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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Versicherung

Unfallversicherung (1884)





Versicherte In der Bundesrepublik Deutschland ereignen sich jedes Jahr rund 1.400.000 Arbeits- und Wegeunfälle, es kommen rund 18.000 Fälle von Berufskrankheiten und ca. 1.5 Millionen Schulunfälle hinzu. Für die Betroffenen bedeutet dies oft eine gravierende Veränderung ihres Alltags. Die Gesundheit und Arbeitskraft bestmöglich wieder herzustellen - das ist die Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung.


Wer ist versichert?
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt folgende Personen:

Arbeitnehmer und Angestellte,

Familienangehörige,

Kindergarten- Kinder

Schüler und Studenten,

Helfer bei Unfällen,

Zivildienstleistende,

Haushaltshilfen,

Helfer bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten,

Personen, die für eine öffentliche Institution ehernamtlich arbeiten,

Zeugen vor Gericht,

Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger bei Erfüllung ihrer Meldepflichten,

Freiwillig versicherte Unternehmer

Für Beamte gelten gesonderte Vorschriften.


Leistungen
Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Aufgabe Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verringern. Treten Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten auf, ist es Aufgabe die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit wieder herzustellen und die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.


Finanzierung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung für den Arbeitgeber. Dass heißt, die Angestellten sind damit automatisch umfassend geschützt.

Wie finanziert sich die Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zu den ältesten Säulen der Deutschen Sozialversicherung. Im Gegensatz zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Versicherten beitragsfrei. Da die Kosten für den umfassenden Versicherungsschutz der Prävention, Rehabilitation und Entschädigung die Arbeitgeber tragen.

Wie werden die Beiträge festgelegt?
Die Beitragshöhe wird im Umlageverfahren der nachträglichen Bedarfsdeckung ermittelt. Das heißt, dass die Unternehmen nach Ablauf des Kalenderjahres ihre Aufwendungen nach Schluss des Geschäftsjahres umlegen. Berechnungsgrundlage hierbei ist der Finanzbedarf, also der Umlagesoll, die Arbeitsentgelte der Versicherten und die Gefahrenklassen der verschiedenen Branchen. Bei den Gemeindeunfallversicherungsverbänden und Unfallkassen richten sich die Beiträge nach der Einwohnerzahl, der Zahl der Versicherten oder den Arbeitsentgelten.



 
 



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