
 Gegen das Privat- u. das Betriebsvermögen (Feuergefahr, Einbruch- u. Diebstahlgefahr)


Alle Maßnahmen, die dazu dienen, sich gegen Gefahren zu schützen, werden als Risikopolitik bezeichnet.




1.1.2 Versicherungsprinzip

Versicherungen übernehmen Risiken gegen Prämienzahlung. Dies ist möglich, weil Versicherungen

 Das Risiko "ausgleichen" (viele gleichartige Risiken versichern)
 Das Risiko "verteilen" (in mehreren Sparten tätig sind)
 Das Risiko "teilen" (Großrisiken gemeinsam mit anderen Versicherungen übernehmen)

1.1.3 Individual- und Sozialversicherung


1.1.4 Der Versicherungsvertrag
(1) Die Beteiligten













(2) Antrag des Versicherungsnehmers
 In der Regel: Antrag schriftlich Antragsformular gestellt
 Antrag enthält Vertragsbedingungen & zusätzl. Fragen die f. Berechnung d. Prämie wichtig sind
 Der Antragssteller ist bestimmte Zeit an Antrag gebunden. Diese Frist ist je nach Sparte verschieden. Innerhalb d. Frist muß Versicherer (Versicherung) erklären, ob sie Antrag annimmt od. nicht.


(3) Die Annahme d. Antrages
 Annahme ist meist durch Zusendung der Versicherungspolizze
 Es besteht Möglichkeit eine vorzeitige Deckungszusage ausgehändigt zu bekommen falls diese erforderlich ist (zB. Anmeldung eines Kraftfahrzeuges).


(4) Pflichten des Versicherten

 Pflicht zur Prämienzahlung

 Anzeigepflicht
 Auskunftspflicht

 Mitteilungspflicht
 Rettungspflicht

Die Versicherung ist verpflichtet, die Versicherungsleistungen im vertraglichen Umfang zu erbringen. Sie ist von der Leistung befreit, wenn

 Zum Zeitpunkt d. Schadensfalles die Erstprämie noch nicht bezahlt wurde;
 Der Schaden v. Versicherten vorsätzlich herbeigeführt wurde
 Der Versicherte den Eintritt eines Schadens durch seine Handlungsweise in Kauf genommen hat.

1.1.4 Versicherungszweige & Versicherungsarten

1.1.5 Die Vermögensversicherung

Die Gefahr betrifft unmittelbar das Vermögen des Versicherten. Der Schadensfall bewirkt keine Schädigung der Person des Versicherten.

(1) Sachversicherung
Versichert werden Schäden an Sachgütern aller Art.
Es werden nur jene Risiken gedeckt, die ausdrücklich im Einzelnen aufgezählt werde. ("Spezialität der Gefahrendeckung") In der Versicherungspraxis ist die Sachversicherung von der Transportversicherung zu trennen. (zB. Feuerversicherung, Sturmschadenversicherung,..)

(2) Transportversicherung
Ist im engeren Sinn von der Sachversicherung abgegrenzt, da für die Transportversicherung grundsätzlich "Universalität der Gefahrendeckung" gilt. Das heißt alle mit dem Transport verbundenen Gefahren werden gedeckt.


(3) Die Versicherung von Rechten
Hiezu zählt in erster Linie die Kreditversicherung (Exportkreditversicherung, Versicherung v. Warenkrediten im Inland).

(4) Versicherung gegen drohende Aufwendungen
Zu diesen Versicherungsarten zählt vor allem die Haftpflichtversicherung. Versichert sind jene Schäden für die d. Versicherte aus gesetzlichen Gründen haftet.


Am meisten verbreitet ist die
 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
Sie deckt Schäden, die anderen durch das Kraftfahrzeug zugeführt werden. Ein Kraftfahrzeug wird nur dann zugelassen, wenn diese Art von Versicherung abgeschlossen wurde.

 
 



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